Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#1

Beitrag von Pegasus »

Moin,
Wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angehoben oder nicht?

Wie immer kann ich den Betrag vom Gruselamt nicht verifizieren. Gruselamt hat satte 0,32 EUR mehr überwiesen als ich mehrfach nachgerechnet habe. Nicht das ich den satten "Überschuss" nicht gebrauchen könnete :gaga:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich finde nix von einer Erhöhung derPflegeversicherung - https://www.krankenkassenzentrale.de/wi ... rsicherung#
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#3

Beitrag von Pegasus »

Ja eben ich auch nicht.
Habe ich mich mehrfach verrechnet?:
rl-ne-1-2020.pdf
Immer das Theater, weil Gruselamt keinen Bescheid erstellt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mit den Zahlen aus dem pdf Excel bzw. Calc nachrechnen lassen.
Rechnung peg.xls
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#5

Beitrag von Koelsch »

Den satten Überschuss kann ich auch nicht erklären, da aber Porto höher also Überschuss, würde ich mir ein Briefle an's Gruselamt sparen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#6

Beitrag von marsupilami »

:angel: wenn Peg das jetzt laufen lässt, summiert sich das auf.
Und dann kommt irgendwann nach 10,20 Jahren das Grusel-Amt doch auf den Trichter und fordert das alles mit Zins und Zinses-Zins zurück!

Einen - nachweislichen - Versuch, die Leutchen darauf aufmerksam zu machen, würde ich schon unternehmen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#7

Beitrag von Pegasus »

soso meine Rechnung ist also richtig. Wieder einmal, so ein Hick-hack hatte ich auch nach der Mieterhöhung. Da hatte SB auch einige Cents zuviel bei mir draufgeschlagen. Folge war ein Schriftwechsel hin und her und SB hatte zwar nach unserer Rechnung Zurecht, aber sie bestand darauf Recht zu haben. Ergebnis ist Peg hat etwas mehr KDU als Männe. Tja dauerte einige Monate bis SB oder wer auch immer den Fehler bemerkte und korrigierte. :-)
@ Koelsch nö ich mache faxen
@ Marsu Zinsen gibt es bei mir nicht.
@ Wampe soweit ich weiß erfolgt Änderungsbescheid beim Grusi-Amt nur auf Verlangen. Tiger hatte dazu mal etwas geschrieben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#8

Beitrag von Pegasus »

Könnte sein, das ich die Lösung des gewaltigen "Überschuss" gefunden habe: Mehrbedarf Warmwasser. Die Minipauschale ist etwas angestiegen? Muss noch mal nachrechnen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#9

Beitrag von marsupilami »

Das wäre dann die 32 Cent, die ich als Differenz oben in der Calc-Tabelle herausarbeiten ließ.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#10

Beitrag von Olivia »

32 Cent sind dann die Erhöhung der Warmwasserpauschale für zwei Personen.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#11

Beitrag von Pegasus »

Oli wie Wampe und Marsu bereits getippelt :-) - jep das sollte die Differenz sein. 2 x 0,16 = 0,32 EUR
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#12

Beitrag von Olivia »

Die 32 Cent kommen aus Grusinien.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#13

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia: bist Du Dir sicher, dass die Leutz im Kaukasus soviel Geld über haben, um den schland'schen ALG-II und Grundsicherungsempfängern das Duschgeld zu bezahlen??

Grusinien = alter Name für Georgien
Die haben doch selber nix auf der Naht!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#14

Beitrag von Pegasus »

Habe gar nicht mehr damit gerechnet, aber heute lag doch glatt ein Änderungsbescheid - datiert auf den 18.12.2019 im Briefkasten. Warmwassser 8,95 EUR. Im Überprüfungsantrag ist der aktuelle BWZ von 07.19 bis Mai 20. denke diesen Änderungsbescheid brauche ich nicht noch mal "bemeckern lassen" ?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#15

Beitrag von marsupilami »

Doch.
Der "Vertriebsweg" ist zu lang.

Überleg mal: von Mitte Dezember bis Mitte Januar!!
Wenn Du dem Bescheid widersprechen wolltest, müsstest Du jetzt aber sofort loslegen!!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#16

Beitrag von Pegasus »

Hat aber einen gewaltigen Harken. Weil Grusi-Amt 3 Jahe lang NO zu Haftpflicht KFZ sagte, habe ich danach diese Kosten nicht mehr beantragt. Sollte ich nicht erst warten was der Überprüftungsantrag so bringt? Ü-Antragt geht doch immer noch für den Änderungsbescheid.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#17

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich Ü-Antrag abwarten und dann die Haftpflicht ggf. per Klage durchsetzen, dann aber Zeitraum bis "heute und später"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#18

Beitrag von Pegasus »

So habe ich es mir gedacht. Aktueller BWZ endet im Mai.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#19

Beitrag von Pegasus »

Jep Stempel von Postcon -> 07.01.2020 . (Ist halt bischen überlastet das Grusel-Amt.) :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#20

Beitrag von Pegasus »

Habe eben die Antwort vom Grusi-Amt wegen des Ü-Antrages aus den Briefkasten gefischt. Ha die sind ja lustig. Wie erwartet
ist nach deren Sicht alles richtig berechnet worden. Heute erst nur ein kleiner Auszug:
In Ihrem Antrag führen Sie weiterhin auf, dass die Beiträge der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht einkommensmindernd angerechnet werden. Gemäß § 82 Abs.2 Nr.3 SGB XII werden Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen vom Einkommen abgesetzt, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist zwar auch gesetzlich vorgeschrieben, setzt jedoch eine freie Entscheidung zum Halten eines KFZ voraus. Die Notwendigkeit zum Halten eines KFZ ist in Ihrem Fall nicht gegeben, sodass die Beiträge der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht berücksichtigt werden können.
Das finde ich schon mehr als dreist. Wie kommen die dazu das ich mit Merkzeichen "G" und 70% Behindertenausweis kein Auto brauche? Seit 09.2011 erst an Krücken, dann an Gehstock, Rollator und jetzt mit meinen "Porsche". Bin vor gut 3 Jahren 2 x mit Bus und Strassenbahn gefahren. War mit so toll für meine Knochen.

Ich habe schon überlegt, denen meine Haftpflichtbeiträge zum elekt.Krankenfahrstuhl einreiche!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#21

Beitrag von Koelsch »

Würd ich machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#22

Beitrag von Pegasus »

Die haben von mir keinerlei ärztliche Gutachten oder so was in der Art. Wie können die entscheiden ob das in meinen Fall also behaupten das ich kein PKW brauche! Die sehen mich 1 x im Jahr wegen des WBA, wobei ich immer mit Rollator war.
Im Grunde habe ich keine positive Antwort erwartet, aber die Begründung läßt mein Blut kochen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#23

Beitrag von kleinchaos »

Grusi-Amt und Versorgungsamt hängen ganz dicht zusammen. Und zur Zeit laufen die Übrprüfungen der Schwerbehinderteneigenschaften. Und zwar für alle. Das große Ziel ist die flächendeckende weitestmögliche Herabstufungen der GdB. Dazu gibt es wohl seit vorigem Jahr neue Richtlinien zur Einstufung. In den Ämtern sitzen keine Ärzte, die Bürokraten entscheiden anhand dessen, was ihnen vorliegt. Erst wenn man in den Widerspruch geht werden neue Befundberichte (wenn überhaupt) angefordert
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#24

Beitrag von marsupilami »

Irgendwas verstehe ich nicht ganz.

viewtopic.php?f=89&t=26103#p542452
Einerseits schreiben die was von "freier Entscheidung", andererseits negieren sie die Notwendigkeit eines Fahrzeugs.
Letzteres ist offenbar nicht begründet.

Und wenn mir die "freie Entscheidung" zusteht, ein eigenes Kfz. zu halten und führen, zu nutzen, dann können die doch nicht daherkommen und "Die Notwendigkeit zum Halten eines KFZ" negieren.

Denen würde ich schon bisken am Ohr zuppeln und fragen, worauf sie das begründen.
Fragen, welche Fakten denen vorliegen, um zu dieser Entscheidung zu kommen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beitragssatz für Pflegeversicherung ab 1.2020

#25

Beitrag von Koelsch »

Klar ist das mal wieder "toll" ausgedrückt. Grundsätzlich geht Gruselamt aber davon aus Auto ist nicht. Also muss Peg erläutern, warum bei ihr Auto unabdingbar ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Gesperrt

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“