Bürgergeld aufstockung Leasingbike

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Anni
Neuer User
Beiträge: 4
Registriert: Mi 10. Mai 2023, 22:17

Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#1

Beitrag von Anni »

Hallo an alle, Ich stocke mein Bürgergeld auf und habe mir nun ein Dienstrad durch den Arbeitgeber geleast.Ich weiss das das Jc mein altes Bruttoeinkommen zum berechnen nimmt ,aber wie sieht das mit meinem Nettoeinkommen aus? Rechnen das JC mit dem alten oder neuen Nettoeinkommen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89513
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum.
Um einigermaßen genau antworten zu können, müssten wir den genauen Wortlaut aus dem Leasingvertrag kennen. Wie wird das Dienstrad definiert, wozu wird es gebraucht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Anni
Neuer User
Beiträge: 4
Registriert: Mi 10. Mai 2023, 22:17

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#3

Beitrag von Anni »

In der Lohnabrechnung steht Leasing Dienstrad. Und in dem Vertrag steht auch Dienstrad ,nicht wofür es gebraucht wird...🤔
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89513
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, brauchst Du's nur um zur Arbeit zu kommen, oder machst Du damit auch Dienstfahrten für Deinen AG.?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Anni
Neuer User
Beiträge: 4
Registriert: Mi 10. Mai 2023, 22:17

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#5

Beitrag von Anni »

Nur um zur Arbeit zu kommen..
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89513
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#6

Beitrag von Koelsch »

OK. Reich dem JC die Lohnabrechnung ein. Mit (vermutlich reichlich) Glück rechnet das JC mit dem Netto nach Fahrrad. Wenn nein, kannst Du pro km Fahrt zum Arbeitsplatz € 0.20 (nur einfache Strecke) als Werbungskosten geltend machen. Die aber fließen in den Grundfreibetrag von € 100, heißt vermutlich im Klartext, Du hast nix davon.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#7

Beitrag von Olivia »

Ich denke, dass das ein Präzedenzfall wäre. Bisher drehten sich entsprechende Verfahren meist um kostenfreie Verpflegung durch den Arbetgeber. Geldwerter Vorteil durch ein arbeitgeberseitig gestelltes Leasingbike kam noch nicht vor.

Wäre irgendwie ungerecht, wenn ein Prozentsatz vom Bruttolistenpreis eines neuwertigen Leasingbikes auf das Exstenzminimum angerechnet werden würde........

Meiner Meinung nach käme bei den abzugsfähigen Kosten der Preis eines vergleichbaren Sozialtickets als Kostendeckel in Frage. Beispielsweise 9 € monatlich in Berlin. Wenn nun der Arbeitgeber bspw. 35 € oder 55 € monatlich für das Leasingbike in Ansatz bringt, dann dürften dennoch nur 9 € vom Bürgergeld abgezogen werden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89513
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#8

Beitrag von Koelsch »

Interessanter Ansatz
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#9

Beitrag von kleinchaos »

Bei meiner Tochter hat der Arbeitgeber auch so ein Leasingbike zur Wahl gestellt, oder einen Zuschuss zum ÖPNV-Ticket. Beide kann man auch privat nutzen, also denke ich, dass zumindest ein Teil der Leasingrate maximal der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Mobilität angerechnet wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#10

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 09:42 also denke ich, dass zumindest ein Teil der Leasingrate maximal der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Mobilität angerechnet wird
Das sehe ich genauso. Allerdings sollte bedacht werden, dass ein Leasingbike bei schlechter Witterung, im Winter, bei Glatteis und bei Regen nicht nutzbar ist. Ausserdem braucht der Regelsatzanteil für Mobilität nicht vollständig für das Leasingbike "verbraten" zu werden, sondern man hat auch das Recht, ausserdem eine Sozialmonatskarte zu erwerben, zumindest in den Wintermonaten. Und auch mal mit der Regionalbahn zu verreisen.

Also vielleicht Anrechnung von 1/2 Anteil vom Regelsatzanteil? Oder 2/3?
Anni
Neuer User
Beiträge: 4
Registriert: Mi 10. Mai 2023, 22:17

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#11

Beitrag von Anni »

Danke erstmal für eure schnellen Antworten, da mein Sachbearbeiter zur Zeit nicht da ist,muss ich leider warten.Lohnabrechnung ist schon alles eingereicht. Ich hatte mit dem JC auch telefoniert, aber so richtig schlau bin ich auch nicht geworden,die konnten mir auch nicht richtig sagen wie es denn nun berechnet wird,nur das das alte Brutto genommen wird.
Meine Hoffnung ist nun wirklich das das JC mit dem neuen Netzobetrag rechnet,da ich jetzt ja auch weniger Sozialabgaben zahle und deshalb komme ich selber auf keine richtige Berechnung..Hatte gehofft das jemand hier auch so ein Fall hatte.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#12

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, es dreht sich um eine Differenz von 30 € monatlich, die Dir auf der Abrechnung vom Jobcenter fehlen würde. Dann empfehle ich Dir ein Widerspruchsverfahren.

Warum? Weil sich so eine Differenz über die Zeit aufsummiert. So ein Leasingbike läuft ja über mehrere Jahre. Und wenn Du das Bürgergeld auch noch meinetwegen drei Jahre brauchst, dann könntest Du Dir bei einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren nach 3 Jahren bspw. einen zusätzlichen Urlaub für 1.080 € leisten..........
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bürgergeld aufstockung Leasingbike

#13

Beitrag von marsupilami »

@ Anni
"Leasing" kommt im Sprachgebrauch des SGB und damit in den JC's nicht vor.
Die haben ja schon Schwierigkeiten, wenn ein aufstockender Selbstständiger die Kosten für ein Leasing-Fahrzeug - also Auto - geltend macht bzw. machen will.
Die hatten in meinem Fall schon das Problem mir die Fahrtkosten im Rahmen der "Einladung" zum Gespräch (ich möchte mit ihnen über ihre berufliche Situation sprechen) zu gewähren - nur weil ich mit dem Fahrrad dort aufgekreuzt bin!!


:ironiea:
Und jetzt kommst Du mit so neumodische Kram daher!
Vom AG geleastes E-Bike dem AN zur Verfügung gestellt.
Wo gibt's denn sowas?

Soll doch der AG soviel zahlen, dass Du nicht aufstocken musst - dann hat sich das Problem doch schon erledigt!!
Bzw. such' Du Dir doch einen Job, wo Du nicht aufstocken musst!!
Anni hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 11:22 Ich hatte mit dem JC auch telefoniert, aber so richtig schlau bin ich auch nicht geworden,die konnten mir auch nicht richtig sagen wie es denn nun berechnet wird,nur das das alte Brutto genommen wird.
Versuche jeglichen Telefonischen Kontakt zu vermeiden.
Denn wie Du siehst, haben deren "Call-Center-MA" noch weniger Ahnung wie die SB's in der Vermittlung bzw. Leistungsabteilung.
Außerdem wird jeglicher telefonische Kontakt mit dem "Kunden" in die elektronische Akte reingeschrieben und was die dort reinschreiben kannst Du so nicht kontrollieren.
Und das ist oftmals grottenfalsch!
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“