Erben von 2 Häusern?

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wagga
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Erben von 2 Häusern?

#1

Beitrag von wagga »

Hi
Meine Schwester hat das ein Haus geschenkt bekommen und ist verpflichtet die Kosten für die Wohnung in einem Hochhaus zu zahlen.
Das Haus meiner Schwester hat 145 m² die Wohnung im Hochhaus hat 95m².
Was passiert wenn beide unerwartet versterben?
Ich habe von einem Notar, eine Urkunde das ich die Hochhauswohnung nicht verkaufen darf aber dort drin wohnen?
Was passiert mit dieser Wohnung und was passiert mit dem 145 m² Haus, wenn beide urplötzlich versterben.
Die Hochhauswohnung ist nicht abgezahlt und muss voraussichtlich noch 20-25 Jahre von meiner Schwester abgezahlt werden.

Vielen dank.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
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Koelsch
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Re: Erben von 2 Häusern?

#2

Beitrag von Koelsch »

Beziehst Du Bürgergeld, wenn ja, seit wann? Wohntest Du zu Beginn Deines Bezugs auch schon dort?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Erben von 2 Häusern?

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Verstehe ich das richtig?
Eine Schwester besitzt ein Haus.
Bewohnt sie das selbst?

Die andere Schwester besitzt eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus, wohnt woanders und Du darfst in dieser Wohnung leben?
Ohne Mietzahlung?
Und wovon zahlt diese Schwester dann die Wohnung ab?

Wenn beide zeitnah hintereinander sterben sollten - was ich ihnen nicht wünsche - dann erbst Du - vermutlich - letztendlich alles.
Wenn keine weiteren Erbberechtigten (Kinder) da sind.
So lange eine von beiden Schwestern lebt, ist sie ebenfalls erbberchtigt.
Wenn beide verstorben sind, erbst Du dann das Haus und die Wohnung aber auch die Schulden, wenn die Wohnung noch nicht bezahlt ist.
Und natürlich auch alle finanziellen Verpflichtungen, die zu so einem Haus dazugehören.
Grundsteuer, Abwasser-Entgelt, etc.

Und wenn Du alleine dann in dem 145-qm-Haus lebst und die Wohnung vermietest, dann hast Du a) Vermögen und b) Mieteinnahmen aus Immobilien-Besitz und fliegst aus dem Leistungsbezug raus.

So ganz grob.

Das ganze Erbrecht ist recht komplex und kompliziert.
Einfach mal mit "Erbrecht" googelen.
z.B. https://tinyurl.com/2q3y9g3o
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Erben von 2 Häusern?

#4

Beitrag von tigerlaw »

wagga hat geschrieben: Mo 22. Mai 2023, 12:30 Hi
Meine Schwester hat das ein Haus geschenkt bekommen und ist verpflichtet die Kosten für die Wohnung in einem Hochhaus zu zahlen.
Das Haus meiner Schwester hat 145 m² die Wohnung im Hochhaus hat 95m².
Was passiert wenn beide unerwartet versterben?
Ich habe von einem Notar, eine Urkunde das ich die Hochhauswohnung nicht verkaufen darf aber dort drin wohnen?
Was passiert mit dieser Wohnung und was passiert mit dem 145 m² Haus, wenn beide urplötzlich versterben.
Die Hochhauswohnung ist nicht abgezahlt und muss voraussichtlich noch 20-25 Jahre von meiner Schwester abgezahlt werden.

Vielen dank.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
Sorry, aber die Schilderung ist für meinen Geschmack sehr verworren:

Du schreibst einerseits "meine Schwester", fragst aber "wenn beide versterben".

Wie bist Du in dem ganzen eingebunden? Wenn Du ein eingetragenes Wohnrecht hast, könntest Du die Hochhauswohnung sowieso nicht verkaufen, denn sie gehört Dir ja nicht.

usw. usf.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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