Die vorhandene Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene Versicherung und ist im Grundsicherungsbezug kein verwertbares Vermögen.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Gie ... s22851.htm
Nochzumal es die Kommune im Todesfall von der Übernahme der Bestattungskosten entlastet.
SG Gießen S 18 SO 108/14 Sterbegeldversicherung nicht anrechenbar
- kleinchaos
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SG Gießen S 18 SO 108/14 Sterbegeldversicherung nicht anrechenbar
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg