Mal was zu
BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen, aus meiner Sicht.
Aus meiner Sicht endet es nie, in meiner Verhandlung am 10.09.2018 hat die Richterin festgestellt das Ich meine Firmenausgaben belegen kann , siehe Ausschnitt aus meinen Protokoll :
0.0 Protokoll - Seite 2.pdf
Und auf Grund dieser neuen Erkenntnisse also das Ich alle meine Firmenausgaben erklären und nachweisen kann ist das Jobcenter zum Überprüfen aller alten Firmenausgaben noch mal verpflichtet, denn es hat sich in meiner Verhandlung nachweislich herausgestellt das alle Rückforderungen nur auf Unterstellungen meiner Sachbearbeiter beruhen bzw. frei erfunden wurden von Sachbearbeitern. Vorab in dem Protokoll steht auch schon das die Richterin meine Klagen abweisen tut. Habe vorsorglich auch schon eine Überprüfungsantrag beim Jobcenter eingereicht wo drin steht auf Grund der neuen Erkenntnisse durch die Richterin das das Jobcenter alle Firmenausgaben ab 2015 noch mal prüfen soll. Ich denke mein einfachen Forderungen sind so auch gerechtfertigt. Denn der Richterin merkt man in der Verhandlung an das sie nicht ganz neutral ( Interessen vom Jobcenter waren ihr wohl wichtiger.) war und das spiegelt sich im Urteil so weit es bekannt ist wieder, warte noch auf das Urteil mit Begründung.
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