BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt

Urteile rund um Wohnen und Miete ohne direkten Bezug zum SGB
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Koelsch
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BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt

#1

Beitrag von Koelsch »

Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=217

Und hier jetzt das vollständige Urteil angehängt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt

#2

Beitrag von marsupilami »

BGH - VIII ZR 64_ 09 v. 21.10.09.pdf
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