Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
keindurchblickmehr
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Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#1

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich liege ja bereits seit längerem mit der ARGE im Clinch, die ja nachwievor meinen, sie können mich mit einem selbstgebasteltem Merkblatt davon überzeugen, daß ich lediglich 58,00 Euro mtl. an Heizkosten bekomme, anstatt der von mir tatsächlich zu zahlenden 156,00 Euro ( natürlich muss hier der im Regelsatz enthaltene Anteil von 20,74 Euro noch in Abzug gebracht werden)
In diesem öminösen Merkblatt steht doch allen ernstes drin... Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn nicht unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen wurde. Dann kommt eben die Auflistung wieviele Personen welchen Heizkostenbetrag erhalten.

Unter dieser Spalte steht dann....Wenn die Vorauszahlung und die Nachzahlung mehr als 696,00 Euro jährlich ( also 12x 58,00 Euro) beträgt, dann liegt unwirtschaftliches Verhalten vor.

Im Widerspruchsbescheid ( bzgl. Höhe der gesamten Kosten KDU) steht doch dann tatsächlich drin, entgegen der Angaben der Widerspruchsführerin sind nicht nur 20,74 Euro im Regelsatz für Strom enthalten, den die ARGE nicht trägt, sondern alles was über die 58,00 Euro hinausgeht, ist Strom....

Und das schreibt der, obwohl die ARGE Nbg erst am 16.10.08 vom SG Nbg abgestraft wurde???.... In diesem Fall hat nämlich der Richter entschieden, daß die ARGE sämtliche Abschlagsbeträge zu übernehmen hat, die über die 20,74 Euro hinausgehen und auch die laufenden Überprüfungsanträge positiv zu bescheiden hat...

Es ist zum verzweifeln...Seit 3 Jahren zahlen die mir nun schon viel zu wenig an Heizkosten, von meinen bisher nicht gezahlten Nebenkostenabrechnungen, Nebenkostenerhöhungen usw. will ich ja noch gar nicht sprechen. Die Überprüfungsanträge liegen seit 5 Monaten unbearbeitet bei der ARGE....Antwort kommt immer nur in Bezug auf die Heizkosten.

Ich habe nun in meinem Widerspruch zur Ablehnung der Heizkostennachzahlung genau auf diesen Beschluss vom SG mit Aktenzeichen verwiesen und wenn die jetzt nicht schnellstmöglich in die Gänge kommen, dann beantrage ich ebenfalls eA, um zumindest die zukünftigen Abschläge in voller Höhe zu bekommen.
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Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#2

Beitrag von Emmaly »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Im Widerspruchsbescheid ( bzgl. Höhe der gesamten Kosten KDU) steht doch dann tatsächlich drin, entgegen der Angaben der Widerspruchsführerin sind nicht nur 20,74 Euro im Regelsatz für Strom enthalten, den die ARGE nicht trägt, sondern alles was über die 58,00 Euro hinausgeht, ist Strom....

Ich habe nun in meinem Widerspruch zur Ablehnung der Heizkostennachzahlung genau auf diesen Beschluss vom SG mit Aktenzeichen verwiesen und wenn die jetzt nicht schnellstmöglich in die Gänge kommen, dann beantrage ich ebenfalls eA, um zumindest die zukünftigen Abschläge in voller Höhe zu bekommen.
Von wann ist der Bescheid? Hast du Klage eingelegt? Bzw. dein Anwalt?

Die EA. geht bei Eilbedürfnis neben den Widerspruch. Dies ist dann zu begründen
Zuletzt geändert von Emmaly am Do 30. Okt 2008, 16:18, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zitat in Zitat ^^
LG Emmaly
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keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#3

Beitrag von keindurchblickmehr »

Emmaly hat geschrieben:
keindurchblickmehr hat geschrieben:Im Widerspruchsbescheid ( bzgl. Höhe der gesamten Kosten KDU) steht doch dann tatsächlich drin, entgegen der Angaben der Widerspruchsführerin sind nicht nur 20,74 Euro im Regelsatz für Strom enthalten, den die ARGE nicht trägt, sondern alles was über die 58,00 Euro hinausgeht, ist Strom....

Ich habe nun in meinem Widerspruch zur Ablehnung der Heizkostennachzahlung genau auf diesen Beschluss vom SG mit Aktenzeichen verwiesen und wenn die jetzt nicht schnellstmöglich in die Gänge kommen, dann beantrage ich ebenfalls eA, um zumindest die zukünftigen Abschläge in voller Höhe zu bekommen.
Von wann ist der Bescheid? Hast du Klage eingelegt? Bzw. dein Anwalt?

Die EA. geht bei Eilbedürfnis neben den Widerspruch. Dies ist dann zu begründen

Das ist in diesem Fall nicht ganz so einfach ;)

Also... ich habe ja mehrere Überprüfungsanträge bzgl. KDU gestellt. Diese sind bis auf die Heizkosten bis heute eher unbeantwortet geblieben. Zwischenzeitlich habe ich wegen meiner Änderung des Einkommens immer wieder Änderungsbescheid erhalten. ( Seit Mai allerdings nicht mehr, ich denke, die konnten meine Widersprüche nicht mehr sehen :lol: )
Gegen diese Änderungsbescheide habe ich bzgl. Kosten der Unterkunft Widerspruch eingelegt, die aber allesamt innerhalb der 3 Monatsfrist nicht beschieden wurden. Im Rahmen der Untätigkeitsklagen wurden nun die gegenständlichen Widerspruchsbescheide erlassen.

Zwischenzeitlich habe ich die Jahresabrechnung der Heiz- und Stromkosten erhalten. Diese habe ich bei der ARGE eingereicht, mit dem Antrag auf Übernahme. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. Gegen diese Ablehnung vom 15.10.08 bezieht sich nun mein Widerspruch. Da ich nur für die Zunkunft eine eA erwirken kann, habe ich denen vom 03.11.08 (ich kann den WS leider aus beruflichen Gründen erst am 04.11.08 persönlich dort abgeben) bis zum 10.11.08 Zeit gegeben, den WS zu bescheiden. Dann werde ich eA beantragen. Die eA eben nur für die Abschläge in der Zukunft...weil ich zu diesen Abschlägen in Höhe von 156,00 Euro ja ab 01.11.08 auch noch die Ratenzahlung mit mtl. 50,00 Euro für die Nachzahlung zu leisten hab.

Ist meine Vorgehensweise so richtig?? Oder hab ich vor lauter ARGE schon nen Drehwurm in den Gehirnwindungen? :mrgreen:
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Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#4

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

die Nachzahlungen hast du jetzt schon geleistet?

Hast du diese aus deine Vermögen bzw. den Einnahmen vorstrecken können?

Sonst ist es eher so Heizkostennachzahlung nicht zahlen, sondern Widerspruch und eA. wegen der ausstehenden Zahlung. Weil ein Widerspruch 3 Monate dauern darf.
Da bei dir jedoch eine Grundlegende Entscheidung aussteht und du jeden Monat über 50 € aus der Regelleistung zahlen mußt, sollte die eA sofort angeschoben werden.

Hattest du nicht einen Anwalt? :?:
LG Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#5

Beitrag von keindurchblickmehr »

Emmaly hat geschrieben:Hallo,

die Nachzahlungen hast du jetzt schon geleistet?

Hast du diese aus deine Vermögen bzw. den Einnahmen vorstrecken können?

Sonst ist es eher so Heizkostennachzahlung nicht zahlen, sondern Widerspruch und eA. wegen der ausstehenden Zahlung. Weil ein Widerspruch 3 Monate dauern darf.
Da bei dir jedoch eine Grundlegende Entscheidung aussteht und du jeden Monat über 50 € aus der Regelleistung zahlen mußt, sollte die eA sofort angeschoben werden.

Hattest du nicht einen Anwalt? :?:

Die Nachzahlung leiste ich ab dem 01.11.2008 mit mtl. 50,00 Euro.

Ja nen Anwalt hab ich.... aber er meinte eben, daß die eA auch abgelehnt werden kann, weil ich aus meiner Selbstständigkeit ja einen mtl. Gewinn so zwischen 300,00 und 400,00 Euro habe, und daher das Gericht sagen könnte, es liegt eben keine Eilbedürftigkeit vor.
Da ich ja bereits eine Mahnung mit Sperrandrohung zum 11.11.08 hier liegen hatte ( noch dazu läuft der Strom für meine Wohnung auf meinen Bruder, da dieser der Hauptmieter ist), blieb mir doch gar nix anderes übrig, als wieder einmal eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger zu treffen.

Also soll ich dann meinen Widerspruch anders formulieren, bzw. kann mein RA zeitgleich mit dem Widerspruch die eA beantragen??

Im übrigen bezahle ich nicht nur 50,00 Euro mtl. aus der Regelleistung, sondern zusätzlich noch 73,00 Euro für Heizkosten, da die Abschläge ja nur in Höhe von 58,00 Euro mtl. anerkannt werden.
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#6

Beitrag von Koelsch »

Eine wirklich vertrackte Situation. Ich denke mal, bei Deinem Anwalt bist Du damit in guten Händen. Ich teile im Übrigen die Befürchtung des Anwalts, dass man das Einkommen aus Selbstständigkeit als Grund heranziehen könnte, die Eilbedürftigkeit zu verneinen. Tut mir leid, aber mir ist das zu heiß, hier einen Rat zu geben. Richtig ist natürlich Dein Grundansatz, dass die kompletten Heizkosten zu übernehmen sind. Und wenn die Heizung über Nachtspeicher läuft, dann ist das eben so und der Nachtstrom sind Heizkosten und nicht im Regelsatz enthalten.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#7

Beitrag von keindurchblickmehr »

Es tut sich was bei meiner ARGE :bravo:

Nachdem ich ja gegen die Ablehnung der Heizkostennachzahlung Widerspruch eingelegt habe, und hier auch gleich das AZ eines Beschlusses vom SG Nürnberg mit angeführt hatte, habe ich gleichfalls darauf hingewiesen, daß ich bei nicht sofortiger Bescheidung Antrag auf eA stellen werde.

Am Dienstag war ich nun bei meinem Anwalt bzgl. Beantragung der eA. Er wollte also nun eA beantragen hinsichtlich der Übernahme der tatsächlichen KDU. Die Ablehnung der Heizkosten lassen wir da mal raus, das hat ja mit der eA nix zu tun. Wir werden uns auch darauf berufen, daß mein Einkommen nur geschätzt ist, und eben kein monatlich 100%ig feststehendes Einkommen da ist. Wir sind eben so verblieben, daß wir es einfach mal so probieren wollen.

Gestern abend ( die eA ist noch nicht eingereicht..wohlgemerkt) erhalte ich nun ein Schreiben der WS-Stelle, welches sich auf meinen WS bzgl. der Heizkostennachzahlung bezieht. Ich werde nun aufgefordert, mitzuteilen, welche Umstände denn bei mir eine erhöhte Heizkostenzahlung rechtfertigen könnte (z.B. alte Fenster), da ja im Einzelfall von den "angemessenen" Hezkosten abgewichen werden kann.

Das nenn ich doch schon mal nen Fortschritt...einerseits..... andererseits muss ich nun mit der eA wieder warten...weil das SG ja argumentieren könnte, die ARGE prüft das ja gerade :heul:

Aber wenigstens schon mal ein Schritt in die hoffentlich richtige Richtung...
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RobertKS
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#8

Beitrag von RobertKS »

Hallo Keindurchblickmehr,

also mich würde erstmal interessieren, wie viele Personen deine Bedarfsgemeinschaft zählt, denn 156.- € Heizkostenabschlag / je Monat erscheint selbst mir etwas viel für eine Person.Ein Durchschnittswert von 58.- - 60.- € wäre durchaus Normalmaß.(Ich zahle noch weniger und lebe allein).
Zweite Frage die sich stellt: Womit heizt Du bitte? Bei Gas wäre es vielleicht verständlich, denn die Gaskosten steigen stetig, das wäre eine Erklärung.

Wenn die Arge aber schreibt:
Unter dieser Spalte steht dann....Wenn die Vorauszahlung und die Nachzahlung mehr als 696,00 Euro jährlich ( also 12x 58,00 Euro) beträgt, dann liegt unwirtschaftliches Verhalten vor.

macht es sich die Arge etwas zu einfach, denn unwirtschaftliches Verhalten müßten sie Dir schon nachweisen, sollten aber dabei nicht vergessen, das die Kosten für Brennstoffe unaufhörlich steigen, sodaß nicht zwingend ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen muss.Widerspruch und anwaltliche Beratung waren hier durchaus angezeigt.

Gruß Robert ;)
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keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#9

Beitrag von keindurchblickmehr »

RobertKS hat geschrieben:Hallo Keindurchblickmehr,

also mich würde erstmal interessieren, wie viele Personen deine Bedarfsgemeinschaft zählt, denn 156.- € Heizkostenabschlag / je Monat erscheint selbst mir etwas viel für eine Person.Ein Durchschnittswert von 58.- - 60.- € wäre durchaus Normalmaß.(Ich zahle noch weniger und lebe allein).
Zweite Frage die sich stellt: Womit heizt Du bitte? Bei Gas wäre es vielleicht verständlich, denn die Gaskosten steigen stetig, das wäre eine Erklärung.

Wenn die Arge aber schreibt:
Unter dieser Spalte steht dann....Wenn die Vorauszahlung und die Nachzahlung mehr als 696,00 Euro jährlich ( also 12x 58,00 Euro) beträgt, dann liegt unwirtschaftliches Verhalten vor.

macht es sich die Arge etwas zu einfach, denn unwirtschaftliches Verhalten müßten sie Dir schon nachweisen, sollten aber dabei nicht vergessen, das die Kosten für Brennstoffe unaufhörlich steigen, sodaß nicht zwingend ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen muss.Widerspruch und anwaltliche Beratung waren hier durchaus angezeigt.

Gruß Robert ;)

ähhmmm....guggst du oben.... Nachtspeicherheizung = Stromheizung. Daß Nachtspeicheröfen hohe Heizkosten verursachen ist unbestritten.
Den Rest mag ich nicht kommentieren, denn Fakt ist nun mal, daß meine Heizkosten so hoch sind. Und das wiederum ist völlig unabhängig davon wieviele Mitglieder eine evtl. BG hätte. Meine Öfen haben keine eingebaute Kamera, die erkennen kann wieviele Personen sich in den Räumen aufhalten. :ka:
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RobertKS
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#10

Beitrag von RobertKS »

Hallo keindurchblickmehr,

naja wie dem auch sei, aber 156.- € Heizkosten / Je Monat sind definitiv zu hoch.
Vielleicht schaust Du dich mal um, obs nicht eine preiswertere Art des Heizens gibt?

Gruß Robert ;)
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angel6364
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#11

Beitrag von angel6364 »

RobertKS hat geschrieben:Hallo keindurchblickmehr,

naja wie dem auch sei, aber 156.- € Heizkosten / Je Monat sind definitiv zu hoch.
Vielleicht schaust Du dich mal um, obs nicht eine preiswertere Art des Heizens gibt?

Gruß Robert ;)
Wenn nun mal Nachtspeicheröfen in der Wohnung sind, kann man ja wohl kaum eine neue Heizung einbauen?
Ich hatte auch schon mal Nachtspeicheröfen, und glaub mir: die Kosten sind immens!

Ein Heizungseinbau liegt ja auch wohl etwas neben den finanziellen Möglichkeiten eines Hartz IV-Geschädigten.
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#12

Beitrag von Koelsch »

RobertKS hat geschrieben:Hallo keindurchblickmehr,

naja wie dem auch sei, aber 156.- € Heizkosten / Je Monat sind definitiv zu hoch.
Vielleicht schaust Du dich mal um, obs nicht eine preiswertere Art des Heizens gibt?

Gruß Robert ;)
Sehr oder zu hoch, ok. Aber ich vermute mal, dass keindurchblickmehr in einer Mietwohnung wohnt, und da sind die Möglichkeiten, nach günstigeren Heizmöglichkeiten zu suchen, doch sehr begrenzt.
Aber auch wenn es ein Eigenheim ist, woher soll ALG II beziehender Immobilieneigner denn die Mittel nehmen, um seine Heizung auf öko umzustellen??

Praktisch sieht das für mich doch so aus - entweder ARGE weist nach, keindurchblickmehr kann auch mit Nachtspeicheröfen erheblich günstiger heizen, oder ARGE muss zahlen. Ich seh gerade angel6364 hat den gleichen Gedanken, nur schneller - na ja, man ist ja nicht mehr der Jüngste! :depri:
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#13

Beitrag von Günter »

In der Regel sind die Heizkosten nicht personenabhängig, sondern unter anderen von der Wohnfläche (abgesehen von diversen anderen Faktoren). Und die ist unter den SGB II eben doch abhängig von der BG Größe.

Und Heizungseinbau ist Vermietersache.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#14

Beitrag von keindurchblickmehr »

RobertKS hat geschrieben:Hallo keindurchblickmehr,

naja wie dem auch sei, aber 156.- € Heizkosten / Je Monat sind definitiv zu hoch.
Vielleicht schaust Du dich mal um, obs nicht eine preiswertere Art des Heizens gibt?

Gruß Robert ;)

Mann....das die ARGE noch nicht auf die Idee gekommen ist, mich aufzufordern, mir eine preiswertere Art des Heizens zu suchen :arge:

Sorry....aber angesichts dieser Antwort tut mir echt nur noch was weh. Bist du Gutachter für Heizkosten, oder wie darf ich dein "sind definitiv zu hoch" verstehen?
Ich bin dämliche Antworten ja bereits von der ARGE gewohnt... aber wie kommst du, ohne näheres zu wissen, zu so einer Aussage?
In deinem 1. Post hier wusstest du scheinbar noch nicht mal welche Art von Heizung Nachtspeicheröfen sind. Hier empfehle ich dir mal ein bisschen Lehrstunde bei Hr. Goggle...der klärt dich entsprechend auf.

Wahnsinn... hoffentlich liest hier kein SB meiner ARGE....der käme ja auf grandiose Ideen.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#15

Beitrag von angel6364 »

keindurchblickmehr hat geschrieben:
RobertKS hat geschrieben:Hallo keindurchblickmehr,

naja wie dem auch sei, aber 156.- € Heizkosten / Je Monat sind definitiv zu hoch.
Vielleicht schaust Du dich mal um, obs nicht eine preiswertere Art des Heizens gibt?

Gruß Robert ;)

Mann....das die ARGE noch nicht auf die Idee gekommen ist, mich aufzufordern, mir eine preiswertere Art des Heizens zu suchen :arge:

Sorry....aber angesichts dieser Antwort tut mir echt nur noch was weh. Bist du Gutachter für Heizkosten, oder wie darf ich dein "sind definitiv zu hoch" verstehen?
Ich bin dämliche Antworten ja bereits von der ARGE gewohnt... aber wie kommst du, ohne näheres zu wissen, zu so einer Aussage?
In deinem 1. Post hier wusstest du scheinbar noch nicht mal welche Art von Heizung Nachtspeicheröfen sind. Hier empfehle ich dir mal ein bisschen Lehrstunde bei Hr. Goggle...der klärt dich entsprechend auf.

Wahnsinn... hoffentlich liest hier kein SB meiner ARGE....der käme ja auf grandiose Ideen.
Also wirklich, warum kein Lagerfeuerchen in der Wohnung?
Flexibilität wird von uns verlangt, ohne Rücksicht auf Verluste! Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn man die Kosten für andere Kostenträger (den Vermieter samt abgebranntem Wohnhaus) auch noch einkalkulieren müsste, gell?

Sorry, off topic...
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#16

Beitrag von Günter »

Robert hat ja mit seiner Betrachtung so unrecht nicht, eine Person -> 45 m² Wohnfläche Heizkosten werden von vielen ARGEn bis max 1,50 €/m² Monat bezahlt. Diese Pauschalen sind zwar gesetzwidrig werden von den SG in der Regel auch ausgehebelt. Aber trotzdem muss man jeden Fall einzeln betrachten. Und hier liegen die Kosten dann bei 3 €/m² Monat.

Da kann der eine oder andere SB schon mal ..... trotzdem unwirtschaftliches Heizverhalten muss nachgewiesen werden. Hier ist die Art der Beheizung unwirtschaftlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#17

Beitrag von keindurchblickmehr »

Pssst...meine Wohnung hat sogar 66qm...und das wurde noch niiiieeeeee von der ARGE bemängelt...da hier nur die Grundmiete zählt... :gaga:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#18

Beitrag von Günter »

Pssst, das heißt Produkttheorie -> Fläche X m²Preis kleiner als Höchstmiete. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#19

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Pssst, das heißt Produkttheorie -> Fläche X m²Preis kleiner als Höchstmiete. :gunni:

wie jetzt Produkttheorie ??.... Wir haben hier nix mit Theorie... und Produkte gibts auch ned....
Hier gibts nur ARGE-Theorie... und das Produkt.... das kennen wir.... :aufgemerkt:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#20

Beitrag von Günter »

Wenn du so gerne Theorien hören und lesen willst, dein Wunsch sei mir Befehl

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... romHL=true
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#21

Beitrag von Emmaly »

So ich habe mal gewühlt, auf meine Festplatte.
Ist zwar für mein Landkreis, aber im Anhang ist eine Tabelle mit Heizstoffarten und Preisen dran.
Bei Strom 150 € pro Haushalt mit einer Person.
LG Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#22

Beitrag von RobertKS »

Hallo keindurchblickmehr,

also zunächst mal folgendes: Bis zu meinem ersten beitrag in diesem Thread, stand von Nachtspeicheröfen garnichts drin, wäre dem nämlich so gewesen, hätte ich nix von Gas geschrieben.Soviel Intelligenz darfst mir mit 47 schon zutrauen.Zweitens weiß ich sehr wohl was Nachtspeicheröfen sind.
Aber ich mag mich nicht mit Dir streiten.

Gruß Robert ;)
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#23

Beitrag von Emmaly »

@ Robert,
aus den Ausgangspost geht aber eindeutig hervor, dass mit Strom geheizt wird.
LG Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#24

Beitrag von angel6364 »

RobertKS hat geschrieben:Hallo keindurchblickmehr,

also zunächst mal folgendes: Bis zu meinem ersten beitrag in diesem Thread, stand von Nachtspeicheröfen garnichts drin, wäre dem nämlich so gewesen, hätte ich nix von Gas geschrieben.Soviel Intelligenz darfst mir mit 47 schon zutrauen.Zweitens weiß ich sehr wohl was Nachtspeicheröfen sind.
Aber ich mag mich nicht mit Dir streiten.

Gruß Robert ;)
Psst: es steht wirklich recht klar drin, zum Beispiel ein Post vor Deinem.
Aber wie nett: ich bin nicht die Einzige, die mal gelegentlich den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht...
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#25

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat geschrieben:@ Robert,
aus den Ausgangspost geht aber eindeutig hervor, dass mit Strom geheizt wird.
Richtig - und ändern/bearbeiten kann keindurchblickmehr das während 30 Minuten nach dem posten.

Manchmal überliest man eben was. :trost:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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