Der BGH hat heute entschieden, das Mieter von Sozialwohnungen einfacher gekündigt werden können als Mieter von nicht öffentlich geförderten Wohnungen. Im vor dem BGH verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin einer Sozialwohnung in Hamburg geweigert, eine höhere Betriebskostenvorauszahlung zu entrichten und klagte dagegen. Daraufhin kündigte ihr die Vermieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, fristlos und das obwohl der Streit noch nicht von einem Gericht entschieden wurde. Bei normalen Mietverhältnissen kann erst fristlos gekündigt werden, wenn ein Rechtsstreit um Nebenkosten juristisch entschieden ist. Dies gelte nicht für Sozialwohnungen, so der BGH heute.
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BGH - VIII ZR 327/11 - Kündigung bei Nebenkostenforderung
BGH - VIII ZR 327/11 - Kündigung bei Nebenkostenforderung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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