EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Bzgl. Steuererklärung/Steuerbescheid vermute ich mal, dass JC den Steuerbescheid durchaus verlangen darf, das ergibt sich für mich (leider) aus § 21 Abs. 4 SGB X.
Wenn das FA Auskunft geben muss, dann hat JC zunächst mal Dich um Auskunft "zu bitten", klappt das nicht, dann geht JC direkt an's FA
Wenn das FA Auskunft geben muss, dann hat JC zunächst mal Dich um Auskunft "zu bitten", klappt das nicht, dann geht JC direkt an's FA
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ok, dann sollte ich sie ihm natürlich geben.Koelsch hat geschrieben: ↑So 24. Feb 2019, 19:28 Bzgl. Steuererklärung/Steuerbescheid vermute ich mal, dass JC den Steuerbescheid durchaus verlangen darf, das ergibt sich für mich (leider) aus § 21 Abs. 4 SGB X.
Wenn das FA Auskunft geben muss, dann hat JC zunächst mal Dich um Auskunft "zu bitten", klappt das nicht, dann geht JC direkt an's FA
Und bei der EKS da nehm ich eben die 2 vorherigen, denn die aktuelle ist ja noch nicht fällig
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Wer will denn die "Steuererklärungen" sehen, JC oder der Coach?keindurchblickmehr hat geschrieben: ↑So 24. Feb 2019, 19:07 Da ich ja mit Sicherheit in den nächsten Tagen die Zuweisung zu dieser Maßnahme erhalten werde, stellt sich mir gerade folgende Frage.
Die wollen ja u.a. von mir die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre. Und auch die Anlage EKS vorangegangener Bewilligungszeiträume und Kontoauszüge der letzten 6 Monate - die aktuelle EKS erhält das JC aber erst gegen Ende April von mir, da ich bis zu diesem Zeitpunkt die abschließende EKS abgeben muss.
Welche Unterlagen muss ich denen jetzt geben ? Ich denke mal, die Steuererklärungen gehen den nichts an, oder ?
Nur sehen oder wollen sie die Erklärungen in Kopie haben?
Die Steuererklärungen oder die Steuerbescheide?
Was wollen sie mit den Unterlagen? Sind diese Unterlagen für die Leistungsberechnung relevant oder kann man daraus ein Konzept für die Zukunft entwickeln?
Mag ja sein, dass das JC diese Unterlagen sowieso beim FA einholen kann, aber wozu denn? Ich würde mal davon ausgehen, dass das JC diese Unterlagen nciht ohne einen begründeten Verdacht vom FA einfordern kann, oder?
Ist vielleicht zu früh, für so viele Fragen. Noch ist ja nichts angefordert worden, oder?
Hast Du Unterstützung durch Deine IHK/HWK, einen Berater, einen BWLer in Freundeskreis, Hilfe von einer Vertretung Deines Berufsstandes o.ä.? Wenn nicht, dann vielleicht da mal drum kümmern, das könnte Deine/n Rücken/Position deutlich stärken. Nicht nur ggenüber dem JC/Coach sonder nauch für Dich selbst.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Der Coach will also praktisch die gesamte Unternehmensbuchhaltung zur Akte nehmen?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Bis jetzt ist noch keine Zuweisung oder ähnliches da. Ich gehe davon aus, daß das morgen kommt.
Der Coach möchte zum Erstgespräch :
Unterlagen, die Ihr Geschäft beschreiben ( Werbezettel, Flyer, Prospekte .... )
Verträge, die mit ihren Kunden schließen (Beispiele oder Muster)
Mietvertrag für Geschäft/Laden
Lebenslauf
Kontoauszüge der letzen 6 Monate
Steuererklärungen der letzten 2 Jahre
BWA Vorjahr und laufendes Jahr
Planungen der nächsten 6 Monate
Aufstellung der Schulden
Aufstellung privater Aufwendungen
Businessplan soweit vorhanden
Aktueller Bewilligungsbescheid vom JC
Anlage EKS vergangener Bewilligungszeitraum ( sofern vorhanden)
Unterstützung - außer vom Engelchen - habe ich keine, wüsste auch grad nicht,wo ich mich da hin wenden könnte.
Der Coach möchte zum Erstgespräch :
Unterlagen, die Ihr Geschäft beschreiben ( Werbezettel, Flyer, Prospekte .... )
Verträge, die mit ihren Kunden schließen (Beispiele oder Muster)
Mietvertrag für Geschäft/Laden
Lebenslauf
Kontoauszüge der letzen 6 Monate
Steuererklärungen der letzten 2 Jahre
BWA Vorjahr und laufendes Jahr
Planungen der nächsten 6 Monate
Aufstellung der Schulden
Aufstellung privater Aufwendungen
Businessplan soweit vorhanden
Aktueller Bewilligungsbescheid vom JC
Anlage EKS vergangener Bewilligungszeitraum ( sofern vorhanden)
Unterstützung - außer vom Engelchen - habe ich keine, wüsste auch grad nicht,wo ich mich da hin wenden könnte.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Nimm mit, was Du greifbar hast. Ich würde da jetzt keine "Klimmzüge" machen.
private Aufwendungen gehen ihn nix an, BWA - hast Du denn sowas?
Steuererklärungen werden per ELSTER abgegeben, der Ausdruck sagt meines Erachtens herzlich wenig und mehr hat man nicht.
private Aufwendungen gehen ihn nix an, BWA - hast Du denn sowas?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
BWA hab ich nicht, noch nie gehabt.Koelsch hat geschrieben: ↑Mo 25. Feb 2019, 18:59 Nimm mit, was Du greifbar hast. Ich würde da jetzt keine "Klimmzüge" machen.
private Aufwendungen gehen ihn nix an, BWA - hast Du denn sowas?
Steuererklärungen werden per ELSTER abgegeben, der Ausdruck sagt meines Erachtens herzlich wenig und mehr hat man nicht.
Steuerklärungen hab ich glaub nicht ausgedruckt. Ich nehm den Steuerbescheid, der sagt noch weniger Den kann er gerne anschauen, dann nehm ich ihn wieder mit
Ich werd mal schauen, was ich mitnehm.
Ansonsten hab ich, das hab ich ja ganz vergessen, nen tollen Anwalt im Rücken. Der freut sich immer, wenn ich mich melde
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Der Coach soll Dir unbedingt ein gutes Gutachten schreiben. Es kommt ganz auf den Coach an. Wie ist der denn so?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ich war ja noch nicht dort, ich kenn ihn noch nicht. Ich werde berichten, wenn da Erstgespräch war. Ich denke mal nicht, daß das JC ein positives Gutachten von ihm will, eher das Gegenteil. Ob ich das beeinflussen kann, weiß ich ja erst, wenn ich mit ihm gesprochen hab.
- marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Lebenslauf?
Will der Coach kdm einstellen?
Wird das ein Bewerbungsgespräch?
Wenn Lebenslauf, dann nur einen sehr groben.
Abgesehen davon kriegt der auch nur eine postalische Adresse.
Kein Telefon, händie, E-Mail-Addy, kein facebook oder sonst. "social-media".
Nein!
Will der Coach kdm einstellen?
Wird das ein Bewerbungsgespräch?
Wenn Lebenslauf, dann nur einen sehr groben.
Abgesehen davon kriegt der auch nur eine postalische Adresse.
Kein Telefon, händie, E-Mail-Addy, kein facebook oder sonst. "social-media".
Nein!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Danke Marsu,marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 25. Feb 2019, 20:02 Lebenslauf?
Will der Coach kdm einstellen?
Wird das ein Bewerbungsgespräch?
Wenn Lebenslauf, dann nur einen sehr groben.
Abgesehen davon kriegt der auch nur eine postalische Adresse.
Kein Telefon, händie, E-Mail-Addy, kein facebook oder sonst. "social-media".
Nein!
aber wie soll ich das begründen, daß er keine Handy-Nummer (Festnetz gibts nicht) oder Email Adresse von mir bekommt ? Das andere bekommt er sowieso nicht
- marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Frag ihn doch, wozu er die Nr. von Dir braucht?
Um dem JC das Gutachten zu schicken?
Wenn er/sie Fragen hat, darf er/sie postalisch stellen.
Und Du wirst sie dann auch nur postalisch beantworten.
Ansonsten gilt Datenschutz und Du willst aufgrund schlechter Erfahrung eben nicht Deine Kontaktdaten mit der Gießkanne verteilen.
Denn es gilt im Prinzip auch hier: Gesagtes ist "Gone by the wind!".
Er ist im Auftrag des JC tätig!! Er bekommt sein Geld vom JC und nicht von Dir!!
Um dem JC das Gutachten zu schicken?
Wenn er/sie Fragen hat, darf er/sie postalisch stellen.
Und Du wirst sie dann auch nur postalisch beantworten.
Ansonsten gilt Datenschutz und Du willst aufgrund schlechter Erfahrung eben nicht Deine Kontaktdaten mit der Gießkanne verteilen.
Denn es gilt im Prinzip auch hier: Gesagtes ist "Gone by the wind!".
Er ist im Auftrag des JC tätig!! Er bekommt sein Geld vom JC und nicht von Dir!!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
E-Mail würde ich ihm geben, Telefon etc. aber nicht. Einfach erklären, nach Deinen Erfahrungen muss alles im Zusammenhang mit JC "halbwegs beweisbar" sein. Für Mail ist das gegeben, für Telefon nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ich denke, er wird sagen, zur Terminvereinbarung. Er will ja so wie das vom JC gehört habe, auch meine Ladenräume besichtigen. Da hat sich das JC ja so drüber aufgeregt, weil ich das denen nicht erlaubt habe.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 25. Feb 2019, 20:10 Frag ihn doch, wozu er die Nr. von Dir braucht?
Um dem JC das Gutachten zu schicken?
Wenn er/sie Fragen hat, darf er/sie postalisch stellen.
Und Du wirst sie dann auch nur postalisch beantworten.
Ansonsten gilt Datenschutz und Du willst aufgrund schlechter Erfahrung eben nicht Deine Kontaktdaten mit der Gießkanne verteilen.
Denn es gilt im Prinzip auch hier: Gesagtes ist "Gone by the wind!".
Er ist im Auftrag des JC tätig!! Er bekommt sein Geld vom JC und nicht von Dir!!
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Das geht doch am Besten über e-mail
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Sozialdaten nur soweit sie zur Erfüllung derer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. Geschäftsgeheimnisse gehören zu den Sozialdaten.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/35.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/67a.html
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https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/67a.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Hat der Coach seine Anforderungsliste bezüglich der Firmendaten schriftlich übermittelt?
Im Anschluss an das Einzelcoaching wird es eine bestimmt eine Gruppenberatung geben. Die Kleingruppen ziehen sich über mehrere Wochen/Monate.
Im Anschluss an das Einzelcoaching wird es eine bestimmt eine Gruppenberatung geben. Die Kleingruppen ziehen sich über mehrere Wochen/Monate.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Nein, ich habe nur einen ausgedruckten Flyer vom JC bisher erhalten. Da steht eben drin, was man zum Erstgespräch alles an Unterlagen mitbringen soll.
Es gibt nur Einzelcoaching. Sind alles einzelne Module. Das erste Modul dauert lt. JC 1 Monat, es soll wohl 2 kurze Termine in der Woche geben, die sich aber nach meiner Selbstständigkeit richten ... wie gesagt, mehr weiß ich auch noch nicht.
- angel6364
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Schubs doch mal den Flyer hier rein.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Je nachdem wie viel Teilnehmer zugewiesen wurden, könnte es sein, dass man während der Einführungsveranstaltung des Massnahmeträgers ein Wahlrecht hat, was den Coach aus dem angebotenen "Pool" angeht. Da gilt es dann, sich sofort den auszusuchen, der am besten zum Unternehmen passt! Bei der Einführungsveranstaltung könnten sich die Coaches eventuell kurz vorstellen, anhand dessen müsste dann entschieden werden.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Werden solche Massnahmen eigentlich öfter zugewiesen, oder ist das im Lauf der Zeit weniger geworden?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es gibt dort lt. Flyer nur 2 Coaches, und da einer davon aus Nürnberg ist, denke ich, daß es dieser sein wird.Olivia hat geschrieben: ↑Mo 25. Feb 2019, 22:15 Je nachdem wie viel Teilnehmer zugewiesen wurden, könnte es sein, dass man während der Einführungsveranstaltung des Massnahmeträgers ein Wahlrecht hat, was den Coach aus dem angebotenen "Pool" angeht. Da gilt es dann, sich sofort den auszusuchen, der am besten zum Unternehmen passt! Bei der Einführungsveranstaltung könnten sich die Coaches eventuell kurz vorstellen, anhand dessen müsste dann entschieden werden.