EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Glückwunsch auch von mir, leider sind nicht alle so zäh wie du, es hat mit Sicherheit viele Nerven und Kraft gekostet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
So etwas könnte ich jeden Tag lesen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Kannst du doch als Lesezeichen speichern.Koelsch hat geschrieben:So etwas könnte ich jeden Tag lesen
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Da mache ich mir wenig Illusionen. Aber da Amnesty und Verdi weiter hinter mir stehen, wird voraussichtlich zumindestens ein sachliches Klima gewährleistet sein - und das ist ja schon mal was.kleinchaos hat geschrieben:Glückwunsch. Und hoffentlich ist der/die neue FM ein wenig besser
Ich bin nicht zäh. Eher dickschädlig ...Günter hat geschrieben:Glückwunsch auch von mir, leider sind nicht alle so zäh wie du, es hat mit Sicherheit viele Nerven und Kraft gekostet.
Und das hat mich wirklich enorm viel gekostet, auch einen Totalzusammenbruch, an dem ich wohl noch lange zu schaffen habe.
Soll ichs morgen nochmal schreiben?So etwas könnte ich jeden Tag lesen
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Ich erlaube mir, mich mit Dir über Deinen Erfolg zu freuen.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Damit es nicht zu langweilig wird, mal wieder was Neues.
Für heute hatte ich die übliche Vorladung, diesmal zum neuen SB.
Wie erwartet: eine neue EGV, diesmal noch verschärft. So wurden aus 8 Bewerbungen innerhalb von 6 Monaten nun 8 Bewerbungen pro Monat.
Der alte VA ist noch bis August gültig, mein Widerspruch noch nicht entschieden. Der SB war aber felsenfest davon überzeugt, er könne mir so viele EGVs vorlegen wie er wolle und wann er wolle. Die sechs Monate Gültigkeitsdauer seien irrelevant für ihn.
Seiner Meinung nach habe sich der Widerspruch gegen den alten VA hiermit erledigt.
Häh?
Für heute hatte ich die übliche Vorladung, diesmal zum neuen SB.
Wie erwartet: eine neue EGV, diesmal noch verschärft. So wurden aus 8 Bewerbungen innerhalb von 6 Monaten nun 8 Bewerbungen pro Monat.
Der alte VA ist noch bis August gültig, mein Widerspruch noch nicht entschieden. Der SB war aber felsenfest davon überzeugt, er könne mir so viele EGVs vorlegen wie er wolle und wann er wolle. Die sechs Monate Gültigkeitsdauer seien irrelevant für ihn.
Seiner Meinung nach habe sich der Widerspruch gegen den alten VA hiermit erledigt.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Ein Widerspruch kann nur durch Rücknahme des Widerspenstigen, einen rechtskräftigen Widerspruchbescheid der Widerspruchsstelle oder per Gerichtsbescheid bzw Urteil erledigt sein.
Aber nicht durch die Willenserklärung eines SB.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Das habe ich ihm auch gesagt.
Aber ich frage mich halt, ob das wirklich so geht, dass die Arge sich nicht an die 6 Monate hält, sondern nach Lust und Laune einfach jederzeit andere EGVs verordnen kann?
Aber ich frage mich halt, ob das wirklich so geht, dass die Arge sich nicht an die 6 Monate hält, sondern nach Lust und Laune einfach jederzeit andere EGVs verordnen kann?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... inV-15.pdfDie Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach
soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei
jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen
zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande,
sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.
Soll ist eine Ermessensentscheidung, Ermessensausübung muss gemäß §35 SGB X begründet werden
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/35.htmlDie Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
Dann weißt du ja, wie du die nächste Freundschaft schließen kannst.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Aus dem Paragraph 15 geht meiner Meinung nach nur die grundlegende Möglichkeit des Abschlusses einer EGV hervor.
Würde der SB keine abschließen wollen, müsste er diese Ermessensentscheidung begründen, deshalb das juristische "Soll".
In keiner Weise lese ich hier aber eine wie auch immer geartete Freiheit der Argen, eine Vertragslaufzeit einseitig zu ändern.
Und: § 15 ist kein "Beweis, dass zwingend eine EGV abgeschlossen werden muss", wie der SB heute meinte.
Würde der SB keine abschließen wollen, müsste er diese Ermessensentscheidung begründen, deshalb das juristische "Soll".
In keiner Weise lese ich hier aber eine wie auch immer geartete Freiheit der Argen, eine Vertragslaufzeit einseitig zu ändern.
Und: § 15 ist kein "Beweis, dass zwingend eine EGV abgeschlossen werden muss", wie der SB heute meinte.
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- marsupilami
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
@angel:
Könnte es sein, dass in Deiner aktuellen EGV der Passus:
"Sollte aufgrund von Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann."
oder so ähnlich drinne steht?
Wenn ja, käse und ich
Wenn Nein, dann ist gut:
Sehr geehrter Herr DingsbumsName,
Sie legten mir eine Eingliederungsvereinbarung heute vor. Dabei übersahen Sie, dass wir bereits schon am.....(Datum der gültigen EGV)... eine abgeschlossen haben und diese noch bis zum Dingsdatum gültig ist. § 15 SGB II sieht während der Laufzeit einer Eingliederungsvereinbarung keine weitere vor; weder ersetzend noch ergänzend. Danach kann eine neue vereinbart werden. Ich möchte bis dahin keine weitere Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. mfg. Oder so ähnlich.
Könnte es sein, dass in Deiner aktuellen EGV der Passus:
"Sollte aufgrund von Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann."
oder so ähnlich drinne steht?
Wenn ja, käse und ich
Wenn Nein, dann ist gut:
Sehr geehrter Herr DingsbumsName,
Sie legten mir eine Eingliederungsvereinbarung heute vor. Dabei übersahen Sie, dass wir bereits schon am.....(Datum der gültigen EGV)... eine abgeschlossen haben und diese noch bis zum Dingsdatum gültig ist. § 15 SGB II sieht während der Laufzeit einer Eingliederungsvereinbarung keine weitere vor; weder ersetzend noch ergänzend. Danach kann eine neue vereinbart werden. Ich möchte bis dahin keine weitere Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. mfg. Oder so ähnlich.
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- kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Hallo Angel,
da du mit deiner SB ja nun schon mehrfach Ärger hattest, würde ich es mal mit folgenden §§ versuchen:
Befangenheit http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html
zum Weiterärgern dieser hier: Austauschvertrag http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__56.html
Die ARGE verpflichtet sich ja schließlich auch zu gewissen Dingen in diesen EGV. Zwar sehr schwammig, kaum greifbar, aber nichtsdestotrotz einklagbar und nachprüfbar.
da du mit deiner SB ja nun schon mehrfach Ärger hattest, würde ich es mal mit folgenden §§ versuchen:
Befangenheit http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html
zum Weiterärgern dieser hier: Austauschvertrag http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__56.html
Die ARGE verpflichtet sich ja schließlich auch zu gewissen Dingen in diesen EGV. Zwar sehr schwammig, kaum greifbar, aber nichtsdestotrotz einklagbar und nachprüfbar.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
EGV gibt es nicht, ich bekam einen VA. Und sowohl in diesem als auch in der heute vorgelegten EGV steht natürlich dieser Satz. Ich habe das niemals unterschrieben, und in meinem Widerspruch wurde auch explizit dieser Satz moniert.marsupilami hat geschrieben:@angel:
Könnte es sein, dass in Deiner aktuellen EGV der Passus:
"Sollte aufgrund von Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann."
oder so ähnlich drinne steht?
Wenn ja, käse und ich
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Sehr geehrter Herr DingsbumsName,
Sie legten mir eine Eingliederungsvereinbarung heute vor. Dabei übersahen Sie, dass wir bereits schon am.....(Datum der gültigen EGV)... eine abgeschlossen haben und diese noch bis zum Dingsdatum gültig ist. § 15 SGB II sieht während der Laufzeit einer Eingliederungsvereinbarung keine weitere vor; weder ersetzend noch ergänzend. Danach kann eine neue vereinbart werden. Ich möchte bis dahin keine weitere Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. mfg. Oder so ähnlich.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
"Soll" ist keine Ermessensentscheidung. Die Soll-Vorschrift bindet die ARGE im gleichen Maße wie eine Ist-Vorschrift, sie räumt ihr lediglich die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung ein, wenn völlig atypische Umstände dies im Einzelfall erforderlich machen.
Nur bei der Kann-Vorschrift hat ARGE einen Ermessensspielraum.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Den alten SB habe ich ja schon erfolgreich entsorgt.kleinchaos hat geschrieben:Hallo Angel,
da du mit deiner SB ja nun schon mehrfach Ärger hattest, würde ich es mal mit folgenden §§ versuchen:
Befangenheit http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html
zum Weiterärgern dieser hier: Austauschvertrag http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__56.html
Die ARGE verpflichtet sich ja schließlich auch zu gewissen Dingen in diesen EGV. Zwar sehr schwammig, kaum greifbar, aber nichtsdestotrotz einklagbar und nachprüfbar.
Heute hat sich der neue vorgestellt ...
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- kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Wobei auch wenn dieser Satz Güligkeit haben sollte, die Änderung der EGV bzw VA nur für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum wirksam sein kann.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Es ist keine Änderung, die EGV bezieht sich in keiner Weise auf den alten VA.kleinchaos hat geschrieben:Wobei auch wenn dieser Satz Güligkeit haben sollte, die Änderung der EGV bzw VA nur für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum wirksam sein kann.
Es ist eine völlig neue, verschärfte EGV während des Gültigkeitszeitraums des alten VA.
Und dabei sträuben sich mir sämtliche Haare paragraphenförmig - das kann unmöglich mit dem Vertragsrecht konform gehen!
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Na dann beginnen wir mal bei Adam und seiner Holden.
Wurde ein Profiling durchgeführt?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Hallo Angel,
schreib deinen Widerspruch dreifach, einmal an den SB, einmal Kopie an den TL und zum Dritten Kopie an den ARGE-Leiter
Die wissen ganz genau, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen, die wissen aber auch, daß du dich wehrst, oder wissen die es doch nicht?????
ARGE ist nun einmal lernresistent
Grüßle
catwoman
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Günter hat geschrieben:Na dann beginnen wir mal bei Adam und seiner Holden.
Auweia.
Aber ein bißchen was können wir doch auslassen, oder??
Wie mans nimmt.Wurde ein Profiling durchgeführt?
In den letzten Jahren hat mich der alte SB immer mal wieder ausgefragt nach irgendwelchen Dingen, die ich kann oder auch nicht.
Draus gemacht hat er nix außer Terror.
Beim übelsten Termin mit ihm hat er am selben Tag danach auch noch mein Profil der Arbeitsagentur aus dem Internet völlig verändert, alles absolut extra falsch eingegeben, also z. B. aus "Teilzeit vormittags" "flexibel einsetzbar" oder aus "Sekretärin" "Servicekraft" gemacht - irrsinnig!
So viel zu früheren "Profilings".
Der neue heute hat mir nach der Vorlage der EGV einen neunseitigen Fragebogen bezüglich meiner Kenntnisse und Berufserfahrungen vorgelegt.
Es waren durchgehend fachliche korrekte Fragen, die ich dann auch wahrheitsgemäß beantwortet habe.
Er wollte die ins Internetprofil einarbeiten.
Mit der EGV hat das seiner Meinung nach nichts zu tun.
Im Gespräch vor Vorlage der EGV hat er immer wieder die Wohltaten der Arge gepriesen, welche Unsummen meine Weiterbildung bis jetzt gekostet hätte und und überhaupt, was ich den Staat so kosten würde - und das ich deshalb auch zu allem ja und amen sagen müsse.
Da fiel mir gleich noch eine bisher versagte Wohltat ein, nämlich ein Office-Englisch-Kurs. Den wollte ich eigentlich während der Weiterbildung auch noch reinstopfen, bekam ich aber nicht bewilligt.
Dabei ist das eine wirklich wichtige Voraussetzung für Sekretariatsarbeit und fördert die Vermittelbarkeit mit Sicherheit enorm.
Er genehmigte ihn aber nicht. Ich solle mich bis September bewerben, nach vorliegender Sachlage ausschließlich blind, und wenn ich dann nichts gefunden hätte, könne man ja nochmal drüber reden.
So weit, so dumm.
Wie sollte ein Profiling denn eigentlich aussehen?
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Ich denke, das ist überflüssig.catwoman666 hat geschrieben:Hallo Angel,
schreib deinen Widerspruch dreifach, einmal an den SB, einmal Kopie an den TL und zum Dritten Kopie an den ARGE-Leiter
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Seit dem Gespräch mit dem Arge-Leiter weiß ich, dass ich Chefsache bin. Die EGV heute ist auch O-Ton Leiter, stammt auch nach Aussage des SBs vom Leiter persönlich.
Und es ist ja wirklich alles so drin, wie es mir der Leiter angekündigt hat.
Muss mich berichtigen: der für sofort nach Ende der Weiterbildung angekündigte Ein-Euro-Job bei der AWO, Altenheim, ist noch nicht drin.
Die wissen freilich, wo sie rechtlich daneben liegen.
Die wissen aber auch, dass meine zuständige Richterin am SG stets in ihrem Sinne urteilt und sich nicht um Gesetze kümmert.
Was sie vielleicht noch nicht internalisiert haben, ist, dass ich nun mit Verdi-Hilfe leichter in die zweite Instanz komme.
Damit ist man aber leider auch leicht zu zermürben - das wissen sie nur zu gut. Und mich endlich mundtot zu machen, ist wohl erklärtes Ziel dort.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Wir hatten ja die Geschichte schon mal irgend wo am Anfang dieses Freds.
Die Eingliederungsvereinbarung ist (grau ist alle Theorie) ein auf die Individuellen Bedürfnisse abgestimmter öffentlich rechtlicher Vertrag
Bei halbwegs realistischer Einschätzung sollte das einen halben Tag oder länger dauern.
Die Eingliederungsvereinbarung ist (grau ist alle Theorie) ein auf die Individuellen Bedürfnisse abgestimmter öffentlich rechtlicher Vertrag
Bedeutung der EinV für den Integrationsprozess
Kernelement der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein umfassendes
und auf die individuelle Problemlage des Einzelnen zugeschnittenes
Betreuungskonzept (§ 14 SGB II).
Sie soll von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers
und vom eHb gemeinsam erarbeitet werden (§ 15 Abs. 1 S. 1
SGB II).
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... inV-15.pdfWegen der bei jedem eHb unterschiedlich
anzutreffenden konkreten Einschränkungen im Hinblick
auf die Integrationschancen am Arbeitsmarkt bedarf die Eingliederungsvereinbarung
einer individuellen Ausgestaltung (§ 15 Abs. 1
SGB II).
Eine sorgfältige Standortbestimmung des Hilfebedürftigen, die alle
Stärken und Schwächen identifiziert und daraus folgende Handlungserfordernisse
aufzeigt, ist zwingende Grundlage für eine erfolgreiche
Eingliederungsstrategie. Ohne ein umfassendes und systematisches
Profiling, das dem Abschluss der EinV im Rahmen einer
Beratung vorausgeht, kann die passende Strategie nicht bestimmt
werden.
Bei halbwegs realistischer Einschätzung sollte das einen halben Tag oder länger dauern.
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- angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Ich gehe jede Wette ein, dass die Arge hier so argumentieren würde, alle Termine seien ja Gespräche über mich gewesen und das sei das Profiling.Günter hat geschrieben:
Bei halbwegs realistischer Einschätzung sollte das einen halben Tag oder länger dauern.
Ich persönlich kenne niemanden, der mehrere Stunden in der Arge verbracht hätte, um dort so lange Gespräche zu führen.
Meine Vermittlungshemmnisse sind bekannt und als Antwort steht in der EGV was von eventuellem Fahrtkostenzuschuss bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit und die Verpflichtung, jeder Bewerbung diesen unsäglichen Absatz über die Förderung des AGs durch die Arge anzufügen. Was ich definitiv nicht machen werde.
Sinn würde nur eine hochqualifizierte Bildung machen. Problem ist nicht der Inhalt der Bildung, da ist ja das Meiste vorhanden, sondern die Zeugnisse. Die fünf vergangenen Schulmonate waren gut, keine Frage - da hatte ich Glück.
Aber das reicht nicht.
Und vielleicht wird nie etwas reichen - es gibt einfach keine normalen Stellen mehr hier.
Einzige Chance ist Vitamin B, wenn jemand in Rente geht. Und ich es bis dahin nicht schon bin.
Aus mir unerfindlichen Gründen wollen sie lieber den AGs Geld in den Rachen schmeißen, statt es in sinnvollen (!) Unterricht zu investieren.
Er meinte heute, geförderte Arbeitsplätze (er redete explizit von ca. drei Monaten Lohnzuschuss) wären laut neuester Statistik der BA die nachhaltigsten Fördermethoden. Sie hätten eine große Erfolgsquote. Beinahe alle Geförderten wären für immer übernommen worden.
Zum Scheckertlachen, wenn man die Firmen hier genauer kennt, und auch noch aus dem Bürobereich samt Interna.
Geförderte Arbeitsplätze sind mit ZA-Verträgen die schnellsten Durchläufer überhaupt. Förderung, Förderung rum, ex und hopp, nächster Geförderte.
Die Frist zur Nachbeschäftigung hält hier kein AG ein, und noch nie wurde meines Wissens von einem das zu Unrecht gezahlte Geld zurückgefordert.
Ich weiß außer weiterer Finanzierung von guten Schulungen nicht weiter.
Die können keine Stellen herzaubern, es gibt nicht genug, aber man wird behandelt, als wäre man selber schuld und Freiwild.
Naja, tschuldigung, hab mich ein bißchen ausgekotzt, wem erzähle ich das alles eigentlich ...
Ich bin ein bißchen blöd drauf grad.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Wir verstehen Dich schon.
Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion
Weißt du was mich traurig stimmt?
Dass du dich dafür entschuldigst, dass du dir ein bisschen Müll von der Seele schreibst. Du kennst uns doch, wenn nicht bei uns, wo sonst?
Ich überlege wie wir die geforderten 8 Bewerbungen auf eine vernünftige Zahl bekommen.
Wobei ich diese Art von Bewerbungen ohnehin für eine Alibi-Veranstaltung halte. Es gibt definitiv keine Arbeitsplätze ob du das Telefonbuch nun von vorne nach hinten oder umgekehrt abklapperst.
Dass du dich dafür entschuldigst, dass du dir ein bisschen Müll von der Seele schreibst. Du kennst uns doch, wenn nicht bei uns, wo sonst?
Ich überlege wie wir die geforderten 8 Bewerbungen auf eine vernünftige Zahl bekommen.
Wobei ich diese Art von Bewerbungen ohnehin für eine Alibi-Veranstaltung halte. Es gibt definitiv keine Arbeitsplätze ob du das Telefonbuch nun von vorne nach hinten oder umgekehrt abklapperst.
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