Arbeitlos. Weiterbildungmaßnahme. Bildingsgutschein.Lebensunterhalt. Dauer. ALGI und ALG II

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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tedoks
Beiträge: 2
Registriert: Di 5. Feb 2019, 16:16

Arbeitlos. Weiterbildungmaßnahme. Bildingsgutschein.Lebensunterhalt. Dauer. ALGI und ALG II

#1

Beitrag von tedoks »

Hallo zusammen,

da ich mit Google suche und der Suche hier in Forum nicht weiter gekommen bin, möchte ich, die gemeinde hier direkt fragen.

Also.

Ich bin am 01.05.18 arbeitslos geworden. Da ich mein Job aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben kann (eine medizinische Untersuchung würde durch Arbeitsamt veranlasst) würde mir mit Mühe und Not, (ich musste auch zur berufspsychologischer Test)der Weiterbildung genehmigt( Bildungsgutschein). Da in der Nähe keine Voll- oder Teilzeit Weiterbildung gab, habe ich mich mit OK von Arbeitsamt bei ein Fernstudiumträger angemeldet und ab 01.11.18 den Weiterbildung begonnen. Zuerst hieß es, da ich bei einer berufsbegleitender Maßnahme gelandet bin, muss ich mich weiter um ein Job kümmern! Aber kein Vollzeit, da dann können wir AfA der Maßnahme nicht mehr finanzieren, also "suchen Sie ein 450 Euro Job" würde mir gesagt. Am Anfang würde mir auch versichert, dass auch der Lebensunterhalt die ganze 22 Monate weiter gezahlt wird.

Heute am 05.02.19 teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der Lebensunterhalt kann nur 12 Monate übernommen werden und ich muss mir ein Job suchen, um den Lebensunterhalt selber zu verdienen, aber der Weiterbildung zahlt AfA weiter. Plötzlich ging der Finanzierung der Weiterbildung auch mit Vollzeitjob ohne Probleme, was am Anfang tabu war. Nach meiner Nachfrage über Grundsicherung durch ALG II meinte Sachberater NEIN es geht nicht, da es zwei unterschiedliche Strukturen sind, einer finanziert sich durch Versicherung, die andere durch Steuergelder und wenn ich mich bei Jobcenter melde finanziert die AfA meine Weiterbildung nicht mehr.


Meine Fragen:

1. Ist das richtig, dass der ALG I Zeit verlängert sich auf das doppelte ,wenn ich mich in Weiterbildung befinde? Also statt 12 Monate 24!

Hier tritt eine Sonderregelung in Bezug auf die Dauer der Zahlungen in Kraft: Der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld ist generell beschränkt. Nimmt allerdings ein Hartz-IV-Empfänger eine Umschulung wahr, so wird die Zeit des Lehrgangs nur zur Hälfte von dem eigentlichen Bezugszeitraum abgezogen.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Lebensunterhalt über die gesamte Umschulungsmaßnahme gewährleistet ist.

2. Kann ich auch ALG II beantragen, ohne Anspruch auf Finanzierung der Weiterbildung zu verlieren? Und mich ruhig weiterbilden?

3. Ich frage mich, was es soll, wenn ich mich ein Vollzeitjob finde der mir passt, wofür ist dann der Weiterbildung?? Warum schickt die AfA mich nicht gleich ein Job suchen? Sondern genemigt erstmal Wieterbildung?

Danke an alle die mir etwas weiter helfen möchten.
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Arbeitlos. Weiterbildungmaßnahme. Bildingsgutschein.Lebensunterhalt. Dauer. ALGI und ALG II

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Willkommen bei uns.

Bitte die BA noch mal neu zu rechnen. Während der Weiterbildungsmaßnahme verringert sich Deine Anspruchdauer auf ALG I nur mit halber Geschwindigkeit. Also 2 Tage Weiterbildung kosten 1 Tag ALG I Anspruch. Weise die BA dazu auf § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III hin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
tedoks
Beiträge: 2
Registriert: Di 5. Feb 2019, 16:16

Re: Arbeitlos. Weiterbildungmaßnahme. Bildingsgutschein.Lebensunterhalt. Dauer. ALGI und ALG II

#3

Beitrag von tedoks »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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