Renovierungskosten Erstattung?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Renovierungskosten Erstattung?

#1

Beitrag von Yukarie89 »

Hallo,

Ich wollte mal fragen ob ich hier irgendetwas tun kann!

Im April 2012 zogen mein Partner und ich in die gemeinsame neue Wohnung, wir renovierten nur das Kinderzimmer da der Rest der Tapete Inordnung war und unser Geld zu knapp.

Ex ist im Juni 13 raus geflogen. Nun fangen langsam einige Tapeten bahnen an sich selbstständig zu machen. Mal von irgendwelchen Spritzern oder vorherigen alten bohr löchern abgesehen.

Habe bereits mit gekauften Kleister versucht einiges zu reparieren.

Im Mietvertrag ist festgehalten das Renovierungen alle 2-3 Jahre stattfinden sollen.

Wir haben / ich habe nie Renovierung oder erstaustattung beantragt.
Nach dem Ex raus war habe ich mir Möbel ect. Gebraucht und, naja nicht mehr toll aber man kann sie benutzen, zusammen gesucht und selbst bezahlt.

Meint ihr ich könnte wenigstens versuchen irgendwas zu bekommen damit wenigstens das Wohnzimmer mal wieder renoviert wird?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Die Renovierungsklausel im Mietvertrag dürfte hinfällig sein nach der letzten ständigen Rechtsprechung.
Du hast doch sicher das Übergabeprotokoll, in dem von einer gewissen Renovierungsbedürftigkeit geschrieben steht.
Damit beantragst du die Renovierungspauschale. Normalerweise hätte das JC schon die Einzugsrenovierung bezahlen müssen. Wenn du sie beantragt hättest. Kannst du aber jetzt auch noch machen.

Die Möbel, das ist so ne Sache. Was der Ex mitgenommen hat und dir nun fehlt kannst du als Erstausstattung beantragen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#3

Beitrag von marsupilami »

Zur Wohnungsrenovierung (gegenüber Vermieter) kukkst Du hier:
http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html

Renovierungskosten (Tapeten, Farbe, Kleister, Werkzeug) beim JC beantragen wird schwierig, da Du ja schon drinne wohnst und im Regelsatz ja ein (Anspar-) Betrag für sowas vorgesehen ist.
Jaaa, ich weiß, der ist lächerlich.
Ich hab das auch nur geschrieben, damit Du weißt, mit welcher Begründung die mit dem Kopf schütteln und Nein sagen.

Zu den Möbeln:
Wenn's arg klapperig bzw. wackelig ist, rausschmeißen und Erstausstattung beantragen.
Mach Dich aber auf einen längeren Schriftverkehr gefaßt.

Beantragen nur schriftlich!!
Mündlich wirst Du abgewimmelt werden.

Könnte auch sein, daß ein Außendienst des JC Einlaß begehrt, um die Geschicht in Augenschein zu nehmen.
Nur nach vorheriger Terminabsprache und Du solltest da dann auf jeden Fall jemanden dabei haben.
Ein Protokoll verlangen und auch selber eines anfertigen.

Die Typen nicht in den (noch vorhandenen) Schränken rumschnüffeln lassen!


Nachtrag:
Huch!
kc war schneller.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#4

Beitrag von Günter »

Wenn die Renovierungsklausel unwirksam ist, davon ist auszugehen, dann ist der Vermieter derjenige, der die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand bringen muss.

Aus dem §535 BGB ergibt sich für den Vermieter die Verpflichtung die Wohnung mangelfrei zu übergeben und erhalten.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#5

Beitrag von Yukarie89 »

Danke euch!

Möbel mochte ich nicht beantragen. Die momentanen reichen noch, bin da kein verschwenderischer Typ.

Wir hatten damals keine renovierungskostrn beantragt da wir erst seit Februar 13 alg2 anmelden mussten.

Ich hätte das alles besser bei Auszug vom ex gemacht, aber da hatte ich einfach keinen Kopf für zu der zeit.

Meint ihr es besteht eine reelle Chance was zu bekommen oder eher nicht?

Ich mein, nen Versuch ist es ja Wert.
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#6

Beitrag von Yukarie89 »

Und zu dem ansparbetrag, ich musste mir von meinem "erspartem" ( haha oh Mann...) eine neue Waschmaschine kaufen die ich noch abzähle privat.

Laut JC soll man von dem sparbetrag Ja echt ALLES bezahlen können müssen.... Lächerlich
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#7

Beitrag von angel6364 »

Schreib doch mal den Teil vom Mietvertrag, in dem es um Renovierungen geht, hier ab.
Da kommt es auf jedes Wort an.
Wenn der Punkt rechtlich nicht bindend ist, also der Vermieter in der Pflicht wäre, dürfte sich auch das Jobcenter quer stellen. Dann kannst Du Dir die Mühe der Antragstellung sparen.
Aber wie gesagt - dazu müsste man den Text wörtlich kennen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#8

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#9

Beitrag von Yukarie89 »

Kann man hier kein Bild hoch Laden? :/ bis ich das mit Handy abgetippt habe ist Ostern.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#10

Beitrag von Koelsch »

Sicher kann man das - schau mal hierhttp://www.alg-ratgeber.de/forum22/
da hat Marsu einige Anleitungen eingestellt, wie man so was macht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#11

Beitrag von Yukarie89 »

Bild

Funzt das?
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#12

Beitrag von Yukarie89 »

Bild
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#13

Beitrag von angel6364 »

Fein, so dachte ich mir das. Das ist meines Wissens nach nicht bindend, weil feste Fristen vereinbart werden.
Damit kannst Du den Vermieter höflich auffordern, seiner Vermieterpflicht zur Renovierung nachzukommen.


http://www.mieterschutzbund-berlin.de/S ... turen.html
So sind zum Beispiel Klauseln mit einem starren Fristenplan, d.h. unabhängig von der Frage des tatsächlichen Renovierungsbedarfs, unwirksam.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#14

Beitrag von Koelsch »

Das ist nach meiner Meinung eine zulässige Klausel. Das Wörtchen "Regelmäßig" macht sie dazu (BGH, Urteil vom 22. 10. 2008 - VIII ZR 283/07)

Aber es steht zumindest mal da, der Vermieter hat die Marterialkosten zu übernehmen - besser als gar nix.

Möglicherweise, da muss ich mich noch mal schlau machen, hat aber das JC die Renovierungskosten als Teil der KdU zu übernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#15

Beitrag von Yukarie89 »

Also ich kenne niemanden wo der Vermieter jemandem die Renovierung bezahlt!

Heizkörper streichen oder Türen klar. Die kosten hat er uns letztes Jahr gestellt.

Sollte da nix zu machen sein, ist das ok. Dann muss ich eben nochmal in den sauren Apfel beißen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mich noch mal schlau gemacht. Bei Dir im Mietvertrag steht ja, Materialkosten werden evtl. gestellt.

Das JC würde aber im zweifel auch nur diese Materialkosten übernehmen, das hat das BSG mal entschieden. Versuch also, ein paar Euro vom Vermieter zu bekommen, mehr dürfte nicht drin sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#17

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:Das ist nach meiner Meinung eine zulässige Klausel. Das Wörtchen "Regelmäßig" macht sie dazu (BGH, Urteil vom 22. 10. 2008 - VIII ZR 283/07)
Das sehe ich nicht so. Stünde da "in der Regel", gäbe ich Dir recht. Aber "regelmäßig" bedeutet meiner Meinung nach eine Verbindlichkeit, und damit wäre der Punkt obsolet.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#18

Beitrag von Koelsch »

In der zitierten BGH-Entscheidung geht es genau um das Wörtchen regelmäßig, und der BGH hat gesagt: Wenn da steht Regelmäßig alle xx Jahre, dann ist das keine starre Frist.

Zurück marsch, marsch - falsches Urteil

guck mal hier: http://www.mietrecht.org/schoenheitsrep ... -klauseln/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#19

Beitrag von angel6364 »

Helf mir mal weiter: ich hab das nun zweimal gelesen und finde das Wort "regelmäßig" nicht.
http://www.mieterschutz-hamburg.de/asse ... R28307.pdf
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#20

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:In der zitierten BGH-Entscheidung geht es genau um das Wörtchen regelmäßig, und der BGH hat gesagt: Wenn da steht Regelmäßig alle xx Jahre, dann ist das keine starre Frist.

Zurück marsch, marsch - falsches Urteil

guck mal hier: http://www.mietrecht.org/schoenheitsrep ... -klauseln/
Auch hier: kein "regelmäßig". Und ich bin noch immer der Meinung, dass "regelmäßig" eine verbindliche (und damit die gesamte Klausel unwirksam machende) und "in der Regel" eine unverbindliche (und damit erlaubte) Formulierung ist.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#21

Beitrag von Koelsch »

Hatte schon geschrieben, falsches Urteil von mir. Das hat man eben davon, wenn man was ungeprüft übernimmt. :verlegen:

Trotzdem sehe ich das aber als weiche, zulässige Regelung. Das regelmäßig heißt so viel wie "im Allgemeinen", und damit sind Ausnahmen zulässig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#22

Beitrag von angel6364 »

"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#23

Beitrag von angel6364 »

"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Yukarie89
Benutzer
Beiträge: 264
Registriert: Do 21. Mär 2013, 22:02

Re: Renovierungskosten Erstattung?

#25

Beitrag von Yukarie89 »

Ich Blick da nimmer durch.

Ich finde überall ja regelmäßig ist gültig und dann wieder nein ist sie nicht weil regelmäßig strenger ist als in der Regel.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“