EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#26

Beitrag von Buchhalter »

@Günter #9

Das wollte ich so schreiben, wurde mir jedoch im hiesigen Thread dazu abgeraten stattdessen sollte ich den VA abwarten. Mein Tenor war die Verhandlungsbereitschaft zu beenden und die Unterschrift zu verweigern. Warten wir halt ab, dann gibt's den VA halt persönlich und er ist für den SB der sicherste Weg sich zu allen Seiten abzusichern. Ich habe selbstverständlich den SB darauf hingewiesen auf die beidseitige Vertragsgestaltung und meine Bereitschaft Vertragsinhalte und Änderungswünsche vorzutragen, hier a) Bedenkzeit b) eigene Vorschläge mit Verweis auf das Vertragsrecht.
HarzerUrvieh
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#27

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Do 17. Jun 2021, 20:20 https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html
Das stimmt zwar, aber Symptome einer Virusinfektion machen erstmal nicht AU ;-)

Infiziert kann man ja trotzdem, z.B. isoliert, arbeiten. Eine Infektion wäre aber ein guter Grund für die ominöse Wegeunfähigkeit. Denn, infiziert reisen ist nicht so schläu, oder?

Ob und wenn wie man da einen Nachweis bringt? Ich vermute, dass nur ein PCR-Test als Beweismittel gelten dürfte. Denn, die Antigen-Schnelltests mit ihrer 50%igen Trefferqoute dürften zu ungenau sein...

Nachtrag:
ich habe erst jetzt gesehen, dass der Faden ja schon deutlich weiter gesponnen ist. Sorry, damit ist dieser Beitrag für die Tonne..
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#28

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 18. Jun 2021, 12:34 Symptome einer Virusinfektion machen erstmal nicht AU

Infiziert kann man ja trotzdem, z.B. isoliert, arbeiten.
Die Definition eines "gelben Scheins" lautet:
Die „Krankschreibung“ heißt rechtlich „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ und erfordert also weder gemäß Bezeichnung, noch gemäß Gesetz eine Erkrankung. Rechtmäßig arbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie aufgrund Ihres besonderen Gesundheitszustands 0% leistungsfähig sind, Sie andere bei der Arbeit anstecken könnten oder sich Ihr Gesundheitszustand bei der Arbeit verschlimmern würde im Vergleich dazu, wenn Sie der Arbeit fernbleiben würden.

https://www.au-schein.de/faq
Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#29

Beitrag von Buchhalter »

Danke für die zahlreichen Wortmeldungen - Das Thema würde ich erstmal bis zur EGV VA beruhen lassen um den "Faden" nicht zu überdehnen. Sofern ich den Verwaltungsakt erhalte würde ich diesen Beitrag weiterführen wollen.

Um das eigentliche Theme nicht zu verfälschen habe ich die Einladung hier eingestellt mit der Bitte um Prüfung.
Link: viewtopic.php?f=26&t=28027
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