Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB betreibt ein Gewerbe und gibt dementsprechend dem JC seine EKS ab. Diese endet mit einem Verlust im BWZ.

Um dennoch halbwegs leben zu können, übt eLB zusätzlich einen "normalen" Job aus und zwar in jedem zweiten Monat

Angenommen eLB erziele also 3 x € 1.200 brutto im BWZ, gesamt also € 3.600. Wie ist in diesem Fall der Freibetrag zu berechnen:

Monatlich, also 3 x Freibetrag in Höhe von jeweils € 300, oder werden werden die € 3.600 auf den BWZ gemittelt, weil ja EKS abgegeben wurde und somit gerechnet: € 3.600 im BWZ = € 600 pro Monat = € 200 Freibetrag/Monat
Rechenbeispiel.xls
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#2

Beitrag von marsupilami »

Was sagen denn die einschlägigen §§ zu dieser Konstellation?
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Koelsch
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens hüllen die sich in würdevolles Schweigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#4

Beitrag von marsupilami »

Und wenn Du das mal an den Herrn Heil schickst?
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tigerlaw
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ich bin nicht der Hubert, und habe auch nicht in die §§ geschaut, denke aber, dass tatsächlich nur die EKS gemittelt wird. Denn das SGB II hat ja grundsätzlich die Monatsbetrachtung, und die Mittelung in der EKS ist insoweit eine Abweichung, weil es sonst zu "ungerecht" zugehen könnte (so wie vor 2007).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Das befürchte ich leider auch. Dazu käme, wenn wir hier auf 6 Monate mitteln, dann unterlaufen wir dadurch ja irgendwie das Verbot des Verlustausgleichs indem wir zumindest die Mittelung nutzen.
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Koelsch
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#7

Beitrag von Koelsch »

Machen wir's noch was komplizierter:
eLB wohnt bei Mama, hat also einen Bedarf von € 502
€ 1200 brutto = € 950 netto minus € 300 Freibetrag = € 650 anrechenbares Einkommen = kein ALG II Anspruch im Arbeitsmonat. Lt. § 11 SGB II ist dann auf 6 Monate aufzuteilen. Und nun????o
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marsupilami
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#8

Beitrag von marsupilami »

Wieso auf 6?
Wenn eLB einen Monat aus dem Bezug fällt?

6 - 1 = 5!!

Und komm' mir jetzt nicht mit:
Der Bewilligungszeitraum hat 6 Monate.

Ich glaub', im Straße-Jargon nennt man das - bei höflicher Ausdrucksweise - Betrug.
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Koelsch
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#9

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: So 7. Mai 2023, 09:53 Wieso auf 6?
§ 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II
Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
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ernest1950
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#10

Beitrag von ernest1950 »

der normale Job ist keine einmalige Einnahme. Somit wird für jeden Monat in dem ein normaler Job besteht, das Einkommen minus Freibeträge nach § 11 SGBII angerechnet. Entsteht in einem Monat ein Überschuss, wird nicht auf 6 Monate aufgeteilt.
Die Selbständigkeit ist gesondert zu betrachten, ein eventuelles Minus wird nicht gegen den normalen Job gerechnet.
Ernie
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Koelsch
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#11

Beitrag von Koelsch »

Bin anderer Meinung

Abs. 2 Satz 3 des genannten §
Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
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marsupilami
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#12

Beitrag von marsupilami »

Also einfach drauf ankommen lassen und gg Widerspruch und Klage!
Alles andere ist Suche nach einem Blatt weißes Papier in einem völlig weiß ausgestrichenem Raum.

Jaaaa, man könnte auch in einem völlig abgedunkelten Raum nach einem Stück schwarzem Papier suchen.
Latürnich ohne Taschenlampe, Stirnlampe, Sturmlaterne, Feuerzeug, Streichholz, händie und was es sonst noch so für Dinge gibt, die Licht in's Dunkel bringen könnten.
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ernest1950
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Re: Monatliche Berechnung oder gesamt BWZ?

#13

Beitrag von ernest1950 »

Ich sehe das wie folgt:
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

WENN immer wieder mit Pausen Beschäftigungsverhältnisse durchgeführt werden (Arbeit jeder 2. Monat), so ist jedes Beschäftigungsverhältnis einzeln zu sehen. Somit keine Verteilung auf 6 Monate.
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