Darf JC Verweigerung Schweigepflichtsentbindung sanktionieren?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Darf JC Verweigerung Schweigepflichtsentbindung sanktionieren?

#1

Beitrag von Koelsch »

JC versagt 30% des Regelsatzes, weil eLB keine Schweigepflichtsentbindung für seine Ärzte abgibt.
Meines Wissens ist die Rechtslage da wackelig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Darf JC Verweigerung Schweigepflichtsentbindung sanktionieren?

#2

Beitrag von marsupilami »

Mir ist ebensfalls bekannt, dass im Falle einer nicht erteilten
Schweigepflichtentbindung im Rahmen der Amtsermittlungspflicht
Untersuchungen durch den Ärztlichen Dienst erforderlich wären.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anl ... 032975.pdf

viewtopic.php?t=16833

https://hartz4widerspruch.de/news/hartz ... ehrbedarf/

https://datenbank.nwb.de/Dokument/852598/

Fachliche Weisungen zum § 21 SGB II
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015861.pdf


Könnte man/vrau in diesem speziellen Falle Honig aus dem § 65 Abs. 2 SGB I ziehen?
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“