Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

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angel6364
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Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#1

Beitrag von angel6364 »

Schock.
Im Briefkasten lag ein Mieterhöhungsschreiben um sage und schreibe 64 %, siehe pdf.
Bisher zahlte ich 300 € Nettokaltmiete und 75 € kalte NK.
Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen liegt hier bei 20 %. Wenn ich das richtig verstanden haben, dürfte sie nun nicht mehr als 60 € Erhöhung verlangen und nach drei Jahren 20 % von 360 € ...
Die Frage nach den in der Wohnung lebenden Kindern ist albern, das weiß sie. Sohn ist vor langer Zeit zum Studium ausgezogen, Tochter lebt nach wie vor hier, anderer Sohn wohnte nie hier.
Das "Sozialamt" war nie für mich zuständig, nur das JC stockte auf. Als ich 2007 hier einzog, hatte die SB vom JC - damals Arge - bei ihr angerufen und sich erkundigt, ob es stimme, dass ich die Wohnung selbst renovieren müsse, daher weiß die Vermieterin davon.
Ob die Mietspiegelzahl stimmt, kann ich nicht überprüfen, da die Stadt diesen nicht veröffentlicht. Ich muss erst mal aufs Bürgerbüro marschieren und danach fragen.
In der Wohnung wurde von ihr seit meinem Einzug noch nie etwas gemacht, der bauliche Zustand ist katastrophal.

Meine Frage: Wie sollte ich am besten reagieren? Oder gar nix machen, also sie klagen lassen? :kopfkratz:
Streit mit der Vermieterin ist eigentlich das letzte, was ich will. Aber das wird wohl unvermeidbar sein.
Mieterhöhungsschreiben anonymisiert.pdf
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Koelsch
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich würde entweder "Klappe halten" und die Dame klagen lassen, oder lapidar darum bitte, sie möge den § 558 BGB beachten. (Das sind die von Dir genannten 20%)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#3

Beitrag von Olivia »

Das Mieterhöhungsverlangen entspricht jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Wohnt denn die Vermieterin im Haus, d.h. wie wird die Vermieterin vor Ort reagieren, wenn man dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmt?

Möglicherweise könnte man ja einen Widerspruch so formulieren, dass das Jobcenter einen dazu anhält, die gesetzlichen Rechte zur Begrenzung unrechtmässiger Mieterhöhungsverlangen wahrzunehmen, und man daher leider zu einem Widerspruch gezwungen ist (obwohl man ja sonst durchaus unterschreiben würde, um Ärger zu vermeiden).

Vor dem Hintergrund, dass man eine mutwillige Erhöhung der Bedürftigkeit nicht selbst herbeiführen darf, trifft dies ja auch zu. D.h. man darf nicht einfach jede Forderung nach mehr Miete unterschreiben.

Ggf. mal das Jobcenter fragen und um Stellungnahme bitten?

Habe noch das hier von 2016 gefunden: https://harald-thome.de/media/files/kdu ... 1.2016.pdf
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#4

Beitrag von angel6364 »

Olivia, ich beziehe kein aufstockendes Alg II mehr. Anspruch hätte ich zwar, hab aber den Terror nicht mehr ausgehalten und nun einen Wohngeldantrag gestellt, der noch nicht beschieden ist.

Die Vermieterin wohnt seit einigen Wochen im Haus. Leider ist kräftiger Ärger zu erwarten.
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Olivia
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#5

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, Du stimmst der Mieterhöhung zu. Dann müsstest Du zur Wohngeldstelle und dort erhöhte Leistungen beantragen. Würden diese erhöhten Leistungen zusammen mit Deinem Verdienst für den Lebensunterhalt ausreichen? Oder müsstest Du nach einer Zustimmung zur vollen Mieterhöhung wieder beim Jobcenter vorstellig werden? Der Vorteil einer vollen Zustimmung wäre, dass Du keinen Streit mit der Vermieterin riskierst.

Ansonsten könnte man auch eine Teilzustimmung überlegen. Du stimmt 60 € Erhöhung zu, der Rest wird unter Hinweis auf § 558 BGB zurückgewiesen. Zugleich wird beantragt, die Wohnung auf Vordermann zu bringen, da seit vielen Jahren nichts mehr gemacht wurde und die Arbeiten a, b, c und d daher nun durch den Vermieter zu erledigen sind.
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#6

Beitrag von angel6364 »

Also drei Varianten:

1) Zustimmung zum unzulässigen Erhöhungsschreiben

Kommt nicht in Frage, denn das würde für mich innerhalb kürzester Zeit Obdachlosigkeit bedeuten. Eine Miete in dieser Höhe ist nicht einmal einen Monat lang zu stemmen.

2) Ein Antwortschreiben mit einer Teilzustimmung in Höhe der gesetzlich zulässigen Mieterhöhung in Höhe von 60 €

Ist eine Überlegung wert, auch wenn mich das dann auch noch den letzten Rest meines spärlichen Einkommens kostet. Wenn Töchterlein dann wieder mal keinen Lohn mitbringt, können wir uns auch aufhängen. Entscheidet das Wohngeldamt positiv, kann ich mich gegebenenfalls weiter durchhungern.
Ihr Ansinnen auf Name und Geburtsdatum der Tochter ist albern. Ich bin vor 12 Jahren mit Sohn und Tochter hier eingezogen, habe den Auszug des Sohnes sofort gemeldet, sie kennt die Namen der beiden.
Muss das Geburtsdatum sein? Klar, könnte ich. Aber ich bin grad auf Krawall gebürstet. Ein bisserl, wenigstens.
Krach hätte das jedenfalls reichlich zur Folge.

3) Keine Reaktion, keine Zustimmung

Dann müsste sie vor Gericht gehen. Sicher, über die Erhöhung von 64 Prozent dürfte der Richter nicht amüsiert sein, aber weiß mans? Vor Gericht und auf hoher See ...
Und der Stress dürfte garantiert sein.

Hab ich noch eine Option übersehen?
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#7

Beitrag von Olivia »

angel6364 hat geschrieben: Di 6. Aug 2019, 16:37 Hab ich noch eine Option übersehen?
Möglicherweise: Zustimmung zu den 60 € Erhöhung und dann wohl oder übel wieder beim Jobcenter andocken. Deren Vorschriften gegenüber der Vermieterin als Grund nennen, dass keine weitergehende Zustimmung als die 60 € möglich sind, und dass es Dir leid tue. Du von Dir aus hättest ja die volle Erhöhung unterschrieben, aber so seien nun mal die sozialrechtlichen Vorschriften und das BGB sei auch einzuhalten. Eine weitergehende Zustimmung als die 60 € sei Dir nicht möglich, da Du sonst dem Vorwurf sozialwidrigen Verhaltens ausgesetzt wärst. Mit der Auskunft muss die Vermieterin dann leben.
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#8

Beitrag von angel6364 »

Nein, das mache ich nicht. Weder wieder zum JC noch sagen, "von mir aus hätte ich ...".
Schlimm genug, dass ich eventuell noch mal Alg II beantragen muss, wenn das Wohngeldamt nicht mitspielt. Freiwillig: Nie.
Und mehr Miete zahlen als ich muss? Nein. Die Wohnung ist eine bauliche Bruchbude, die Vermieterin macht laufend Ärger, also wozu? Seit neuestem kontrolliert sie die Mülltonnen und wirft "Abmahnungen" in die Briefkästen bei - ihrer Meinung nach - falscher Mülltrennung ... :schwein:
Ins Haus investiert sie nichts, nicht mal für die dringend nötigen Reparaturen.
Nö.
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Pegasus
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#9

Beitrag von Pegasus »

Kann mir nicht vorstellen, das so eine extrem Mieterhöhung rechtens ist. Auch wenn angeblich an den Mietspiegel angepasst.
Abmahnungen? Wie viele Mieter sind denn im Haus? Doch nicht Du und die Vermieterin?
Da die Wohnung seitens Vermieterin nie instand gehalten wurde, frage ich mal ob Du da etwas dokumentiert hast.
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marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#10

Beitrag von marsupilami »

Ich würde sie - wie Koelsch schon schrub - "auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und aktuelle Rechtsprechung zu Mieterhöhungen" verweisen. Keinen § explizit nennen.
Sie will was, also soll sie sich mit den Grundlagen auseinandersetzen.

Wer alles hat den aktuell gültigen Mietvertrag unterschrieben?
Was steht dort zum Thema "Kinder", Mitbewohner, ....

Wenn Du alleine unterschrieben hast und aus dem Mietvertrag nicht weiter hervorgeht, wie das mit "Kindern" geregelt ist, dann würde ich sie "bitten", Dir die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung zu nennen.
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#11

Beitrag von angel6364 »

Den Mietvertrag habe nur ich unterschrieben, die damals noch bei mir wohnenden beiden Kinder waren ja noch minderjährig. Sie sind mit Vornamen im Mietvertrag erwähnt.
Als das ältere vor vielen Jahren auszog, habe ich das natürlich sofort mitgeteilt, schon mal wegen der Nebenkostenberechnung.
Ich hatte auch in den letzten Jahren des öfteren mal nette Briefchen im Briefkasten, in denen ich wegen "wechselnder Männerbesuche" "abgemahnt" wurde. Die "wechselnden Männer" sind meine Söhne ... :lachen1:
Im Haus sind sechs Wohnungen, und vor einigen Wochen ist die Vermieterin samt Gatte aus der Luxusvilla in eine der Wohnungen gezogen.
Dokumentiert hab ich nichts, das lief bisher nach dem Motto: Du lässt mich in Ruhe, ich Dich. Was nötig war an Reparaturen, hab ich selbst gemacht. Zwei Ausnahmen gabs: Die Gastherme lang ich nicht an, da kommt des öfteren mal der Wartungs- und Reparaturhandwerker. Das Ding ist uralt, aber die Vermieterin wills nicht ersetzen. Und einmal war das Hauptabflussrohr verstopft, und da ich im Erdgeschoss wohne, hatte ich dann die Schweinerei in der Küche. Dabei wurde auch ein durchgerostetes Rohrstück ersetzt. Diese beiden Baustellen hat die Vermieterin gezahlt. Alles andere mach ich. Bis jetzt. Und nun werde ich das ändern. Das wird teuer, aber nicht für mich.
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marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#12

Beitrag von marsupilami »

Reparaturen mal im Moment außenvor lassen.
Bei der Mieterhöhung bleiben.


Trotzdem die Frage: was hast Du auf die Abmahnungen zum Thema Mülltrennung/Männerbesuche hin unternommen?
Die Schriftstücke hoffentlich aufbewahrt und gebührend beantwortet!

Wenn nein, dann müsste spätestens jetzt in gerade noch höflichem Ton dieser Mieterhöhung widersprochen werden.
Nach wie vor neige ich dazu, erstmal keine §§ zu nennen.
Formulierung siehe oben.
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marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#13

Beitrag von marsupilami »

Koschtet i.d.R. aber Geld - bei mir 80 Tacken im Jahr im Voraus, 3(?) Monate Wartezeit, 2 Jahre Pflicht-Mitgliedschaft.
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marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#14

Beitrag von marsupilami »

Richtig!
Beratung durch RA gab's "sofort" - nach ca. 4 Wochen, denn der beratende RA muss ja zwischendrin auch mal Geld für sich verdienen.

Der kukkte Mietvertrag, NK-Abrechnung und meinen Widerspruch an und meinte:
Gute Schreibe, sollte reichen.
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#15

Beitrag von angel6364 »

Mieterverein wie bei Marsu, dazu kommen noch für jeden Termin 14,80 € Fahrtkosten und sehr viel Zeit. Und er taugt nix, Mieter aus dem Umland interessieren den städtischen Verein nicht. Zumindest habe ich diese Erfahrung mit dem Verein schon gemacht.

Die unmöglichen Schreiben der Vermieterin habe ich größtenteils schriftlich beantwortet, manches ließ sich auch mündlich klären.
Keines ihrer Schreiben war rechtlich irgendwie relevant, also sch... drauf.

Für mich ist es nur wegen dieser unverschämten Briefe und der Tatsache, dass sie sehr wohl weiß, wie billig sie bisher als Vermieterin davonkam hinsichtlich Reparaturen, doppelt übel mit dieser Mieterhöhung.
Aber natürlich hat beides eigentlich nichts mit der Reaktion auf das Erhöhungsschreiben zu tun.
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marsupilami
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#16

Beitrag von marsupilami »

Also Widerspruch gegen Mieterhöhung und Datenerfassung formulieren, auf Wunsch mal kurz kukken lassen und dann nachweislich dem Vermieter zukommen lassen.


Dann eben selbst nach einem Mietrechtsanwalt schauen, der was taucht und mal frech anfragen, ob eine allererste Beratung kostenlos ist.
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Olivia
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#17

Beitrag von Olivia »

Ansonsten den Driss mit Beratungshilfe und PKH vom Antsgericht, für den Mietrechtsanwalt?
Im Haus sind sechs Wohnungen, und vor einigen Wochen ist die Vermieterin samt Gatte aus der Luxusvilla in eine der Wohnungen gezogen.
Der Umzug von einer Luxusvilla in ein ("abgewohntes") Miethaus deutet auf Verarmung hin. Deswegen auch die Mieterhöhung? :kopfkratz:
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#18

Beitrag von kleinchaos »

Wegen der bisher ausgebliebenen Reparaturen würde ich die Füße ganz still halten. Denn wenn jetzt ein Mangel auftritt oder man im Zuge dieser Erhöhung "aus Rache" einen Mangel meldet, der schon ewig bekannt ist, kann das ein Rohrkrepierer werden. Denn 1. ist ein länger bekannter aber nicht gemeldeter Mangel als Sachbeschädigung einzustufen und 2. verspielt man damit das Recht auf Mietminderung, weil man sich mit dem Mangel abgefunden hat.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#19

Beitrag von angel6364 »

Das weiß ich, da passe ich schon auf.
Ich werde lediglich alles, was ich normalerweise bisher selbst repariert habe, nur noch im Rahmen meiner mietvertraglichen Verpflichtung machen, nichts mehr darüber hinaus.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#20

Beitrag von Günter »

Irgendwie bin ich sprach- und fassungslos bei dem ganzen Mist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tausender
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#21

Beitrag von Tausender »

Hallo an die Gemeinde,

vor kurzem hatten wir ebenfalls in ähnlicher Weise wie bei "angel" eine Mieterhöhungsankündigung erhalten. Der Vermieter berief sich dabei
auf den "gültigen Mietspiegel"/ Berief sich auf höchste Stufe, da gute Lage in der Stadt. Er meinte eben die Mieterhöhung und Einstufung dieses Mietspiegels mit "erheblichen Modernisierungsmaßnahmen" begründen zu können. Und meinte z.B. die Badsanierung in den 70igern
sei Modernisierung...

Der Mietspiegel sagt sinngemäß aus: nur eine voranggegangene Modernisierung, die etwa 1/3 derjenigen einer vergleichbaren Neubauwohnung enspricht, rechtfertigt die Änderung der Mietspiegelstufe. (moderniesierung ist meist Bad und Heizungsanlage)
Wie das bei "angel6364" offensichtlich der Fall ist.

Unser Haus ist von 1900 und hat eine alte Heizungsanlage und wie genannt Bad der 70iger . Wir kamen zum dem Ergebnis, dass schon aktuell, die
Einstufung unserer aktuellen Miete lat Mietspiegel zugunsten des Vermieters geht. Auch eine 20%ige Mietsteigerung sahen wir nicht als gerechtfertigt.
Und haben gar nichts gemacht. Denn einer Mieterhöhung muß der Mieter zustimmen.Andernfals muß dies über Gericht seitens des Vermieters geklärt werden. Wir haben nichts mehr gehört.

Ich schließe mich da Koelsch an, "angel6364" besorgt sich den Mietspiegel ihrer Stadt.
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angel6364
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#22

Beitrag von angel6364 »

Wenn das hier so stimmt, habe ich bis Ende Oktober Zeit, mir zu überlegen, was ich tue. Und die Zeit werde ich in Anspruch nehmen. https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueb ... ehung.html
Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit. Er kann den Monat, in dem er die Mieterhöhung erhält, und in den beiden darauf folgenden Monaten abklären, zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Mietervereins, ob er zustimmt oder nicht.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#23

Beitrag von Günter »

Da ich von Hause aus faul bin, würde ich die Vermieterin schriftlich auffordern den derzeit gültigen Mietspiegel vorzulegen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#24

Beitrag von marsupilami »

Nach den Erfahrungen von Tausender könntest Du ja einfach nix tun.

Denn wenn Du keine Zustimmung gibst, müsste Vermieter die Erhöhung einklagen.
Und ich erlaube mir begründete Zweifel zu haben, dass das Gericht das abnickt.
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Re: Unzulässige Mieterhöhung: Wie reagieren?

#25

Beitrag von marsupilami »

Nach den Erfahrungen von Tausender könntest Du ja einfach nix tun.

Denn wenn Du keine Zustimmung gibst, müsste Vermieter die Erhöhung einklagen.
Und ich erlaube mir begründete Zweifel zu haben, dass das Gericht das abnickt.
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