Zwang, weiter weg zu arbeiten

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Jessy0411
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Zwang, weiter weg zu arbeiten

#1

Beitrag von Jessy0411 »

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter einer 3 1/2 jährigen. Die kleine geht von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Kindergarten.
Jetzt heißt es für mich wieder arbeiten gehen.
Habe ich an sich überhaupt kein Problem mit, im Gegenteil, ich wäre froh wieder eigenes Geld zu verdienen.
Das Jobcentet fordert mich jetzt aber dazu auf, das ich in Frankfurt arbeite. Wir wohnen in Kelkheim, alle 30 Minuten fährt eine Bahn nach Frankfurt, das dauert ca 20 Minuten.
Je nach dem wo ich in Frankfurt arbeiten würde, bräuchte ich mindestens 60 Minuten nach Hause bzw zu meiner Tochter.
Ich habe auch weder Führerschein noch Auto, könnte also auch nicht schneller hier sein, wenn irgendwas mit meiner Tochter ist.

Ist das wirklich erlaubt?

Mal abgesehen, das meine Arbeitszeit aufgrund des Weges von 30 Stunden/Woche auf maximal 20 Stunden/Woche sinken würde.

Mit freundlichen Grüßen
Jessica
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kleinchaos
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Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#2

Beitrag von kleinchaos »

Bei 20 Stunden/Woche sind 2 Stunden Fahrtzeit nicht mehr zumutbar.
Außerhalb arbeiten gut und schön, aber es muss sich auch mt den Kita-Zeiten verbinden lassen oder eventuell mit den Zeiten (und Kosten) für eine anschließende Betreuung nach der Kita.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Ich nehme mal an, dass diese Aufforderung schriftlich vorliegt.

2 Möglichkeiten:
1) nix tun und Stellensuche nach den von kc genannten Kriterien.

Wenn aber vom JC Vermittlungsvorschläge kommen, die eben nicht diesen Kriterien aus kc's Posting entsprechen, dann auf dem Formular, das diesen VV beiliegt schreiben unter "ich habe mich nicht beworben, weil...." genau das hinschreiben: zu weit weg, komm nicht rechtzeitig zu Kita-Schluss zurück bzw. kann morgens das Kind nicht zur Kita bringen, weil Kita erst 08:00 anfängt, ich aber schon um 07:00 anfangen soll zu arbeiten.


2) Dem JC gleich das schreiben, was kc da aufgelistet hat.
Stellensuche Richtung F gerne, vorausgesetzt dass .....
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#4

Beitrag von Günter »

Nur mal zur Klarstellung.

Dass die Bewerbungen für F verlangen bedeutet nicht, dass dir verboten wird (das geht rechtlich nicht) dir Arbeit in deiner Umgebung zu suchen.

Kommt ein VV für F dann musst du nach folgenden Kriterien prüfen.

Kitaöffnung 8:00
Verabschiedung Kind, kurzes Gespräch mit Erziehern 8:15
Weg zum Bahnhof ?
Nächster Zug nach F-Hbf ?
Fahrzeit F-Hbf bis Arbeitsstätte ?

Rückweg dito umgekehrt
wobei du spätestens 14:45 in der Kita sein musst.

Und du hast keinerlei Puffer für die notorische Unpünktlichkeit der Bahn.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Jessy0411
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Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#5

Beitrag von Jessy0411 »

Vielen Dank für eure Antworten.

Gibt es denn dazu auch paragraphen? Ich hätte halt gerne was in der Hand, was meine Aussagen unterstützt.

Ich leb hier auch alleine, meine Familie lebt komplett in Frankfurt.
Ich selbst suche auch schon seit über einem Jahr eine Wohnung in Frankfurt, da meine Miete um 45€ erhöht wurde und somit über der kdu liegt.
Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist eine Katastrophe und hier im mtk auch, da ist auch nichts zu finden.
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Günter
Moderator
Beiträge: 44061
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Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#6

Beitrag von Günter »

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen
ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten
von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr
als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region
unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese
den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des
zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn
nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen
Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht
anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015147.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Zwang, weiter weg zu arbeiten

#7

Beitrag von Olivia »

Jessy0411 hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 12:30 Ich selbst suche auch schon seit über einem Jahr eine Wohnung in Frankfurt, da meine Miete um 45€ erhöht wurde und somit über der kdu liegt.
Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist eine Katastrophe und hier im mtk auch, da ist auch nichts zu finden.
Zahlst Du die 45 € Mehrkosten monatlich selbst aus eigener Tasche oder übernimmt das Jobcenter diese Mehrkosten auch weiterhin? Wenn Du belegen kannst, dass Du erfolglos Wohnungen suchst und der Markt nichts hergibt, dann muss das Jobcenter auch über die in der Kostensenkungsaufforderung genannte Frist hinaus unangemessene KdU weiter übernehmen. Besonders dann, wenn Du als Alleinerziehende ein kleines Kind erziehen und versorgen musst.
Eine Unmöglichkeit der Kostensenkung liegt auch vor, wenn aufgrund einer angespannten Wohnungsmarktsituation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt kein Wohnraum innerhalb der Mietobergrenze verfügbar ist oder Vermieter nicht zu einer Vermietung an den Hilfebedürftigen bereit sind und eine Untervermietung aufgrund des Zuschnitts der Wohnung oder mangels Untermietinteressenten nicht möglich ist. Die tatsächlichen KdU sind dann weiterhin zu übernehmen.

Quelle: Seite 9, ca. Seitenmitte, in https://harald-thome.de/media/files/kdu ... --2014.pdf
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