Zu #754 noch mal alle meine Firmenausgaben waren zum Zeitpunkt der Ausgabe in 15 + 2016 wichtig und richtig und auch nachweisbar erklärt worden am 10.09.2018 in der Verhandlung und original Steuerbescheide lagen dem SG vor zur Einsichtnahme aber dann druckste die Richterin -rum warum weiß ich leider nicht und da nach wurde die Sache vertagt. Und das was ich nun klären will ist wichtig für die kommende Verhandlung.
Hier noch was aus der Verhandlung vom 10.09.2018 :
Hat beantragt die Sache nach
§ 100 SGG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen und aber die Richterin hat in meiner Verhandlung am 10.09.2018 gesagt das Sie meine Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen will ; Ich hatte in der Verhandlung – 10.09.18 darauf hingewiesen das die Vertreter des Jobcenters , die Richterin und die ehrenamtlichen Richter alle auch Jährlich einen Einkommensteuerbescheid machen was niemand bestritten hat in der Verhandlung und den Bescheid können diese Personen bei jeder Behörde vorlegen und er wird von jeder Behörde auch anerkannt ; obwohl alle wissen das es so ist , wird komischerweise mein Einkommensteuerbescheid einfach nicht anerkannt von der Behörde – Jobcenter und dem SG, und das alles verstößt ja gegen Art
3 Satz 1 GG.
Und nun stellt euch alle mal die Frage warum Sie es einfach nicht vorlegen will,
ich denke weil dann alles sich ändert und die Jobcenter ihre Kunden dann einfach nicht mehr so leicht was Unterstellen können ohne Beweise.
Ich will mal grundsätzlich was Klarstellen was ich in meiner Verhandlung auch so dem SG erklärt habe :
Selbstverständlich stehen Firmengewinne oberhalb des Freibetrages abzüglich 20 % dem Jobcenter zu.
Heißt : Freibetrag = 1200,-€ Jährlich (Also 100,-€ pro Monat) und um das zu ermitteln reicht der jährliche Einkommensteuerbescheid aus.