Meine Klagen vor dem SG
- kleinchaos
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Oli mal nen Eimer Sonnenblumengelb schenken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Klagen vor dem SG
Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.
Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann.
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.
Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Sage ich doch immer man kann das gleiche Geld nicht zweimal ausgeben.
Und wer auch kein Geld hat, kann auch denen nichts zurückzahlen.
Und wer auch kein Geld hat, kann auch denen nichts zurückzahlen.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Sind bei einem Urteil Zahlungsmodalitäten möglich, die von der gesetzlichen Regelung abweichen und gleich im Urteil mit drinstehen?
Am besten gleich der Datenweitergabe an das Gruselamt widersprechen und auch dagegen vorgehen. Die Rechtsfrage der Aufrechnung von Grusi-Leistungen mit Ansprüchen aus dem SGB II muss erst noch vollständig geklärt werden, ehe Geld fliessen kann oder nicht.und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann.
Re: Meine Klagen vor dem SG
@Koelsch... wie viel Euronen möchte das Jobcenter denn von dir wieder haben?Koelsch hat geschrieben: ↑Do 25. Apr 2019, 22:22 Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.
Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Evtl. einen Antrag auf Schuldenschnitt stellen, § 44 SGB II.
Die Einziehung der Ansprüche wäre unbillig, da Du auch als Rentner noch weiterarbeitest und der Einzug der Forderung aus einem anderen Rechtskreis bei einem erwerbstätigen Rentner im letzten Lebensabschnitt eine ungerechte Härte darstellen würde. Vielleicht auch auf die Beeinträchtigung des Hörvermögens hinweisen, ggf. Attest des Arztes beifügen und auf erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Gesunderhaltung hinweisen, auch im Zusammenspiel mit der Erwerbstätigkeit.
Die Einziehung der Ansprüche wäre unbillig, da Du auch als Rentner noch weiterarbeitest und der Einzug der Forderung aus einem anderen Rechtskreis bei einem erwerbstätigen Rentner im letzten Lebensabschnitt eine ungerechte Härte darstellen würde. Vielleicht auch auf die Beeinträchtigung des Hörvermögens hinweisen, ggf. Attest des Arztes beifügen und auf erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Gesunderhaltung hinweisen, auch im Zusammenspiel mit der Erwerbstätigkeit.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Danke, Versuch macht kluch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Gibt es eigentlich eine systemübergreifende gesetzliche Regelung, wie die Rückabwicklung von Sozialleistungen nach dem SGB II abläuft, wenn der Leistungsempfänger mittlerweile im SGB XII angesiedelt ist? Das Sozialamt ist nicht das Jobcenter. Kann das Sozialamt Forderungen des Jobcenters einziehen, bzw. auf den Forderungseinzug der BA übergeleitete Forderungen?
Re: Meine Klagen vor dem SG
Ja, das geht m.E. Nach den § 102 SGB X und folgende.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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