Kurze Erläuterung - der "Knackpunkt" sind die Fahrtkosten in der vEKS.
Angesetzt wurden vom JC 10 Cent / km als "vorläufige" Betriebsausgaben für Auto, von uns wurden 27 Cent angesetzt, basierend auf den ADAC Daten für das vorhandene Fahrzeug. Bei einer durch Fahrtenbuch aus der "Vorzeit" sehr glaubhaft gemachten 43.000 km Fahrleistung im halben Jahr mach das einen "kleinen" Unterschied bei den Betriebsausgaben von € 7.310 im BWZ.
Mein Antwortentwurf an's JC:
Danke für Ihr Schreiben vom 28.6.2019.
Ich interpretiere die Rechtslage anders als Sie, aber das ist ja nicht ungewöhnlich, solch unterschiedliche Interpretationen sichern ja letztlich die Arbeitsplätze in Anwaltskanzleien, Gerichten, Rechts- und Widerspruchsabteilungen.
Der Widerspruch wird selbstverständlich nicht zurück gezogen.
- Zu den 10 Cent Fahrtkosten: Diese 10 Cent werden ausschließlich genannt für Fahrten mit Privatfahrzeugen oder private Fahrten mit Betriebsfahrzeugen. Hier handelt es sich völlig ohne jeden zweifel um ein Betriebsfahrzeug, daher sind hier realistischen Kosten anzusetzen. Dies habe ich in der vEKS gemacht
- Durch die unbegründete Kürzung der angesetzten Kfz._Kosten unterlaufen Sie die Ihnen obliegende oberste Pflicht, für eine Deckung meines Bedarfs zu sorgen
- Ihre Aussage, meine nachgewiesenen Krankenkassenbeiträge seien bei der Prüfung meines Anspruchs nicht zu berücksichtigen, ist für mich grob falsch