Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
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Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Eine Frage:
Mein Umzug in eine Größere Wohnung wurde genehmigt.
Die Miete liegt genau an der Grenze wie es vom Amt bezahlt wird.
Nur einen Hacken gibt es, die Wohnung war Erstbezug, das Bad nicht gefliest.
Ein gefliestes Bad ist bei Kindern aber ein Muss um Wasserschäden zu vermeiden.
Die Wohnungsgenossenschaft würde dann aber die Miete anheben wenn sie das Bad fliesen würden.
Muss ich die Summe dann selber bezahlen die über den angemessenen Mietpreis steigt?
Mein Umzug in eine Größere Wohnung wurde genehmigt.
Die Miete liegt genau an der Grenze wie es vom Amt bezahlt wird.
Nur einen Hacken gibt es, die Wohnung war Erstbezug, das Bad nicht gefliest.
Ein gefliestes Bad ist bei Kindern aber ein Muss um Wasserschäden zu vermeiden.
Die Wohnungsgenossenschaft würde dann aber die Miete anheben wenn sie das Bad fliesen würden.
Muss ich die Summe dann selber bezahlen die über den angemessenen Mietpreis steigt?
Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Hallo,
willkommen im Forum.
Erstbezug in ein ungefliestes Bad? :shock: Wo gibt es soetwas noch? :?:
Was die Arge sagt/macht, weiß keiner so genau. Es könnte ein Problem werden, da du die Fliesen haben möchtest.
Wäre eine Alternative für dich Fliesentapete? Oder ein wasserfester Anstrich?
willkommen im Forum.
Erstbezug in ein ungefliestes Bad? :shock: Wo gibt es soetwas noch? :?:
Was die Arge sagt/macht, weiß keiner so genau. Es könnte ein Problem werden, da du die Fliesen haben möchtest.
Wäre eine Alternative für dich Fliesentapete? Oder ein wasserfester Anstrich?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Wenn die Miete jetzt angemessen ist, dann heißt das leider nicht, dass sie dies auf alle Zeit sein wird. Wenn der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, mit einer rechtmäßigen Mieterhöhung kommt, dann kann das durchaus zu einer unangemessenen Miete führen, die von der ARGE dann auf Dauer nicht anerkannt wird.
Natürlich kann man eine Mietdifferenz auch aus dem Regelsatz zahlen, aber die ARGE pflegt dann auch Nebenkosten und Heizung immer nur anteilig zu übernehmen. Das kann also ziemlich ins Geld gehen.
Ob allerdings das Fliesen eines nicht gefliesten Badezimmers, falls es so etwas gibt, wirklich als Grund für eine Mieterhöhung herhalten kann, das erscheint mir zweifelhaft. Gefliestes Bad würde ich heute als Mindeststandard ansehen. Mieterhöhung dann nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf das ungeflieste Bad hingewiesen wird.
Natürlich kann man eine Mietdifferenz auch aus dem Regelsatz zahlen, aber die ARGE pflegt dann auch Nebenkosten und Heizung immer nur anteilig zu übernehmen. Das kann also ziemlich ins Geld gehen.
Ob allerdings das Fliesen eines nicht gefliesten Badezimmers, falls es so etwas gibt, wirklich als Grund für eine Mieterhöhung herhalten kann, das erscheint mir zweifelhaft. Gefliestes Bad würde ich heute als Mindeststandard ansehen. Mieterhöhung dann nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf das ungeflieste Bad hingewiesen wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Dann muss ich meinen Senf auch dazu geben. Nach § 535 BGB schuldet der Vermieter einen vertragsgemäßen Zustand.
Das bedeutet, dass Wände und Fußboden bei ordnungsgemäßer Nutzung wasserdicht sein müssen.In welcher Form das geschieht, in der Regel durch eine entsprechende Sperrschicht, ist Sache des Vermieters. Das geflieste Bad ist eine optische Geschichte, das muss nicht per se der vertragsgemäße Gebrauchszustand sein. Es geht auch ein PVC Belag auf dem Estrich und ein Panel aus Ölfarbe.§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Da spricht der Fachmann, ich hab keine Ahnung wie man so etwas dicht bekommt (ich schaff das noch nicht mal mit dem Dauerleck in meinem Geldbeutel :lol: ), klingt aber logisch, dass man da auch PVC und andere Sachen nehmen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Dicht wird das Bad nicht durch die Fliesen (denk an die Fugen) sondern durch die Sperrschicht im Fußboden unterhalb des Estrich (Bitumenbahn, Dachpappe, was auch immer). Nicht dass ihr mich falsch versteht, ob es sinnvoll und vernünftig ist ein ungefliestes Bad zu vermieten ist ein anderes Thema, und ob man sowas mietet, darüber äußere ich mich lieber nicht, sonst würde ich schreiben: "Nix Vernünftiges gefunden???"
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Man könnte das Fliesen des Bades selbst versuchen, so schwer ist das nicht.
Im Baumarkt mal nach günstigen Angeboten schauen.
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Kann ich das denn so einfach machen, oder muss ich da erst den Vermieter frage, ob ich das darf?
Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Die Frage ob es sich um eine bloße Verschönerung ala Tapezieren oder Verlegen des Teppichbodens oder um einen genehmigungspflchtigen Umbau handelt kann ich dir leider nicht rechtssicher beantworten. Ich würde den Vermieter wegen einer Genehmigung fragen. Sonst kann es dir passieren, dass bei Auszug die Herstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
So jetzt hab ich mit denen gesprochen. Ich kann das Bad selbst machen, das geben die mir auch noch schriftlich. So wie das jetzt aussieht, will ich das auf Dauer nicht.
- angel6364
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Wenn Du Dich damit auskennst, vergiss meine Antwort.
Wenn nicht, denk daran: Weisst Du, welche Fliesen, welchen Fliesenkleber, welche Fugenmasse in welchen Fugen, welche Untergrundvorbehandlung usw. nötig sind?
Sollten Schäden aufgrund unsachgemäßer Verfliesung auftreten, bist Du der Gelackmeierte...
Ich wäre extrem vorsichtig mit baulichen Veränderungen (und das wäre eine) in Mietwohnungen: der Mieter ist meistens der A...
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"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Bad muss gefliest werden, danach ist Miete wohl zu teuer
Danke Engel, aber das bekomm ich hin. Ich hab unter meinen Freunden einen Maurer, der wird das wohl vernünftig machen, wenn ich ganz schön bitte, bitte mache. :oops: