Meine Klagen vor dem SG

Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Meine Klagen vor dem SG

#176

Beitrag von kleinchaos »

Oli mal nen Eimer Sonnenblumengelb schenken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Meine Klagen vor dem SG

#177

Beitrag von Koelsch »

Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Meine Klagen vor dem SG

#178

Beitrag von Peterpanik »

Sage ich doch immer man kann das gleiche Geld nicht zweimal ausgeben.

Und wer auch kein Geld hat, kann auch denen nichts zurückzahlen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Meine Klagen vor dem SG

#179

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Do 25. Apr 2019, 22:22 Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ......
Sind bei einem Urteil Zahlungsmodalitäten möglich, die von der gesetzlichen Regelung abweichen und gleich im Urteil mit drinstehen?
und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:
Am besten gleich der Datenweitergabe an das Gruselamt widersprechen und auch dagegen vorgehen. Die Rechtsfrage der Aufrechnung von Grusi-Leistungen mit Ansprüchen aus dem SGB II muss erst noch vollständig geklärt werden, ehe Geld fliessen kann oder nicht.
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Meine Klagen vor dem SG

#180

Beitrag von schimmy »

Koelsch hat geschrieben: Do 25. Apr 2019, 22:22 Erhielt heute 2 Bescheide vom JC
- Änderungsbescheid für die "abgeurteilten" Sachen
- Rückforderungsbescheid auf der Basis.

Muss ich in den nächsten Tagen mal gucken, ob JC alles richtig gemacht hat ...... und dann ggf freundlich mitteilen, dass ich als Gruselempfänger leider nicht rückerstatten kann. :unschuld:
@Koelsch... wie viel Euronen möchte das Jobcenter denn von dir wieder haben?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Meine Klagen vor dem SG

#181

Beitrag von Olivia »

Evtl. einen Antrag auf Schuldenschnitt stellen, § 44 SGB II.

Die Einziehung der Ansprüche wäre unbillig, da Du auch als Rentner noch weiterarbeitest und der Einzug der Forderung aus einem anderen Rechtskreis bei einem erwerbstätigen Rentner im letzten Lebensabschnitt eine ungerechte Härte darstellen würde. Vielleicht auch auf die Beeinträchtigung des Hörvermögens hinweisen, ggf. Attest des Arztes beifügen und auf erhöhte Aufwendungen im Rahmen der Gesunderhaltung hinweisen, auch im Zusammenspiel mit der Erwerbstätigkeit.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Meine Klagen vor dem SG

#182

Beitrag von Koelsch »

Danke, Versuch macht kluch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Meine Klagen vor dem SG

#183

Beitrag von Olivia »

Gibt es eigentlich eine systemübergreifende gesetzliche Regelung, wie die Rückabwicklung von Sozialleistungen nach dem SGB II abläuft, wenn der Leistungsempfänger mittlerweile im SGB XII angesiedelt ist? Das Sozialamt ist nicht das Jobcenter. Kann das Sozialamt Forderungen des Jobcenters einziehen, bzw. auf den Forderungseinzug der BA übergeleitete Forderungen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Meine Klagen vor dem SG

#184

Beitrag von Koelsch »

Ja, das geht m.E. Nach den § 102 SGB X und folgende.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“