Stellungnahme/Anhörung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Nives Morgenstern

Stellungnahme/Anhörung

#1

Beitrag von Nives Morgenstern »

moinsen ???? wir haben Ende Juni einen Erstantrag via e-mail gestellt, 27 Seiten als pdf file,
dann hiess es das geht nur mit telefonischer Erstberatung.
Die Beratung war heute und prompt kam eine Einladung per e-mail mit einem hervorgehobenen
Kästchen
"Vorab ein wichtiger Hinweis, welcher aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie dringend zu beachten ist: Die Teilnahme an der Maßnahme ist verpflichtend, sofern Sie kein ärztliches Attest vorweisen, dass Sie von der Teilnahme befreit. Bei der Nichtteilnahme ohne ärztliches Attest treten die untenstehenden Rechtsfolgen ein."
Über der Einladung steht
"Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)"
und weiter unten Rechtsfolgen...
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Gib uns mal noch ein wenig Hintergrund:

Warum erfolgte der ALG II Antrag, steckt das vielleicht so was wie Umsatzeinbruch wg. Corona oder Kurzarbeit wg. Corona hinter?
Arbeitest Du derzeit noch, oder bist Du arbeitslos
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#3

Beitrag von Nives Morgenstern »

also die Einladung is direkt zum Maßnahmeanbieter, am Donnerstag...
soll ich die Telefonnummer direkt löschen lassen?
für den Antrag wird sie wohl nich weiter gebraucht...

hi Koelsch und Wampe 🙂 der Antrag is wegen Erwerbslosigkeit, nich wegen Umsatzeinbußen oder Kurzarbei.
Ich hab die Einladung als scan bekommen, vielleicht kann ich sie mal hier rein stellen
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 6. Jul 2020, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 2 Beiträge zusammengefügt.
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#4

Beitrag von Koelsch »

Wurde bei der Beratung über diese Maßnahme gesprochen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#5

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Ja, bitte mal wie Wampe beschrieben hat hier hochladen. Bist Du selbständig tätig?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#6

Beitrag von Nives Morgenstern »

@Koelsch bei der Beratung am Telefon hat die SB gesagt Sie haben dann am Donnerstag
(erst schlug sie Mittwoch vor)
einen Termin zum Erstgespräch, 9, halb 10, da dacht ich sie meint im Jobcenter...
also hab ich gemeint die Uhrzeit is egal, passt beides, da sacht sie nee, Sie können da nur einzeln rein,
das sind zwei Termine für Sie und Ihren Mann bei dem Anbieter...
Ich will damit sagen das nicht über die Maßnahme direkt gesprochrn wurde....

@Olivia ich bin nich selbständig tätig

Einladung.pdf
Einladung.pdf

also das sind zwei Einladungen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Wampe am Di 7. Jul 2020, 00:10, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: 3 Beiträge zusammengeführt. Bitte keine Mehrfach-Beiträge so kurz hintereinander; Beiträge können auch geändert/ergänzt werden.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#7

Beitrag von Nives Morgenstern »

sry, hatte das nich gleich geschnallt mit dem freischalten

übrigens, ein Bescheid kam noch nich seit der Antragstellung
Olivia
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#8

Beitrag von Olivia »

So viel ich weiss, ist eine Zuweisung in eine Massnahme vor (rechtsgültigem) Bescheid über Leistungen nach dem SGB II zumindest fragwürdig.

Wieso heisst die Massnahme "Sofortangebote 2019"? Wir haben das Jahr 2020.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#9

Beitrag von Nives Morgenstern »

jep ????
fragwürdig find ich auch das da nich der Paragraph aus dem SGB II steht auf den sie sich beziehen...
oder is das irrelevant?
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#10

Beitrag von Koelsch »

Hirn einschalten am frühen Morgen ist bei mir nicht so einfach - also noch was Geduld bitte.

Wir haben hier also eine "ganz normale" Bedarfsgemeinschaft (BG), beide Partner der BG erwerbslos, daher Erstantrag auf ALG II

Und JC antwortet mit einer "Sofortmaßnahme" mit dem schönen Titel Sofortmaßnahme 2019"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#11

Beitrag von Nives Morgenstern »

@Koelsch yes 🙂
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#12

Beitrag von Koelsch »

Es tröpfelt hirnmäßig:

Habt Ihr denn schein einen Bewilligungsbescheid vom JC erhalten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#13

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 7. Jul 2020, 09:00 Habt Ihr denn schein einen Bewilligungsbescheid vom JC erhalten?
Dem Vernehmen nach noch nicht:
Nives Morgenstern hat geschrieben: Di 7. Jul 2020, 07:16 übrigens, ein Bescheid kam noch nich seit der Antragstellung
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#14

Beitrag von Koelsch »

OK, dann steht also überhaupt noch nicht fest, ob überhaupt ein Anspruch auf Leistung besteht, d.h. die Leistungsberechtigung ist nicht festgestellt. Dann aber kann meines Erachtens auch keine Maßnahme "angeordnet" werden, zu der können m.E. nur Leistungsempfänger "verdonnert" werden.
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kleinchaos
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#15

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich auch so. Ohne Feststellung der Leistungsberechtigung keine Maßnahme. Damit haben wir ArbeitDirekt oft genug kicken können. Das scheint ja ähnlich lustig zu sein wie unser ArbeitDirekt. Nur dass ihr zu einem Träger müsst und bei uns das JC dafür ne eigene Abteilung hat
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#16

Beitrag von marsupilami »

Ich grüble, was ich mir unter einem "individuellen Vor-Clearing" und "Erhebung der Daten" vorzustellen habe.

Was genau soll geklärt werden?

Welche Daten sollen erhoben werden?
Wenn überhaupt: DSGVO!!


Für mich ganz wichtig - aufgrund der aktuellen Situation: ich hätte gerne gewußt, ob überhaupt und wie mein Gesundheitsschutz bei dieser Maßnahme gewährleistet ist.
Davon ist überhaupt nichts zu lesen!


Was stellen die sich unter einer "betrieblichen Erprobung" in verschiedenen Bereichen vor?
Gastronomie ist am Boden und stellt derzeit keine Leute ein, in einer Erprobung wären die beiden doch nur kostenlose Hiwis - wenn überhaupt.
Handwerk und Bau boomen, suchen Fachkräfte.
Fachkräfte!! Und nicht Hilfskräfte, die 1 Woche lang dem Polier hinterherdackeln und Vesper holen dürfen.


Zudem meine ich, mich dunkel daran erinnern zu können: keine Maßnahme ohne Profiling!
Also "feststellen", welche Fähigkeiten bzw. Möglichkeiten vorhanden sind.

Oder soll genau das mit dieser Maßnahme erreicht werden?
Dazu braucht es aber keine 4 Wochen!


Andererseits sehe ich aktuell auf die Schnelle eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
Zum Doc, krankschreiben lassen, - was auf Dauer keine Lösung ist, denn damit wird ja diese Maßnahme nur verschoben.

Oder aber hingehen und genau schauen - und vor allem Notizen machen.
Welche Vorkehrungen sind für Euren Gesundheitsschutz getroffen - Masken, Abstände - noch ist das allgemeine Pflicht; soweit ich weiß.
Wenn das insbesondere vom Maßnahmeträger schlampig gehandhabt wird, wenn andere TN sich entgegen diesen bestehenden Regelungen verhalten und Maßnahmeträger nicht einschreitet, dann sofort reagieren und ein Einschreiten verlangen!!
Mit Abbruch und Anzeige drohen!

Welche Daten genau werden erhoben?
Foto machen, von allen Formularen, die Euch vorgelegt werden.
Nichts sofort unterschreiben.


Das ist meiner Ansicht nach ein Rückfall in Vor-Coronazeiten.
Mehr Fordern als Fördern.
Alles, was engagierte AL-Hilfevereine und Foren erreicht haben, wird gnadenlos geplättet.
Signatur?
Muss das sein?
Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#17

Beitrag von Nives Morgenstern »

danke für die Tipps, sehe das ähnlich wie ihr


dieser Hinweis Corona, da dacht ich erst naja, das JC hat ja mehr oder weniger zu,
da schicken die die "Kunden" direkt wo anders hin um ein Profiling zu machen...
nur, da is wohl eher gemeint trotz Corona Pandemie is laut denen Anwesenheitspflicht oder so

jdfs, mal von Risikopatienten die irgendwo antanzen sollen (allgemein gesprochen, nich wir speziell)
abgesehen:
SB sagt am Telefon es braucht weitere Unterlagen (kann sich hinziehn),
SB sagt wer FM ist (wir kennen sie persönlich),
SB schickt fragwürdige Einladungen

selbst wenn ich jez sage lass die alle mal machen,
(ausserdem hätten wir wichtige Gründe nich hinzugehn):

soll ich einfach den Hörer hochnehmen und der FM die Situation mündlich darstellen?
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Koelsch
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#18

Beitrag von Koelsch »

Definitiv nicht telefonisch, schriftlich, notfalls per mail, aber selbst das ist nur "notfalls" . Denk dran, im Zweifel musst Du etwas beweisen können, und den Inhalt eines Telefonats kannst Du nie beweisen. Den Empfang einer Mail kannst Du allenfalls dann beweisen, wenn der Mailempfänger drauf antwortet. Selbst beim normalen Brief wird's dünn, aber da gibt's dann zumindest dei Kopie in Deiner Hand und es gibt "wackelige" Rechtsvorschriften die sagen - nach 3 Tagen gilt der Brief als zugegangen. Aber wie gesagt, auch die wind wackelig
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marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#19

Beitrag von marsupilami »

Nives Morgenstern hat geschrieben: Di 7. Jul 2020, 10:48 SB sagt am Telefon es braucht weitere Unterlagen (kann sich hinziehn),
Ich würd' da hinschreiben:
Bitte alle Unterlagen, die ihr haben wollt, schriftlich und endgültig - d.h. es braucht dann keine weiteren Unterlagen - auflisten.


Aus eigenen und den Erfahrungen der anderen Foristen hier und in anderen Foren:
Mit Behörden insbesonderen Jobcenter, Sozialbehörden, .... alles nur schriftlich!

Alles was am Telefon besprochen wurde/wird ist 5 Minuten später weg!
Weil anderes dazwischen gekommen ist!
D.h. man/vrau sollte sich selbst mindestens eine Telefonnotiz von so einem Gespräch machen.
Datum, Uhrzeit, wer hat mit wem warum telefoniert.

Bei Jobcentern neige ich inzwischen dazu, auch zu Telefongesprächen einen "Beistand" hinzuziehen.
D.h. Telefon auf laut stellen, dem SB sagen: mein Beistand hört mit und dann sofort nach dem Gespräch eine Telefonnotiz anfertigen.


Alles andere ist "ja, aber...." und "hätte, hätte Fahrradkette".
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Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#20

Beitrag von Nives Morgenstern »

@Koelsch stimmt schon, telefonisch is anders wie schriftlich

bei mir taucht die Frage auf ob die uns nich als "Neukunden" einstufen,
Neukunden bekommen doch eigentlich einen Jobvorschlag ohne RFB
und man checkt mal ob da gesundheitliche Einschränkungen sind...

naja, das wolln die vielleicht alles dem MT überlassen...

@kleinchaos mein Mann kennt den hiesigen Laden, wir wissen aber nich ob der
eine Art Abteilung vom JC is wie bei euch
hmm, dann wärn' s wohl keine Dritten
wo soll man hin schreiben wegen der Löschung von Telefonnummer und/ oder e-mail addy?
an das JC allgemein, an FM oder SB? oder alle drei?
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marsupilami
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#21

Beitrag von marsupilami »

An das JC allgemein reicht.
BG-Nr. dazu und eine schriftliche Bestätigung verlangen!
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Olivia
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#22

Beitrag von Olivia »

Sehr gute Ausarbeitung von Marsu. :Daumenhoch:

Ergänzend noch dazu: Hat der Massnahmeträger ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellt und den zuständigen Behörden vorgelegt, insbesondere dem Jobcenter, und dieses wiederum den Massnahmeteilnehmern? Wie sieht es mit der Belüftung der Unterrichtsräume des Massnahmeträgers aus? Sind die Fenster zu öffnen oder handelt es sich um einen Neubau, wo die Fenster nicht aufgehen und die Klimaanlage in geschlossenen Räumen lediglich Luft umwälzt? Dann steigt das Ansteckungsrisiko, wenn viele Leute den ganzen Tag zusammen in einem Raum sind! Wie viel Massnahmeteilnehmer nehmen in einem Raum teil? Wie gross ist dessen Fläche? Solch ein Konzept ist auch in den Massnahmeräumen auszuhängen. Bei einer Massnahmezuweisung müsste m.E. sinngemäss gelten, dass dieses Konzept den Teilnehmern auf jeden Fall vor Beginn der Massnahme übermittelt und ausgehändigt wird, damit sie Kenntnis nehmen und sich entsprechend vorbereiten können.

Falls der Massnahmestandort bspw. Berlin wäre, so gilt hier folgende gesetzliche Anforderung (ähnliche Vorschriften gelten sicherlich auch in anderen Bundesländern):
§ 2 Schutz- und Hygienekonzept

(1) Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, in Betrieben und anderen Einrichtungen, insbesondere Unternehmen, Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Vergnügungsstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Informations- und Beratungsstellen, Bildungsangebote, Eingliederungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch, öffentlich geförderten Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen sowie für Vereine, Sportstätten, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen einschließlich ambulanter Pflegedienste und entgelt- und zuwendungsfinanzierte Angebote haben entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

(2) Bei der Erstellung des Schutz- und Hygienekonzepts sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung und die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden zu berücksichtigen. Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen sowie die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum. Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar anzubringen.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#23

Beitrag von kleinchaos »

Die Löschung der Telefonnummer kann der FM machen.

Der MT macht die Arbeit des JC: Profiling, gesundheitliche Klärung der Eignungen usw. Ihr selbst dürft dann den Job des Vermittlers machen indem ihr euch Stellen sucht.
Amazon zB stellt grad noch ein, dhl, hermes, dpd ....
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Nives Morgenstern

Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#24

Beitrag von Nives Morgenstern »

Wampe, gut das du nachfragst
"Neukunden bekommen doch eigentlich einen Jobvorschlag ohne RFB"
war hier so, allerdings 2013...
scheinbar is es nich allgemein gültig
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Re: Erstantrag mit Hinweis auf Corona

#25

Beitrag von Olivia »

Bei Arbeitsplätzen sind Mehrfachbelegungen von Räumen zu unterlassen:
Die Frage danach, was dieser Ausschuss im Unternehmen und alle Arbeitgeber im Hinblick auf Covid 19 beachten müssen, hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im April mit dem "Arbeitsschutzstandard Covid-19" beantwortet. Der Standard rät etwa dazu, Mehrfachbelegungen von Räumen zu vermeiden und Büroarbeiten, wenn möglich, auf das Homeoffice zu verlegen. Kommt der Arbeitgeber [Massnahmeträger] seiner Schutz- und Fürsorgepflicht (§ 618 Bürgerliches Gesetzbuch) nicht nach, kann das für ihn heikel werden.

https://www.spiegel.de/karriere/arbeits ... fcba9cb7bb
Daraus folgt, dass auch Massnahmeträger volle Kursräume vermeiden müssen. Sie müssen wenn möglich auf Fernunterricht umsteigen, z.B. über Telearbeit.
Gesperrt

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