Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

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Koelsch
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Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhielt die folgende Mitwirkungsaufforderung:
urlaub_ano.pdf
Arbeitgeber gibt keine "Urlaubsgenehmigung" das eLB dort ein Stundenkontingent hat und wann eLB das abarbeitet, ist allein eLB's Sache. Es gibt keine Anwesenheitspflicht an bestimmten Tagen. Das weiß die JC-Tante scheint sie aber so vom Kopp her zu überfordern.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ist die "Urlaubsgenehmigung" zur Leistungsberechnung notwendig?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Günter
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Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde das Mädel mal arbeiten lassen.

Wertes verklärtes Käthchen,

bitte begründen sie Ihre Forderung nach einer Urlaubsgenehmigung durch den AG. Bitte weisen sie in dem Zusammenhang die gesetzliche Grundlage einer Urlaubsgenehmigung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §33 SGB I und §67 SGB X nach.

Mein Arbeitgeber ist nicht bereit Daten über Personalplanung in seinem unternehmen ohne gesetzliche Grundlage, Dritten zugänglich zu machen.



Mit demütigen Grüßen

Ihr Almosenempfänger.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#4

Beitrag von der ratlose »

Wenn ich mit meinem Program die PDF öffne kann ich kurz die Klarnamen lesen.
Ihr Vorname wie auch den Nachname haben den selben Anfangsbuchstaben.
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Koelsch
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Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#5

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben: Mi 27. Feb 2019, 14:24 Wenn ich mit meinem Program die PDF öffne kann ich kurz die Klarnamen lesen.
Ihr Vorname wie auch den Nachname haben den selben Anfangsbuchstaben.
Danke für den Hinweis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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HarzerUrvieh
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Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich wüsste auch nicht, dass ich als AG eine solche Bescheinigung ausstellen müsste, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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