Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Knipsibunti
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Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1

Beitrag von Knipsibunti »

Hallo,

ich habe mich nun entschieden, mich selbst hier anzumelden. Bisher hat der Nutzer jcgeschaedigter Problemfälle von mir hier eingestellt. Nun werde ich das selbst tun.

Folgender Sachverhalt:
Termin heute im Jobcenter bei einem neuen Sachbearbeiter. Aberkennung meiner Selbständigkeit, EGV mit Zuordnung zu Zwangsmaßnahme

Kurzer Umriss:
Von der Selbständigenabteilung wurde ich in die Arbeitsvermittlung geschickt. Von der Arbeitsvermittlung in die Behindertenvermittlung.
Von der Behindertenvermittlung nun zum jetzigen Sachbearbeiter, seiner Ausführung nach "Jurist".

Während des im Grunde positiven Gesprächs mit der Behindertenvermittlung, in dem es darum ging, dass wir uns Ende des Jahres erneut zusammensetzen wollten und darüber diskutieren, ob es möglich ist, dass ich ggf. neben meiner Selbständigkeit eine Teilzeitstelle oder ähnliches ausüben könne, war beim heutigen "Gespräch" davon keine Rede mehr. Alle paar Monate wird mir etwas anderes erzählt.

Der Sachbearbeiter äußerte sich als "Jurist", er hätte sowas wie meinen Fall noch nicht gesehen und es seien "einige Dinge falsch gelaufen" in der Vergangenheit. Es begann damit, dass er mir offenbarte, dass er meine (ich zitiere den Sachbearbeiter Wortlaut) "Selbständigkeit in Anführungszeichen" künftig nicht mehr berücksichtigen wird. Darauf folgten die Worte: "Ich erkenne Ihnen die Selbständigkeit hiermit ab.". "Ab sofort ist meine Selbständigkeit im Jobcenter nicht mehr relevant. Ortsabwesenheiten werden auch nicht mehr bewilligt."
Das waren im Großen und Ganzen die Worte des Sachbearbeiters.

Ein Gespräch erschien mir zwecklos, da er jedweden Versuch, ein Gespräch mit mir zu führen, unterbrach. Da ich keine Gesprächsgrundlage sah, wurde das Gespräch meinerseits abgebrochen. Ich fühlte mich dort, als wäre der Sachbearbeiter Befehlsführer und ich Untergebener, der sich wortlos zu fügen habe.

Er druckte die bereits vorgefertigte EGV aus und drückte mir einen riesigen Berg Unterlagen (vor allem Formulare für Erstattung von Bewerbungskosten etc.) in die Hand.

Ich solle die EGV bis zum 15.07.2019 unterschrieben zurücksenden, ansonsten würde sie per Verwaltungsakt durchgesetzt.
Daraufhin erwiderte ich, dass ich berufsbedingt ortsabwesend bin und das auch bereits im April schriftlich mitgeteilt habe. Daraufhin verschob er den Termin zur Abgabe auf den 15. August. Die Ortsabwesenheiten, das hat er mir zu verstehen gegeben, hat er nicht ablehnen können, weil sie bereits genehmigt waren.

Ich würde mich aufgrund meiner beruflichen Ortsabwesenheiten "der Arbeitsvermittlung entziehen". Auch das ist Unsinn, da ich bis heute bei jedem Vorsprachetermin anwesend war.

Da ich auch vom 09.07.2019 bis 16.07.2019 kurzfristig berufsbedingt unterwegs bin (das hat sich am Wochenende erst ergeben), drückte ich dem Sachbearbeiter ein entsprechendes Schreiben in die Hand. Er meinte, das würde er nicht bewilligen. Ich habe an der Stelle nicht mehr weiter diskutiert. Tatsache ist jedoch, dass für den besagten Zeitraum die Kosten für Unterkunft und Fahrt bereits bezahlt sind (749 Euro zuzüglich Fahrtkosten) und auch mit dem Auftraggeber die Akkreditierung bereits abgesprochen ist. Eine Stornierung ist nicht möglich (steht auch so auf der bereits bezahlten Buchung). Ich werde demnach definitiv bis zum 16.07.2019 beruflich unterwegs sein, egal ob der das "bewilligt" oder nicht. Denn ich habe dafür bereits 750 Euro ausgegeben und muss nun meiner Arbeit nachkommen, um die Kosten auch wieder zu erwirtschaften.

Anbei die EGV als PDF sowie die Maßnahme als PDF.
Die EGV war bereits vor dem Gespräch fertig. Eine Besprechung fand nicht statt. Der Sinn der Maßnahme erscheint mir fragwürdig. Das scheint mir eine typische 0815-Maßnahme zu sein. Der Sachbearbeiter meinte dazu auch nur: "Sie erscheinen zum Termin bei der Maßnahme, für die ich Sie eingetragen habe." Das war alles, was er dazu sagte.

Tatsache ist:
Wenn ich Ende Juli 2019 von meinen beruflichen Terminen zurück bin, habe ich Bilder von 4 Veranstaltungen, die ich aufbereiten muss. Ich rechne mit etwa 100.000 Bilddateien, die gesichtet, sortiert und bearbeitet werden müssen. Wenn ich das nicht tue und die Bilder nicht bereitstellen kann, erziele ich keinerlei Einnahmen, hatte aber durch Vorauslage mehrere tausend Euro Betriebsausgaben. Was das betrieblich bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen, gerade wenn man sich im Leistungsbezug befindet. Dazu kommen Fixkosten von mindestens 300 Euro im Monat, die sich für mindestens die nächsten 1,5 Jahre nicht reduzieren lassen. Das Geld muss ja auch erst einmal erwirtschaftet werden.

Was soll ich nun tun?
Muss ich eine solche EGV und einen solchen Sachbearbeiter überhaupt hinnehmen?
Die Maßnahme wird meine Tätigkeit massiv behindern. Ohne Ortsabwesenheit kann ich im Übrigen gar nicht arbeiten, da ich als Fotograf nun einmal zu den Events fahren muss. Meine Tätigkeit übt sich nicht von zu Hause aus. Die Maßnahme erscheint mir auch unsinnig, da ich seit vielen Jahren selbständig bin. Ich weiß, wie man im Zweifel einen Lebenslauf schreibt.

Ich hoffe, ich finde hier Hilfe. Denn ich weiß niemanden, den ich noch fragen soll.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#2

Beitrag von Knipsibunti »

Kleine "witzige" Anekdote am Rande.
Die Termineinladung zum heutigen Termin erfolgte mit Rechtsfolgebelehrung.
Ich wurde jedoch nicht in dieses Jobcenter eingeladen, sondern in ein ganz anderes Berliner Jobcenter.
Ich habe dann beim Callcenter angerufen und die meinten dort, ich solle trotzdem in das bisherige Jobcenter kommen, da der entsprechende Sachbearbeiter auch in diesem Jobcenter tätig sei und nicht, wie falsch im Einladungsschreiben vermerkt, ins andere Jobcenter.
Als ich den Sachbearbeiter darauf ansprach, zuckte er nur mit den Schultern. Er wisse das nicht, er habe dann im PC vielleicht etwas falsches ausgewählt. Das entzöge sich seiner Kenntnis. Aber ich sei ja lang genug dabei, dass ich schließlich wissen müsse, wo ich denn zu erscheinen habe.

Wenn ich das gewusst hätte, was das für ein Sachbearbeiter ist, wäre ich ohne Nachfrage in dem Jobcenter erschienen, das auf der Einladung steht und hätte "mit Freuden" auf die "Sanktionsandrohung" gewartet. Wie mans macht, macht mans verkehrt.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#3

Beitrag von marsupilami »

Dies ist kein Vertrag auf Augenhöhe, das ist ein Diktat von oben nach unten.

Die ersten 3 Absätze von Punkt 4 sind Begründungen für die Ausstellung dieser EGV und beinhalten nichts von "Unterstützung".

Grundsätzlich kann das JC Dir die Tätigkeit als selbstständiger Fotograf nicht verbieten.
Andererseits kannst Du Probleme bekommen, wenn Du OA mit entsprechender Begründung beantragst, insbesondere dann, wenn es über die 21 Tage OA, die zu gewähren sind (nicht zwangsläufig zusammenhängend) hinausgeht.


Es sollte sich auch bei den JC in der Landeshauptstadt herumgesprochen haben, dass AG selten bis nie eine Eingangsbestätigung auf eine Bewerbung verschicken.

Auf welche Daten genau - "selektiv" ist nicht sehr aussagefähige - wird dem Träger Zugriff gewährt?


Aufpassen bei den Bewerbungskosten: die sind auf den ersten Blick geregelt, sind aber grundsätzlich auf die 260 € pro Jahr gedeckelt.
Nächste Fußangel dabei: Über die Bewerbungskosten für die zugesandten VV wird nichts gesagt.
Wichtig: wenn diese VV eine Rechtsfolgenbeleherung beinhalten, hat man/vrau sind definitiv dort zu bewerben oder eben sehr gute Gründe aufzuführen, wenn nicht.


Verhalten im Krankheitsfall - Seite 5 unten
Hier wird meiner Ansicht nach ziemlich offen von vorneherein Betrug unterstellt: "einfache" AU genügt nicht, Wegeunfähigkeitsbescheinigung wird obligatorisch verlangt.
Damit will sich das JC meiner Ansicht nach vorschnell aus der Verantwortung für eigene Untersuchungen durch den MD schleichen.

https://www.juraforum.de/forum/t/kuerzu ... gt.491231/

https://www.elo-forum.org/threads/wegeu ... ge.164373/


Noch ein Fallstrick bei evtl. Gegenwehr:
Die Maßnahme ist offenbar extra für "Teilzeitler" "konzipiert" - siehe letzte Seite "Maßnahme".
Damit nimmt Dir das JC zusammen mit dem Maßnahmeträger den Wind aus den Segeln, wenn Du sagst:
Diese Zwangsmaßnahme nimmt mir die Gelegenheit, meiner Selbstständigkeit nachzugehen.


So, wie sich das liest, wird jede Gegenargumentation bzw. Veränderung der EGV durch Übersendung des gleichen Inhaltes als Verwaltungsakt erstickt werden.


Summa sumarum: unterschreiben würde ich die nicht - einfach weil Du aus diesem "Vertrag" nur sehr schwer herauskommst, denn wirklich gegen Gesetze verstoßen wird nicht und es sind - nach meiner Lesart - auch keine sittenwidrige Inhalte drin.

Also als VA kommen lassen.
Gegen den oder Teile davon kann man im Ernstfall klagen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#4

Beitrag von Knipsibunti »

Das Gespräch empfand ich als sehr herabwürdigend bzw. herablassend. Ich musste mir stark auf die Lippen beißen, um nicht verbal zu entgleisen.
Ich vermute das Jobcenter ist beleidigt, weil es vom Sozialgericht ein Tritt vors Schienbein bekommen hat.
Es geht denen einfach darum, meine selbständige Tätigkeit zu vernichten. Eine Unterstützung oder "Förderung" durch das Jobcenter gibt und gab es zu keinem Zeitpunkt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Man sieht das auch daran, dass die "Vermittlung" nicht in dem Bereich erfolgt, den ich seit 12 Jahren ausübe, sondern das Jobcenter verweist ausschließlich auf Callcenter- und Helfertätigkeiten.
Wenn ich eine persönliche Anmerkung machen darf: Ich würde bei solchen Tätigkeiten mürbe werden und daran zu Grunde gehen. Ich bin ein kreativ tätiger Mensch.

Es ist schön, wenn der Sachbearbeiter auf 12 Jahre Selbständigkeit (und 12 Jahre Gewinne daraus!) verweist und dabei weder darauf hinweist, dass ich alleine 3 Jahre lang wegen Suizidgedanken und Depressionen in psychotherapeutischer Behandlung war. Ebenso wenig weist er darauf hin, dass ich bereits in der Vergangenheit über 3 Jahre hinweg nur als "nebenberuflich selbständig" eingestuft war, Bewerbungen schreiben musste, die allesamt ohne Ergebnis blieben.

Im Grunde untersagt er mir die Selbständigkeit. Denn als Sportfotograf (wie im Übrigen Hunderte andere in Deutschland) muss ich die Möglichkeit haben, auch zu Sportevents zu fahren, auf denen ich eingeladen bin. Letzteres spielt eine große und gewichtige Rolle in Zeiten der DSGVO, wo ich neben der Einladung auch zusätzlich eine Fotoerlaubnis der Teilnehmer benötige. Das schränkt ohnehin einiges ein, was diese Tätigkeit angeht. Mit 21 Tagen im Jahr komme ich niemals hin. Für Januar bis August habe ich zusammengerechnet 34 Tage Ortsabwesenheit (Samstage und Sonntage nicht mitgerechnet). In der Zeit dazwischen bereite ich die Bildaufnahmen auf, was den weitaus größten Teil der Zeit in Anspruch nimmt. Ich gehe stets in Vorauslage, verdiene mein Geld also mit dem Absatz der Fotos im Nachhinein.
Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, dann steht die Insolvenz, da ich dann die Fixkosten auch nicht mehr bedienen kann.

Hinzu kommt, dass ich nicht vorhabe, mit dem Allerwertesten das einzureißen, was ich mir über all die Jahre mühsam durch eigene Hände Arbeit aufgebaut habe. Für was? Helfertätigkeiten im prekären Arbeitsmarkt?
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#5

Beitrag von marsupilami »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 2. Jul 2019, 18:50 dass ich alleine 3 Jahre lang wegen Suizidgedanken und Depressionen in psychotherapeutischer Behandlung war.
Ist denn überhaupt die volle Arbeitsfähigkeit im Sinne von SGB II gegeben?

Wurde eigentlich mal ein Profiling durchgeführt vor Erstellung einer EGV?
Z.B. der EGV vor dieser?

Wenn kein Profiling erstellt wurde, sollte dies vor der "gemeinsamen Erarbeitung" einer EGV geschehen.

Also wenn keines durchgeführt wurde, dann dem SB mitteilen:
Vor der Zeichnung der EGV bestehe ich auf der Durchführung eines Profilings.
Eine entsprechende Maßnahme zur Feststellung meiner Stärken und beruflichen Fähigkeiten ist nach meiner Ansicht vor der Erstellung einer EGV durchzuführen und die entsprechende Maßnahme und Terminierung mit mir abzusprechen.

Steht in
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Man achte auf die Reihenfolge dort: erst Profiling, dann EGV.
Erzähl aber dem SB nix von dem §§. Wenn der fragt, woher Du das weißt, wo Du das aufgegabelt hast, antwortest Du: es gibt mehrere Möglichkeiten.

Basta.

Bei dem Profiling dann aber auch die evtl. gesundheitlichen Einschränkungen zur Sprache bringen!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#6

Beitrag von Knipsibunti »

Die Maßnahme beinhaltet wohl eine Art Profiling?
Deswegen hab ich das PDF dazu hier hochgeladen. Gesagt wurde dazu nichts, es stand für den Sachbearbeiter (der mich noch nie zuvor gesehen hat) bereits fest. Die EGV war auch bereits fertig.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich komm wohl erst am Freitag dazu, mich da einzulesen
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#8

Beitrag von kleinchaos »

Sportfotograf.
Da wird auch viel über Mundpropaganda beauftragt und eben über die Qualität der Fotos.

Ob Fahrten zu Wettkämpfen nun "Lustreisen" sind, wage ich ja mal zu bezweifeln.

Und machen wir uns doch nichts vor: so mancher Journalist, ob nun freier oder angestellter Mitarbeiter einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung stockt mit ALG2 auf.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#9

Beitrag von Koelsch »

Und das war gut so. Ich sehe hier auch den meines Erachtens illegalen Versuch, eine Selbständigkeit zu torpedieren. Ich würde da schon mal nach einem Anwalt gucken, der sich mit ALG II und Selbstständigen auskennt und Lust auf die Sache hat.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#10

Beitrag von Peterpanik »

:jojo: :jojo:
ernest1950
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#11

Beitrag von ernest1950 »

Wer VOLLZEIT arbeitet zum Mindestlohn bei einer Zeitarbeitsfirma, benötigt HartzIV als Aufstockung zum Überleben.
WENN also eine Selbständigkeit die nicht zum überleben reicht torpediert wird, dürfen auch KEINE Zeitarbeitsverhältnisse vom Jobcenter vermittelt werden. Hunderttausende Arbeitsverhältsnisse wären dann unzumutbar!!!
Nur soviel zum nicht ausreichenden Verdienst bei Selbständigkeit.
Im übrigen ist bei HartzIV unter STRAFE verpflichtend, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu senken. JEDER Verdienst, der den HartzIV-Betrag senkt, MUSS angenommen werden.
Eine Selbständigkeit, die ein Plus ergibt, darf NICHT aufgegeben werden, sonst erfolgt Bestrafung. Der SB verlangt also eine Straftat!!!!

Gruß
Ernie

P.S. Das das Jobcenter eine Vollzeittätgikeit, die MEHR als die Selbständigkeit bringt, verlangen kann, ist etwas völlig anderes. Jedoch ein vorhandener Verdienst darf nicht verböten werden.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#12

Beitrag von Olivia »

Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Aufgeben müssen sie ihre Selbstständigkeit nicht. Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen.

https://www.akademie.de/wissen/alg-ii-s ... aendigkeit
Es ist allgemein bekannt, dass ALG-II-Empfänger selbstständig tätig sein dürfen. Ist man einmal ALG-II-Empfänger, sind selbstständige Einkünfte sogar hochwillkommen, weil dies die Chance erhöht, dass der Bedürftige wieder voll in das Berufsleben einsteigt.

https://lifos-gmbh.de/selbstaendig-und- ... mpfaenger/
Peterpanik
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#13

Beitrag von Peterpanik »

:jojo:
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#14

Beitrag von marsupilami »

Also dem SB die Unterschrift unter diese EGV verweigern mit der Begründung:

1.) Eine selbstständige Tätigkeit auszuüben mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu mindern, können Sie mir grundsätzlich nicht untersagen.

2.) Sie wollen mir freundlicherweise die Rechtsgrundlage nennen für Ihre Verweigerung der OA außerhalb der gesetzlich geregelten OA in Verbindung mit der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.

3.) Es wurde kein Profiling vor der Erstellung bzw. "gemeinsamen" Erarbeitung der EGV durchgeführt.
Ich bin der Auffassung, dass ein Profiling im Sinne des Gesetzgebers definitiv vor der Erstellung/Zeichnung der EGV durchzuführen ist und nicht im Rahmen einer Maßnahme innerhalb der zeitlichen Gültigkeit der EGV.

Dann noch das eine oder andere aus meinem Posting weiter oben.

Ordentlich ausformulieren und dann weg damit.

Ich vermute mal, dass die obigen Kritikpunkte, ausformuliert als Änderungsvorschläge zur EGV nichts bringen werden.
Abgesehen davon, dass ich gerade bei dieser EGV dafür bin, sie nicht zu zeichnen sondern als VA kommen zu lassen.
Gegen letzteres kann man klagen, aus der EGV aussteigen dürfte ungleich schwieriger werden.
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Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#15

Beitrag von Knipsibunti »

Ich bin wieder zurück und habe ein riesiges Paket an Briefen vom Jobcenter in meinem Briefkasten vorgefunden. Der Sachbearbeiter scheint mit aller Macht meine Existenz vernichten zu wollen.

Anbei zwei PDF-Dateien.

Die erste Datei betrifft die Ablehnung der Ortsabwesenheit für den Zeitraum 09.07.2019 bis 16.07.2019.

Dieses Schreiben habe ich erst heute (16.06.2019) zur Kenntnis genommen. Zum Zeitpunkt meiner Abreise am 04. Juli 2019 war das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten. Da ich von einem beruflichen Termin direkt am nächsten Tag zum nächsten Termin gefahren bin, war ich zwischenzeitlich auch nicht mehr zu Hause:

Termin 1 war in Bayern (03.07. bis 07.07.2019, Abreise am 08.07.2019)
Termin 2 war in Österreich (09.07. bis 15.07.2019, Abreise am 16.07.2019)

Aufgrund der "Nähe" (zeitlich wie örtlich) bin ich natürlich direkt von Event 1 zu Event 2 gefahren, da es sich schlicht und ergreifend angeboten hat. Beides waren mehrtägige Events. Eine Rückreise zwischen den Events wäre praktisch und gesundheitlich unmöglich gewesen, außerdem wirtschaftlich kompletter Unsinn. Gesundheitlich deshalb, weil ich doch nicht erst 8 Stunden vom Süden in den Norden fahre, um dann am nächsten Morgen erneut gut 11-12 Stunden vom Norden wieder in den Süden fahre.

Hinzu kommt, dass die Unterkunft für Termin 2 bereits VOR dem Jobcenter-Termin am 02.07.2019 gebucht und bezahlt war. Eine Möglichkeit der Stornierung bestand aufgrund der zeitlichen Nähe nicht. Die Kosten beliefen sich auf 749 Euro, der Zahlbeleg ist vom 29.06.2019.
Hätte ich diesen Termin nicht wahrgenommen, wäre ich auf den Kosten in dieser Höhe sitzen geblieben, da logischerweise auch keine Betriebseinnahmen entgegen gestanden hätten.

Was soll ich in dem Fall nun tun? Im Grunde versucht der Sachbearbeiter, die Selbständigkeit dadurch unmöglich zu machen, weil er sich auf die "Vermittlung" beruft und schlicht und ergreifend keinerlei Ortsabwesenheit bis Ende des Jahres mehr gestatten wird.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass wenn ich bis zum Ende des Jahres meiner Arbeit nicht mehr nachkomme (es stehen noch diverse Events an!), dass ich dann kurzerhand in die Insolvenz rutsche, da die Fixkosten (u. a. hohe Tilgungsraten bewilligtes Darlehen sowie zahlreiche weitere vertragliche Kosten) nicht mehr stemmen kann, wenn ich keine weiteren Einnahmen erziele.


Zweiter Sachverhalt:
Die Zuweisung zur Maßnahme kam nun per "gelben Brief" vom Jobcenter.
Man beachte auch hier, wie mit aller Deutlichkeit der Sachbearbeiter meine Selbständigkeit eliminieren will:

Die Maßnahme soll am 12.08.2019 beginnen.
Der zeitliche Umfang soll 39 Stunden pro Woche (!) zwischen 8 und 18 Uhr betragen (!).
Gehässigerweise steht noch etwas von "unter Berücksichtigung evtl. Nebentätigkeit und max. eine Stunde Fahrtzeit" dabei.
Wie das bei einer 39-Stunden-Maßnahme gehen soll, steht nicht dabei.
Zumal die Maßnahme an sich unsinnig ist.
Was ist denn Sinn und Zweck dieser "Veranstaltung"? Siehe "Informationsflyer".
Warum soll ich einen "Coach" benötigen? Woher nimmt der Sachbearbeiter die Begründung für die Notwendigkeit?

Hinzu kommt, dass ich faktisch komplett mit Arbeit zugeschüttet bin.
Ich war jetzt auf 4 Events, in der letzten Juliwoche kommt ein 5. Event hinzu.
Das heisst, ich werde zum 01. August 2019 etwa 120.000 Fotoaufnahmen haben, die ich aufbereiten muss (das heisst sichten, aussortieren, nachbearbeiten, sortieren und zu Sets zusammenstellen, online stellen, Kundenbestellungen herstellen und ausliefern etc.).
Wenn ich das nicht mache, hatte ich zwar mehrere tausend Euro Geschäftskosten (aus allen 5 Events zusammen), daraus jedoch keinerlei Umsätze, denn wenn ich die Bilder nicht angeboten bekomme (weil die Zeit zur Aufbereitung etc. fehlt), dann kann sich jeder denken, was dann finanziell geschieht. Der Schaden läge bei mehreren tausend Euro, die Rufschädigung und der Vertrauensverlust gegenüber den Kunden (Bilder angefertigt und nicht bereitgestellt) wäre irreparabel und die Insolvenz unausweichlich.


Ich bin inzwischen tatsächlich verzweifelt und habe nur noch panische Angst. Zum ersten Mal in meinem Leben fühle ich mich komplett hilflos.
Hier scheint ein Sachbearbeiter seinen eigenen Willen mit aller Macht durchsetzen zu wollen, ohne auch nur Ansatzweise meine Situation zu berücksichtigen.

Der Witz dabei:
Noch im April (wars April?) war ich zum Termin in der Behindertenvermittlung. Dort ging es im Gespräch darum, ob ich VIELLEICHT im nächsten Jahr IM RAHMEN MEINER MÖGLICHKEITEN EVENTUELL einen Teilzeitjob annehmen könnte. Man verblieb dann dabei, dass dazu ein erneuter Termin gegen Ende des Jahres stattfinden sollte. Man sagte mir direkt vor Ort, dass das ein sehr angenehmes Gespräch mit mir gewesen sei.
Außerdem erzählte man mir, dem Jobcenter wäre daran gelegen, die Streitigkeiten zu beenden und auf eine "vernünftige Basis" zurückzukehren.
Kurz danach ignorierte man einen Gerichtsbeschluss und setzte mir diesen "Sachbearbeiter" vor die Nase. Das ist doch der blanke Terror, den das Jobcenter hier gegen meine Person ausübt. Und ganz ehrlich: Es ist mir alles inzwischen zuviel! Das kann eine einzelne Person gar nicht stemmen, hier stapeln sich Massen an Unterlagen vom Jobcenter und Sozialgericht, ich bekomme diese Berge gar nicht mehr sortiert und bearbeitet!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#16

Beitrag von Peterpanik »

Würde erst mal sofort Widerspruch ein legen und da bei schreiben die Begründung wird nachgereicht in den nächsten 4 Wochen.

So kannst du in aller Ruhe die Sache besprechen hier oder mit einen Rechtsanwalt ohne Zeitdruck zu haben.

Und die anderen hier werden wohl auch noch dir ein paar Tipps dir hier wohl geben.
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#17

Beitrag von kleinchaos »

4 Wochen kannste knicken für die Begründung. 2 Wochen sind allgemein üblich und auch ausreichend.

Zur Maßnahme würde ich nicht hingehen. Mit der Begründung, dass du ja schließlich anrechenbare Gewinne erzielst. Außerdem ist die Maßnahme nicht zielführend.
Wenn diese Maßnahme für eLB mit Einkommen gedacht sein soll, wie verträgt sich da eine 39stündige Präsenzpflicht wöchentlich? Die haben ja wohl den Knall nicht gehört!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#18

Beitrag von Koelsch »

So isses - und ich würde einmal zusammenstellen, wie viele "Vermittlungsvorschläge" das liebe JC denn Dir so im vergangenen Jahr hat zukommen lassen und wie viele während der nicht genehmigten Abwesenheitszeit. Das wäre dann mein Argument gegen "Vorrang der Vermittlung" - dieses Allgemeinblabla ist meines Erachtens unzureichend.

Und wenn JC'chen sich zum Begriff der Tragfähigkeit auslässt, so sei ihm empfohlen, das zitierte Urteil des LSG NRW L 2 AS 2249/12 auch einmal zu lesen. Dieses unterscheidet, anders als das JC, sehr wohl zwischen Tragfähigkeit und Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Es verweist sogar ausdrücklich darauf, dass im Gesetz von Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit gesprochen wird (§ 16c Abs. 1 S. 1 SGB II a.F.) und es verweist auf ein anderes Urteil des LSG NRW L 7 AS 1884/12 Randnummer 40, wo festgestellt wird, tragfähig = schwarze Null.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#19

Beitrag von marsupilami »

Grundsätzlich:
Knipsibunti wird sich garantiert Ärger einhandeln, wenn er nicht zur Maßnahme erscheint. "keine aufschiebende Wirkung"
kleinchaos hat geschrieben: Mi 17. Jul 2019, 07:15 Wenn diese Maßnahme für eLB mit Einkommen gedacht sein soll, wie verträgt sich da eine 39stündige Präsenzpflicht wöchentlich? Die haben ja wohl den Knall nicht gehört!
Diese Begründung ist okay.
kleinchaos hat geschrieben: Mi 17. Jul 2019, 07:15 Mit der Begründung, dass du ja schließlich anrechenbare Gewinne erzielst.
Auch okay.
Ich halte es für sinnvoll, keine konkreten Zahlen anzuführen, da das JC ja mit einem Leistungsbezug über einen längeren Zeitraum argumentiert.
Sondern mit der Begründung von Ernie aus http://www.alg-ratgeber.de/posting.php? ... 8#pr521776 zu argumentieren
ernest1950 hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 19:13 Im übrigen ist bei HartzIV unter STRAFE verpflichtend, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu senken. JEDER Verdienst, der den HartzIV-Betrag senkt, MUSS angenommen werden.
Eine Selbständigkeit, die ein Plus ergibt, darf NICHT aufgegeben werden, sonst erfolgt Bestrafung. Der SB verlangt also eine Straftat!!!!
Weiter:
kleinchaos hat geschrieben: Mi 17. Jul 2019, 07:15 Außerdem ist die Maßnahme nicht zielführend.
Das müsste nach meiner Ansicht weiter begründet werden.
Z.B.: wenn schon Coaching: dann bitte speziell auf meinen Job bzw. Tätigkeit.
Überprüfung der Art und Weise der Auftrags-Akquise, Abarbeitung des Auftrages, Überprüfung des workflows, .... und dann Verbesserungsvorschläge vorlegen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#20

Beitrag von Olivia »

Ist denn in der Vergangenheit eine Massnahme zur Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbständige vorausgegangen?

Das Verbot von Ortsabwesenheiten macht die weitere Ausübung der Selbständigkeit unmöglich. Wie es scheint, hat der Sachbearbeiter keinen Plan zur Abwicklung der Selbständigkeit vorgelegt, auch wurde die Änderung der Integrationsstrategie nicht im beiderseitigen Einvernehmen abgestimmt und es wurden auch nicht die Folgen der Beendigung der Selbständigkeit besprochen. Die Übernahme der entstehenden Insolvenzschulden wurde ebenfalls nicht geregelt.

Und liegt denn ein in der Vergangenheit erstelltes Beratungsgutachten eines Coaches für Selbständige vor, kann das ggf. mal hier eingestellt werden? Aus dem Gutachten müsste für den Fall einer Empfehlung zur Beendigung der Selbständigkeit hervorgehen, warum die Selbständigkeit keinerlei Chancen auf Ertragssteigerung mehr bietet. Es müsste auch die gesundheitliche und persönliche Situation des Selbständigen mit einbeziehen. Es müsste genau aufzeigen, warum keine einzige Massnahme zur Ertragssteigerung mehr denkbar ist und auch, warum keine Preiserhöhung zur Ertragssteigerung denkbar ist. Gegen ein solches Gutachten wäre natürlich der Rechtsweg eröffnet, wenn gegenteilige Ansichten vorliegen. Ohne ein solches fachspezifisches Gutachten darf die Integrationsstrategie nicht einfach geändert werden, wenn dadurch erhebliche Nachteile für den Selbständigen eintreten. Das Gutachten müsste auch aufzeigen, wie die Selbständigkeit langsam und schrittweise in ein Nebengewerbe umgewandelt werden kann, so dass ggf. eine Bewerbung auf Teilzeitstellen erfolgen kann.

Dann noch ein Vorschlag zur Erhöhung des Gewinns. Mach doch eine Preiserhöhung um 50%. Diese wird den Kunden als alternativlos mitgeteilt, da es sich bei den Fotos um Qualitätsarbeit eines Profifotografen handelt. Dazu ein paar gute Paketangebote, wo die Kunden im Abo etwas sparen, Dir aber gleich eine grosse Summe vorab überweisen usw. Dann noch einen Mengenrabatt bei Abnahme von 10, 20, 50 und 100 Bildern. Das ganze verpacken als attraktives Angebot. Und sag jetzt nicht, dass das nicht geht. Nach der Preiserhöhung bist Du schlagartig raus aus dem Bezug und kanst die Briefe vom Jobcenter entsorgen.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich würde nicht auf "andere Maßnahmen" zielen, insbesondere nicht auf so Allgemeinmaßnahmen wie Ertragssteigerung. Den Quatsch hab ich ja seinerzeit am eigenen Leibe miterleben dürfen, der mir "verordnete" Coach, immerhin ein Prof. Dr., schlug zur Verbesserung meiner Erträge vor, ich solle meine Kunden mindestens einmal pro Monat persönlich besuchen. War schwierig, denn erstens brauchte ich für jeden Besuch ein Visum, zweiten wären die Flug- und Hotelkosten z.B. nach Russland und in die Mongolei nicht völlig unerheblich gewesen. :unschuld:

Heißt also, entweder die Maßnahme "passt" sehr genau für's Gewerbe, oder sie ist für die Tonne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#22

Beitrag von Olivia »

Wenn die Bilder aber quasi zum Selbstkostenpreis abgegeben werden, dann deutet das doch auf eine kaufmännische Fehlkalkulation hin, oder nicht?
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#23

Beitrag von Günter »

Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Ortsabwesenheit vom .....

Ihre Begründung, die angeblich fehlende Tragfähigkeit meines Gewerbes würde sie berechtigen, mir die Ausübung meines Gewerbes zu untersagen ist leider nicht korrekt und wird von mir wenn erforderlich mit juristichen Mittel angegriffen werden.

Ihre mangelnde betriebswirtschaftliche Kompetenz zeigt sich schon in der Verwechselung der Begriffe wirtschaftliche Tragfähigkeit und Bedarfsdeckung. Mangels Definition im SGB II muss ich mich auf die betriebswirtschaftliche Definition des Begriffs Tragfähigkeit beziehen. Ein Gewerbe ich tragfähig, wenn die Einnahmen die Kosten decken.

Und dann gibt es noch den Art 12 GG der mir das Recht auf freie Berufsausbildung zusagt. Bitte erläutern sie mir unter genauer Darlegung ihrer Ermessensentscheidung, warum sie zur Gewerbeuntersagung, denn rechtlich ist ihre mir auferlegte Stallpflicht nix anderes, berechtig seien.

Laut den mir obliegenden Pflichten, muss ich alles tun, um meine Bedürfigkeit zu mindern. Das mache ich durch die Abarbeitung meiner Aufträge. Es sind bereits, wie ihnen bekannt, Kosten im Vorfeld entstanden. Wenn wie gefordert, keine Umsätze erwirtschaftet werden, dann vernichten diese Kosten sämtliche bereits erwirschaftetn Gewinne, so dass sie bewusst meine Bedürftigkeit erhöhen. Das ist gesetzwidrig.

Im übrigen ist die Begründung ich sei in der Abwesenheit vermittelbar etwas hirnrissig, denn es fand keinerlei Vermittlungstätigkeit durch sie statt.

Auch darüber wird im Zweifelsfall das Sozialgericht urteilen, falls sie es auf eine Kürzung meiner Bezüge anlegen würden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#24

Beitrag von Knipsibunti »

Parallel zu diesen drei Schreiben lag auch ein ganzes Paket an Vermittlungsvorschlägen mit Rechtsfolgebelehrung im Briefkasten, allesamt mit Datum 04.07.2019. Ich ahne schon, was als Nächstes kommt. Ich kann die Bewerbungen zwar heute rausschicken, da jedoch stets eine "umgehende" Bewerbung gefordert ist, erwarte ich nun mehrfache Sanktionsversuche. Im Übrigen sind die zahlreichen Vermittlungsvorschläge allesamt Stellen für meinen ursprünglichen Berufsabschluss, den ich zwar um 2000 herum erworben habe, aber seit gut 20 Jahren nicht ein einziges Mal ausgeübt habe. Ich habe dazu nicht einmal mehr ein Arbeitszeugnis, das ist in der Vergangenheit verloren gegangen, das Unternehmen, bei dem ich die Ausbildung damals absolvierte, existiert nicht mehr.

Meine Arbeit, die ich eigentlich erledigen muss, bleibt jedoch liegen. Ich habe einen Berg von Bestellungen, Geld, das ich eigentlich nur "abholen" muss. Da ich aber in 6 Tagen noch einmal für eine Woche weg bin und nun einen riesigen Berg Arbeit vom Jobcenter und Sozialgericht auf dem Tisch liegen habe, werde ich wohl der weiteren Ausübung meiner Tätigkeit Probleme bekommen. Und das gerade an der Stelle, an welcher ich Geld verdiene. Denn mit der reinen Bildaufnahme (Tätigkeit während Veranstaltung) habe ich erst einmal keinen Cent verdient, sondern nur Kosten gehabt, was eigentlich logisch ist in meinem Tätigkeitsfeld.

Zu den Fragen von Olivia:
Nein, es wurde nichts dergleichen in der Vergangenheit seitens des Jobcenters angeboten bzw. durchgeführt.
Meine Bilder werden auch nicht zum Selbstkostenpreis angeboten, sondern liegen preislich auf dem Niveau von Konkurrenten, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Ich bin schließlich nicht der einzige Anbieter dieser Art. Ich habe schon ein Gefühl dafür, was preislich angemessen ist. Und sicherlich bekommen regelmäßige und wiederkehrende Kunden von mir auch Rabatte bzw. Paketpreise.
Du hast jedoch zumindest in dem Punkt recht, dass ich bei Kalkulation, Marketing etc. professionelle "Nachhilfe" benötigen könnte. Ich bin mir jedoch sicher, dass ich die nicht im Jobcenter finden werde.
Peterpanik
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Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#25

Beitrag von Peterpanik »

Günter das hast du sehr gut geschrieben also auf den Punkt gebracht.
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