Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#26

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 11:03 Nun hat auch das Portal gegen Hartz etwas zu diesem Thema geschrieben.

https://www.gegen-hartz.de/news/corona- ... oforthilfe
Und es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass deren Beiträge selten hilfreich, zielführend oder belegbar sind...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#27

Beitrag von Olivia »

Sie raten doch aber dazu, einen Antrag zu stellen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#28

Beitrag von HarzerUrvieh »

:-)

Schön. Dann haben sie diesmal alles richtig gemacht.

Bitte verzeih, wenn ich Deinem link nicht gefolgt bin. Ich rufe die "gegen-hartz-Seite" schon lange nicht mehr auf, da ich die Seite für "zu kommerziell" halte.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#29

Beitrag von Olivia »

Eigentlich ist das Formular allein verbindlich, denn man unterschreibt ja nicht die FAQ. Da es allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gibt, sondern nur einen Billigkeitsanspruch, kann man nur hoffen, dass die Bewilligung des Antrages nach den FAQ geschieht und nicht nach dem ausgefüllten Antragsformular. Eine klare Lösung ist das aber nicht!

Ein Antrag auf Zuschuss sollte bei Bedarf natürlich auf jeden Fall auch bei ALG II gestellt werden.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#30

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 14:36 Eigentlich ist das Formular allein verbindlich, denn man unterschreibt ja nicht die FAQ. Da es allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gibt, sondern nur einen Billigkeitsanspruch, kann man nur hoffen, dass die Bewilligung des Antrages nach den FAQ geschieht und nicht nach dem ausgefüllten Antragsformular. Eine klare Lösung ist das aber nicht!

Ein Antrag auf Zuschuss sollte bei Bedarf natürlich auf jeden Fall auch bei ALG II gestellt werden.
Warum sollte die Bewilligung des Antrages nach den FAQ und nicht nach dem ausgefüllten Antragsformular geschehen?
Welchen Unterschied macht das?
Steht im Antragsformular, dass ALG-2-Empfänger keinen Zuschuss erhalten?

Nachtrag:
Selbstverständlich wurde mein Antragsformular bewilligt. Denn etwas anderes, z.B. FAQ, habe ich nicht eingereicht.
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Mo 30. Mär 2020, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#31

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wampe hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 14:20
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 09:39Noch mal zurück zu Deiner Frage; Der Soforthilfe-Antrag widerspricht in keinem Punkt den NRW-FAQ!
Vermutlich stolpern viele über den Punkt 6.13 des Antragsformulars. Dieser lautet:
Für Selbstständige und Freiberufler: Ich versichere, dass ich meine Tätigkeit im Haupterwerb betreibe und innerhalb der letzten drei Monate
vor dem 1. März 2020 keine Leistungen nach dem ALG II bezogen habe.
Quelle: mein Antragsformular
Hier wird abgefragt, ob man vor dem 01.03.2020 Leistungen bezogen hat oder nicht.
Hier steht nicht, dass wer vor dem 01.03.2020 ALG-2-Empfänger war keinen Zuschuss bekommt.

Vielleicht wird es aus statistischen Gründen abgebfragt?
Vielleicht wurde das Antragsformular mit der heißen Nadel gestrickt und die Frage ist überflüssig?
Steht doch schon längst im Thread?
...
Um so unverständlicher, dass es manche immer noch nicht verstanden haben, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#32

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 14:49
Wampe hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 14:20
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 09:39Noch mal zurück zu Deiner Frage; Der Soforthilfe-Antrag widerspricht in keinem Punkt den NRW-FAQ!
Vermutlich stolpern viele über den Punkt 6.13 des Antragsformulars. Dieser lautet:



Hier wird abgefragt, ob man vor dem 01.03.2020 Leistungen bezogen hat oder nicht.
Hier steht nicht, dass wer vor dem 01.03.2020 ALG-2-Empfänger war keinen Zuschuss bekommt.

Vielleicht wird es aus statistischen Gründen abgebfragt?
Vielleicht wurde das Antragsformular mit der heißen Nadel gestrickt und die Frage ist überflüssig?
Steht doch schon längst im Thread?
...
Um so unverständlicher, dass es manche immer noch nicht verstanden haben, oder?
Der entsprechende Punkt wurde in den letzten paar Stunden verändert. Nun steht dort nur noch:
Für Selbstständige und Freiberufler: Ich versichere, dass ich meine Tätigkeit im Haupterwerb betreibe.

https://soforthilfe-corona.nrw.de/
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#33

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, krass.

Danke Olivia. Vermutlich hat Deine nachdrückliche Kritik an diesem Punkt die NRW-Landesregierung erreicht?

;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8263
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#34

Beitrag von tigerlaw »

Vorhin kam ein Mandant zu mir (EKS-Aufstocker mit An- und Verkauf von Handies u.ä. Kleingerät), der momentan keinen COmputerzugang hatte, sondern nur Handy.

Ich habe für ihn den Antrag ausgefüllt, mit seiner E-Mail-Adresse.

War ganz easy und problemlos.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Linda
Benutzer
Beiträge: 46
Registriert: Do 23. Nov 2017, 18:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#35

Beitrag von Linda »

War schon dabei an die Politiker zu schreiben (Danke für die Adressen!).
Aber das Formular wurde geändert :) :) :) unter Punkt 6.13 (https://soforthilfe-corona.nrw.de/) steht nicht mehr, dass man versichert vor dem 1.3.2020 kein ALGII bekommen zu haben!

Nachtrag: Nun gut, ihr habt es auch schon alle gesehen. Aber freuen kann man sich ja :)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#36

Beitrag von Koelsch »

Laut Radio heute wurden seit Freitag Abend gut 200.000 Anträge gestellt, von denen bereits 150.000 genehmigt seien.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#37

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich hatte am Freitag gegen 20 Uhr die Antragsnummer 111xxx erhalten.
Ein Freund am Samstag vor 11 Uhr hat die 188xxx erhalten.
Ein anderer hat am Freitag, am frühen Nachmittag, beantragt und sich am Samstag über den Geldeingang gefreut.

Ich muss sagen: :bravo:

IT-NRW einzusetzen war sicher schlauer, als eine Investitions-Bank damit zu überfordern. Warum machen die nicht auch die ALG-2-Anträge? :unschuld:

Nachtrag:
Alle vorgenannten Anträge sind bereits bewilligt...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#38

Beitrag von Olivia »

Prima!

:bravo: :bravo:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#39

Beitrag von Koelsch »

Sohn hat am Montag Nachmittag beantragt, heute war Bewilligungsbescheid da. Geld dann wohl morgen oder übermorgen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#40

Beitrag von HarzerUrvieh »

Am Freitagabend beantragt, am Samstag war der Bewilligungsbescheid da, heute das Geld...

Danke sehr! :Daumenhoch:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#41

Beitrag von Olivia »

:bravo: :bravo: :bravo:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#42

Beitrag von Koelsch »

Hier mal die Kopie eines Bescheides über diese Soforthilfe
Bescheid-Soforthilfe_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#43

Beitrag von marsupilami »

Steht zwar nicht explizit drin (Punkt 3 Aufrechnungsverbot), aber ich denke mal dass aus der Formulierung hervorgeht, dass der Betrag nicht gegen ALG II aufgerechnet werden darf.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#44

Beitrag von Olivia »

Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise Aufrechnungsverbot mit bereits bestehende Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen.
Was bedeutet das? Wenn auf ein überzogenes Konto eine Zahlung eingeht, wird doch damit immer automatisch ein bestehender Dispo getilgt.
Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des Vordrucks im Internet auf https://soforthilfe-corona.nrw.de bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung beizufügen.
:verwirrt:

Der Link verweist auf das Antragsformular für die Soforthilfe, nicht auf einen Vordruck zum Verwendungsnachweis für das Finanzamt.
Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden.
Ist das auch gleichbedeutend mit einem Aifrechnungsvebrot für das Jobcenter, dass ein nach Abschluss eines BWZ verbleibender Überschuss bei der EKS als Einkommen angerechnet wird? Denn ein Überschuss muss ja an den Hilfegeber zurückgeführt werden.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8263
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#45

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 3. Apr 2020, 12:04
Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise Aufrechnungsverbot mit bereits bestehende Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen.
Was bedeutet das? Wenn auf ein überzogenes Konto eine Zahlung eingeht, wird doch damit immer automatisch ein bestehender Dispo getilgt.
Nein, der Saldo wird "nur" entsprechend geändert. Problem wäre: Bank reduziert den Disporahmen und fordert auf, die bisherige Inanspruchnahme entsprechend zurückzuführen. Der Zuschuss würde dann von der Bank entsprechend verwendet. Dies darf nicht erfolgen!

Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des Vordrucks im Internet auf https://soforthilfe-corona.nrw.de bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung beizufügen.
:verwirrt:

Der Link verweist auf das Antragsformular für die Soforthilfe, nicht auf einen Vordruck zum Verwendungsnachweis für das Finanzamt.
Weiß ich derzeit auch nicht.

Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden.
Ist das auch gleichbedeutend mit einem Aufrechnungsverbot für das Jobcenter, dass ein nach Abschluss eines BWZ verbleibender Überschuss bei der EKS als Einkommen angerechnet wird? Denn ein Überschuss muss ja an den Hilfegeber zurückgeführt werden.
Weiß ich derzeit auch nicht.
Zuletzt geändert von Wampe am Fr 3. Apr 2020, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitate kenntlich gemacht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22290
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#46

Beitrag von Olivia »

Aha, danke!
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#47

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 3. Apr 2020, 12:04 ...
Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des Vordrucks im Internet auf https://soforthilfe-corona.nrw.de bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung beizufügen.
:verwirrt:

Der Link verweist auf das Antragsformular für die Soforthilfe, nicht auf einen Vordruck zum Verwendungsnachweis für das Finanzamt.
...
Wenigstens haben sie ihren Schreibfehler korrigiert. Denn in meinem Bescheid ist der Link fehlerhaft geschrieben, siehe weiter oben...
Da führt der Link nirgends hin ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#48

Beitrag von Koelsch »

https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... oppt-.html

Auszahlung der Soforthilfe gestoppt - man bittet um Geduld :kotz:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#49

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Diskussion zu Corona-Hilfen in NRW

#50

Beitrag von Koelsch »

Scheinbar geht's in NRW jetzt langsam weiter - https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... llt-werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“