Wieviele Personen sind zu rechnen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Wieviele Personen sind zu rechnen

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB ist geschieden. Sein jetzt 12-jähriger Sohn, so ist es mit der Ex und dem Jugendamt vereinbart, lebt jeweils von Donnerstag bis Sonntag bei Papa, Montag bis Mittwoch bei Mama.

JC meint nun, dem Papa stünde keine 2-Personenwohnung zu und mein einen 1 1/2 Personenhaushalt für die Angemessenheit konstruieren zu können.

Problem taucht erst seit dem Umzug des eLB in den Bereich eines "neuen" JC auf, beim vorherigen JC wurde von einem 2-Personenhaushalt ausgegangen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#2

Beitrag von marsupilami »

Wer ist die halbe Person?
eLB oder das Kind?
Wird senkrecht oder quer geschnitten?

Es gibt keine halben Personen.
Daher ist 2-Perso-Haushalt-KdU anzuwenden.
Man möge bitte belegen, wo in den Gesetzen im Allgemeinen und im SGB im Besonderen von halben Personen die Rede ist.
Es ist max. von Minderjährigen bzw. Kindern die Rede.


Was ist mit Rechtssicherheit?
Es kann nicht angehen, dass das eine JC die gleichen Gesetze anders anwendet als das andere.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#3

Beitrag von Koelsch »

Das BSG hat heute in einer ähnlichen Sache entschieden - B 14 AS 23/18 R
also mal gucken, bis man da was lesen kann
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#4

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#5

Beitrag von Koelsch »

Eure beiden Postings helfen schon mal, um dem JC "zart" vor's Schienbein zu treten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#6

Beitrag von kleinchaos »

Während der Aufenthaltszeit beim Vater hat das Kind einen KdU-Bedarf. Während der anderen Zeit wird die vom Kind "nicht benötigte KdU" dem Vater als Sonderbedarf zugeschlagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#7

Beitrag von Koelsch »

Also 2-Personen BG unterm Strich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#8

Beitrag von kleinchaos »

ja
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#9

Beitrag von Peterpanik »

:jojo:
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Re: Wieviele Personen sind zu rechnen

#10

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Fr 12. Jul 2019, 12:01 (...)

Ich bin da sogar mal schneller als dejure.org :aufgemerkt:
https://dejure.org/2019,19568
aber nur deshalb, :gaga: :gaga: weil Du zufällig unmittelbar nach Einstellung in den juris-Nachrichten den Terminsbericht dort gesehen hast. :gaga: :gaga:

Ich hatte nämlich am früheren Vormittag auch schon dort geschaut (und auch gestern Abend),, fand aber als aktuellsten Eintrag nur den hinweis auf juris-PR ... "Ermittlung von Flächenabweichungen und deren Auswirkungen auf die Berechnung der Kappungsgrenze"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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