Ich nicht mehr: gestern kam nette Post aus dem XXXXXX
Am 9.10.08 war EGV-Termin beim XXXXXFM. Ich kam mit zwei Beiständen. Die EGV wurde ausgehändigt und fristgerecht nach den eingeräumten vier Wochen "Bedenkzeit" gab ich meinen Gegenvorschlag ab, natürlich gegen Annahmebestätigung auf einer Kopie.Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31 SGB II
Sehr geehrte Frau xxx,
der Ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II wird für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 monatlich um 30 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung abgesenkt, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrages-
Daraus ergibt sich eine Absenkung Ihres Arbeitslosengeldes II in Höhe von 105,00 Euro monatlich.
Die ursprüngliche Bewilligungsentscheidung vom 18.11.2008 wird insoweit für o. g. Zeitraum gemäß § 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) aufgehoben.
Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)
Begründung:
Sie haben sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, eine Ihnen angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.
Gründe, die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, wurden trotz Aufforderung nicht angegeben und nachgewiesen.
Die o. g. Entscheidung beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Abs. 6 SGB II.
Bitte beachten Sie, dass bei wiederholter gleichartiger Pflichtverletzung (siehe wichtige Hinweise) der Ihnen zustehende Anspruch auf Leistungen für die Dauer von drei Monaten um 60 vom Hundert der Ihnen zustehenden Regelleistung gemindert wird. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nicht mehr vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes ein Jahr vergangen ist.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Danach gab es einige unschöne Anrufe (meine Nummer ist gelöscht, offiziell...), die jedesmal einer meiner Söhne entgegennahm: "Sagen Sie Ihrer Mutter, sie wird sanktioniert, wenn sie meine EGV nicht unterschreibt!"
Und nun gestern dieser Brief - da fällt mir nur die eine Frage ein, die ich schon einmal in einem anderen Forum gestellt habe: darf man FMs in den Gully stopfen, wenn sie solchen Müll produzieren?
Was kann man denn da alles in den Widerspruch packen, und hätte nicht erst mal eine Anhörung stattfinden müssen oder sowas?