Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Kosima
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Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#1

Beitrag von Kosima »

Hallo Ihr Lieben,
jetzt melde ich mich mal wieder selbst zu Wort:
Ich komme gerade aus einem kleinen Urlaub zurück - und mein Briefkasten quillt über mit Post von:
  • Sozialamt, von Koelsch inzwischen auch gerne Gruselamt genannt! :aufgemerkt:
  • Behinderten-Einrichtung meines 22jährigen geistig behinderten Sohnes, der vollstationär 400 km von mir entfernt, dort untergebracht ist!
  • Tagesförderstätte meines Sohnes, in der er zur Zeit "nachreift", bis er emotional in der Lage ist, ordentlich und ohne Probleme in einer WFBM zu arbeiten!

Und was ich da lese, macht mich nicht froh, - sondern eher wütend :Fränkin: !

Alles wird umgekrempelt und neu gemacht:
Mein Sohn erhält ab 2020 zwei Bescheide vom Sozialamt:
  • einen für die Eingliederungshilfe-Leistungen für seine persönliche Betreuung und Unterstützung
  • einen für die (ergänzenden) Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sein Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreicht
Das Amt schreibt dazu:
"Zukünftig heißen die Wohn-Einrichtngen "besondere Wohnformen". Sie wohnen und leben dort, aber sind künftig so gestellt wie Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben!"

Mein Sohn ist geistig behindert, nicht körperlich behindert. Er wird niemals alleine in einer eigenen Wohnung leben können und muß deshalb auch nicht so gestellt werden, - denn nicht ER kann das gar genießen, sondern seine gesetzliche Betreuerin, und das bin zur Zeit nun mal (in diesem Fall leider) ICH!!

Für mich sieht das Ganze eher nach einer Arbeitsbeschaffungsma0nahme für gesetzliche Betreuer, bzw. die Behinderteneinrichtungen, Tagesförderstätten und auch der Ämter aus! Wie sollen Letztere das schaffen, - wo sie doch sowieso ihre Arbeit zeitlich nicht auf die Reihe kriegen und man zum Beispiel mehr als 8 Monate auf einen Ablehnungsbescheid warten muß, um endlich Widerspruch einlegen zu können!!???

Mein Sohn soll jetzt bis Ende des Jahres zwingend ein eigenes Girokonto eröffnen (kann er natürlich wegen seiner Behinderung nicht! Er hat auch kein Geld für Kontogebühren, - ok, es gibt einige wenige Banken, die online-banking kostenlos anbieten, - aber mein Sohn hat keinen PC!) ....und dann sollen dort alle Gelder seiner angeblichen Einnahmen!!! hinfließen, - und damit soll er dann seine Wohnung und seine Heizung zukünftig alleine bezahlen bzw. an die Behinderteneinrichtung überweisen. Das Amt tritt nur mit Grundsicherung in Aktion, wenn er keine Einnahmen und kein Vermögen hat! Allerdings, - und das ärgert mich am meisten, - hat er zwar nachgewiesenermaßen kein Vermögen, - aber angeblich jetzt doch eine einzige Einnahme: Nämlich sein Kindergeld, - was bisher von mir - also seiner Mutter - bezogen und für ihn verwendet wurde, zum Beispiel für:
  • Das Ersetzung von Gegenständen, die von ihm mutigwillig zerstört wurden und für die keine Haftpflichtversicherung zahlt!
  • Ausflüge, die mein Sohn nicht bezahlen kann, wenn das Taschengeld des Sozialamts nicht ausreicht
  • Kleidung und Schuhe, wenn das wenige Kleidergeld nicht ausreicht
  • Restaurantbesuche etc etc.
Meine Fragen:
Was soll das alles?
Warum muß man für geistig Behinderte oder deren gesetzliche Betreuer alles noch komplizierter machen, als es bisher schon war. Was macht ein gesetzlicher Betreuer in dieser Situation, .... der zum Beispiel gleich mehrere zu Betreuende begleitet??

Wie soll das alles zeitlich neben der eigenen täglichen Arbeit geschafft werden, mal abgesehen, von den immensen Kosten für Papier, Strom, Gas oder Benzin und Zeit??

Kann mir jemand helfen? Ich bin ziemlich verzweifelt, - und bisher kennt sich mit diesem neuen Gesetz anscheinend auch noch keiner wirklich aus, - weder das Amt, - noch die Behinderten-Einrichtung!!! :1:

Lieben Dank für ein paar Bemerkungen von Euch....

Eure Kosima
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
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Nachtrag: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#2

Beitrag von Kosima »

Noch etwas, was ich vergessen habe: Natürlich müssen bis Januar 2020 mit der Behinderten-Einrichtung und auch der Tagesförderstätte für Behinderte komplett neue Verträge abgeschlossen werden.......! Den Vertrag mit der Tagesförderstätte habe ich heute bereits durchgearbeitet und unterschrieben, - aber auch das ist zusätzlicher finanzieller, zeitlicher und arbeitsintensiver Aufwand von beiden Seiten......für ........ NICHTS!!! :arge:

Liebe Grüße
Kosima :laub:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
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Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
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Koelsch
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#3

Beitrag von Koelsch »

Du hast doch mit Sicherheit einen "uralten" Beschluss des Betreuungsgerichts. Schau mal dort, wie weit Deine Betreuung geht.

Generell sehe ich das auch als reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Gruselamts/Gesetzgebers.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich als Nicht-Betroffener und völlig Ahnungsloser in diesem Bereich des "Sozialen" erlaube mir doch 2 "Bemerkungen":
Zum einen haben die, die dieses Umkrempeln veranstaltet haben, vermutlich - mal wieder - nicht mit Betroffenen gesprochen, sondern eher mit Verbands-Vertretern, entsprechenden Interessengemeinschaften (Kranken- und Pflegekassen-Verbänden) etc.

Zum anderen sehe ich dies als Folge/Ergebnis einer Entwicklung, beginnend in den 50er Jahren, als die Politik begann, dem "kleinen Mann", dem "Arbeiter" die ganze Vor- und Fürsorge "abzunehmen"

Nach dem Motto: geh Du arbeiten, Dein Arbeitgeber wird Dir in unserem staatlichen Auftrag die notwendigen Steuern abführen und auch die notwendigen Beiträge für Krankenkasse und spätere Renten.
Wenn Du dann mal krank wirst oder 'ne Brille brauchst, gehst Du einfach zum Arzt, bezahlt ist schon.
Wenn Du zu alt zum Arbeiten bist und in Rente gehst, ist für Dich gesorgt.

Wie viel, wie hoch und warum jetzt genau dieses "notwendig" war, war für den "kleinen" Arbeiter und auch die "kleinen" Angestellten nie wirklich transparent und als dieses System mal etabliert war, entwickelte sich das einerseits zu einem Faß ohne Boden (Praxis-Gebühr) und andererseits zu einer Prüfungs- und letztendlich Ablehnungskultur (keine Brille) ohne Gleichen.

Die Folge war: Alte, Kranke, Behinderte -> ab in's Heim.
Falsch verstandene Nächstenliebe, Machtmißbrauch, Bequemlichkeit und so verlernte die gesamte Gesellschaft den würdevollen Umgang mit diesen Personen.
Angehörige, die sich selber "kümmern" (dieses Wort ist ja auch schon "belastet") wollten und wollen, wurden und werden abgewimmelt, nicht wirklich unterstützt, weil sie gegen den Strom schwammen/schwimmen.

Und deshalb diese überbordende, unverständliche Bürokratie anstatt einer würde- und sinnvollen Unterstützung der Angehörigen.

Ja, ich weiß: ziemlich grob, sehr diffus aber eben mein Eindruck.
Und was am Schlimmsten ist: wenig hilfreich für die Thread-Erstellerin. :verlegen:
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#5

Beitrag von Pegasus »

da kocht mir wieder etwas über. Bin fassungslos und wütend.
Ich hoffe sehr das hier jemand helfen kann.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Kosima
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#6

Beitrag von Kosima »

Koelsch hat geschrieben: Di 10. Sep 2019, 08:46 Du hast doch mit Sicherheit einen "uralten" Beschluss des Betreuungsgerichts. Schau mal dort, wie weit Deine Betreuung geht.

Generell sehe ich das auch als reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Gruselamts/Gesetzgebers.
Lieber Koelsch,
ich muß sämtliche Bereiche abdecken:
Der Aufgabenkreis umfasst:
  • Sorge für die Gesundheit
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
  • Vertretung gegenüber der Einrichtung
In meinem Betreuerausweis steht:
  • Die Betreuerin vertritt den Betroffenen im Rahmen
    ihres Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich .
    Die Betreuerin ist als Mutter von den in den §§ 1809,
    1810, 1812, 1814 bis 1816 BGB bestimmten Beschränkungen
    bzw. Genehmigungen befreit. Verfügungen
    über Konten aller Art bedürfen daher keiner gerichtlichen
    Genehmigung.
Mein Sohn hat Grad der Behinderung: 80, mit einem B, einem H und einem G in seinem Ausweis. Er hat die neue Pflegestufe 3!
Er ist nicht in der Lage mit Geld umzugehen oder den wirklichen Wert von Geld geistig zu verfassen. Das heißt aber nicht, daß er im Laden nicht gerne einkauft. Nur hat er nie genug Geld für seinen vielen Wünsche!!! :kopfkratz:

Ich habe im Behinderten-Forum auch eine Frage bezüglich des neuen Gesetzes formuliert. Dort kam auch schon eine Antwort:
Es gibt wohl inzwischen Gerichtsurteile, in denen das Sozialamt nicht verlangen konnte, daß das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird, - sondern daß es den Eltern eines erwachsenen behinderten Kindes zusteht.

Muß ich mal schauen, wie ich damit klar komme, - ich halte Euch weiter auf dem Laufenden..... :1:

Herzlichen Dank für die teilnahmsvollen Kommentare von Euch. So was tut mir schon gut!

Eure Kosima
:laub:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#7

Beitrag von Koelsch »

Schick mir mal bitte die gefundenen Urteile per Mail zu. Ich lese doch gerne und ab und an keimt dann sogar ein Gedanke.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#8

Beitrag von Koelsch »

Das von Kosima erwähnte Urteil

BFH, Urteil vom 09.02.2009 - III R 38/07

Danach sehe ich gute Chancen, das Gruselamt "zur Vernunft zu bringen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Kosima
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#9

Beitrag von Kosima »

So, ich habe Anfang der Woche für meinen Sohn den "vereinfachten Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII / Leistungen zum Lebensunterhalt gestellt"!
Ich habe natürlich angegeben, daß mein Sohn KEINE Einkünfte hat!

Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden! Lieben Dank noch mal für Eure Kommentare!

Eure Kosima :gemuese:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

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marsupilami
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Re: Neues Bundesteilhabe-Gesetz ab 01.01.2020 !!

#10

Beitrag von marsupilami »

Ich nehme mal an, dass Du entsprechende Unterlagen beigelegt hast.
Auch solche, aus denen hervorgeht, dass Du die Betreuerin bist und der ganze Schriftverkehr über Dich läuft.

:Daumen: dass der Antrag überhaupt ankommt :unschuld: und dass das nicht so lange dauert, bis der bearbeitet wird und vor allem: positiv beschieden wird.
Signatur?
Muss das sein?
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