Quelle => https://www.arbeitsschutz-portal.de/bei ... nfall.html
Der Sturz auf einer Kellertreppe zu Hause kann ein Arbeitsunfall im Homeoffice sein.
"Der Versicherungsschutz scheitert nicht daran, dass der Unfall sich innerhalb der Wohnung des versicherten Arbeitnehmers ereignet hat. Die an der Außentür des Wohnhauses orientierte Grenzziehung für Betriebswege greift gerade nicht, wenn sich sowohl die Wohnung des Versicherten als auch seine Arbeitsstätte im selben Haus befinden und wenn der Betriebsweg (hier: die Kellertreppe) in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird." Quelle => https://www.otto-schmidt.de/news/arbeit ... 12-04.html
Verfahrensgang
SG Augsburg, 31.01.2014 - S 8 U 168/13
LSG Bayern, 05.04.2017 - L 2 U 101/14
BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R
Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor.=> https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 8%2F17%20R
Übrigens: Das BSG-Urteil, Az.: B 2 U 2/15 R vom 5. Juli 2016 besagt: Wer im Home-Office auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme ausrutscht, kann nicht damit rechnen, dass das als Arbeitsunfall gilt. Quelle => https://www.arbeitsschutz-portal.de/bei ... nfall.html
BSG B 2 U 28/17 R Home-office: Sturz auf Kellertreppe kann Arbeitsunfall darstellen
Re: BSG B 2 U 28/17 R Home-office: Sturz auf Kellertreppe kann Arbeitsunfall darstellen
Da gab es in den letzten Jahren mehrere Urteile des BSG mit bestätigtem Versicherungsfall innerhalb der Wohnung.
Für BG-Sachen ist der 2. Senat zuständig, die Urteile beginnen also alle mit "B 2 U xxx/JJ" (falls jemand mal auf der Homepage des BSG nachlesen will).
Für BG-Sachen ist der 2. Senat zuständig, die Urteile beginnen also alle mit "B 2 U xxx/JJ" (falls jemand mal auf der Homepage des BSG nachlesen will).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!