Arbeitsvertrag in neuer Stadt

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Nachfrager
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Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#1

Beitrag von Nachfrager »

Hallo liebe Forums-Gemeinde,

ich habe nach längerem ALG 2 - Bezug nun endlich eine neue Arbeitsstelle in 400 KM Entfernung zu meinem jetzigen Wohnort gefungen.
Leider ist alles sehr kurzfristig gegangen und ich will nun gegenüber dem Jobcenter keine Fehler begehen bzw. aufgrund der nur sehr geringen finanziellen Mittel alle möglichen Förderungen erhalten.

Abeitsbeginn ist der 1. November. Der Mietvertrag am derzeitigen Wohnort ist zum 31.12. gekündigt. Eine neue Wohnung am Arbeitsort ist bereits gefunden, der Mietvertrag aber noch nicht unterschrieben. Diese Wohnung hat allerdings keine Küchengeräte. Der Mietvertrag soll am 1.11. beginnen. Einzug ist aber schon früher möglich.

Ich habe bereits bei meinem SB vorab sämtliche Anträge auf Förderungen gestellt und entsprechende Formulare erhalten. Im Anschluss habe ich den Arbeitsvertrag unterschrieben, aber noch nicht beim JC eingereicht. Da mein erstes Gehalt Ende November ausgezahlt werden wird, möchte ich den Arbeitsvertrag erst Ende Oktober einreichen, damit die Zahlung für November noch überwiesen wird. Diese würde ich dann später monatsweise zurückzahlen.

Da ich am neuen Wohnort keine Umzugshelfer kenne und auch keinen LKW fahren kann, sagte mir mein SB auf mehrfaches Nachfragen, dass ein Umzugsunternehmen beauftragt werden könne. Ich soll nun zwei kostenvoranschläge einreichen.

Was ich nicht verstehe, sind die Kosten für doppelte Haushaltsführung bzw. Trennungskostenhilfe, und in welcher Reihenfolge ich am besten die Anträge einreiche. Ich werde ja zwei Monate doppelte Miete bezahlen müssen. Irgendwo habe ich gelesen, dass ab dem Umzug die Trennungskostenbeihilfe wegfällt. kann man dies möglicherweise dadurch verhindern, dass der Erstwohnsitz zunächst bei der alten Wohnung bleibt. Des weiteren ist es so, dass in die neue Wohnung meine Freundin mit einziehen wird. Ich würde den Umzug am liebsten noch im Oktober über die Bühne bringen. Allerdings habe ich ja noch die jetzige Wohnung, welche ich nicht vorzeitig loswerde. Zudem werden noch Renovierungskosten der alten Wohnung entstehen.

Welche Möglichkeiten gibt es in meinem Fall und was ist am zweckmäßigsten?
Vielen Dank schon jetzt für alle fachkundigen Antworten.
Nachfrager
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#2

Beitrag von Nachfrager »

Hallo Wampe,
danke für die schnelle Antwort. Die Spühle und der Herd gehören dem bisherigen Vermieter. Ich wollte am neuen Arbeitsort/Wohnort sehr ungern wieder zum JC gehen. Dann werde ich mir lieber einen gebrauchten Herd besorgen.

Ist es denn dann unbedigt erforderlich sich beim neuen JC zu melden? Ich würde ansonsten den Umzug eventuell auch auf November verschieben, falls ihn das alte JC dann noch übernimmt..

Einstiegsgeld habe ich außen vor gelassen, da das neue Gehalt deutlisch über den Bezügen liegt. Ok, das mit dem zweiten Wohnsitz war dann wohl keine gute Idee ;-)
Nachfrager
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#3

Beitrag von Nachfrager »

Für die doppelte Miete wäre dann auch das alte JC zuständig?
Nachfrager
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#4

Beitrag von Nachfrager »

Vielen Danke für die Einschätzung der Situation.

Da der Umzug so kurzfristig kaum zu bewerkstelligen ist, überlege ich nun erst Anfang Dezember in die neue Wohnung umzuziehen und dort vorerst auf einem Gästebett zu übernachten.

Dies würde doch auch dazu führen, dass ich nicht am neuen Arbeitsort erneut zum JC gehen muss (was ich ja gerade verhindern möchte) und dass das alte JC noch zuständig bleibt?!

Die doppelte Haushaltsführung würde dann noch vom alten JC durch einen Mietzuschuss unterstützt werden?

Wie schätzt ihr diese Möglichkeit ein?
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, doppelte Haushaltsführung sollte bis dahin funktionieren. Mietzuschuss dafür müsstest Du meines Erachtens beantragen - geht über § 16 SGB II - und das ist (leider) eine Kann-Vorschrift.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nachfrager
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#6

Beitrag von Nachfrager »

Ok danke; dann erscheint mir dieser Weg am sinnvollsten. Es ist mir einfach zu knapp innerhalt von zwei Wochen meinen kompletten Haushalt hier aufzulösen. Muss ja auch noch Renovieren und Gegenstände verkaufen...

Und die Umzugskosten könnten die dann später (nach der erfolgten Arbeitsaufnahme) noch übernommen werden?
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag in neuer Stadt

#7

Beitrag von Koelsch »

ich denke ja
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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