Ich hatte eben ein längeres Gespräch mit einer jungen Frau, die ohne einen Cent mit einem sechs Monate alten Sohn und der vierjährigen Tochter in ihrer dürftigst ausgestatteten Wohnung sitzt.
Sie wurde am 29. April aus der Haft entlassen, wo sie ihren Kleinsten bei sich hatte. Die Vierjährige wurde während der Haftzeit von der Oma betreut.
Mit Einverständnis des Jugendamtes hat sie die Kleine nun auch wieder bei sich zuhause.
Die Vierjährige bekam in der Zeit bei der Oma Sozialgeld - nun nichts mehr.
Für das Baby hat sie bisher nur KG und Elterngeld bekommen. Davon zahlte sie monatlich 190 Euro Fahrtkosten (sie war im offenen Vollzug), und alles, was das Kind braucht. Jeder Anspruch auf Sozialgeld fürs Baby wurde (wohl nur mündlich) von der Arge bestritten.
Mehrere Anträge auf Babyerstausstattung für Hochstuhl, Kinderbett etc. wurde mit Hinweis auf das Elterngeld - das schließlich für alle Anschaffungen da wäre ... - abgelehnt.
Das war alles mündlich ohne Beistand - ich könnte fluchen!
Sie hat nun alles in miesester Ausführung zusammengekauft und -gebettelt.
Sofort nach der Entlassung hat sie ihren Alg II-Antrag gestellt. Vorher ging es nicht, weil sie vorzeitig entlassen wurde.
Ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter gab es nicht, sie wurde nicht über die Anmeldung weitergelassen. Dort bekam sie nur die Antwort, das könne mehrere Wochen dauern, bis zur Entscheidung gäbe es nichts.
Auf detaillierte Fragen von ihr kam dann sowas:
"Ich habe doch kein Milchpulver mehr für den Kleinen!" - "Dann geben sie ihm halt mal Kuhmilch."
"Wie soll ich denn Essen für die Kinder kaufen?" - "Ein Kind nach dem anderen kriegen, im Knast hocken und dann noch Ansprüche stellen!"
Mir fällt jetzt nur das SGB I § 42 ein:
Am Montag morgen werde ich mit ihr (und beiden Zwergen) in ihrer Arge einlaufen und auf eben diesen pochen.(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Fällt Euch noch etwas Nützliches dazu ein?
Könnte man beispielsweise das fürs Baby vorenthaltene Sozialgeld nachfordern? Oder die Kosten für die Möbelei des Zwerges, die ja nun wirklich nicht vom Elterngeld zu zahlen sind - das ist doch Erstausstattung, oder?