Die Maximalwerte für Heizöl, Erdgas und Fernwärme sind unabhängig vom tatsächlichen Energieträger:
Bei Wärmepumpen gilt abweichend:
- für eine 1-Pers-BG 11.900 kWh
- für eine 2-Pers-BG 15.500 kWh
- für eine 3-Pers-BG 19.000 kWh
- für eine 4-Pers-BG 21.400 kWh
- für eine 5-Pers-BG 24.300 kWh
jede weitere Person + 2.900 kWh
- für eine 1-Pers-BG 4.700 kWh
- für eine 2-Pers-BG 6.100 kWh
- für eine 3-Pers-BG 7.500 kWh
- für eine 4-Pers-BG 8.500 kWh
- für eine 5-Pers-BG 9.600 kWh
jede weitere Person + 1.100 kWh
https://www.berlin.de/sen/soziales/serv ... 571942.php
Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Der Berliner Senat hat maximal angemessene Energieverbräuche ab 2023 für Sozialleistungsempfänger veröffentlicht. Für höchstens diesen Verbrauch werden die Heizkosten übernommen.
- marsupilami
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Und wenn die Hütte schlecht isoliert ist?
Über Eck liegt - also 2 Außenwände hat?
EG-Wohnung mit unbeheiztem Keller darunter?
Oder einer leer stehende Wohnung darunter?
Wird alles nicht berücksichtigt?
Hauptsache Obergrenze?
Über Eck liegt - also 2 Außenwände hat?
EG-Wohnung mit unbeheiztem Keller darunter?
Oder einer leer stehende Wohnung darunter?
Wird alles nicht berücksichtigt?
Hauptsache Obergrenze?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Und wie wurden die Werte ermittelt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
@Marsu: Indem man teuersten Primärenergieträger = Heizöl genommen hat, sollen die von Dir genannten Faktoren mit abgegolten sein. Die Logik dahinter ist, dass nur wenige tatsächlich mit Heizöl heizen und dadurch für alle anderen aus der Preisdifferenz ein Vorteil resultiert, der die von Dir genannten Faktoren Eck-Wohnungen, Aussenwände, EG-Wohnungen usw. kompensiert.
@Kölsch: Die Werte sollen sich aus dem bundesweiten Heizkostenspiegel ergeben haben. Spalte "Verbrauch zu hoch" = unangemessen, alles darunter (gerade) noch angemessen.
@Kölsch: Die Werte sollen sich aus dem bundesweiten Heizkostenspiegel ergeben haben. Spalte "Verbrauch zu hoch" = unangemessen, alles darunter (gerade) noch angemessen.
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Guck ich da rein lese ich für den Single
262 x 50 = 13.100 und nicht 11.900 kWh
262 x 50 = 13.100 und nicht 11.900 kWh
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- kleinchaos
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
ich hab 18500 gehabt mit Gas
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
@Koelsch: Daran sieht man, dass man einen Abschlag vorgenommen hat zu den tatsächlichen Werten aus dem Heizspiegel.Wahrscheinlich wäre es sonst zu teuer geworden. Oder man hat gesagt, 10 Prozent unter "zu hoch" ist gerade noch SGB II angemessen, aber halt nicht nur 1 kWh unter unangemessen, das ist zu dicht dran.
@kc: Und daran sieht man, dass individuelle Gegebenheiten nicht abgebildet werden. Was Marsu schrieb: Eck-Wohnung, Aussenwände, hohe Decken, unbeheizter Keller, Leerstand. Und auch gesundheitliche Belange - manch einer braucht eben mehr als 20 Grad in der Wohnung.
@kc: Und daran sieht man, dass individuelle Gegebenheiten nicht abgebildet werden. Was Marsu schrieb: Eck-Wohnung, Aussenwände, hohe Decken, unbeheizter Keller, Leerstand. Und auch gesundheitliche Belange - manch einer braucht eben mehr als 20 Grad in der Wohnung.
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Vor allem muss es ja für die Mietkosten ein schlüssiges Konzept geben, das aber kann ich beim Heizspiegel nicht erkennen. Da gibt's ja durchaus andere Zahlen im www.
Ein Gebäude aus dem Jahr:Quelle: https://www.heizung.de/ratgeber/diverse ... ml#heizung
- 1970 bis 1980 benötigt rund 200 bis 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
- 1980 bis 1990 benötigt rund 125 bis 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
- 1990 bis 2000 benötigt rund 90 bis 125 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
- 2000 bis heute benötigt rund 25 bis 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Schlüssig ist wohl, dass Kosten gespart werden sollen.
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Da bin ich feste mit dabei > 3 Außenwände N/O/S und zusätzlich unter dem Wohnzimmer unbeheizte Mietergarage mit ordentlicher Kältezufuhr bei geöffnetem Garagentor! Das 3000qm Wohnhaus ist Baujahr 1969.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 19. Mai 2023, 18:27 Und wenn die Hütte schlecht isoliert ist?
Über Eck liegt - also 2 Außenwände hat?
EG-Wohnung mit unbeheiztem Keller darunter?
...
Ich rechne im September 2023 mit einer Anhebung des HK-Abschlags von 60 €/Monat auf mind. 100€. Und das örtliche Grusiamt erhält dann meinen umfangreichem Antrag nach Ziffer 3.5.1 AV auf volle Kostenübernahme wegen +10 % Härtefallregelung, > Ü 60-Betroffener, chronisch Erkrankter KHK-Altersrentner im Rahmen der AV-Wohnen Berlin (wie schon in den vergangenen 10 Jahren).
Dann wird man sehen, welche Linie mein Bezirksamt mit den geltenden Regelungen der CDU-Senatsverwaltung für Arb, Int und Soziales hier fährt.
Ich halte die allgemeinen Begründungen für Vorgaben in der seit 13. Dezember 2022 geltenden Vorschrift über Maximalwerte für Heizöl, Erdgas und Fernwärme (Anlage 2 AV Wohnen) schlichtweg für willkürlich, weil sie außer Acht lassen, daß im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu ermitteln ist, warum die tatsächlichen Aufwendungen über dem Grenzwert liegen und ob sie im Einzelfall dennoch als angemessen anzusehen sind, beispielsweise aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen oder aus im Wohnobjekt liegenden Gründen. https://www.berlin.de/sen/soziales/serv ... 571939.php
PS: Wer einschlägige Sozialgerichtsurteile für derartige Fallkonstellationen parat hat, bitte hier verlinken!
Mir ist bislang nur ein von RA Füßlein verlinktes Urteil der 90. Kammer des SG Berlin Az. S_90_SO_1003_22_ER-1-SG Berlin Beschluss vom 22. AUG 2022 bekannt.
- kleinchaos
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Das Leipziger Jobcenter lehnt nach wie vor alle Wohnungsangebote mit inflationsmäßig angepassten HK als unangemessen an. Von daher kann momentan kein ALG2-Bezieher eine angemessene Wohnung finden
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Laut der Augsburger Allgemeinen Zeitung sind nur viel niedrigere Heizenergieverbräuche bei Sozialleistungsempfängern angemessen:
1 Person max. 6.500 kWh
2 Personen max. 8.450 kWh
3 Personen max. 10.400 kWh
4 Personen max. 12.350 kWh
Ist der Verbrauch höher als der durchschnittliche Verbrauch, so liegt ein unangemessener hoher Verbrauch mit unangemessen hohen Heizkosten vor.
https://www.augsburger-allgemeine.de/pa ... 40236.html
Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Also das nächste "Schlachtfeld" vor den SG's.
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II
Das wird bestimmt eine Prozesslawine geben.