EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
keindurchblickmehr
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#26

Beitrag von keindurchblickmehr »

Klingt ja gut Günter.... nur soweit ich gelesen hab, hat er ihr doch ohne VA und ohne Anhörung gleich mal ne Sanktion reingewürgt.... Was nützt´s wenn´s nicht erlaubt ist, und er es trotzdem tut.... :kotz:

Sie wird ja so oder so am 02.01.09 zum SG müssen (bzw. das vom Anwalt erledigen lassen)

Es ist wie es ist..... es ist nicht erlaubt... sie machen´s so und so oft trotzdem...wenn dann vom SG das Fax kommt...kippen sie um.... eh klar...aber erst ist doch der Ärger mal da.... im nachhinein sagt der FM dann...ok.. wir nehmen die Sanktion zurück.. und zahlen eben nach... aber Hauptsache wir haben erst mal das Geld gekürzt...

Die Frechheit ist doch, daß die sowas ja völlig ungestraft tun können... in deren System müsste sowas gar nicht möglich sein.
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Günter
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#27

Beitrag von Günter »

Deswegen hatte ich doch irgendwo geschrieben das Kundenreaktionszentrum mit einbeziehen.

Ob es was hilft, ich weiß es nicht. Aber ich kann auch schlecht hin gehen und eure SBs erwürgen.

Ist nicht mein Stil.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#28

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Aber ich kann auch schlecht hin gehen und eure SBs erwürgen.

Ooooch... das wär jetzt aber ein schönes Weihnachtsgeschenk gewesen...
:jumpi: :jumpi:

Aber meine brauchst ja ned zu erwürgen... die macht das schon selber... die nächste Klage wegen der KDU ist ja schon beim SG... :totlach:
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Günter
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#29

Beitrag von Günter »

keindurchblickmehr hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:Aber ich kann auch schlecht hin gehen und eure SBs erwürgen.

Ooooch... das wär jetzt aber ein schönes Weihnachtsgeschenk gewesen...
:jumpi: :jumpi:
Was jetzt, dass ich in den Knast gehe???? :gaga:

Und wer labert euch hier voll wenn ich weg bin? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#30

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hmmm... ok.. du hast mich überzeugt...

Wir brauchen dich ja hier..... :guru: :guru: :guru:
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angel6364
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Eine gute und eine schlechte Nachricht

#31

Beitrag von angel6364 »

Erst die gute Nachricht:

Der Widerspruch des Verdi-Anwaltes gegen die Sanktion hat gefunzt. Bild
Abhilfebescheid zu Ihrem Widerspruch vom 18.12.2008 in Sachen der Frau xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ich den angefochtenen Sanktionsbescheid vom 04.12.2008 aufgehoben. Ihrem Widerspruch konnte in vollem Umfang entsprochen werden. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen gesondert zugehenden Bescheid.

Gleichzeitig darf ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen auf Antrag erstattet werden können.

Im Auftrag
xxx
Bild

Dann die weniger gute:

Mit gleicher Post (allerdings direkt an mich geschickt) kam der VA, der nun aber anders lautet als die ursprüngliche EGV:

(Man muss dazu wissen, dass es hier schlichtweg keine einzige für mich in Frage kommende Stelle gibt - mehrfach vor Zeugen vom FM zugegeben. Nicht dass sich hier jemand über die vermeintlich geringe Zahl der Bewerbungen wundert...)
Briefkopf

Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Sehr geehrte Frau xxx,

eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach § 15 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) als Verwaltungsakt erlassen.

Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 19.02.2009 bis 18.08.2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

Ziel(e)
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Nebenerwerbs

1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE Nürnberger Land unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III durch Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen auf vorherige Antragstellung und Nachweis.
Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 217ff. SGB III; § 421m, o, p SGB III) an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.

2. Bemühungen von Frau xxx zur Eingliederung in Arbeit
Sie unternehmen von 20.02.2009 bis 19.08.2009 mindestens 8 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber in Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen. Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen .
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Die Bewerbungen sind mit dem Hinweis zu versehen:Durch die ARGE Nürnberger Land kann bei Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung grundsätzlich ein Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen mein persönlicher Ansprechpartner Herr xxx (Tel. xxx-xxx).

Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wir ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblatts „Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“.

Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.

Rechtsfolgenbelehrung:

Übliche, altbekannte Fassung…
Bewerbungskostenerstattung nur bei schriftlichen Bewerbungen und nur gegen Eingangsbestätigung oder Absage?
Zum Lachen. Blindbewerbungen landen hier grundsätzlich in der runden Ablage.

Es müssen zwingend Bewerbungen bei ZAs und befristeten Stellen dabei sein? Befristet ließe ich mir ja noch eingehen, aber was ist, wenn ich nur bei normalen AGs anfrage? Sanktion?

Und keinesfalls werde ich meinen Bewerbungen den Rattenfängersatz hinzufügen: "Die Bewerbungen sind mit dem Hinweis zu versehen:Durch die ARGE Nürnberger Land kann bei Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung grundsätzlich ein Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen mein persönlicher Ansprechpartner Herr xxx (Tel. xxx-xxx)."
Es ist hier üblich, einen geförderten AN nach dem anderen auszubeuten, ohne dass die Arge auch nur einmal die Förderung zurückverlangt hätte - angeblich fehlen dafür die Leute (die brauchen sie wohl, um die Erwerbslosen auszuspionieren). Darauf kann ich gut verzichten, ausgebeutet wurde ich schon einmal zu oft.

Die Regelungen zur OA gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht rein.

Der letzte Satz ist ein Blankoschein für die Arge, halte ich auch für unmöglich.

Und völlig "vergessen" wurde wohl, dass ich mich bis 30.Juni in einer Weiterbildung befinde, die ich auch zu Ende zu machen gedenke - sie macht Spaß und ich hatte wohl riesiges Glück mit der Ausgestaltung, sie ist genau das Richtige für mich. Vielleicht stört das meinen gestörten FM, schließlich bekommt er ja schon seit Monaten wöchentliche Rückmeldungen vom Träger...

Die Fehler im Text des VAs sind übrigens original. Fand ich witzig, da der FM vehement abgestritten hatte, dass er eigene individuell gestaltete Sätze einfügen könne - geht ja doch?

Was meint Ihr zu dem Ding?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#32

Beitrag von Emmaly »

Glückwunsch, dass die Sanktion vom Tisch ist.

Ist gegen den Verwaltungsakt Widerspruch möglich?

Wie willst du einen Arbeitgeber zwingen eine Absage oder eine Eingangsbestätigung zu senden.
Die Kosten fürs Einschreiben mit Rückschein sind recht hoch, dann hättest du sicher eine Reaktion.

Wenn du deine Bewerbungsbemühungen ohne ZAFs zusammen bekommst, dann sind die ZAFs nicht zwingend. Wenn es Stellen gäbe, würden die schon von der AA kommen.

dass du die Förderung in den Stellenangeboten von der AA/Arge mit rein nehmen mußt, ist nicht so schlimm, wenn überhaupt schriftliche Bewerbung verlangt wird. Die AG wissen eh, wer dich geschickt hat.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Eine gute und eine schlechte Nachricht

#33

Beitrag von FloK »

angel6364 hat geschrieben:Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen .
Den Satz kenn ich auch. Irgendwie fehlt da ein Verb. Die gesamte EGV ist meiner doch recht ähnlich. Anscheinend haben die FMs außer ein paar Zahlen keine Möglichkeit den Standardtext zu ändern.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#34

Beitrag von Günter »

Alleine aus dem Rechtscharakter als öffentlich/rechtlicher Vertrag ergibt sich die zwingende Schlussfolgerung, dass der Text änderbar ist.
Die EinV ist von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
gemeinsam zu erarbeiten (§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB II). Sie muss verbindliche Aussagen
zum Fördern und Fordern des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen enthalten (§ 15
Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Eingliederungsvereinbarung ist individuell auszugestalten (§ 15
Abs. 1 SGB II). Sofern in der EinV kommunale Leistungen vereinbart werden, muss zuvor
die Zustimmung des kommunalen Trägers eingeholt werden.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Und da hängt auch der Knackpunkt.

Ich würde Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement schicken.

Du hast eigene Vorschläge eingebracht, die ARGE ist verpflichtet die zu berücksichtigen.

Gegen diesen Satz
und legen hierüber in Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen.
Würde ich mich unter Hinweis, dass die Einhaltung der EGV unter dem Sanktionsvorbehalt des §31 SGB II steht wehren. Denn es ist dir objektiv unmöglich den Arbeitgeber zur Eingangsbestätigung oder zu Absagen zu zwingen. Da die EGV keine salvatorische Klausel enthält gehört das Teil in die Tonne. Aber bitte setze einen Anwalt ran.


Mal sehen was passiert
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#35

Beitrag von angel6364 »

Emmaly hat geschrieben:Ist gegen den Verwaltungsakt Widerspruch möglich?

Wie willst du einen Arbeitgeber zwingen eine Absage oder eine Eingangsbestätigung zu senden.
Die Kosten fürs Einschreiben mit Rückschein sind recht hoch, dann hättest du sicher eine Reaktion.

Wenn du deine Bewerbungsbemühungen ohne ZAFs zusammen bekommst, dann sind die ZAFs nicht zwingend. Wenn es Stellen gäbe, würden die schon von der AA kommen.

dass du die Förderung in den Stellenangeboten von der AA/Arge mit rein nehmen mußt, ist nicht so schlimm, wenn überhaupt schriftliche Bewerbung verlangt wird. Die AG wissen eh, wer dich geschickt hat.
Widerspruch ist möglich, hat aber leider keine aufschiebende Wirkung mehr.
Ich finde das mit der "Förderung" (der AGs...) schon schlimm, denn hier in der Gegend fahren auf sowas bestimmte Abzocker ab, und ich kenne ja leider nicht alle.
Allzuviele Firmen gibts hier eh nicht, und die meisten entlassen gerade. Üblicherweise werden Stellen "abgebaut" und mit anderer Bezeichnung durch geförderte ersetzt. Ich finde das so widerlich!
FloK hat geschrieben:Den Satz kenn ich auch. Irgendwie fehlt da ein Verb. Die gesamte EGV ist meiner doch recht ähnlich. Anscheinend haben die FMs außer ein paar Zahlen keine Möglichkeit den Standardtext zu ändern.
Da war wohl mal ein Verb, sowas wie "zu berücksichtigen". Da er es aber entfernt hat, hat der Satz eine ganz andere Bedeutung. Diesem xxxx-FM ist jede Bosheit zuzutrauen.
Günter hat geschrieben:Alleine aus dem Rechtscharakter als öffentlich/rechtlicher Vertrag ergibt sich die zwingende Schlussfolgerung, dass der Text änderbar ist.

Zitat:
Die EinV ist von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
gemeinsam zu erarbeiten (§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB II). Sie muss verbindliche Aussagen
zum Fördern und Fordern des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen enthalten (§ 15
Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Eingliederungsvereinbarung ist individuell auszugestalten (§ 15
Abs. 1 SGB II). Sofern in der EinV kommunale Leistungen vereinbart werden, muss zuvor
die Zustimmung des kommunalen Trägers eingeholt werden.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Und da hängt auch der Knackpunkt.

Ich würde Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement schicken.

Du hast eigene Vorschläge eingebracht, die ARGE ist verpflichtet die zu berücksichtigen.

Gegen diesen Satz

Zitat:
und legen hierüber in Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen.


Würde ich mich unter Hinweis, dass die Einhaltung der EGV unter dem Sanktionsvorbehalt des §31 SGB II steht wehren. Denn es ist dir objektiv unmöglich den Arbeitgeber zur Eingangsbestätigung oder zu Absagen zu zwingen. Da die EGV keine salvatorische Klausel enthält gehört das Teil in die Tonne. Aber bitte setze einen Anwalt ran.


Mal sehen was passiert
Von einem Vertrag kann man doch bei einem vorgeknallten VA absolut nicht mehr reden, das wäre ja lächerlich. Eigentlich müssten diese VAs ja unzulässig sein - wie wollte man die an die EGV-Richtlinien anpassen? Sie werden nicht zwischen zwei Vertragspartnern abgeschlossen, sie werden nicht verhandelt, sie müssen nicht mehr unterschrieben werden von mir: Sie sind kein Vertrag!

Mein FM hat übrigens wirklich vehement abgestritten, dass er mittels Tastatur die EGV ändern könne. Ich habe ihm dann angeboten, dass für ihn zu machen, wenn er mich an die Tastatur ließe - ich könne das ohne weiteres.
So blöd wie der kann ich auch... :mrgreen:

Ich werde es wohl wieder so machen wie letztes Mal: den VA samt Euren Ratschlägen an Verdi geben. Die Kombination scheint ja sehr schlagkräftig zu sein.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#36

Beitrag von schlaraffenland »

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschmettern der Sanktion! :freunde: :prost:
FloK hat geschrieben:Den Satz kenn ich auch. Irgendwie fehlt da ein Verb. Die gesamte EGV ist meiner doch recht ähnlich. Anscheinend haben die FMs außer ein paar Zahlen keine Möglichkeit den Standardtext zu ändern.
Im FM-Deutsch würde das so heißen:
FM hat geschrieben:Den Satz kenn. Irgendwie Verb. Die gesamte EGV ist meiner. Anscheinend haben FMs ein paar Zahlen. Keine Möglichkeit den Standardtext.
:mrgreen:
angel6364 hat geschrieben:Von einem Vertrag kann man doch bei einem vorgeknallten VA absolut nicht mehr reden, das wäre ja lächerlich. Eigentlich müssten diese VAs ja unzulässig sein - wie wollte man die an die EGV-Richtlinien anpassen? Sie werden nicht zwischen zwei Vertragspartnern abgeschlossen, sie werden nicht verhandelt, sie müssen nicht mehr unterschrieben werden von mir: Sie sind kein Vertrag!
Im VA steht ja auch noch, und das steht im Widerspruch zum Wesen eines beiderseitig abgeschlossenen Vertrags:
Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Das ist sozusagen eine Lüge im VA ("sich einig sein"). Ein derartiger Passus war wahrscheinlich nie und nimmer Gegenstand in einem Gespräch mit dem FM, und Du hast den Sinngehalt dieses Passus wahrscheinlich nie und nimmer in Deinem Gegenvorschlag aufgeführt. Wer möchte schon zustimmen, dass vor Ablauf der eigenen EGV ihm/ihr möglicherweise eine neue EGV aufgetischt wird?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#37

Beitrag von FloK »

Da fehlt eigentlich nur noch ein Passus, die Hilfeempfänger müssen sich nach Ablauf der EGV um eine Neue bemühen. Da hätten die ARGEn wieder ein gewaltiges Sparpotenzial.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#38

Beitrag von schlaraffenland »

Ach ja:
Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Was hat das Wort "Vertragsparteien" in einem VA zu suchen? Blauäugig betrachtet nichts.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#39

Beitrag von angel6364 »

Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen .
Ich glaube, er hat das so gemeint: ich muss zwingend befristete (weniger übel) und Zeitarbeitsfirmen (sehr übel, weiß er) bei den Bewerbungen haben. Er hat das letzte Verb ja bewusst rausgelöscht, zeigt ja auch die überflüssige Leertaste. Der fährt ständig auf der Psycho-ich mach Dich fertig-Schiene.

Die Bewerbungen sind mit dem Hinweis zu versehen:Durch die ARGE Nürnberger Land kann bei Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung grundsätzlich ein Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen mein persönlicher Ansprechpartner Herr xxx (Tel. xxx-xxx).
Ich lasse mir doch nicht vorschreiben, was ich in meine Bewerbungen reinzuschreiben habe!!!!!
Er weiß genau, dass mich sowas tobsüchtig macht.
Der Leiter meiner Weiterbildung hat sich am Anfang meine Unterlagen angesehen und gemeint, wir könnten das begleitende Bewerbungstraining völlig weglassen, die Schreiben wären perfekt. Und so läuft es auch, wohl sehr gegen den Willen des FM.
Ich könnte :auhasi: :auhasi: :auhasi:

Wie kann man einen FM als befangen erklären und abwürgen?
Genügend Protokolle mit übelsten Beleidigungen und Unterstellungen hätte ich (samt Beistands-Zeugen). Und sogar Amnesty ist schon an dem Fall dran.

Aber wie macht man das, und vor allem: bei wem?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#40

Beitrag von angel6364 »

Ach ja, und vor lauter :auhasi: ganz vergessen: was ist denn mit meiner Weiterbildung?
Die ist für mich einwandfrei, hab ja auch lange drum streiten müssen, aber nun fällt das alles weg? Für einen auf einen Monat befristete Stelle sollte ich ggf. alles hinschmeißen?
Es ist sau-anstrengend, ich habs in den letzten drei Monaten geschafft, eine Drei-Jahres-Ausbildung inhaltlich in ein halbes Jahr Teilzeit zu stopfen.
Soll das alles umsonst gewesen sein, soll ich die für so einen Schrott abbrechen? Aber wirklich nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#41

Beitrag von schlaraffenland »

angel6364 hat geschrieben:Ach ja, und vor lauter :auhasi: ganz vergessen: was ist denn mit meiner Weiterbildung?
Die ist für mich einwandfrei, hab ja auch lange drum streiten müssen, aber nun fällt das alles weg? Für einen auf einen Monat befristete Stelle sollte ich ggf. alles hinschmeißen?
Es ist sau-anstrengend, ich habs in den letzten drei Monaten geschafft, eine Drei-Jahres-Ausbildung inhaltlich in ein halbes Jahr Teilzeit zu stopfen.
Soll das alles umsonst gewesen sein, soll ich die für so einen Schrott abbrechen? Aber wirklich nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dieser VA ist destruktiv (torpedierte Deine Integrationsstrategie) und ist Ausdruck bzw. bietet die Möglichkeit der Verfolgungsbetreuung durch die Arbeitsverwaltung, inklusive Sanktionen bei Nichtbewerbungen auf "Vermittlungsvorschläge".

Selbst während über einen von Dir eingereichten Widerspruch gegen den VA noch nicht entschieden ist, kann (darf) der FM Dir Stellenvorschläge zuschicken. Der kann Dich ganz schnell durchsanktionieren ... dabei ist es nicht entscheidend, ob die "Vorschläge" für Zeitarbeitsfirmen sind oder nicht.

Mann ey ... (meine Gedanken beziehen sich gerade auf das Setzen eines gewissen Smileys, aber ich lasse das mal besser)
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#42

Beitrag von Günter »

Meine Gedanken sind ganz andere:

Es wird als Beweis für die Bewerbung eine Zugangsbestätigung oder Absage der Arbeitgeber verlangt. Damit ist sie von nicht beeinflussbaren Handlungen Dritter abhängig.

Zum anderen werden mehr Bewerbungen verlangt als, als bezahlt werden. Zu der Bastelei des Gesetzgebers am §16 (bei uns heißt das Schreddern) gibt es noch keine Weisungen, so dass die SBs auch nicht tätig werden.

Gegen den ganzen Müll hilft nach Angels Erfahrungen mit dem SG Nürnberg nur eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA.

:ironie: Oder der Antrag auf Umzug aus dem Herrschaftsbereich der XXXXXX Selbstzensur
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#43

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Zu der Bastelei des Gesetzgebers am §16 (bei uns heißt das Schreddern) gibt es noch keine Weisungen, so dass die SBs auch nicht tätig werden.
Dazu gibt's inzwischen Empfehlungen der BA, lad ich heute Nachmittag mal hoch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#44

Beitrag von Emmaly »

@ Günter es sind:
Sie unternehmen von 20.02.2009 bis 19.08.2009 mindestens 8 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
8 Bewerbungsbemühungen, nicht Mappen in 6 Monaten finde ich nicht zu viel.
Aber wie schon geschrieben, der nachweis des Zugangs oder einer Absage vorlegen ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Ich bekomme ganz selten Antwort. Selbst E-Mails werden nicht beantwortet.
LG Emmaly
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#45

Beitrag von Günter »

Emmaly hat geschrieben: 8 Bewerbungsbemühungen, nicht Mappen in 6 Monaten finde ich nicht zu viel.
Erwischt, das Hirn fügt automatisch pro Monat hinzu. Das bedeutet bei korrekter Auslegung, erst mal die Fortbildung fertig machen und dann bewerben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#46

Beitrag von schlaraffenland »

Günter hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben: 8 Bewerbungsbemühungen, nicht Mappen in 6 Monaten finde ich nicht zu viel.
Erwischt, das Hirn fügt automatisch pro Monat hinzu. Das bedeutet bei korrekter Auslegung, erst mal die Fortbildung fertig machen und dann bewerben.
Ja, aber der FM kann doch schon vor Abschluss der Weiterbildung "Vermittlungsvorschläge" angel6364 zuschicken ... und sie muss sich innerhalb von 3 Werktagen dort beworben haben ...

Edit: und in die Bewerbungen soll angel6364 auch noch reinschreiben, Zitat aus dem VA:
Die Bewerbungen sind mit dem Hinweis zu versehen:Durch die ARGE Nürnberger Land kann bei Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung grundsätzlich ein Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen mein persönlicher Ansprechpartner Herr xxx (Tel. xxx-xxx).
Da kann dann wohl kein AG nein sagen?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#47

Beitrag von Koelsch »

Koelsch hat geschrieben:
Günter hat geschrieben: Zu der Bastelei des Gesetzgebers am §16 (bei uns heißt das Schreddern) gibt es noch keine Weisungen, so dass die SBs auch nicht tätig werden.
Dazu gibt's inzwischen Empfehlungen der BA, lad ich heute Nachmittag mal hoch.
Wie versprochen, die Empfehlungen zum § 16 ff SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#48

Beitrag von angel6364 »

Es gibt mal wieder was Neues.

"Mein" FM, gerne und willkürlich sanktionierend, nicht ganz dicht (ich hoffe mal, das fällt nicht durch die Nettikette), extrem beleidigend, unsachlich und unhöflich, ist nicht mehr mein FM ...

Heute gabs ein langes Gespräch mit dem Leiter der Arbeitsagentur hier. Mit dabei war der Anwalt von Verdi.

Thema waren die erheblichen verbalen Entgleisungen des FM (immer vor Zeugen), die Sanktion, die disaströse Akten- und Verbisführung (sämtliche Terroraktionen von ihm sind nicht dokumentiert, aber ich habe von allem Kopien) und das ganze formale Drumrum.
Und das Gesprächsergebnis ist hörenswert:

Ich bekomme einen anderen FM.
Der alte wird aus dem Publikumsverkehr abgezogen.
Der Leiter hat sich förmlich bei mir entschuldigt.
Auf die seiner Meinung nach nötige schriftliche Entschuldigung des FM bei mir habe ich dankend verzichtet (war schön, mal so richtig herablassend und gönnerhaft sein zu dürfen ... :gunni: ).

Dank Amnesty International und Verdi hat das nun nach vier Jahren endlich ein Ende!

Nun hab ich wieder Hoffnung, dass man eventuell nötige Auseinandersetzungen mit der Arge, die schon laufen und auch in Zukunft sicher nicht ausbleiben werden, auf einer sachlichen Basis regeln kann - ohne die gewollten Terrorakte eines größenwahnsinnigen FMs.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#49

Beitrag von schlaraffenland »

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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#50

Beitrag von kleinchaos »

Glückwunsch. Und hoffentlich ist der/die neue FM ein wenig besser
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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