Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur einen durchlaufenden Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Quelle "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
BSG - B 14 AS 1/13 R - USt. Einkommen
BSG - B 14 AS 1/13 R - USt. Einkommen
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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