Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#26

Beitrag von Koelsch »

Nu lassen wir mal die Kuh in Ruhe die Erdbeeren futtern und gucken mal, wie das Gericht (die Gerichte) argumentiert - jetzt speziell beim Mobilticket.

SG sagt
  1. Bei der Berechnung des anzurechnenden Erwerbseinkommens darf es nicht zur Bevorzugung einer Einkommensart kommen und schließt aus diesem löblichen Grundsatz:
  2. Der aufstockende Arbeitnehmer kauft sich ein Mobilticket und tuckelt damit
    1. Morgens zur Arbeit und nach Feierabend zurück = Fahrtkosten absetzbar nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II
    2. zum ALDI seines Vetrauens, um die Bier- und Futtervorräte auf beruhigend hohem Niveau zu halten
    3. am Samstag zum Sportplatz um FC Kickdenball gegen TUS Ohneschuh zu gucken, und danach, mit Umweg über die Stammkneipe, wieder nach Hause
    4. am Sonntag, notgedrungen, Besuch bei der Schwierigmutter
  3. Und all das, insbesondere aber Nr. a) geht wunderbar im Grundfreibetrag unter
  1. Der aufstockende Selbstständige kauft sich ein Mobilticket und tuckelt damit
    1. Morgens zur Arbeit und nach Feierabend zurück = Fahrtkosten absetzbar nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II
      und dazu zählt nach Meinung des BSG http://alg-ratgeber.de/selbststandige-a ... 15198.html Randnummer 23 die morgendliche Fahrt zum ersten Kunden und die abendliche Fahrt vom letzte Kunden nach Hause zurück
    2. zum ALDI seines Vetrauens, um die Bier- und Futtervorräte auf beruhigend hohem Niveau zu halten
    3. am Samstag zum Sportplatz um FC Kickdenball gegen TUS Ohneschuh zu gucken, und danach, mit Umweg über die Stammkneipe, wieder nach Hause
    4. am Sonntag, notgedrungen, Besuch bei der Schwierigmutter
  2. Und all das, insbesondere aber Nr. a) geht auch bei Selbstständigen wunderbar im Grundfreibetrag unter
  3. Zusätzlich aber nutzt er das Mobilticket noch für die unzweifelhaft als Betriebsfahrten = Betriebsausgabe zählenden Fahrten von Kunde 1 zu Kunde 2, von zwei zu drei, von drei zu..... bis zur Ankunft beim letzten Kunden.

    Wenn wir ihm jetzt aber 100% des Mobiltickets als Betriebsausgabe anerkennen, dann erkennen wir a) ja doppelt an, nämlich einmal als Teil des Grundfreibetrags und einmal als Betriebsausgabe. Das aber geht nicht, daher nur Teilanerkenntnis des Mobiltickets als Betriebsausgabe

Und wenn wir dann schon beim Denken sind, dann denken wir uns mal statt Mobilticket Telefonkosten - die nämlich zählen nie als Ausgabe nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II, fallen also nie in den Grundfreibetrag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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schnickschnuck
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#27

Beitrag von schnickschnuck »

Beim Mobilticket denke ich aber, dass die vermutlich grundsätzlich damit durchkommen werden.
Denn Du kannst damit Privatfahrten machen und es wird einfach unterstellt, dass Du das auch machst.
Im Zweifel würde tatsächlich nur helfen, Einzelfahrscheine zu kaufen. Das wäre zwar unwirtschaftlich, aber dann eindeutig Betriebsausgabe. Allerdings wird dann wieder "unwirtschaftliches Verhalten" vorgeworfen, da es mit einem Mobilticket billiger ginge, das aber wiederum nur zur Hälfte anerkannt wird.
Mir fällt da nichts ein, wie man aus diesem Kreislauf rauskäme, außer eben besagte Einzeltickets zu kaufen und dann bei Nichtanerkennung zu klagen.

Alternativ wäre die Führung eines Fahrtenbuches denkbar, indem jede betriebliche und jede private Fahrt mit dem Mobilticket eingetragen wird. Das klingt aber dann doch irgendwie ein wenig absurd. Zumal dann sicherlich unterstellt würde, man würde private Fahrten nicht eintragen, den Gegenbeweis erbringen dürfte schwierig sein.

Das ganze ist absurd, da wir hier von etwas über 30 Euro im Monat sprechen. Das ist einfach nur lächerlich. Wenn die Selbständige sich ein Auto zulegt und im Fahrtenbuch > 50% betriebliche Fahrsten stehen, gehen alle Kosten in die EKS, und das dürfte dann ein deutlich größerer Betrag sein.
schnickschnuck
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#28

Beitrag von schnickschnuck »

Du wirst zu wirtschaftlichem Handeln mit maximalem Sparprinzip gezwungen und wenn Du das dann machst, praktisch dafür mit finanziellen Einbußen aus der Privatkasse bestraft. Wenn Du es aber nicht machst, wirst Du ebenfalls bestraft, weil die Kosten nicht anerkannt werden, die aber nun einmal vorhanden sind.
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#29

Beitrag von Koelsch »

schnickschnuck hat geschrieben: Alternativ wäre die Führung eines Fahrtenbuches denkbar, indem jede betriebliche und jede private Fahrt mit dem Mobilticket eingetragen wird. Das klingt aber dann doch irgendwie ein wenig absurd. Zumal dann sicherlich unterstellt würde, man würde private Fahrten nicht eintragen, den Gegenbeweis erbringen dürfte schwierig sein.

Das ganze ist absurd, da wir hier von etwas über 30 Euro im Monat sprechen. Das ist einfach nur lächerlich. Wenn die Selbständige sich ein Auto zulegt und im Fahrtenbuch > 50% betriebliche Fahrsten stehen, gehen alle Kosten in die EKS, und das dürfte dann ein deutlich größerer Betrag sein.

Genau das Fahrtenbuch aber brachte der Richter im Termin zur Sprache, wenn das vorgelegt werden könne, dann könne man ja evtl. von den 50% auf "weniger%" kommen. :angel:
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#30

Beitrag von Koelsch »

Die Absurdität des Ganzen zeigt man am Besten doch mit einem absurden Beispiel.

Wir führen jetzt das Fahrtenbuch und gehen mal von PKW aus: Entfernung Wohnung - Kunde 1 = 12 km Grundfreibetrag. Aber ich bin doch nicht blöd :never:
ich fahr von der Wohnung nicht zu Kunde 1, ich fahr 5 Minuten vorher los und fahr zum 300m enztfernten "Tintenfix" und hol mir dort für € 1,99 die ja rein zufällig gerade leer gewordene Patrone Magenta für meinen Drucker. Und vom Tintenfix zum Kunden 1 sind's dann eben 11,7 km unzweifelhafte Bewtriebsfahrt, denn ich bin ja nicht von der Wohnung dorthin gefahren. Und dieFahrt vom letzten Kunden nach Hause, immerhin 45 km, unterbrech ich doch selbstverständlich, um 200m vor meiner Wohnung noch mal eben den Wagen für morgen aufzutanken. Die Fahrt Kunde-Tanke ist doch unzweifelhaft Betriebsfahrt, insbesondere wenn ich da noch den neuen Betriebskuli kauf.
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Olivia
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#31

Beitrag von Olivia »

Die Absurdität wird noch stärker, wenn man folgendes berücksichtigt: klar kann die Monatskarte auch privat genutzt werden. Es kann aber auch keiner gezwungen werden, sich eine Monatskarte zuzulegen, aber genau das fordert und macht das Gericht. Es greift quasi ins private Portemonnaie hinein, und zwar mit dem halben Betrag einer Monatskarte.

Ist es denn nicht denkbar, dass der eLB (mangels Sozialkontakten, warum auch immer) nur noch zu Hause bleibt? Und dann zwingt das Gericht zum Erwerb einer halben Monatskarte?

Eine Fahrtenbuchauflage für die Monatskarte halte ich für voll daneben. :kotz:
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Günter
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#32

Beitrag von Günter »

Man bilde eine Holding und die betreibt dann beide Gewerbe.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#33

Beitrag von Koelsch »

Richtig, in Form einer UG zum Beispiel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#34

Beitrag von Günter »

Richtig, die Gewerbe müssen zwingend als Kapitalgesellschaft betrieben werden. Und die Holding auch
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#35

Beitrag von helz »

mir möchte das JC aufdrücken, das ich auf jedem fahrschein notiere zu welchem kunden ich damit gefahren bin.
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#36

Beitrag von Koelsch »

Also auch "Fahrtenbuch" :angel:
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kleinchaos
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#37

Beitrag von kleinchaos »

Wenn man nun völlig quer denkt, so als Richter oder windiger SB, dann könnte man ja selbst bei Einzelfahrscheinen auf den Gedanken kommen, dass dieser ja 2 Stunden gilt (in Berlin) und man damit locker vom Kunden zu Aldi, zu Kik und dann nach Hause kommt. Bzw zwischen 2 Kundenterminen locker mal fix einkaufen könnte, also auch bei der Einzelfahrkarte Privatnutzung unterstellen könnte.

Schlagt mich nicht, ich will nur aufzeigen, dass die pervertierte Blödsinnigkeit dieses Gesetzes immer neue Blüten zu treiben vermag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#38

Beitrag von Koelsch »

Richtig, guter Hinweis. Ich guck gleich mal, wie das in Aachen ist.

:bravo: :bravo: Richtig, je nach Preisstufe bis zu 4 Stunden gültig
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schnickschnuck
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#39

Beitrag von schnickschnuck »

Die Problemlösung wäre wohl wirklich, die beiden Gewerbe als eines zusammenzufügen. Dann bleiben am Ende nicht zwei Zahlen, sondern nur noch eine Zahl. Es ist absurd, aber der Gesetzgeber scheint das tatsächlich so zu wollen, wenn Gewerbe im Leistungsbezug nicht mehr miteinander verrechnet werden dürfen vor den üblichen Abzügen. Überall sonst geht das ohne Probleme. Nur beim ALG-II-Empfänger, da gibts wieder eine Sonderwurst. Aber das ist dann keine Ungleichbehandlung *laut lach*.
Genauso wenig wie ALG-II-Empfänger in der Selbständigkeit investieren dürfen. Keine Investitionen = Tod des Unternehmens, mindestens jedoch Stillstand. Das hat sich aber offenbar noch nicht herumgesprochen.

kleinchaos:
Rück- und Rundfahrten sind in Berlin aber explizit ausgeschlossen. Früher ging das, da galt nur ein Zeitlimit, da konnte ich mit einem Fahrschein zum Alexanderplatz fahren, dort eine Stunde bummeln, und dann wieder zurückfahren. Das hat die BVG aber unterbunden und seitdem nur noch die Preisschraube nach oben gedreht.
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tigerlaw
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#40

Beitrag von tigerlaw »

helz hat geschrieben:mir möchte das JC aufdrücken, das ich auf jedem fahrschein notiere zu welchem kunden ich damit gefahren bin.
Insoweit will ich den Bajuffen schreiben:
...

Soweit Sie den Nachweis anfordern, dass die geltend gemachten Fahrtkosten tatsächlich für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit angefallen sind, so sieht sich meine Mandantin dazu außerstande, da dies mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben kollidiert, die sie ihrerseits gegenüber ihren Kunden einhalten muss. Ggf. stelle ich Ihnen anheim, diese Frage zuerst einmal mit der Datenschutzstelle in Ihrem Hause abzuklären, und erforderlichenfalls diese Frage auch dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vorzulegen.

...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#41

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#42

Beitrag von Olivia »

Fahrtenbuch für Einzelfahrscheine :ohnmacht:
helz

Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#43

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:Also auch "Fahrtenbuch" :angel:

genau das wird nciht passieren!
kleinchaos hat geschrieben:Wenn man nun völlig quer denkt, so als Richter oder windiger SB, dann könnte man ja selbst bei Einzelfahrscheinen auf den Gedanken kommen, dass dieser ja 2 Stunden gilt (in Berlin) und man damit locker vom Kunden zu Aldi, zu Kik und dann nach Hause kommt. Bzw zwischen 2 Kundenterminen locker mal fix einkaufen könnte, also auch bei der Einzelfahrkarte Privatnutzung unterstellen könnte.

Schlagt mich nicht, ich will nur aufzeigen, dass die pervertierte Blödsinnigkeit dieses Gesetzes immer neue Blüten zu treiben vermag

du darfst aber nicht hin und her fahren!

und was willst du bei läden wie kik?

ganz ehrlich, wenn ich beim kunden war, dann habe ich nicht mehr die energie auf dem weg bei einem lebensmittelhändlern anzuhalten, weil dann müßte ich das ganze ja echt weit schleppen, auch wenn ich teile mit der sbahn erledigen kann.
tigerlaw hat geschrieben:
helz hat geschrieben:mir möchte das JC aufdrücken, das ich auf jedem fahrschein notiere zu welchem kunden ich damit gefahren bin.
Insoweit will ich den Bajuffen schreiben:
...

Soweit Sie den Nachweis anfordern, dass die geltend gemachten Fahrtkosten tatsächlich für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit angefallen sind, so sieht sich meine Mandantin dazu außerstande, da dies mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben kollidiert, die sie ihrerseits gegenüber ihren Kunden einhalten muss. Ggf. stelle ich Ihnen anheim, diese Frage zuerst einmal mit der Datenschutzstelle in Ihrem Hause abzuklären, und erforderlichenfalls diese Frage auch dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vorzulegen.

...
feiere das immer noch ab!
Olivia hat geschrieben:Fahrtenbuch für Einzelfahrscheine :ohnmacht:

siehe oben, das wird ncith passieren!

hätten die herrschaften gerne, damit sie sehen können: ahh den kunden hat sie

btw. fahrten von wohnung zum arbeitsort gibt es bei mir ja nicht :D
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#44

Beitrag von Olivia »

Im Verkehrsrecht gilt eine Fahrtenbuchauflage durchaus als Strafe.
helz

Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#45

Beitrag von helz »

siehste
aber für fahrscheine hat man da auch noch icht vin gehört
bin gespannt was das JC und wahrscheinlich später das gericht sagt
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Günter
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#46

Beitrag von Günter »

Ich nicht, denn eins ist klar. Das ist ein Verstoß gegen alle Datenschutzbestimmungen und das bundesdatenschutzgesetz. Die Namen und Adressen der Kunden dürfen auf keinen Fall dem JC bekannt gemacht werden. Damit ist das Thema vom Tisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#47

Beitrag von Olivia »

Womöglich will das JC auch noch wissen, was in den Terminen besprochen wurde und ob man das nicht auch (kostensparend) telefonisch hätte klären können. Wenn das Fahrtenbuch auf dem Tisch liegt, wird auch darin herumgestochert. Im schlimmsten Fall ruft das Jobcenter bei den Kunden an, um die Angaben zu kontrollieren.

Sorry für das Schwarzsehen, aber ein Fahrtenbuch kommt nicht in Frage!
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#48

Beitrag von Koelsch »

Auch bei Autofahrern sieht das JC-Fahrtenbuch anders aus als beim FA. Auch da werden nach meiner Meinung keine Namen genannt, wg. Datenschutz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#49

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben: Womöglich will das JC auch noch wissen, was in den Terminen besprochen wurde und ob man das nicht auch (kostensparend) telefonisch hätte klären können. Wenn das Fahrtenbuch auf dem Tisch liegt, wird auch darin herumgestochert. Im schlimmsten Fall ruft das Jobcenter bei den Kunden an, um die Angaben zu kontrollieren.

Sorry für das Schwarzsehen, aber ein Fahrtenbuch kommt nicht in Frage!
wo in meinen ausführungen siehst du irgendwas, das ich willens wäre, ein fahrtenbuch zu führen?

datenschutz!!! ich schütze die daten meiner kunden.
es geht niemanden was an, was ich mit dem kunden wo und wie bespreche oder für welchen kunden ich wann arbeite!
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Koelsch
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Re: Kosten Mobilticket als Betriebsausgabe

#50

Beitrag von Koelsch »

So, hier mal ein erster Entwurf für die Berufung mit der Bitte um Verbesserungsvorschläge, vulgo Bemeckerung.
Berufung SG Aachen_ano.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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