Einladung zum Telefontermin

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Re: Einladung zum Telefontermin

#76

Beitrag von Der Doc »

So ... ersten unterlagen sind gefaxt
Krankenkasse hat bestätigt alles gut
Schweigepflichtdings ist unterschrieben und gefaxt, ärzte wissen bescheid, und haben versprochen mir zumindest eine Kopie zu kommen zu lassen
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#77

Beitrag von marsupilami »

:Daumen: :Daumen:
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#78

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#79

Beitrag von Der Doc »

Wir werden sehen, immerhin tut sich hier mal was im gegensatz zum JC

PS: Sie haben mir schon wieder ein Angebot als Lagerhilfe für den Hafen geschickt ! was sagen wir dazu ? :lachen:



Noch ne Frage, ich hab nen schrieb bekommen da seihen löcher in der Einzahlungszeit, soll ich darauf reagieren irgenwas reinschreiben so gut es geht ?
Da geht es doch nur darum wie lange ich eingezahlt habe ? also ob ein paar Cent mehr oder weniger unterm Strich stehen ??
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marsupilami
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Re: Einladung zum Telefontermin

#80

Beitrag von marsupilami »

Ich nehme an, mit dem Beiblatt "Ich habe mich nicht beworben weil ...."
Da schreibste dann rein: Siehe Schreiben/Fax vom [Datum/Uhrzeit] - EM-Rente wurde beantragt.

Als Fax weg und gut ist.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#81

Beitrag von Der Doc »

Ich muss fairer weise sagen ich rufe da immer bei dem Firmen bzw. mittlerweile beim Jade-Weser-Port an :) (ick snack doch so gerne)

Es macht immer mehr spass gemeinsam über die ARGE herzuziehen ^^
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kleinchaos
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Re: Einladung zum Telefontermin

#82

Beitrag von kleinchaos »

Die Lücken in der Einzahlungszeit sind wohl von der Rentenversicherung?
Du solltest da unbedingt die Lückenzeiten prüfen. Das kann erhebliche finanzielle Unterschiede machen, ob da tatsächlich Beitragslücken sind wegen ichhabmirmalneschönezeitgegönnt oder ob das eventuell zwar Beitragslücken sind, aber Anrechnungszeiten sein können.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#83

Beitrag von Der Doc »

Update von der Rentenversicherung natürlich (ich hab ja mit gerechnet ^^) kann man meinem Wunsch leider nicht nachgeben da ich 6h Arbeiten kann

Interessant ist folgendes, man hat folgendes festgestellt:
* Sinustachykardien mit Betablocker LEICHTER Beteblocker einnahme
* Wiederholt niedrige Kalium Magnesium spiegel mit Krämpfen
* Diabetis Mellitus
* Personlichkeitszentuierungen

Das ist ja schon wieder spassig :) 1. Ich nehme keine Betablocker ich wüßte gerne woher die das haben ? Diabetis ? Ich hab Zucker ... wer hat sich den das ausgedacht ? Keine erwähnung der wirklich gefährlichen Herzrhymtus störungen keine Erwähnung des Uthoffsyndroms keine erwähnung des spastischen Asthma, und die Tatsache das selbst mein Arzt sagt 4h wird ignoriert, nun gut ... wie macht man jetzt weiter ?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#84

Beitrag von marsupilami »

Widerspruch.
Fehlerhaftes Gutachten.
Mit den von Dir erwähnten Begründungen.
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#85

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und die Fakten im Widerspruch weitestmöglich nachweisen
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Re: Einladung zum Telefontermin

#86

Beitrag von Der Doc »

Also wiederspruch per Fax daraufhinweisen was sie für einen Mist schreiben und auf das Gutachten das mitgefügt worden ist von Dr. XXX verweisen ?
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Koelsch
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Re: Einladung zum Telefontermin

#87

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#88

Beitrag von marsupilami »

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Günter
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Re: Einladung zum Telefontermin

#89

Beitrag von Günter »

Was ist, wenn es keine Teilzeitarbeit gibt?
Wenn Sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, obwohl Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.

Sonderregelung für Jahrgänge bis 1961
Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei Berufsunfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen.

Voraussetzung dafür ist:

Sie können in Ihrem bisherigen Beruf, für den Sie qualifiziert sind, nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten,
Sie sind in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar. In diesem Fall prüfen wir aber noch, ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann.
Diese Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und
Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein,
Auf dem Arbeitsmarkt müssen genügend solcher Arbeitsplätze bereitstehen. Es ist aber nicht erforderlich, dass diese Arbeitsplätze auch frei sind und damit tatsächlich zur Verfügung stehen.
Grunsätzlich gilt: Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html


Lies auch mal hier

https://www.rechtsanwaltmanneck.de/sozi ... minderung/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#90

Beitrag von kleinchaos »

Frag mal deine Ärzte, ob die überhaupt angeschrieben wurden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung zum Telefontermin

#91

Beitrag von marsupilami »

Guter Gedanke.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#92

Beitrag von Der Doc »

Okay mach ich mal .. Einspruch hat ja noch etwas Zeit
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Re: Einladung zum Telefontermin

#93

Beitrag von Der Doc »

Sehr geehrte Fr XXX

Ich lege hiermit wiederspruch gegen ihren Bescheid vom 03.08.21 ein.

Die von ihnen aufgeführten Diagnossen zur Begründung sind nicht nachvollziehbar, so sind vorhandene Erkranungen garnicht berücksichtig worden und andere Diagnossen sind offensichtlich frei dazu erfunden worden. Ich fordere Sie noch einmal auf Kontakt mit Hr. Dr. XXX aufzunehmen, dieser ist bereits im Antrag genannt worden. Sollten Sie weiterhin mit offensichtlich frei erfunden Diagnossen eine Ablehnung rechtfertigen sehe ich mich gewzungen rechtsschritte einzuleiten ...


So in etwa ?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#94

Beitrag von Koelsch »

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Re: Einladung zum Telefontermin

#95

Beitrag von marsupilami »

Wie Koelsch und auf die Rechtschreibung achten.

Ich lege hiermit Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 03.08.21 ein.

Die von ihnen aufgeführten Diagnosen zur Begründung Ihrer Entscheidung sind nicht nachvollziehbar.
So sind festgestellte, vorhandene Erkrankungen teilweise gar nicht berücksichtigt worden und andere Erkrankungen sind mir locker aus dem Handgelenk angedichtet worden.
Offensichtlich wurden die bisher von mir eingereichten Unterlagen noch nicht einmal gesichtet.
Ich fordere Sie noch einmal auf, Kontakt mit Hr. Dr. XXX aufzunehmen, dieser ist bereits im Antrag genannt worden.

So ungefähr.
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Re: Einladung zum Telefontermin

#96

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So mittlerweile erledigt, nun guck ma mal
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Re: Einladung zum Telefontermin

#97

Beitrag von marsupilami »

Heißt?? Positiver Bescheid?
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Re: Einladung zum Telefontermin

#98

Beitrag von Der Doc »

Na den Einspruch halt eingereicht, ich rechne damit das muss das Gericht entscheiden die geben doch freiwillig nix her
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Re: Einladung zum Telefontermin

#99

Beitrag von marsupilami »

Okay.
:Daumen:
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Re: Einladung zum Telefontermin

#100

Beitrag von Der Doc »

Bestätigen die eigentlich irgendwann meinen wiederspruch ?
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