Heimkind in temporärer BG
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Heimkind in temporärer BG
Hallo.Hab huer eine Frage.
Bin alleinsorgeberechtigter Vater (der vom Jobcenter lebt )von 6 Kinder,wovon die drei jüngsten im heim leben aber alle 14 Tage Freitags bis Sonntags bei mir übernachten plus besuche bis zu 13 Tagen an einem Stück in den Ferien.ich stelle laut jcenter eine temporäre bg da.Es besteht keinerlei Kontakt oder umgang zur Kidesmutter,weil sie diese einfach nicht besucht.steht mir auch ein eventuell er voller regelbedarf für die 3 Jüngern zu oder der mehrbedarf für alleinerziehende?
Ich bekomme lediglich tageweise den regelbedarf für die anwesenheitstage der Kinder.Bei weiteren Erläuterung bitte melden.bitte um Hilfe.
Mfg Daniel
Bin alleinsorgeberechtigter Vater (der vom Jobcenter lebt )von 6 Kinder,wovon die drei jüngsten im heim leben aber alle 14 Tage Freitags bis Sonntags bei mir übernachten plus besuche bis zu 13 Tagen an einem Stück in den Ferien.ich stelle laut jcenter eine temporäre bg da.Es besteht keinerlei Kontakt oder umgang zur Kidesmutter,weil sie diese einfach nicht besucht.steht mir auch ein eventuell er voller regelbedarf für die 3 Jüngern zu oder der mehrbedarf für alleinerziehende?
Ich bekomme lediglich tageweise den regelbedarf für die anwesenheitstage der Kinder.Bei weiteren Erläuterung bitte melden.bitte um Hilfe.
Mfg Daniel
Re: Heimkind in temporärer BG
Bitte für ein neues Problem immer ein neues Thema eröffnen, es ist für alle besser verständlich, wenn man die Antworten auch zuordnen kann.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Heimkind in temporärer BG
Die tageweise Berechnung ist soweit korrekt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Heimkind in temporärer BG
im Forum.
Aber für die Kinder, für die er allein sorgeberechtigt ist und die ständig bei ihm leben müsste er doch deren vollen monatlichen Regelsatz bekommen.
Und auch Alleinerziehendenzuschlag.
Aber für die Kinder, für die er allein sorgeberechtigt ist und die ständig bei ihm leben müsste er doch deren vollen monatlichen Regelsatz bekommen.
Und auch Alleinerziehendenzuschlag.
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Muss das sein?
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Re: Heimkind in temporärer BG
Für die Kinder ja inkl. Alleinerziehung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Heimkind in temporärer BG
Meine Kinder werden während der Übernachtungen bei mir als temporäre Bg gewertet obwohl kein Umgang zur Mutter besteht.Die Haupt bg wäre dann theoretisch das Heim.
Aber das Heim ist kein Hartz 4 Empfänger und auch nicht der andere Elternteil.Brauche dringend Hilfe wie ich es durchsetzen könnte.Mir wird auch kein zumindest tageweise mehrbedarf für alleinerziehende gewährt,obwohl ich komplett während der Tage allein erziehe.übrigens bin ich auch für meine im Heim lebenden Kinder alleinsorgeberechtigt.
Aber das Heim ist kein Hartz 4 Empfänger und auch nicht der andere Elternteil.Brauche dringend Hilfe wie ich es durchsetzen könnte.Mir wird auch kein zumindest tageweise mehrbedarf für alleinerziehende gewährt,obwohl ich komplett während der Tage allein erziehe.übrigens bin ich auch für meine im Heim lebenden Kinder alleinsorgeberechtigt.
Ich möchte wissen ob mir der volle Leistungsatz und mehrbedarf alleinerziehende für meine regelmässig bei mir Übernachtende, im heim lebende minderjährigen kinder zusteht.Und nicht nur der tageweise Satz der temporären bg.Es gibt keine Zweit bg die die tageweise Berechnung rechtfertigen würden inclusive kompletten auschluss des mehrbedarfs für alleinerziehende,so wie es bei mir gehandhabt wird.
- kleinchaos
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Re: Heimkind in temporärer BG
Nur die temporäre BG wäre hier zutreffend. Die "Haupt-BG" ist das Heim. Hier findest du nähere Informationen dazu https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 014177.pdf
Den Alleinerziehendenmehrbedarf wirst du wohl nicht bekommen, auch nicht temporär: https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 2.2018.pdf Rz 21.11 weil die Kinder überwiegend im Heim leben
Den Alleinerziehendenmehrbedarf wirst du wohl nicht bekommen, auch nicht temporär: https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 2.2018.pdf Rz 21.11 weil die Kinder überwiegend im Heim leben
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Re: Heimkind in temporärer BG
Meine Kinder sind alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags bei mir.und in den Ferien 2 oder manchmal 3 Wochen am Stück in meinem Haushalt.Was wär den wenn die Mutter die Zeit dazwischen auch ihren Kontakt zu den Kindern nutzen würde?Das Heim hat auch keinerlei Sorgerecht und kann auch nicht Sgb 2 beantragen oder Mehrbedarf.Ich kann mir nicht vorstellen das in solch speziellen Fall zumindest der mehrbedarf für alleinerziehende gänzlich wegfallen sollte?
Lg
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Re: Heimkind in temporärer BG
kc hat meines Erachtens alles dazu erwähnt. Sieht schlecht aus bei Dir mit Alleinerziehung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Heimkind in temporärer BG
Es ehrt Dich, wenn Du die Mutter mit in's Boot holen willst.
Nur: wenn die kein Umgangs- oder gar Sorgerecht für die Kinder hat, ist sie völlig außen vor.
Wenn sie die Kinder im Heim oder bei Dir besucht oder die Kinder sie in ihrer Wohnung besuchen, ist das eine reine Privatangelegenheit ohne irgendwelche Leistungen von JC, AfA oder JA.
Ansonsten stelle ich mir die Frage, ob Du das Posting bzw. den Link von kleinchaos zu Harald Thome gelesen hast.
So lange die Kinder überwiegend im Heim leben, Übernachten, .... leben sie eben nicht in Deinem Haushalt und daher kein Anspruch auf Mehrbedarf.
Allerdings: wenn ich das Eingangsposting richtig gelesen habe, leben dann 3 Kinder bei Dir in Deinem Haushalt.
Ständig.
Wenn die minderjährig sind, müsstest Du für die dann den Alleinerziehendenzuschlag bekommen.
Was Du machen kannst:
Schriftlich Antrag stellen auf tageweisen Mehrbedarf für die 3 Kinder, die alle 14 Tage für mind. 2,5 Tage bei Dir sind.
Denn die wollen dann ja Essen und Trinken und auch duschen/baden oder zumindest Wasser zum Waschen haben.
Bei 3 Kindern ist das ein erheblicher Mehraufwand, den Du aus Deinem Regelsatz alleine nicht stemmen kannst.
Nur: wenn die kein Umgangs- oder gar Sorgerecht für die Kinder hat, ist sie völlig außen vor.
Wenn sie die Kinder im Heim oder bei Dir besucht oder die Kinder sie in ihrer Wohnung besuchen, ist das eine reine Privatangelegenheit ohne irgendwelche Leistungen von JC, AfA oder JA.
Ansonsten stelle ich mir die Frage, ob Du das Posting bzw. den Link von kleinchaos zu Harald Thome gelesen hast.
So lange die Kinder überwiegend im Heim leben, Übernachten, .... leben sie eben nicht in Deinem Haushalt und daher kein Anspruch auf Mehrbedarf.
Allerdings: wenn ich das Eingangsposting richtig gelesen habe, leben dann 3 Kinder bei Dir in Deinem Haushalt.
Ständig.
Wenn die minderjährig sind, müsstest Du für die dann den Alleinerziehendenzuschlag bekommen.
Was Du machen kannst:
Schriftlich Antrag stellen auf tageweisen Mehrbedarf für die 3 Kinder, die alle 14 Tage für mind. 2,5 Tage bei Dir sind.
Denn die wollen dann ja Essen und Trinken und auch duschen/baden oder zumindest Wasser zum Waschen haben.
Bei 3 Kindern ist das ein erheblicher Mehraufwand, den Du aus Deinem Regelsatz alleine nicht stemmen kannst.
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Re: Heimkind in temporärer BG
Erstmal hat man immer ein Umgangsrecht auch nach kompletten sorgerechtsentzug.nur kommt sie ihr ungangsrecht und pflicht nicht nach.nichts desto trotz dürfte sie auch Hartz 4 beziehen wenn nicht ein Wunder geschehen würde.Und das Heim ist keine Bg weil garkeine Bedürftigkeit vorliegt.Allein weil meine Kinder bei mir übernachten fallen sie bei mir allein in Bedürftigkeit.ich mein auch mal gelesen zu haben das der mehrbedarf nicht komplett entfallen dürfte,da ihn zumindest einer immer bekommt.da ihn das Heim aber nicht bekommt und es auch auf Rückkehr im meine Haushalt ausgerichtet ist verwundert mich es doch sehr.
Und ja es leben noch 3 weitere Kinder fest in meinem Haushalt.wobei der jüngste im Juli 18 wird und der älteste 22 ist.Der mehrbedarf fällt somit weg.
Und ja es leben noch 3 weitere Kinder fest in meinem Haushalt.wobei der jüngste im Juli 18 wird und der älteste 22 ist.Der mehrbedarf fällt somit weg.
Zuletzt geändert von Wampe am Sa 26. Jun 2021, 11:28, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt. Diese Kurz-Hintereinander-Postings im Twitter-Stil sind hier unerwünscht. Für kleine Ergänzungen können vorhandene Beiträge auch geändert werden.
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- kleinchaos
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Re: Heimkind in temporärer BG
Nochmal zum Verständnis: Es ist völlig irrelevant, ob das Heim oder der andere Elternteil ALG2berechtigt ist oder nicht. Es kommt allein auf DEINE Bedürftigkeit an, DU bist bedürftig, und wenn die 3 kleinen nur ca 6 Tage im Monat bei dir sind, dann haben sie auch an diesen Tagen nur Anspruch auf Sozialgeld, weil DU bedürftig bist. Deine Kinder sind es nämlich nicht, weil sie Leistungen nach SGB VIII beziehen. Allein DU hast den Anspruch auf den tageweisen Regelsatz, weil der umgangsberechtigte Elternteil die Kosten des Umgangs selber tragen muss. Völlig unerheblich hierbei, dass du alleiniges ABR usw hast.
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Re: Heimkind in temporärer BG
Ich hab nicht nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht,sonder das komplette alleinige Sorgerecht und nicht nur ein Teilbereich.Des weiteren wurden mir 4 Jahre lang der Freitag an dem meine Kinder zu mir kommen bis Sonntags wo sie wieder fahren komplett 3 Tage berechnet.Seit 1.5 Jahren circa lediglich nur noch 2 Tage,obwohl die kleinen ja schon Freitags bei mir sind.Es hieß auf einmal die kleinen wären an dem Freitag nicht vor 12 Uhr bei mir.Aber haben weder Rückforderung bisher gestellt und zahlen den Freitag auch nicht mehr.Als ich die Vertretung g meines ursprünglichen sachbearbeiters fragte ,die übrigens auch für die Sache verantwortlich war,ob die Kinder dann Freitags nichts mehr essen sollten wenn sie bei mir sind?sagte die nur,das hab ich nicht gesagt,aber gesagt wie ich den Tag bestreiten soll hat sie mir auch nicht.Was kann man da machen?Gibt es da nicht einen bestantsschutz nach jahrelanger Gewährung und Gewöhnung der Berücksichtigung von 3 Tagen?
- marsupilami
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Re: Heimkind in temporärer BG
Wenn Dir der Mehrbedarf damals gekürzt wurde, hast Du sicherlich einen Bescheid bekommen.
Warum hast Du da nicht widersprochen?
Was die SB's dort sagen ist nix weiter als eine Nebelkerze, Schall und Rauch.
Was Du als Bescheid in Papierform in die Finger bekommst, das zählt.
Für die Vergangenheit ist der Zug größtenteils abgefahren.
Also im nächsten Bescheid genau schauen, für wieviele Tage und Kinder pro Monat Dir wieviel Geld zugestanden wird und wenn das wieder nur 2 Tage sind, dann Widerspruch schreiben und notfalls klagen.
Warum hast Du da nicht widersprochen?
Was die SB's dort sagen ist nix weiter als eine Nebelkerze, Schall und Rauch.
Was Du als Bescheid in Papierform in die Finger bekommst, das zählt.
Für die Vergangenheit ist der Zug größtenteils abgefahren.
Also im nächsten Bescheid genau schauen, für wieviele Tage und Kinder pro Monat Dir wieviel Geld zugestanden wird und wenn das wieder nur 2 Tage sind, dann Widerspruch schreiben und notfalls klagen.
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- kleinchaos
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Re: Heimkind in temporärer BG
Der Freibetrag ist weg, weil die Kids weniger als 12 Stunden bei dir sind
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Re: Heimkind in temporärer BG
Versteh auch nicht wieso die Kinder eine temporärer Bg begründen sollen ,da die als Hauptwohnsitz im Heim lebende Kinder ,die dort nicht hilfbedürftig sind,nicht als Bg gelten kann und somit auch keine tempräre Bg besteht.
Da auch keine Leistungskürzung im Haupthaushalt vorgenommen werden kann besteht nur eine Haupt Bg.In dem Fall müsste doch auch der mehrbedarf für alleinerziehende gezahlt werden auch bei nicht überwiegenden Aufenthalt im Haushalt des Vaters.
Da auch keine Leistungskürzung im Haupthaushalt vorgenommen werden kann besteht nur eine Haupt Bg.In dem Fall müsste doch auch der mehrbedarf für alleinerziehende gezahlt werden auch bei nicht überwiegenden Aufenthalt im Haushalt des Vaters.
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Re: Heimkind in temporärer BG
Und der Mhrbedarf wäre überhaupt nicht aufzuteilen weil dieser nur einen Haushalt zusteht bei jeweiliger Hilfbedürftigkeit.
- kleinchaos
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Re: Heimkind in temporärer BG
Nein es ist keine temporäre BG. Es gibt aber auch keinen Mehrbedarf Alleinerziehende. Siehe: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 014177.pdf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg