Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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RobertKS
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#26

Beitrag von RobertKS »

jaja ist ja gut, ...lol.. mit Brille wär das nicht passiert..

Gruß Robert ;)
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keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#27

Beitrag von keindurchblickmehr »

Guten Morgen,

schön, daß wir uns alle einig sind :jumpi:

Aber....es steht auch bereits im Titel dieses Threads....

Wenn ich mir die Tabelle von Emmaly anschau, dann dürfte ich über 12.000 kwh jährlich verbrauchen.... und ich hab sogar nur 11.600 kwh....
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Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#28

Beitrag von Emmaly »

:arge:
Guten Morgen,
und ich habe den Post insgesamt gelesen. Und die Überschrift nicht. :kopfkratz:
Das Wetter ist schuld, trüb und kalt.

Zu den Werten, die sind für unseren Kreis und Klima. Ob die Argen da Unterschiede machen entzieht sich meiner Kenntnis.
LG Emmaly
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keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#29

Beitrag von keindurchblickmehr »

Jaja...... und dabei heisst es immer so schön....

Der Titel eines Threads soll aussagekräftig sein... bzw. das Problem bereits benennen... aber wenn selbst die Admins :admin: das überlesen.....

Sei´s drum.....wir habens ja aufgeklärt...

Ich werde berichten wie´s weitergeht.
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#30

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat geschrieben:Zu den Werten, die sind für unseren Kreis und Klima. Ob die Argen da Unterschiede machen entzieht sich meiner Kenntnis.
Da kannst Du aber sicher sein, dass ARGE dort Unterschiede macht. Da gibt es einen bundesweiten Wettbewerb unter den ARGEn: "Wer schafft es am Besten das lokale Klima Heizkostenmindernd zu senken durch die Produktion warmer Luft."
Köln liegt da z.B. ziemlich gut im Rennen, durch die häufigen Dementis der Geschäftsleitung!!! :aufgemerkt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#31

Beitrag von Günter »

öhem ...... kann es sein, dass ihr zu Schreddern anfangt? :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#32

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:öhem ...... kann es sein, dass ihr zu Schreddern anfangt? :gunni:

Nööööö....alles wichtig für´s Thema.... :verlegen:
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#33

Beitrag von Günter »

psssssst, was du nicht weißt, normalerweise bin ich der Schreddermeister, ...seit Wochen beherrsche ich mich mühselig trotz all der vielen Vorlagen :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#34

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:psssssst, was du nicht weißt, normalerweise bin ich der Schreddermeister, ...seit Wochen beherrsche ich mich mühselig trotz all der vielen Vorlagen :gunni:


psssssst....wie kommst du drauf, daß ich das nicht wüsste???..... ich habs schon mal geschrieben....woher ich euch 3 kenne..... also weiß ich auch.....von deinen Vorlieben... :totlach:
PS: Aber hier bist du mir bei weitem sympathischer :freunde:
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Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#35

Beitrag von Emmaly »

Koelsch hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:Zu den Werten, die sind für unseren Kreis und Klima. Ob die Argen da Unterschiede machen entzieht sich meiner Kenntnis.
Da kannst Du aber sicher sein, dass ARGE dort Unterschiede macht. Da gibt es einen bundesweiten Wettbewerb unter den ARGEn: "Wer schafft es am Besten das lokale Klima Heizkostenmindernd zu senken durch die Produktion warmer Luft."
Köln liegt da z.B. ziemlich gut im Rennen, durch die häufigen Dementis der Geschäftsleitung!!! :aufgemerkt:
In Köln ist das Klima ja auch wärmer. Bei uns schneit es jetzt.

Aber nun zurück zum Thema, bei Nachtspeicheröfen, gibt es da normal zwei Zähler.
Muss die ein Vermieter installiere, damit korrekt abgerechnet werden kann? Oder das Ennergieunternehmen? :kopfkratz:
LG Emmaly
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#36

Beitrag von Günter »

Das Energieunternehmen stellt den Zähler bzw die Zähler, wird ja auch so sein, da unterschiedliche Tarife für Nacht- und Tagstrom. Aber die Lösung die keindurchblickmehr gefunden hat, scheint die zu sein, im Regelsatz sind 20 € Energiekosten enthalten, den Rest verbraucht die Heizung, liebe Arge zur Kasse bitte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#37

Beitrag von keindurchblickmehr »

Es gibt ja 2 Zähler...

einer für HT (Hochtarif Zeit 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends)
einer für NT (Niedertarif Zeit 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens)

Die Öfen laden sich in der NT Zeit auf.

Warmwasser und Heizlüfter im Bad laufen auch tagsüber...daher Abrechnung über HT. Mein Verbrauch im HT Bereich ist niedrig ( ca. 3082 kwh/Jahr)

Der Anteil an NT Strom liegt bei ca. 11600 kwh/Jahr. Da ich für gewöhnlich ab 22.00 Uhr keine anderen Geräte als tagsüber laufen habe...ausgenommen natürlich die Öfen... ist ja hier schon klar erkennbar, daß die Öfen diesen hohen Stromverbrauch produzieren.


Bei uns (in Franken) schneit es "noch" nicht...aber angekündigt ist es für den Nachmittag.

PS @günter....genau so ist es ... und bis zum Beweis des Gegenteils durch die ARGE bzw. einen Gutachter wird der ARGE nix anderes übrig bleiben :aufgemerkt:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#38

Beitrag von keindurchblickmehr »

Mal wieder neues der WS Abteilung (scheinbar ist dort ein neuer tätig...soviel Schreiben von denen hab ich bisher noch nie erhalten :bravo: )

Nachdem er mich ja auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen hat, habe ich natürlich erklärt, wie es vermutlich zu meinen "hohen" Heizkosten kommt.

Heute nun schreibt er, daß er noch eine Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung (hää??) angefordert hat, und es je nach Arbeitsbelastung dort, noch etwas dauern kann, bis mein Widerspruch weiter bearbeitet werden kann. Und er bittet mich um Geduld.

Geht´s noch??...Das ist doch schon wieder ne Verarsche....Also mein Energieversorger hatte keine Geduld...wenn ich die Nachzahlung nicht in Raten bezahlen würde, hätte ich schon keinen Strom mehr... Es ist einfach nur noch zum :kotz:

Die eA geht nicht, solange die ARGE so tut, als wenn sie was entscheiden würde. Bis die fertig sind, hab ich alles bezahlt... eA Grund weg.
Die rückständigen fast 3.000 Euro an KDU, die sie mir seit 3 Jahren beharrlich verweigern...klagen wir grade ein... Aber bei der Geschwindigkeit die unser SG hier an den Tag legt... kann ich nochmal 2 Jahre warten...

Wir sparen uns nun auch die Untätigkeitsklagen.... und machen jeweils direkt Leistungsklagen..
ob die eA, die wir auch noch planen...bzgl. Übernahme der tatsächlichen KDU ab sofort..überhaupt Erfolg haben könnte, wage ich auch schon zu bezweifeln...denn immerhin habe ich ja ca. 350,00 Euro Einkommen... (das da nix davon übrig bleibt...bzw. was mache ich, wenn ich´s mal nicht habe)... oh Mann....

So langsam macht das echt keinen Spass mehr... :heul:
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angel6364
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#39

Beitrag von angel6364 »

keindurchblickmehr hat geschrieben: So langsam macht das echt keinen Spass mehr... :heul:
Das macht wirklich keinen Spaß mehr, da haste recht. :trost:

Zum Glück gibts noch andere Sachen zum Spaß haben: Eis schlecken. Gummibärchentüte kaufen, aufmachen und alle sofort aufessen. Kaffee mit Zigarettchen. Witze erzählen, hören und Bauchweh lachen...

Kennste den schon:
Für die meisten Bürger unbemerkt wurde zusätzlich zur umstrittenen Rechtschreibreform ein alternatives Regelwerk entworfen, welches die Deutsche Rechtschreibung wesentlich einfacher gestaltet:

Erster Schritt: Wegfall der Großschreibung:
einer sofortigen einführung steht nichts im weg, zumal schon viele graphiker und werbeleute zur kleinschreibung übergegeangen sind.

zweiter schritt: wegfall der dehnungen und schärfungen:
dise masname eliminirt schon di grösten felerursachen in der grundschule, den sin oder unsin unserer konsonantenverdopelung hat onehin nimand kapirt.

driter schrit: f ersetzt v und ph; s ersetzt z und sch:
das alfabet wird um swei buchstaben redusirt, sreibmasinen und sesmasinen fereinfachen sich, wertfole arbeitskräfte könen der wirtsaft sugefürt werden.

firter srit: k ersetst c, ch und q; i ersetst j und y; f ersetst pf:
iest sind son seks bukstaben ausgesaltet, di sulseit kan sofort fon sen auf drei iare ferkürst werden, anstat aktsig prosent rektsreibunterikt könen nüslikere fäker wi fisik, kemi und reknen mer geflegt werden.

fünfter srit: ä, ö, ü falen weg:
ales uberflusige ist iest ausgemerst, di ortografi wider slikt und einfak, naturlik benotigt es einige seit, bis dise fereinfakung uberal riktig ferdaut ist, fileikt sasungsweise ein bis swei iare, anslisend durfte als naktes sil di fereinfakung der nok swirigeren und unsinigeren gramatik anfisirt werden.
Musste laut lesen, wirkt normalerweise sofort.

PS: Dringender Notfall, deshalb ziemlich off topic. :gunni:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#40

Beitrag von keindurchblickmehr »

pruuuuuuuuust.... du bist ne Kanone.....

Na wenigstens konnte ich darüber lachen :totlach:
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Koelsch
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#41

Beitrag von Koelsch »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Heute nun schreibt er, daß er noch eine Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung (hää??) angefordert hat, und es je nach Arbeitsbelastung dort, noch etwas dauern kann, bis mein Widerspruch weiter bearbeitet werden kann. Und er bittet mich um Geduld.
Das ist vermutlich die hochtrabende Bezeichnung für den Hausmeister, der muss sich ja mit Heizung auskennen. :zwinker:

Wenn der Energieversorger bereits mit der großen Kneifzange gedroht hat, dann sehe ich hier schon eine Eilbedüftigkeit, insbesondere als es in der näheren Zukunft nicht unbedingt erheblich wärmer werden wird.

Das ist leider oft die Sch..., um Ärger mit Energieversorger, Vermieter o.ä. zu vermeiden, zahlt man aus irgendewelchen Reserven, das aber wieder zeigt dann - keine Eilbedürftigkeit. Wobei niemand berücksichtigt, dass z.B. ein Mahnbescheid oder ähnlich "Böses" gerade für einen Selbstständigen tödlich ist, d.h. er kann gar nicht anders, als erst mal zu zahlen. Vielleicht gibt es aber doch den ein oder anderen Richter, der diesen Fakt dann doch als vernünftige Begründung ansieht und nicht mit Hinweis auf die erfolgten Zahlungen die Eilbedürftigkeit verneint.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#42

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hmm..das Problem das mein Anwalt hier sieht.... solange die ARGE sich bzgl. meines Widerspruchs "bearbeitungsbereit" zeigt... wird der Richter keiner eA zustimmen..da es ja sein kann..daß die ARGE meinem Widerspruch abhilft....und die Nachzahlung übernommen wird.

Ich geh aber eher davon aus, daß die ARGE auf Zeit spielt...denn ich hatte ja angekündigt...eA zu stellen..wenn meinem Widerspruch nicht innerhalb kürzester Zeit abgeholfen wird... jetzt tun die so, als würden sie was bearbeiten.. und dann sagen sie..ätsch... ist nicht...und mir läuft in dieser Zeit die Möglichkeit der eA davon... mal abgesehen davon, daß ich die Zahlungen ja in dieser Zeit sowieso leisten muss... Spätestens wenn ich 3 der 6 Raten bezahlt hab, krieg ich keine eA mehr durch..denn wie man sieht..geht´s ja auch so... :kotz:

Denn wenn es doch eine Fachabteilung für mein Problem der Heizkosten gibt, dann frage ich mich, warum meine Widersprüche gegen die vorherigen Bescheide immer mit dem Verweis auf "ihre" Heizkostenhöchstbeträge zurückgewiesen wurden. Dann hätte die WS Stelle ja schon längt ihre Fachabteilung einschalten können... Ich glaub da nicht dran..das ist nur ein mieses Spiel auf Zeit....

Aber ich schau da nimmer lang zu....ich bombadier die mit Klagen beim SG...damit ich endlich mal ne Entscheidung krieg...

Der Rechtspfleger hat am Telefon mal zu mir gesagt...ach ..Sachen gegen die ARGE die gehen bei uns recht schnell... Als ich ihm meinen anderen Fall geschildert hab..der bereits seit 17 Monaten dort liegt..meinte er ...das ist was kompliziertes...das dauert wohl ein wenig....Hallooo...bei der ARGE wird alles kompliziert.... die andere Klage (an sich was ganz "einfaches" :jumpi: ) liegt nun auch seit Monaten dort....
keindurchblickmehr
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#43

Beitrag von keindurchblickmehr »

Post von der ARGE :bravo:

Ich kann gar ned schreiben ohne zu lachen...Die SB ist einfach nur noch bl.......(ich schreib´s mal lieber ned wegen der Zensur )

Alsoooooo:

Sie erkennt mir nun von meiner Nachzahlung die ja bereits von ihr ausgerechnete Nachzahlung Heizung (nämlich nur NT-Strom-Anteil) in Höhe von 91,40 Euro an... :bravo: :bravo: :bravo:

Aber leider immer noch falsch....

Sie schreibt nämlich: Bei einem Nachtspeicherofen handelt es sich um eine durch Strom betriebene Anlage, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr die Wärme speichert. Die Anlage wird am Tag nicht betrieben. Bei den NT-Heizkosten handelt es sich um einen Nachttarif, nämlich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Da die Anlage ausschließlich in der Nacht im Betrieb ist, können nur diese Kosten übernommen werden.
In Ihrem Widerspruch wrd erwähnt, daß auch Warmwasser über Strom gewonnen wird. Diese Kosten für die Warmwasserzubereitung gehören allerdings zu Haushaltsenergiekosten im Sinne des § 20 Abs.1 SGB II. Diese Kosten sind aus der Regelleistung zu bestreiten.
Darüber hinaus wurde bei der Entscheidung bereits berücksichtigt, daß das Badezimmer ausschließlich durch Heizlüfter geheizt wird.

Diese Argumentation bzgl. der Anlage die tagsüber nicht in Betrieb ist, ist mir neu.
Und wieder hat Madam SB vergessen....Ich muss auch noch Stromsteuer und Verrechnungspreis bezahlen.
Unter anderem kann sie ja gar nicht berücksichtigt haben, daß mein Badezimmer nür über Heizlüfter beheizt wird...denn dann wäre sie drauf gekommen, daß sie doch den HT Anteil auch mit berechnen muss.....Ich kann nimmer :heul: :heul:

Somit wollen die also meinen Widerspruch schnell vor Weihnachten noch erledigen...wohl zur Statistikbeschönigung.....
Und ich werde morgen gegen diesen Änderungsbescheid eben wieder Widerspruch mit der selben Begründung einreichen.

Bitte baut mich doch mal ein bisschen auf......soviel Schwachsinn an einem Tag.. das wird zuviel
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#44

Beitrag von Günter »

Na dann baue ich mal ein bisschen. Und zwar baue ich dir ein Berechnungsmodell für die Heizkosten des Bades auf.

Kosten der Heizenergie für die mit Nachtspeicheröfen beheizten Räume (einschl aller Feinheiten wie Energie- und Umsatzsteuer) geteilt durch die Fläche der beheizten Räume (also ohne Flure, Bad Nebengelasse) dann erhältst du einen Preis in €/m²a (a =anno = Jahr) jetzt teilst du den Tagtarif/Nachttarif (Faktor ohne Einheit) Fläche Bad * Heizkosten/m2 * Faktor = kommt ein Preis raus, den multiplizierst du mit 1,24 Begründung nach der Heizlastberechungs DIN EN 12831ist die Norm Raum Temperatur für Wohnräume mit 20 ° C vorgegeben, für Bäder mit 24 °.

Als gesicherte Erkenntnis gilt, dass die Erhöhung derr Raumtemperatur um 1 ° C eine Steigerung der Kosten um 6 % nach sich zieht. Die Raumtemperatur von 24 ° C führt dem zu folge um eine Heizkostenerhöhung für das Bad um 24 % gegenüber den Wohnräumen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#45

Beitrag von keindurchblickmehr »

:bravo: :bravo: :bravo:

aber glaubst du allen Ernstes, daß die SB diese Berechnung nachvollziehen kann ???

Die is noch blonder wie ich....
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#46

Beitrag von Günter »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Die is noch blonder wie ich....

Ach, sowas geht auch????? :totlach: :totlach: :totlach:

Mal im Ernst, ist doch ganz simpel, durch den Nachttarif lassen sich die Heizkosten der Nachtspeicheröfen (natürlich nur,wenn du tagsüber nicht nachladen musst) berechnen. Die beheizten Flächen dazu musst du notfalls selber nachmessen und ausrechnen.

Dann Preis durch die Fläche teilen ergibt den Quadratmeter-Preis. Dann feststellen um welchen Faktor der Tagstrom teurer ist. Dann Fläche Bad mal Quadratmeterpreis * Faktor(Tag/Nacht) * 1,24 (Kostenerhöhung wegen anderer Raumtemperatur)

Das würde sogar Katinka verstehen und die ist naturblond. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#47

Beitrag von Emmaly »

Ich gehe morgen zum Haardesigner, anscheinend bin ich auch blond oder noch blonder als Katinka. :fallen:

Um das wirklich zu verstehen muss man die Berechnungsgrundlagen kennen.
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#48

Beitrag von keindurchblickmehr »

Die Öfen laden meiner Meinung schon tagsüber nach... Zumindest brummen die immer so komisch von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr....
Kann mir nur keiner wirklich sagen.. ich sage aber es ist so....

Und da ich das Bad sowohl tagsüber als auch manchmal ja nachts heizen muss....(ich hasse ein kaltes Bad und noch mehr ein eiskaltes Klo... ).... ich kann doch ned jede Minute wo ich die Heizung im Bad anmach aufschreiben um dann den Verbrauch an Heizung im Bad zu berechnen.... Da bin ich lieber blond...

Und die Argumentation mit der Warmwassererwärmung kann ich sowieso ned verstehen.... Ich habe keinen separten Zähler für Warmwasser..Kaltwasser wird hier auch nach qm berechnet...(ist mist.. kann ich aber ned ändern).. Also... im Regelsatz ist irgendwas mit 6,63 Euro für WW drin..der Rest ist Heizungsstrom....

Ich bin immer noch der Meinung....20,74 Euro für Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten...der Rest ist Heizstrom.... SO....

Huch.. muss ich jetzt vielleicht die 6,63 Euro auch noch abziehen von meiner Forderung??
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#49

Beitrag von keindurchblickmehr »

Emmaly hat geschrieben:Ich gehe morgen zum Haardesigner, anscheinend bin ich auch blond oder noch blonder als Katinka. :fallen:

Um das wirklich zu verstehen muss man die Berechnungsgrundlagen kennen.

Mach dir nix draus Emmaly... ich kapier´s ja auch ned.....
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Günter
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Re: Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

#50

Beitrag von Günter »

Ich verzweifel noch mal. Der Rechengang ist doch wirklich einfach.

Der gesamte Nachtstrom ist eindeutig für die Heizung. Und zwar nur für die Öfen, nicht für den Heizstrahler im Bad. Der hängt an einem separaten Stromkreis. Genau wie die Warmwasserbereitung.

Du kannst die Flächen der mit Nachtstrom beheizten Flächen messen und berechnen. Die Kosten kennst du. Damit hast du die Heizkosten pro Quadratmeter. Jetzt Fläche Bad * dieser Zahl.

Stopp -> :lichtauf: -> Bad wird ja gar nicht mit Nachstron beheizt. Tagstrom ist teurer also * Faktor (Tagestarif/Nachttarif) [Diese Zahl muss deutlich größer als 1 sein, kommt was in der Art 0,XX raus hast du die Zahlen vertauscht] Nochmal Stopp -> :arge: Bad ist wärmer als die anderen Räume, die sagen pro Grad höherer Raumtemperatur 6 % mehr Kosten. Also in die DIN geschaut festgestellt Bad Norminnentemperatur 24 °C Rest 20 °C Differenz 4 °C. 4 °C * 6%/°C = 24 %.

Da du irgedwas auf Märkten vertickerst bist du für mich eine Kauffrau (nicht im Sinne des HGB), als solche weißt du wenn etwas 24 % teurer ist mal 1,24.

So und ich geh Kaffee kochen, das kann ja wieder ein langer Abend werden. :totlach: :totlach: :gunni:
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