Fahrtkosten im Voraus?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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angel6364
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Fahrtkosten im Voraus?

#1

Beitrag von angel6364 »

Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema "berufliche Weiterbildung" hierher gehört, aber seis drum:

Heute habe ich den gewünschten Bildungsgutschein bekommen für die von mir selbst ausgewählte Weiterbildung.
Über die von mir ebenfalls beantragte Monatsfahrkarte stand nichts drin, dafür die Kilometervergütung "0,36 Euro für die ersten 10 Kilometer, 0,40 Euro für jeden weiteren".
Bei einer Entfernung von über 44 Kilometern übersteigt das den Preis der Fahrkarte mit öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als das Doppelte.
Sehr schön soweit: nur, Ausbildungsbeginn sollte kommenden Montag sein.
Ich kann die Fahrkarte auf keinen Fall vorstrecken - mit noch weniger als einmal am Tag essen kann ich nicht in die Schule gehen, das ist ausgeschlossen (ich bekomme seit zwei Jahren über hundert Euro weniger Regelsatz - Arge-Terror läßt grüßen).

Nun sitz ich da mit einem Bildungsgutschein, einem dicken Formular zum Ausfüllen, einem "vielleicht"-Termin mit dem Bildungsträger am Freitag - und weiß nicht, wie ich das nun anstellen soll:
Muss die Arge die Fahrtkosten im Voraus zahlen?
Kann man das notfalls auch bar abholen - anders ginge es ja zeitlich nicht mehr?

Eventuell kann ich den Ausbildungsbeginn eine Woche verschieben, aber bei der Geschwindigkeit, mit der ein FM Gelder auf die Bank anweisen kann, nützt das auch nicht viel.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Günter
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#2

Beitrag von Günter »

Auf Anhieb fällt mir zu dem Thema nur Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I ein.
SGB I § 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bi/42.html

Einfach einen formlosen Antrag stellen.

Weshalb erhältst du seit 2 Jahren 100 € zu wenig?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#3

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen angel,

bei unserer ARGE klappt es mit den pünktlichen Zahlen der Fahrtkosten im vorraus fast. Es wird mit Tag des Lehrgangsbeginn gezahlt. Leider nicht am Monatsanfang.

Ich würde mit der ARGE reden. Vielleicht stellt die ARGE eine Fahrkarte für den ersten Monat.
Problem ist, dass eine tägliche Pauschale gezahlt wird.

Kennst du den Bildungsträger?
Die meisten Leute reden erst mit den Bildungsträger und beantragen dann den Bildungsgutschein.

Wenn du jemand hast, der dir die erste Fahrkarte vorstreckt, wäre das vielleicht die stressfreie Lösung.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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angel6364
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#4

Beitrag von angel6364 »

Emmaly hat geschrieben:
Guten Morgen angel,

bei unserer ARGE klappt es mit den pünktlichen Zahlen der Fahrtkosten im vorraus fast. Es wird mit Tag des Lehrgangsbeginn gezahlt. Leider nicht am Monatsanfang.

Ich würde mit der ARGE reden. Vielleicht stellt die ARGE eine Fahrkarte für den ersten Monat.
Problem ist, dass eine tägliche Pauschale gezahlt wird.

Das versuche ich mal. Mir fehlte der Paragraph, den Günter genannt hat.
Kennst du den Bildungsträger?
Die meisten Leute reden erst mit den Bildungsträger und beantragen dann den Bildungsgutschein.

So hab ich das schon gemacht.
Erst kam die mündliche Zusage des FM, der mittlerweile alles macht, nur um mich nicht mehr sehen zu müssen. (/:)
Dann hab ich mir zwei empfohlene Bildungsinstitute näher angeschaut, und den Bildungsplan des seriöseren beim "Vermittler" eingereicht.
Und nun kam der Gutschein samt einem Stapel Formulare zum Ausfüllen und ich versuche, einen Termin beim Bildungsträger zu bekommen. Das geht allerdings frühestens morgen - und damit ist es für den Beginn am Montag schon zu knapp.
Vielleicht kann man den Beginn eine Woche verschieben.
Wenn du jemand hast, der dir die erste Fahrkarte vorstreckt, wäre das vielleicht die stressfreie Lösung.

Wäre zu überlegen, würde mir halt nicht so besonders gefallen.
Günter hat geschrieben: Weshalb erhältst du seit 2 Jahren 100 € zu wenig?

Weil die Leistungsabteilung (hier ist alles streng getrennt, einerseits "Vermittlung", andererseits Geldleistung) mir das Kindergeld meiner Jüngsten abzieht, obwohl sie es für ihre Therapie braucht.
Klage vor dem SG hab ich vor kurzem verloren, Verdi übernimmt jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
Der Unterhaltszahler zieht es ja schon zu 50 % vom Unterhalt ab, somit wird es eh schon zweimal abgezogen -. einmal vom nicht übertragbaren Unterhalt und einmal von der Arge von meinem Regelsatz.
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benedetto
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#5

Beitrag von benedetto »

Hallo liebes Forum,

Hallo Angel,

sorry, wenn ich als neuer User seit heute etwas spät anfrage:

Hat sich das Problem mit der Fahrtkosten-Erstattung für die Berufliche Weiterbildungsmaßnahme zum Monatsanfang zwischenzeitlich erledigt oder hakt es immer noch ?

Mir ging es im August 2007 ähnlich, der mir zustehende Betrag war zwar geringer, da nur 10 Km Fahrstrecke zu berechnen waren. Trotzdem hatte es mein JobCenter innerhalb von 3 Wochen vorher nicht geschafft, das Fahrgeld pünktlich zum Beginn des Weiterbildungskurses auf mein Konto zu überweisen.

Ich mußte in der ersten Ausbildungswoche (1 Woche vor Ultimo, wo die finanziellen Reserven eines ALG II-Empfängers ohnehin ausgereizt sind) notgedrungen mit dem Fahrrad zum Lehrgangsort radeln. Es hätte sich nicht mehr gelohnt, für 5 Tage eine BVG-Monatskarte zu kaufen. Der Kauf von täglichen Einzelfahrscheinen war mir wegen fehlender bereiter Mittel nicht möglich.

Auf Grund meiner Aufsichtsbeschwerde an die Geschäftsleitung des JC in Berlin erhielt ich im September 2007 eine schriftliche Entschuldigung des Bereichsleiters mit der Zusage, daß zukünftig der bewilligte Betrag von 50 € rechtzeitig zum Ende jeden Monats überwiesen werde. Na ja das Geld war aber dennoch regelmäßig erst am 5. des neuen Monats auf meinem Konto, so daß ich die Kosten für das BVG-Sozialhilfeticket für 33,50 € wieder aus meiner Regelleistung vorstrecken mußte. Bei 5 Tagen Zahlungsverzögerung habe ich das hingenommen, weil es sich nicht gelohnt hätte, deswegen noch einen Aufstand zu machen.

Vorab als Anhang 2 Hinweise von der Homepage der Bundesagentur. Könnte ja anderen Betroffenen zukünftig helfen.

Mit freundlichem Gruß

Edit: Merkblatt 6 gibt es hier, bei mir klappt dein Link nicht

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-f-AN.pdf
Zuletzt geändert von Günter am Sa 15. Nov 2008, 08:49, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Linkadresse zugefügt
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angel6364
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#6

Beitrag von angel6364 »

Es hat sich einiges getan letzte Woche, gut und weniger gut.
Vor allem mal habe ich einen dritten Bildungsträger gefunden, der wohl die anderen zwei (hier örtlich bekannteren) qualitativ schlägt.
Zumindest hoffe ich das nach zwei langen Gesprächsterminen mal!
Er wäre für mich auch noch in einer Stunde Fahrtzeit (einfache Strecke) zu erreichen, die anderen beiden in mindestens zwei. Für mich ist das sehr wichtig, es handelt sich nicht ohne Grund um eine Teilzeitweiterbildung.
Sehr positiv fand ich auch, dass der Ausbildungsleiter sämtliche Psychobabbelbewerbungstrainings aus dem Ausbildungsprogramm strich, nach den Terminen und der Sichtung meiner Unterlagen.
"Wenn Sie möchten, können wir das weglassen, brauchen Sie nicht."
Freut mich natürlich, ich will ja fachlich weitergebildet werden und nicht mit so einem Sch... meine Zeit vertrödeln.

Dieser Träger liegt zwar nur in knapp über 30 km Entfernung, Fahrtkostenerstattung also weniger, Fahrkarte gleich teuer - das wiegt die organisatorische Erleichterung aber auf.

Er konnte kaum glauben, dass mein FM bei der Vorauszahlung der Fahrkarte mauern würde und rief bei ihm an.
(Obwohl ich ihm vorab sagte, dass ich keinesfalls mit dem FM reden würde - meine Telefonnummer ist bei der Arge gelöscht, ich höre schlecht, da kommt das nicht in Frage. Und aus Nachweisgründen sowieso.)
Der FM mauerte, und wie: er ließe es auf eine Klage ankommen, sch...egal, denn bis zur Entscheidung vorm SG wäre der Bildungsgutschein ja eh ungültig und ich hätte nichts erreicht, usw...

Da war er erst mal baff, der Ausbildungsleiter.
Wir haben nun den Weiterbildungsbeginn auf den 1. Dezember verschoben, nach dem nächsten Geldeingang.
Ich kann nur hoffen, dass das Fahrtgeld nicht lange danach überwiesen wird, sonst gibt es wirklich ernste Probleme.

Verrückt noch nebenbei: der FM hat am Montag meinen erneuten Gegenvorschlag zur EGV auf dem Schreibtisch gehabt, daher möglicherweise der Tobsuchtsanfall seinerseits.
Das war aber aufgrund der Fristsetzung nicht anders möglich.
Nun hat der FM diese Woche schon zweimal angerufen (meine Nummer ist gelöscht!!!!), jedesmal einen meiner Söhne am Telefon gehabt und sie ausrichten lassen, ich würde sofort sanktioniert, wenn ich nicht auf der Stelle seine EGV unterschreiben würde. :never:
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Günter
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#7

Beitrag von Günter »

Klingt in meinen Ohren wie Nötigung, aber schwer zu beweisen.

Ich würde eine Beschwerde an die Geschäftsührung der ARGE schicken. Die vermute die haben de angerufenen Telefon Nummern in ihrer TK-Anlage gespeichert. Eine gelöschte Nummer anzurufen ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Hast du die Ablehnung der Fahrkostenerstattung schriftlich? Dann schaffst du es mit einer eA vermutlich noch rechtzeitig, bzw. bei vielen ARGEn liegen die Nerven der Geschäftsführung auch etwas blank, wenn der Kunde mit eA droht dann wirkt es manchmal Wunder.

Edit, sind die Söhne bereits volljährig? Es ist ein Unding minderjährige Kinder mit Sanktionen für die Mutter zu bedrohen.
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angel6364
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#8

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Klingt in meinen Ohren wie Nötigung, aber schwer zu beweisen.
Leider...
Ich würde eine Beschwerde an die Geschäftsührung der ARGE schicken. Die vermute die haben de angerufenen Telefon Nummern in ihrer TK-Anlage gespeichert. Eine gelöscte Numnmer anzurufen ist ein Verstopß gegen den Datenschutz.
Ich überlege gerade, ob ich wieder den Landesdatenschutzbeauftragten mit einbeziehe.
Mit seiner Unterstützung habe ich damals die Löschung einiger Daten durchgesetzt - und die Arge hatte wohl enormen Ärger deswegen.
Hast du die Ablehnung der Fahrkostenerstattung schriftlich? Dann schaffst du es mit einer eA vermutlich noch rechtzeitig, bzw. bei vielen ARGEn liegen die Nerven der Geschäftsführung auch etwas blank, wenn der Kunde mit eA droht dann wirkt es manchmal Wunder.
Nein, schriftlich habe ich nichts. Hätte ich sicher auch nicht schnell bekommen, bei mir dauert alles immer endlos lange, bis wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine Untätigkeitsklage.
Für einstweilige Anordnungen "darf" man sich übrigens am Nürnberger SG mittlerweile auf zwei Monate Wartezeit einstellen, wohlgemerkt bei den dringendsten Grundsicherungsproblemen (wie lange die dann wohl für solche Fragen wie meine bräuchten?).
Edit, sind die Söhne bereits volljährig? Es ist ein Unding minderjährige Kinder mit Sanktionen für die Mutter zu bedrohen.
Die Jungs sind volljährig.
Aber meine Telefonnummer ließ ich löschen, weil der FM ständig hier anrief und meine Kinder ausfragte, auch die minderjährige Tochter. Er wollte mich partout der Schwarzarbeit überführen...

Ich hatte damals einen Minijob vormittags. Er rief dann beispielsweise um 13:00 Uhr an. War ich nicht da (muss ja einkaufen auch mal, oder zum Arzt, außerdem lasse ich mich oft am Telefon verleugnen, weil ich so schlecht höre - bei unbekannten Stimmen gibt das enorme Schwierigkeiten für mich), dann meinte er beiläufig fragend "ach ja, sie arbeitet ja jetzt Vollzeit, gell?".
Das fand ich unter aller Kanone!
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Günter
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#9

Beitrag von Günter »

Dann versuch mal den Datenschutzbeauftragten und parallel dazu einen Brief an die Geschäftsführung mit einer saftigen Beschwerde sowohl wegen der Telefonnummer als auch wegen der Fahrkosten. Und zusätzlich der Geschäftsführung einen Termin bis zum 21.11.2008 setzen, für 24.11.208 den Antrag für die eA ankündigen. Auch wenn die Gerichte überlastet sind, die ARGEn haben mit jedem neuen Antrag erheblichen Ärger.
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angel6364
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#10

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Dann versuch mal den Datenschutzbeauftragten
Das werde ich tun, wegen der weiterhin benützten Telefonnummer. Auf Post von ihm reagieren die höchst allergisch, tuts also soweit - hoffe ich doch.
und parallel dazu einen Brief an die Geschäftsführung mit einer saftigen Beschwerde sowohl wegen der Telefonnummer als auch wegen der Fahrkosten. Und zusätzlich der Geschäftsführung einen Termin bis zum 21.11.2008 setzen, für 24.11.208 den Antrag für die eA ankündigen. Auch wenn die Gerichte überlastet sind, die ARGEn haben mit jedem neuen Antrag erheblichen Ärger.
Das werde ich vorerst mal lassen, sprengt die zeitlichen und nervlichen Möglichkeiten - und es wird nicht funktionieren: mein Disput mit der Arge ist schon seit langem nicht mehr sachlich und neutral, sondern emotionsgeladen und unangemessen persönlich (nicht von meiner Seite).
Von Logik auf seiten der Arge ist also nichts zu sehen.

Statt dessen werde ich am 1.Dezember, Weiterbildungsbeginn, die Fahrkarte vom Alg II kaufen. Wenn dann innerhalb einer Woche das Fahrtgeld nicht auf dem Konto ist, zieh ich die bisher mehrfach erprobte Show ab:
Am Vorabend eine ganze Knolle Knoblauch essen - in der Leistungsabteilung beim Teamleiter direkt das Büro besetzen - solange, bis ich eine Anweisung für die Kasse habe (mit Beistand natürlich)...
Sollte das nicht klappen, sofort knoblauchstinkend zum SG, eA beantragen. Bisher reichte dem Teamleiter die Ankündigung von Letzterem.

Ich will diese Weiterbildung unbedingt machen, deshalb möchte ich nicht riskieren, mit mehreren Monaten Wartezeit auf eine eA den (2 Jahre lang) schwer erkämpften Bildungsgutschein verfallen zu lassen. Die Verzögerungstaktiken des FM der "Vermittlung" und der SB der "Leistung" kenne ich mittlerweile nur allzugut.
Der Bildungsgutschein war nur mit massivem Druck von Verdi zu bekommen, im offiziellen Widerstandsweg verfällt er, da er nur bis 04.02.09 gültig ist.
Also zieh ich meine "anrüchige" Terroraktion inklusive der Androhung von unerwünschter Öffentlichkeit durch Verdi und die Linke vor - wirkt schnell.

Wenn die Weiterbildung was taugt, hab ich für mich persönlich viel gewonnen.
Taugt sie wider Erwarten nichts, hab ich ein minutiöses Protokoll von der ersten Minute an, das ich für meine Arbeit bei Verdi und der Linken öffentlichkeitswirksam verwerten werde.
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#11

Beitrag von Günter »

Jetzt weiß ich endlich, was anrüchige Aktionen sind. :gunni:

Ich persönlich bevorzuge die geruchsfreie Variante, wobei ich allerdings zugeben muss, dass ich verstehe, dass einige Kunden die Nerven verlieren.

Der kunde ist zwar König, aber die Monarchie ist abgeschafft.
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#12

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Jetzt weiß ich endlich, was anrüchige Aktionen sind. :gunni:
Etwas sehr nachhaltiges, jedenfalls... :gunni:
Ich persönlich bevorzuge die geruchsfreie Variante, wobei ich allerdings zugeben muss, dass ich verstehe, dass einige Kunden die Nerven verlieren.
Hat weniger was mit Nerven verlieren zu tun, als mit realistischer Einschätzung der zur Verfügung stehenden Zeit.
Ein sauberer Weg per Schrift wäre mit wesentlich lieber.
Der ist aber in dem Moment zum Scheitern verurteilt, in dem (scheinbar) unlogische, weil persönliche, Komponenten involviert sind.
Es geht der Arge hier nicht mehr um Geld sparen, sondern darum, mir den mittels öffentlichem Druck erkämpften Bildungsgutschein wertlos zu machen. Das war in dem Moment klar, als ich dem Träger die von hier erhaltenen gesetzlichen Grundlagen erklärte, der mit dem FM telefonierte und dieser alles abschmetterte - mit leider durchaus zutreffender zeitlicher Ablaufprognose, samt ihren für mich verheerenden Folgen.
Der kunde ist zwar König, aber die Monarchie ist abgeschafft.
Jeder Dienstleistungsbetrieb ist zum Scheitern verurteilt, wenn er keinen Service bietet.
Nicht anderes als ein Dienstleistungsbetrieb ist das Arbeitsamt, samt Vermittlern.
Das mögen Hartz und Konsorten anders gesehen haben - ich nicht, und die Öffentlichkeit auch nicht.
Vereitelung von Weiterbildungen oder gar Stellenaufnahmen kommen medial ganz schlecht rüber, wenn sie gut dokumentiert sind.

Und: ich liebe selbstgebackenes Knoblauchbrot... :totlach:
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#13

Beitrag von Günter »

In einem früheren Leben hab ich mich Illusionen über die Sanftmut hingegeben, aber ab und zu stolpert man dann über einen vertopften Gully :gunni:

Ich glaube trotzdem daran, dass der Weg über die Gerichte nachhaltigere Erfolge zeigt.
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angel6364
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#14

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:In einem früheren Leben hab ich mich Illusionen über die Sanftmut hingegeben, aber ab und zu stolpert man dann über einen vertopften Gully :gunni:
Ich bin das Gegenteil von sanftmütig, *teuflischgrins*.
Ich bin eine Querulantin, höchstselbst durch SB und FM so getauft - welche Ehre!
Ich erzähls ja immer gerne: das "angel" ist wirklich nur die Abkürzung meines Namens, an dem Nick sind meine Söhne schuld, jawollja. Inhaltlich null Bedeutung.

Hier gehts einfach darum, dem FM der "Vermittlung" diese Weiterbildung abzutrotzen - zwar nicht um jeden Preis, aber um jeden grad noch machbaren. Nichts könnte ihn mehr ärgern.

Wir würde sich der FM freuen, wenn er mir so offen den Gutschein gibt und dann hintenrum über die Fahrtkosten die Teilnahme unmöglich machen könnte - er weiß ja, wie schwer ich mit der faktischen Kürzung des Regelsatzes zu kämpfen habe.
Ich glaube trotzdem daran, dass der Weg über die Gerichte nachhaltigere Erfolge zeigt.
Die Gerichte kennen mich schon gut genug: zwei Verfahren sind im Moment noch anhängig, ungezählte Widersprüche und Überprüfungsanträge noch offen. Das reduziere ich auf das Wichtigste, langt immer noch reichlich - die Richterin verdreht ja schon die Augen, wenn sie mich im Flur sieht.

In diesem Fall habe ich aber mit Justizia keine Chancen (ich kenne meine immer gleiche Richterin...), nichts könnte die Arge mehr ärgern, als die real stattfindende Weiterbildung...
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#15

Beitrag von Günter »

Egal wie, ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg mit deiner Aktion.
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#16

Beitrag von angel6364 »

Danke, kann jeden guten Wunsch brauchen!

Ich schreib, wie es weitergeht...
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Re: Fahrtkosten im Voraus?

#17

Beitrag von RobertKS »

Hallo Angel6364,
Ich würde mit der ARGE reden. Vielleicht stellt die ARGE eine Fahrkarte für den ersten Monat.
Also das dürfte nichts werden, denn die Arge zahlt tatsächlichen Fahrkosten mehr.Weiß ich deshalb, weil selbst gerade seit einigen Monaten eine Weiterbildung hinter mir hab.
Gezahlt werden 0,36 € / pro KM einfache Strecke je Tag, und das mal die Arbeitstage vom Tag des Beginns der Weiterbildung, bis zum Tag der nächsten Zahlung.Die Zahlung nimmt der Bildungsträger vor, der sich das Geld bei der Arge holt. So jedenfalls lief das bei mir.

Gruß Robert ;)
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