JC Antwort auf Widerspruch

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Koelsch
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JC Antwort auf Widerspruch

#1

Beitrag von Koelsch »

Es wurde Widerspruch eingelegt und JC schreibt dazu
2019-07-03 JC zu Widerspruch _ano.pdf
Kurze Erläuterung - der "Knackpunkt" sind die Fahrtkosten in der vEKS.

Angesetzt wurden vom JC 10 Cent / km als "vorläufige" Betriebsausgaben für Auto, von uns wurden 27 Cent angesetzt, basierend auf den ADAC Daten für das vorhandene Fahrzeug. Bei einer durch Fahrtenbuch aus der "Vorzeit" sehr glaubhaft gemachten 43.000 km Fahrleistung im halben Jahr mach das einen "kleinen" Unterschied bei den Betriebsausgaben von € 7.310 im BWZ.

Mein Antwortentwurf an's JC:
Danke für Ihr Schreiben vom 28.6.2019.
Ich interpretiere die Rechtslage anders als Sie, aber das ist ja nicht ungewöhnlich, solch unterschiedliche Interpretationen sichern ja letztlich die Arbeitsplätze in Anwaltskanzleien, Gerichten, Rechts- und Widerspruchsabteilungen.
  • Zu den 10 Cent Fahrtkosten: Diese 10 Cent werden ausschließlich genannt für Fahrten mit Privatfahrzeugen oder private Fahrten mit Betriebsfahrzeugen. Hier handelt es sich völlig ohne jeden zweifel um ein Betriebsfahrzeug, daher sind hier realistischen Kosten anzusetzen. Dies habe ich in der vEKS gemacht
  • Durch die unbegründete Kürzung der angesetzten Kfz._Kosten unterlaufen Sie die Ihnen obliegende oberste Pflicht, für eine Deckung meines Bedarfs zu sorgen
  • Ihre Aussage, meine nachgewiesenen Krankenkassenbeiträge seien bei der Prüfung meines Anspruchs nicht zu berücksichtigen, ist für mich grob falsch
Der Widerspruch wird selbstverständlich nicht zurück gezogen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#2

Beitrag von Koelsch »

Ja, aber in der vEKS gibt's die tatsächlichen Kosten noch nicht. Da wird geschätzt, aber diese Schätzung muss eben realistisch sein - und da hilft der ADAC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#3

Beitrag von marsupilami »

Aus püschologischen Gründen im Eingangssatz das Wort "Gerichten" entweder als massive Drohung ganz an den Anfang setzten oder als subtiler Hinweis - ich gehe auf's Ganze - an das Ende der Aufzählung setzten.

Nein, das liest kein Mensch bewußt mit diesen Hintergedanken.
Aber unbewußt.

Dann wie Wampe schon geschrieben hat.


Der 2. Punkt kann raus, da er ja schon durch Punkt 1 abgearbeitet ist.
Außerdem ist der 2. Halbsatz - in meinen Augen - lächerliche Polemik.
Oberste Aufgabe des JC ist Vermittlung in Arbeit. Für die Deckung der Lebenshaltungskosten bzw. des Bedarfs hat im Grundprinzip erstmal der/die eLB selbst zu sorgen.
Jaaaa, das klingt nach sozialhilfe24 - deshalb schreiben - wenn schon:
.... unterlaufen Sie konsequent und massiv meine Bemühungen, für die Deckung meines Bedarfs zu sorgen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#4

Beitrag von Koelsch »

War Erstantrag, SB'chen hatte alle Daten der 3 Monate vor Antragstellung - aber trotzdem setzte er die 10 Cent an und damit kein ALG II Anspruch gegeben nach seiner Meinung
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Günter
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#5

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Fr 5. Jul 2019, 09:54
Oberste Aufgabe des JC ist Vermittlung in Arbeit. Für die Deckung der Lebenshaltungskosten bzw. des Bedarfs hat im Grundprinzip erstmal der/die eLB selbst zu sorgen.
Jaaaa, das klingt nach sozialhilfe24 - deshalb schreiben - wenn schon:
.... unterlaufen Sie konsequent und massiv meine Bemühungen, für die Deckung meines Bedarfs zu sorgen.
Das SGB II heißt aber nicht Gesetz zur Arbeitsvermittlung, sondern: Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#6

Beitrag von Peterpanik »

Ist doch einfach man nutzt sein Firmenauto nur für die Firma und nichts anderes dann kann man alle Kosten als Firmenausgaben eintragen.

Ich mache das selbst so seit Jahren und mache keine Privatfahrten mit dem Firmenauto, aber das Jobcenter meint ich mache auch
Privatfahrten mit dem Firmenauto und unterstellt mir Betrug ohne Beweise für ihre Unterstellungen was üblich ist beim Jobcenter.
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Koelsch
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Re: JC Antwort auf Widerspruch

#7

Beitrag von Koelsch »

Nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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