Brillenzuschuss, SG Oldenbg S 22 SO 99/13, Urteil vom 20.01.2014
Kölsch hatte beim letzten Stammtisch in Aachen von jenem Urteil berichtet. User senga hat im Posting http://www.alg-ratgeber.de/post325770.html#p325770 ja seiner Freude über mein Gesicht Ausdruck gegeben.
Ich bleibe bei dem skeptischen Ausdruck! Denn aus dem Urteil kann man - insbesondere für den Bereich H-4 - leider überhaupt keinen Nektar saugen: Es bezieht sich ausdrücklich nur auf behinderte Menschen im Sozialhilfebezug, nämlich zur Teilhabe am (alltäglichen) Leben, also als Handycap-Ausgleich. Der Bezug von Sozialhilfe (bzw. H-4) als solcher stellt aber noch kein besonderes Handicap dar!
Brillenzuschuss, SG Oldenbg S 22 SO 99/13
Brillenzuschuss, SG Oldenbg S 22 SO 99/13
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