Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

Der Doc
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Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#1

Beitrag von Der Doc »

Moin :)
(Ja ich weiß ich böses Mensch hab schon lange nichts mehr von mir hören lasen: Umzug in den Norden hat gut geklappt;Gesundheit hab ich unterwegs verlohren (80%behinderung)

Ich schlidder immer mal wieder ne weile in Rente dann wieder Hartz IV weil die Rentenkasse mich aufeinmal doch fitt findet, es JC versucht dann wieder mich in die Rente zu verschieben und es geht von vorne los

Ich nehm das mit Friesischer Gelassenheit :)
Bisher haben das auch die damen von der ARGE so gehandhabt jetzt ist da aber so ein altes bösartiges weib ... kurz
Wie gesagt Schwerbehindert ... Gehgeschädigt <2,0km/h .. die dame möchte mich unbedingt in nen Kurs bringen, habe ich erfolgreich abgewehrt bisher, jetzt aber kommt Sie mit bewerbungstraining :-/. Das Problem der Ort des Seminares ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur Schwer zu erreichen ca 45min 1 weg. Ihr vorschlag ich könnte den km doch laufen was ich schon mal als Frechheit empfinde und persönlichen angriff ! Achso bewerbungen soll ich nur im Umkreis von 35km schreiben

Kann ich mich darauf berufen das die Massnahme für mich nicht erreichbar ist ?
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Hast Du die <2 km im Attest/Gutachten?

Rechne dann mal vor, Fußweg zu Haltestelle = Minuten, Sitzgelegenheit dort keine, schon allein daher kauf zumutbar, dann Fahrzeit, und Dauer Fußweg von Haltestelle zur Maßnahme.

Weiterhin schriftlich beim JC nachfragen, in wie weit in der Maßnahme auf Deine individuellen Vermittlungshemmnisse eingegangen wird, denn nur wenn das gegeben ist, kann so was doch Sinn machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#3

Beitrag von Der Doc »

Yap das hab ich schriftlich !
Hat meine Arbeitsvermittlerin, die Dame von den Kosten auch
Hat der Amtsarzt
Hat die Rentenkasse
Das "Geht nicht" hab ich schriftlich und der ARGE müßte es in diversen Kopien vorliegen
Ich leide auch unter extremen Erschöpfungszustanden nach leichtester Körperlicher Beanspruchung (Schriftlich)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#4

Beitrag von Der Doc »

Ihr Vorschlag
160m zum Bus (5min)
Bus ---- (6min)
... 1000 meter (30 min)
Rückweg
Das Selbe nur 1000 meter bergauf

Alternative
31 minuten mit dem Bus ... davon allerdings 7min Fußweg (Keine Ahung auf was die 7min sich beziehen) brauch ich bestimmt min. 15!
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#5

Beitrag von marsupilami »

GdB 80 % mit "G"?

Und Du hast div. Atteste?

Wenn Du den Nerv dazu hast, würde ich mich mit der Tante anlegen.
Du verweigerst die Teilnahme mit der Begründung: weil nur a) nur Öffis, b) sowohl bei der Hinfahrt als auch bei der Rückfahrt sind zu und von den Haltestellen Wegstrecken zurückzulegen, die für Dich mit den GdB 80 % [mit Merkzeichen "G" - wenn vorhanden] und dem attestierten Gesundheitszustand (entsprechende Atteste liegen ihnen bzw. ihrem ÄD vor) nicht zu bewältigen sind.

Wenn die Tante die Leistung einstellen will, in die Anhörung das gleiche reinschreiben.
Stellt sie ohne Anhörung die Leistungen ein, direkt bei Sozialgericht aufschlagen und eA beantragen.
Das gleiche wenn sie sanktionieren will.



Du brauchst Dich nicht zu grämen, wenn Du "solange nichts von Dir hören läßt".
Wir helfen trotzdem, soweit wir können.
Es gibt hier keine Lese- oder gar Posting-Pflicht, wenn man sich hier mal hat registrieren lassen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#6

Beitrag von Der Doc »

Ich zittiere mal aus dem was mein Doc jedesmal schreibt :)

..... Bei dieser Erkrankung kommt es zu regelmäßigen Schüben von Muskelkrämpfen sowohl der Skelettmuskulatur wie auch der Eingeweidemuskulatur. Zudem treten - wie auch bei unserem Pat. – regelmäßig heftige Migräneattacken auf ebenfalls durch Gefäßspasmen hervorgerufen und getriggert durch Elektrolytstörungen. Spasmen der Bronchialgefäße führen zu einer Asthmasymptomatik. Der Symptomenkomplex führt in seiner Gesamtheit zu rascher Erschöpfbarkeit, vermehrtem Schlafbedürfnis, stark verminderter körperlicher Belastbarkeit mit erheblichen Einschränkungen, die Gehstrecke in der Ebene ist begrenzt auf 1,4 km für die der Pat. 30 Minuten benötigt ! Ängstliche Depression und regelmäßig auftretende schwere Aggressionsstörungen belasten den Pat. im Alltag, begleitend kommt es zur Borderline-Symptomatik, die soziale Teilhabe ist damit erheblich eingeschränkt.Krankheitsbedingt kann es zu schweren Störungen des Nervensystems kommen, es treten lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen u.a. auch mit Vorhofflimmern auf. Hierbei besteht dann ein erhebliches Risiko für cardiale Thrombenbildung mit konsekutiv Schlaganfällen und peripheren arteriellen Embolien. Eine intensivmedizinische Betreuung ist dann erforderlich und in der Vergangenheit auch schon mehrfach erfolgt. Wir schätzen daher die dauerhafte Belastung unseres Pat. mit mindestens 50% sowie den nachteilsausgleich „G“ ein. Unser Pat. leidet zweifelsfrei an einer chronischen nicht heilbaren Erkrankung bei der für die Linderung seiner Symptome umfangreiche therapeutische Vorkehrungen zu treffen sind, die die Lebens- und Alltagsplanung erheblich einschränken.

Also nich schimpfen wenn ich schimpfe ... ich meins nicht so. Und gebt mir kein Porzellangeschirr :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#7

Beitrag von Der Doc »

Ich hab gefunden was der Sozialmedizinsiche Arzt das letze mal Schrieb:
zeitweise Arbeiten im Stehen;zeitweise Arbeiten im Gehen;überwiegend Sitzen;leichte Arbeit;Keine Nacht und Wechselschicht;Keine Tätigkeit unter besonderem Zeitdruck,Stressbelastung,akkord oder Fließband;Keine Einsatzwechseltätigkeit;Keine Hitzearbeit;Keine Schweißtreibende Tätigkeit; Keine Tätigkeit Nässe,Kälte,Zugluft,Staub,Rauch,Gasen Dampfen.
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schimmy
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#8

Beitrag von schimmy »

Ich würde es so machen wie von @marsupilami beschrieben.

Letzt endlich geht es der SB nur um ihre Quote die sie zu erfüllen hat.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#9

Beitrag von Günter »

Und ich würde folgendes machen.

Schreiben an den GF des JC

Sehr geehrter .....

in der Anlage erhalten Sie ..... (entsprechende Kopien beilegen) Unterlagen zu meinem Gesundheitszustand. Ihre SB Frau .... will mich trotz meiner Einschränkungen zu der folgenden Maßnahme per Sanktionsdrohung zwingen. Mir ist diese Maßnahme aus folgenden Gründen nicht zumutbar ....

Sollten Sie trotz meiner Einschränkungen auf der Teilnahme bestehen, werde ich mich gegen die darauffolgende Sanktion per eA vor dem Sozialgericht wehren, gleichzeitig wird sich die zuständige Staatsanwaltschaft mit meiner Anzeige wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung befassen.

Mit .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#10

Beitrag von marsupilami »

@ Der Doc:

ich sehe eigentlich nur folgende Alternativen:
entweder Du nimmst teil und legst Widerspruch ein und nimmst die entsprechenden gesundheitlichen Belastungen auf Dich - zumindest bis über den Widerspruch entschieden ist. Das ist - rein rechtlich - der saubere Weg.
Wenn die die Bearbeitung des Widerspruchs entsprechend rausziehen, dann ist die Maßnahme vorbei und die sagen:
Was soll das? Du bist nicht mehr beschwert und es ging doch offenbar.

Der nächste Punkt wird sein, dass man Dir Vermittlungsvorschläge zuschicken wird, auf die Du Dich mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse ordentlich bewerben sollst. Ohne große Rücksicht auf Wegstrecken etc.
Dann musst Du für jeden VV belegen, warum Du Dich nicht beworben hast, warum Du nicht eingestellt wurdest.
Dabei dann ein falsches Wort und sie werden sich daran aufgeilen und sanktionieren und Leistungen entziehen.


Oder aber Du sagst jetzt, vor Teilnahme an der Maßnahme "STOP"
Teilnahme geht aus gesundheitlichen Gründen nicht. Entsprechende Atteste liegen euch vor.
Vermutlich wird die SB weiter rumzicken - erstmal.
Aber wenn Du das jetzt durchziehst, Dich jetzt wehrst, wirst Du vermutlich Ruhe haben.

Evtl. kommt dann: Du bist nicht vermittelbar - ab zu SGB XII
Aber: bis das dann endgültig entschieden ist, hast Du Deine Ruhe und wenigstens Regelsatz + KdU.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#11

Beitrag von Der Doc »

Erstmal Thx :) wie immer
Oder ich geh dein einfachen Weg lehne die EGV ab, warte auf den Verwaltungsakt, reiche gegen den Einspruch ein, und werde am Tag der Massnahme leider 2 Wochen krank (Mein Doc macht bei sowas immer gerne mit).
Die Idee mit der Anzeige gefällt mir allerdings !

jetzt müßt ich noch wissen GF=Geschäftsvorstand ?
EA = einstweilige ... ?

Das ich vom Regelsatz leben muss, komme ich mit klar :) ich brauch nicht viel, und viel kann ich sowieso auch nicht mehr machen ^^. Am liebsten Sitz ich mittlerweile am Deich und guck den Wellen zu is nur doof wenn ich einpenne und es Regnet :D
Ich sehe mich eh ein bißchen als Opfer der Agenda 2010 ... in der Selbsthilfegruppe hats eine die hat das noch vor der Agenda 2010 bekommen, die is sofort Arbeitsunfähig erklärt worden.
Ehrlich gesagt ich selber weiß es nicht, ich schreihe manchmal mein Geschirr an, und wenn was runterfällt .. naja ich weiß nicht wie sowas in nem Betrieb kommen würde geschweige den welcher Arbeitgeber heutzutage sowas lange mitmachen würde
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#12

Beitrag von Koelsch »

GF ist der Geschäftsführer oder Vorstand
EA = EilAntrag
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Wenn es nicht mehr geht, dann ist das eben so. Schwer genug, das für sich selbst zu akzeptieren.
Dann kämpfe drum, dass die SB das kapiert.
Nicht unterschriebene EGV und widersprochener VA schützen nicht vor Maßnahme.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#14

Beitrag von Der Doc »

Also stand der Dinge ....
Ich werde die EGV selbstverständlich nicht unterschreiben, und habe der SB kurz geschrieben das ich verweisend auf meine Gesundheit und nach Suche nach Verkehrsverbindungen das ganze eben einfach nicht zusammen passt. Wir werden sehen was passiert
Ich denke einfach mal Sie wird sich darauf berufen das ich ja ruhig 2x40 min. mit dem Bus fahren kann, da kann ich dann ja auch sitzen. Ich hab mal was gelesen in dem Sinne das Gerichte sagten Die Arbeitssuche soll vorrang haben und wer dann täglich 90minuten mit pendeln am Tag verliert der kann sich nicht mehr auf die Arbeitssuch konzentrieren.. Offiziel darf ich mich ja nur im Umkreis vom 35km Bewerben, was lustiger weise je nach Verkehrsmittel ja auch keine 2x40min Fahrt währen

Zur not Spiel ich eben dreckig und bin krank :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#15

Beitrag von Olivia »

Wie sind denn die Chancen auf einen Arbeitsplatz?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#16

Beitrag von Der Doc »

Allgemein oder Persönlich
Allgemein ... ich sitze hier in Ostfriesland nahe Wilhelmshaven ;) der Stadt der Arbeitslosen :D
Persönlich ... siehe oben + siehe oben ziemlichen Persönlichen handicap wie man ja neudeutsch so schön sagt
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#17

Beitrag von Olivia »

Dann ist die Massnahme doch rausgeschmissenes Geld, oder?
schimmy
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#18

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 08:58 Dann ist die Massnahme doch rausgeschmissenes Geld, oder?
Das interessiert das Jobcenter doch nicht, zumal die Gelder nur so rausgehauen werden.

Es handelt sich in Wilhelmshaven um eine Optionskommune.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#19

Beitrag von Der Doc »

Äh ich gehöre zu Jever, läuft aber aufs selbe raus.
Richtig das ganze System ist krank, deswegen ruft ja sogar die Agentur für Arbeit in Nürnberg auf man soll sich melden wenn man das Gefühl hat auf einem sinnlosen Kurs zu sitzen
Die Dame muss/will sich profilieren und klar sagen SIE hat mich vermittelt, ich war auch schon auf nem sinnlosen kurs wo wir auf dem Deich müll einsammeln sollten, wobei das war fast lustig, wir sahsen zuletzt auf em Deich spielten Karten waren am Snaggen und den Kursleiter hat das 0 Interessiert hauptsache er verdiente sein Geld. Aber dort kam ich hin :) rein in Bus raus aus dem Bus 15min. war mir doch egal
Aber hier ist das Strecke, die Distanz und ja ich trau mir das selber nicht zu das ich das packe ... ich sehe nicht ein das bißchen Gesundheit was noch da is für die zu Opfern, ja es ist was persönliches mit dieser Mist Hippe ! Sie hätte mich genauso auf nen Kurs schicken können wir Puzzeln der findet 300 meter von hier weg da wärs mir Wurst gewesen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#20

Beitrag von Der Doc »

Ich habs mal so gemacht habe meiner SB + GF .. geschrieben das die Massnahme bzw. die Anfahrt zur Massnahme gesundheitlich nicht bewältigbar ist ... jetzt werden wir sehen :)
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#21

Beitrag von Koelsch »

:Daumen:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#22

Beitrag von Der Doc »

Heute kam die Antwort
Man habe meine bedenken geprüft, aber eine tägliche Anfahrt zur Massnahme von täglich 90min. währe völlig Okay, immerhin hätte ich eine Anfahrt/Abfahrt von 2h täglich hinzunehmen .... Das kenn ich so auch, aber das gilt doch dachte ich nur für gesunde ???
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#23

Beitrag von kleinchaos »

Richtig, das gilt für Gesunde. Meines Wissens nach wären 2 Stunden im Rolli wohl auch unzumutbar. Und wenn du zu Fuß 2 Stunden für 1km brauchst, ist das ebenfalls unzumutbar
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#24

Beitrag von Günter »

Kurze Rückantwort:

Da Sie offensichtlich mit der Bewertung meiner gesundheitlichen Einschränkungen überfordert sind, werde ich unverzüglich das zuständige Sozialgericht einschalten.

Außerdem werde ich mich um einen Beratungsschein bemühen, um einen Anwalt mit der Prüfung einer Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung zu beauftragen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#25

Beitrag von Der Doc »

Das mit der Anzeige is ernst gemeint ?
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