Vermittlungsvorschlag
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Vermittlungsvorschlag
So.. heute nun hab ich nen Vermittlungsvorschlag der ARGE mit Rfb im Briefkasten. Zeitarbeit, 40 Std., Beginn 11.11.08 (wohl ein kleiner Faschingsscherz).
Unter anderem sind dort gute Englischkenntnisse gefordert. Da hab ich der SB bei den Verhandlungen zur EGV schon gesagt, daß ich keine Englischkenntnisse hab.
Den Widerspruch zur EGV per VA hab ich noch nicht eingelegt.
Soll ich mich nun dort bewerben, oder nicht...und ihr dann ein nettes Begründungsschreiben mitschicken? Ich denke, die sucht nen Grund mich zu schikanieren...
Falls ich mich bewerben muss, habt ihr dann Tips für´s Anschreiben für mich..so daß es nicht gleich so aussieht, als wenn ich da nicht hin will ? :mrgreen:
Unter anderem sind dort gute Englischkenntnisse gefordert. Da hab ich der SB bei den Verhandlungen zur EGV schon gesagt, daß ich keine Englischkenntnisse hab.
Den Widerspruch zur EGV per VA hab ich noch nicht eingelegt.
Soll ich mich nun dort bewerben, oder nicht...und ihr dann ein nettes Begründungsschreiben mitschicken? Ich denke, die sucht nen Grund mich zu schikanieren...
Falls ich mich bewerben muss, habt ihr dann Tips für´s Anschreiben für mich..so daß es nicht gleich so aussieht, als wenn ich da nicht hin will ? :mrgreen:
Re: Vermittlungsvorschlag
Es wäre verantwortungslos, dir die Bewerbung auszureden. Du läufst sonst unweigerlich ins offnene Messer der Sanktonsandrohungen des §31 SGB II.
Ich zeig dir mal die Horrorliste
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ALGeld.pdf
Erst mal Gegenfrage, war der Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung?
Ich zeig dir mal die Horrorliste
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ALGeld.pdf
Erst mal Gegenfrage, war der Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- Katharina2006
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Re: Vermittlungsvorschlag
Könnte es evtl. sein, dass Rfb Rechtsfolgenbelehrung heißt?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Vermittlungsvorschlag
Nu ja...das war mir schon klar, daß ich mich dort irgendwie bewerben sollte.... hab mich wohl unklar ausgedrückt ( du weißt.... Weiblich+blond )
Guggst du oben.....Vermittlungsvorschlag mit Rfb (Abkürzung für Rechtsfolgebelehrung) :mrgreen:
Guggst du oben.....Vermittlungsvorschlag mit Rfb (Abkürzung für Rechtsfolgebelehrung) :mrgreen:
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Re: Vermittlungsvorschlag
Da fällt mir aber noch was ein... letztes Jahr November hat die damalige Vermittlerin mir auch einen Vermittlungsvorschlag geschickt...Verkaufshilfe aufm Weihnachtsmarkt....
Ich habe mich damals nicht beworben... und ihr als Begründung geschrieben, daß es wenig Sinn macht, sich für 6 Wochen in der verkaufsstärksten Zeit für jemand anderen hinzustellen und dessen Ware zu verkaufen... als meine eigene....
Da kam aber nie ne Reaktion von ihr
Ich habe mich damals nicht beworben... und ihr als Begründung geschrieben, daß es wenig Sinn macht, sich für 6 Wochen in der verkaufsstärksten Zeit für jemand anderen hinzustellen und dessen Ware zu verkaufen... als meine eigene....
Da kam aber nie ne Reaktion von ihr
Re: Vermittlungsvorschlag
Sorry, bin auch schon betriebsblind, klar haste geschrieben und ich überlesen.
Mit Rfb, dann musst du dich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Du darfst zwar keine Negativ-Bewerbung erstellen, aber wenn im Lebenslauf unter dem Punkt Fremdsprachenkenntnisse ini Strich steht, dann kannste eben keine Fremdsprachen.
Niemand kann dich zwingen deine Telefonnummer preiszugeben. ZAF sind merkwürdigerweise sehr an den Telefon Nummern ihrer Arbeitnehmer interessiert. Warum wissen die Götter, man könnte fast glauben, dass die ständig die Einsatzpläne ändern.
Ich kenne Leute die schreiben ihre Bewerbungen immer etwas neben den Anforderungen der ZAF, aber solche Tipps darf ich dir nicht geben.
Mit Rfb, dann musst du dich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Du darfst zwar keine Negativ-Bewerbung erstellen, aber wenn im Lebenslauf unter dem Punkt Fremdsprachenkenntnisse ini Strich steht, dann kannste eben keine Fremdsprachen.
Niemand kann dich zwingen deine Telefonnummer preiszugeben. ZAF sind merkwürdigerweise sehr an den Telefon Nummern ihrer Arbeitnehmer interessiert. Warum wissen die Götter, man könnte fast glauben, dass die ständig die Einsatzpläne ändern.
Ich kenne Leute die schreiben ihre Bewerbungen immer etwas neben den Anforderungen der ZAF, aber solche Tipps darf ich dir nicht geben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Vermittlungsvorschlag
Ich habe meine Telefonnummer bereits vor Monaten bei der ARGE löschen lassen.... die haben dort lediglich meine Handynummer...diese werde ich aber mit Sicherheit nicht bei der ZAF angeben. Auch meine email Adresse geht niemand etwas an.
Kann ich denn in mein Anschreiben reinschreiben, daß aufgrund meiner Selbsständigkeit ein Arbeitsbeginn frühestens ab 01.03.09 möglich ist?...Immerhin hat die SB ja gesagt, das wäre kein Problem, wenn ich das reinschreibe... schriftlich hat sie mir das ja allerdings nicht gegeben....
Ich denke mal, ein 3-Zeiler mit Lebenslauf dürfte hier ja ausreichend sein... oder?
Kann ich denn in mein Anschreiben reinschreiben, daß aufgrund meiner Selbsständigkeit ein Arbeitsbeginn frühestens ab 01.03.09 möglich ist?...Immerhin hat die SB ja gesagt, das wäre kein Problem, wenn ich das reinschreibe... schriftlich hat sie mir das ja allerdings nicht gegeben....
Ich denke mal, ein 3-Zeiler mit Lebenslauf dürfte hier ja ausreichend sein... oder?
Re: Vermittlungsvorschlag
Ich neige sehr stark dazu, mich Günter's Ansicht anzuschließen.
Das hab ich jetzt doch schön formuliert, oder?
Aufgrund eigener Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen der ARGE-SB's.
Die sind so wenig passgenau, dass eine Bewerbung in der Regel fehlschlagen muss.
Und selbst wenn Dich die Leutchen von der ZAF einladen, dann darfst Du da in der Regel deren Profil-Bogen ausfüllen.
Nein, die können nicht von Deinem Lebenslauf lesen und auf ihren Bogen übertragen und von dem Bogen in ihr System eintragen.
Wenn die dann feststellen, dass die Fremdsprachen-Kenntnisse nicht hinhauen, wird aus dem "dringenden Bedarf" sehr schnell ein "Schau'n wir mal".
Und wenn Du - wie Günter ebenfalls schon gesagt hat - die Telefon-Nr. wegläßt, werden sich die Bemühungen der ZAF um Deine Arbeitskraft in Grenzen halten.
Das hab ich jetzt doch schön formuliert, oder?
Aufgrund eigener Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen der ARGE-SB's.
Die sind so wenig passgenau, dass eine Bewerbung in der Regel fehlschlagen muss.
Und selbst wenn Dich die Leutchen von der ZAF einladen, dann darfst Du da in der Regel deren Profil-Bogen ausfüllen.
Nein, die können nicht von Deinem Lebenslauf lesen und auf ihren Bogen übertragen und von dem Bogen in ihr System eintragen.
Wenn die dann feststellen, dass die Fremdsprachen-Kenntnisse nicht hinhauen, wird aus dem "dringenden Bedarf" sehr schnell ein "Schau'n wir mal".
Und wenn Du - wie Günter ebenfalls schon gesagt hat - die Telefon-Nr. wegläßt, werden sich die Bemühungen der ZAF um Deine Arbeitskraft in Grenzen halten.
Re: Vermittlungsvorschlag
Stell deutlich raus, dass Englischkenntnisse nicht vorhanden sind. Arbeitsbeginn nicht frühestens am..., sondern Du würdest stark vorziehen erst am ....., da Du derzeit selbstständig tätig bist, über nicht unerheblichen Warenbestand für das Weihnachtsgeschäft verfügst und diesen Bestand verständlicherweise vor Arbeitsbeginn verkaufen willst, damit Du dann dem neuen Arbeitgeber Deine Arbeitskraft voll und ganz und ohne Belastung zur Verfügung stellen kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Vermittlungsvorschlag
Nein, das kannst Du nicht. Den Grund hast Du selber angegeben.keindurchblickmehr hat geschrieben: Kann ich denn in mein Anschreiben reinschreiben, daß aufgrund meiner Selbsständigkeit ein Arbeitsbeginn frühestens ab 01.03.09 möglich ist?...Immerhin hat die SB ja gesagt, das wäre kein Problem, wenn ich das reinschreibe... schriftlich hat sie mir das ja allerdings nicht gegeben....
Außerdem reicht das, wenn die ZAF das im evtl. Gespräch erfährt. Dass Du grundsätzlich noch sehr viel Freiraum brauchst, um die laufen den Dinge abzuwickeln und damit erst ab ab XX.XX.XXXX wirklich voll zur Verfügung stehst.
Nein. Mach's ordentlich, dann kann Dir keiner in die Sitzfläche treten. Oder Sanktionen auch nur androhen.keindurchblickmehr hat geschrieben:Ich denke mal, ein 3-Zeiler mit Lebenslauf dürfte hier ja ausreichend sein... oder?
Ich seh' gerade die Formulierung von koelsch. Ist a) schneller als ich und b) besser.
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Re: Vermittlungsvorschlag
Hmm... ihr habt prinzipiell ja recht.....grins
Aber: Die SB weiß doch genau, daß ich derzeit keine Beschäftigung aufnehmen kann, da ich ja meinen Laden habe. Ich sehe das ganze mal wieder als Beschäftigungstherapie von ihr (obwohl da steht ein anderer Name drauf..wohl schon die neue)
Denn wenn sie ein bisschen mit denken würde, dann würde sie doch selbst drauf kommen, daß ich da eine Bewerbung nur hinschicke, weil ich es muss...aber doch bestimmt nicht weil ich es will.... ich hab ihr im Gespräch schon gesagt, daß man von den Löhnen der ZAF doch ohne zusätzliches ALG II gar nicht leben kann, da meinten dann beide SB`s (die alte und wohl die neue), doch...es gibt auch Löhne, da kann man davon leben...Alles klar...aber wohl nicht in meiner Sparte....
Da kann ich dann Bewerbungskosten abrechnen, die eigentlich gar nicht anfallen würden, wenn die mir nicht so nen Scheiss schicken würden... Schöne Geldverschwendung...
Nun denn... meine letzte anständige Bewerbung ist ja mehr als 10 Jahre her. Mal sehen, was ich da schreib... Wenn einer Tips hat...gerne auch per PN an mich...
Aber: Die SB weiß doch genau, daß ich derzeit keine Beschäftigung aufnehmen kann, da ich ja meinen Laden habe. Ich sehe das ganze mal wieder als Beschäftigungstherapie von ihr (obwohl da steht ein anderer Name drauf..wohl schon die neue)
Denn wenn sie ein bisschen mit denken würde, dann würde sie doch selbst drauf kommen, daß ich da eine Bewerbung nur hinschicke, weil ich es muss...aber doch bestimmt nicht weil ich es will.... ich hab ihr im Gespräch schon gesagt, daß man von den Löhnen der ZAF doch ohne zusätzliches ALG II gar nicht leben kann, da meinten dann beide SB`s (die alte und wohl die neue), doch...es gibt auch Löhne, da kann man davon leben...Alles klar...aber wohl nicht in meiner Sparte....
Da kann ich dann Bewerbungskosten abrechnen, die eigentlich gar nicht anfallen würden, wenn die mir nicht so nen Scheiss schicken würden... Schöne Geldverschwendung...
Nun denn... meine letzte anständige Bewerbung ist ja mehr als 10 Jahre her. Mal sehen, was ich da schreib... Wenn einer Tips hat...gerne auch per PN an mich...
Re: Vermittlungsvorschlag
Guggst Du hier:keindurchblickmehr hat geschrieben:Nun denn... meine letzte anständige Bewerbung ist ja mehr als 10 Jahre her. Mal sehen, was ich da schreib... Wenn einer Tips hat...gerne auch per PN an mich...
http://www.bewerbung-tipps.com/
http://www.jova-nova.com/bewerb/inhalt.htm
http://www.ba.neues-lernen.de/durchstar ... erbung.pdf
Außerdem haben die großen Firmen (ja, auch die ZAF's) - zumindest teilweise - auf ihren homepages recht gute Tips zum Thema "Bewerbung".
Re: Vermittlungsvorschlag
lass da nicht dein AV hören, lesen, sonst steckt er dich in ein Bewerbertraining.keindurchblickmehr hat geschrieben:Nun denn... meine letzte anständige Bewerbung ist ja mehr als 10 Jahre her. Mal sehen, was ich da schreib...
Wichtig ist auf die Stellenbeschreibung einzugehen.
Ist die stichhaltig? Enthält sie Tätigkeiten und auch Verdienst?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Vermittlungsvorschlag
Emmaly hat geschrieben:lass da nicht dein AV hören, lesen, sonst steckt er dich in ein Bewerbertraining.keindurchblickmehr hat geschrieben:Nun denn... meine letzte anständige Bewerbung ist ja mehr als 10 Jahre her. Mal sehen, was ich da schreib...
Wichtig ist auf die Stellenbeschreibung einzugehen.
Ist die stichhaltig? Enthält sie Tätigkeiten und auch Verdienst?
Der AV lass ich das nicht hören... kann sie sich aber ja denken..die kennt ja meinen Lebenslauf
Tätigkeiten der Stellenbeschreibung: Entgegennahme von Telefonaten, Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage und Diktat - Bearbeitung des Postein- und ausgangs - Korrepondenz mit Kunden - allgemeine Verwaltungstätigkeiten. Ihr Profil: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (hier frag ich mich grad, kann man eine Ausbildung auch nicht erfolgreich abschließen??) - erste Berufserfahrung in der Sachbearbeitung ( Auftraggeber ist ein Unternehmen das sich spezialisiert hat auf die Herstellung von Präzisionsformen und anderen technischen Teilen) gute MS-Office Kenntnisse- gut Englischkenntnisse wünschenswert - Flexibilität - Belastbarkeit
Verdienst is nix angegeben.
PS: Auf der Homepage vom AA steht: Bezahlung nach AMP Tarif, übertarifliche Bezahlung
Da steht auch noch zum sofortigen Eintritt, also warum krieg ich so nen Müll ??
Re: Vermittlungsvorschlag
Das ist doch super, diese Stellenbeschreibung. Telefonanrufe annehmen, kannst Du, stellst Du Dir ja auch ganz einfach vor,
Schriftstücke nach Vorlage und Diktat verfassen, da bist Du ganz sicher, dass Du das nach recht kurzer Einarbeitung zufriendstellend erledigen kannst, so lange der Schriftwechsel nicht auf Englisch ist, weil ist nicht. Nach Diktat sollte aber nicht die Beherrschung von Stenografie (es soll noch einige wenige Leute geben, die das noch vom Hören-Sagen kennen - ich z.B.) beinhalten. (Mit der Äußerung zeigst Du jedoch möglicherweise, vom heutigen Bürobetrieb, Null Ahnung)
Sachbearbeitung für Präzisionsformen und andere technische Artikel, das ist eine ganz besonders reizvolle Herausforderung, an der Du mit Sicherheit beweisen kannst, dass Du Dich auf eine andere, Dir bisher völlig fremde Produktpalette einstellen kannst. Flexibilität und Belastbarkeit beweisest Du bereits täglich in Deinem eigenen Gewerbe in dessen Rahmen Du auch MS-Office intensiv nutzest für Kalkulation Deiner Produkte und das Schreiben z.B. von Bestellungen. Dies könnte aber auch zu dem Mißverständnis führen - von MS Office Null Ahnung. Also einige hier noch eventuell mißverständliche Formulierungen überprüfen, schließlich soll der potentielle AG den richtigen Eindruck von Dir bekommen.
Schriftstücke nach Vorlage und Diktat verfassen, da bist Du ganz sicher, dass Du das nach recht kurzer Einarbeitung zufriendstellend erledigen kannst, so lange der Schriftwechsel nicht auf Englisch ist, weil ist nicht. Nach Diktat sollte aber nicht die Beherrschung von Stenografie (es soll noch einige wenige Leute geben, die das noch vom Hören-Sagen kennen - ich z.B.) beinhalten. (Mit der Äußerung zeigst Du jedoch möglicherweise, vom heutigen Bürobetrieb, Null Ahnung)
Sachbearbeitung für Präzisionsformen und andere technische Artikel, das ist eine ganz besonders reizvolle Herausforderung, an der Du mit Sicherheit beweisen kannst, dass Du Dich auf eine andere, Dir bisher völlig fremde Produktpalette einstellen kannst. Flexibilität und Belastbarkeit beweisest Du bereits täglich in Deinem eigenen Gewerbe in dessen Rahmen Du auch MS-Office intensiv nutzest für Kalkulation Deiner Produkte und das Schreiben z.B. von Bestellungen. Dies könnte aber auch zu dem Mißverständnis führen - von MS Office Null Ahnung. Also einige hier noch eventuell mißverständliche Formulierungen überprüfen, schließlich soll der potentielle AG den richtigen Eindruck von Dir bekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vermittlungsvorschlag
Nun gut... ich seh schon....das wird eine richtig "gute" Bewerbung werden.
Ich werd mir da am Samstag was einfallen lassen.. und euch dann zum Lesen hier reinstellen....nicht daß ich da was "zu Gutes" reinschreib....
Im übrigen... ICH hatte in Steno ne 1....und das trotz gebrochenem und in Gips gelegten rechten Arm....aber viel ist davon nicht übrig geblieben....also lesen könnte ich mein Geschmiere danach nicht mehr. Das merke ich immer, wenn ich als Beistand mit zur ARGE geh.... da muss ich oft so schnell schreiben, daß ich schon meine Langschrift nimmer entziffern kann, wenn ich dann das Protokoll schreib. Ich wage gar nicht dran zu denken, was wäre, wenn ich Steno schreiben müsste...aber ich denk mal, die meinen eher so diktiertes was du dann eben auf Band kriegst..gell..
Ansonsten lass ich morgen vormittag meinen Widerspruch gegen den VA persönlich bei der ARGE abgeben. Mal sehen, wie lang diesmal die Bearbeitung dauert....
Ich werd mir da am Samstag was einfallen lassen.. und euch dann zum Lesen hier reinstellen....nicht daß ich da was "zu Gutes" reinschreib....
Im übrigen... ICH hatte in Steno ne 1....und das trotz gebrochenem und in Gips gelegten rechten Arm....aber viel ist davon nicht übrig geblieben....also lesen könnte ich mein Geschmiere danach nicht mehr. Das merke ich immer, wenn ich als Beistand mit zur ARGE geh.... da muss ich oft so schnell schreiben, daß ich schon meine Langschrift nimmer entziffern kann, wenn ich dann das Protokoll schreib. Ich wage gar nicht dran zu denken, was wäre, wenn ich Steno schreiben müsste...aber ich denk mal, die meinen eher so diktiertes was du dann eben auf Band kriegst..gell..
Ansonsten lass ich morgen vormittag meinen Widerspruch gegen den VA persönlich bei der ARGE abgeben. Mal sehen, wie lang diesmal die Bearbeitung dauert....
- Katharina2006
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Re: Vermittlungsvorschlag
Vielleicht gibst Du auch ruhig an, dass du schon einmal eine Excel-Tabelle selbstständig angelegt hast - sowas schindet Eindruck.
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Vermittlungsvorschlag
Woher kennstn du meine Fähigkeiten ?Katharina2006 hat geschrieben:Vielleicht gibst Du auch ruhig an, dass du schon einmal eine Excel-Tabelle selbstständig angelegt hast - sowas schindet Eindruck.
- angel6364
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Re: Vermittlungsvorschlag
"Also, liebe Dame Zeitarbeitsfirma, lieber Herr Zeitarbeitsfirma,
das mit dem nach-Diktat-schreiben ist ja nicht so schwer, das kann ich freilich!
Früher war das natürlich nicht so einfach, wegen der Geschwindigkeit: aber heutzutage, mit diesen modernen Tonträgern, kann man ja nach Belieben auf die Pausetaste drücken, wenn man nicht nachkommt.
Und die Tonqualität ist bei dem modernen Zeugs auch besser. Sicher muss man da nicht mehr so oft nachfragen wie früher.
Die integrierte Rechtschreibkontrolle von Word ist ja auch so ein Mordsding, finden Sie nicht?"
das mit dem nach-Diktat-schreiben ist ja nicht so schwer, das kann ich freilich!
Früher war das natürlich nicht so einfach, wegen der Geschwindigkeit: aber heutzutage, mit diesen modernen Tonträgern, kann man ja nach Belieben auf die Pausetaste drücken, wenn man nicht nachkommt.
Und die Tonqualität ist bei dem modernen Zeugs auch besser. Sicher muss man da nicht mehr so oft nachfragen wie früher.
Die integrierte Rechtschreibkontrolle von Word ist ja auch so ein Mordsding, finden Sie nicht?"
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Vermittlungsvorschlag
Verhinderung der Arbeitsaufnahme oder so, wenn der AG das der ARGE zu kommen läßt.angel6364 hat geschrieben:"Also, liebe Dame Zeitarbeitsfirma, lieber Herr Zeitarbeitsfirma,
das mit dem nach-Diktat-schreiben ist ja nicht so schwer, das kann ich freilich!
Früher war das natürlich nicht so einfach, wegen der Geschwindigkeit: aber heutzutage, mit diesen modernen Tonträgern, kann man ja nach Belieben auf die Pausetaste drücken, wenn man nicht nachkommt.
Und die Tonqualität ist bei dem modernen Zeugs auch besser. Sicher muss man da nicht mehr so oft nachfragen wie früher.
Die integrierte Rechtschreibkontrolle von Word ist ja auch so ein Mordsding, finden Sie nicht?"
Aber als Kabarettstück:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Vermittlungsvorschlag
So... ich habe nun mal meine Bewerbung für den Vermittlungsvorschlag der ARGE vorbereitet. Könntet ihr da mal kurz drüber schauen, und mir evtl. noch Änderungsvorschläge mitteilen?
Sehr geehrte Frau X......
von der ARGE XXXXXXXX habe ich Ihre o.g. Stellenausschreibung erhalten. Für diese Stelle möchte ich mich gerne bewerben.
Zur Zeit bin ich als Inhaberin eines Ladens für Deko- und Geschenkartikel selbstständig tätig.
Nach erfolgreichem Abschluss meiner Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt XXXXXX, konnte ich, während meiner nachfolgenden Tätigkeit in der Immobilienverwaltung bereits erste Berufserfahrung in der Sachbearbeitung sammeln.
Die Entgegennahme von Telefonaten, sowie die Führung der Korrespondenz gehörte hier ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.
Ich bin überzeugt, dass ich nach einer kurzen Einarbeitungszeit auch die Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage und Diktat erledigen kann.
Ich komme nicht aus der Technikbranche, aber durch meine bisher wechselnden Tätigkeiten wird es mir leicht fallen, mich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten.
Ansonsten habe ich nicht nur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeiten stets Belastbarkeit und Flexibilität bewiesen. Gute Umgangsformen, freundliches und sicheres Auftreten gegenüber dem Kunden ist für mich nicht einfach zur zwingende Voraussetzung für diese Aufgaben.
Meine Bewerbungsunterlagen können natürlich nur bedingt meine beruflichen Werdegang, meine gesammelten Erfahrungen und insbesondere meine Persönlichkeit widerspiegeln.
Mein Eintritt wäre allerdings erst ab dem 01.03.2009 möglich, da ich derzeit noch selbständig tätig bin und meinen nicht unerheblichen Warenbestand vor Arbeitsantritt gerne noch verkaufen möchte.
Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau X......
von der ARGE XXXXXXXX habe ich Ihre o.g. Stellenausschreibung erhalten. Für diese Stelle möchte ich mich gerne bewerben.
Zur Zeit bin ich als Inhaberin eines Ladens für Deko- und Geschenkartikel selbstständig tätig.
Nach erfolgreichem Abschluss meiner Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt XXXXXX, konnte ich, während meiner nachfolgenden Tätigkeit in der Immobilienverwaltung bereits erste Berufserfahrung in der Sachbearbeitung sammeln.
Die Entgegennahme von Telefonaten, sowie die Führung der Korrespondenz gehörte hier ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.
Ich bin überzeugt, dass ich nach einer kurzen Einarbeitungszeit auch die Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage und Diktat erledigen kann.
Ich komme nicht aus der Technikbranche, aber durch meine bisher wechselnden Tätigkeiten wird es mir leicht fallen, mich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten.
Ansonsten habe ich nicht nur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeiten stets Belastbarkeit und Flexibilität bewiesen. Gute Umgangsformen, freundliches und sicheres Auftreten gegenüber dem Kunden ist für mich nicht einfach zur zwingende Voraussetzung für diese Aufgaben.
Meine Bewerbungsunterlagen können natürlich nur bedingt meine beruflichen Werdegang, meine gesammelten Erfahrungen und insbesondere meine Persönlichkeit widerspiegeln.
Mein Eintritt wäre allerdings erst ab dem 01.03.2009 möglich, da ich derzeit noch selbständig tätig bin und meinen nicht unerheblichen Warenbestand vor Arbeitsantritt gerne noch verkaufen möchte.
Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Vermittlungsvorschlag
Gefällt mir soweit gut ich würde aber hier die Satzstellung und die Reihenfolge ändern.
Deine Ware ist nicht unbegrenzt lagerfähig, oder kommt aus der Mode, oder du musst das eingesetzte Kapital zurück erhalten. Auf alle Fälle möchtest du nicht gerne sondern bist gezwungen dein Lager zu räumen um die Selbstständigkeit zu beenden.Ich habe nicht nur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeiten stets Belastbarkeit und Flexibilität bewiesen. Gute Umgangsformen, freundliches und sicheres Auftreten gegenüber dem Kunden ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Durch meine bisher wechselnden Tätigkeiten wird es mir bei entsprechender Schulung und Einarbeitungszeit leicht fallen, mich in die neuen Aufgaben einzuarbeiten.
Mein Eintritt ist erst ab dem 01.03.2009 möglich, da ich selbständig tätig bin und meinen nicht unerheblichen Warenbestand vor Arbeitsantritt noch verkaufen muss.
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Re: Vermittlungsvorschlag
Tagchen Günter....
ich muss nicht nur meine Ware verkaufen und meine ausstehenden Lieferantenrechnungen bezahlen..... ich müsste auch meinen Laden kündigen... und da hab ich ja ne 3 monatige Kündigungsfrist... Dies ist ja meiner ARGE SB hinreichend bekannt.
Wie sollte ich denn dann meinen Schlusssatz "formulieren"?
ich muss nicht nur meine Ware verkaufen und meine ausstehenden Lieferantenrechnungen bezahlen..... ich müsste auch meinen Laden kündigen... und da hab ich ja ne 3 monatige Kündigungsfrist... Dies ist ja meiner ARGE SB hinreichend bekannt.
Wie sollte ich denn dann meinen Schlusssatz "formulieren"?
- Katharina2006
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Re: Vermittlungsvorschlag
Gute Umgangsformen, freundliches und sicheres Auftreten gegenüber dem Kunden ist für mich nicht einfach zur zwingende Voraussetzung für diese Aufgaben.
Dieser Satz passt in der Formulierung nicht - soll das so sein?
Manchmal gibt es ja auch Gründe, solch eine Satz so in die Bewerbung zu schreiben.
Dieser Satz passt in der Formulierung nicht - soll das so sein?
Manchmal gibt es ja auch Gründe, solch eine Satz so in die Bewerbung zu schreiben.
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Vermittlungsvorschlag
Günters Vorschlag und "Schlußsatz"
Mein Eintritt ist erst ab dem 01.03.2009 möglich, da ich selbständig tätig bin, meinen nicht unerheblichen Warenbestand vor Arbeitsantritt noch verkaufen muss, da dieser sonst unverkäuflich wird und ich auch Kündigungsfristen für mein Ladenlokal einzuhalten habe.
Mein Eintritt ist erst ab dem 01.03.2009 möglich, da ich selbständig tätig bin, meinen nicht unerheblichen Warenbestand vor Arbeitsantritt noch verkaufen muss, da dieser sonst unverkäuflich wird und ich auch Kündigungsfristen für mein Ladenlokal einzuhalten habe.
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