Krankengeld und Unterhaltszahlungen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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der ratlose
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Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,
wird bei einem Aufstocker im SGB II Bezug der Krankengeld bekommt auch der Betrag den er als Unterhalt an Kinder zahlt nicht als Einkommen auf seinen Leistungsbezug angerechnet.
Weiß jemand ob da schonmal ein SG drüber geurteilt hat ?
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#2

Beitrag von Koelsch »

Krankengeld dürfte sonstiges Einkommen sein, das ist dann natürlich gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 7 SGB II zu bereinigen. Ich sehe das Problem nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#3

Beitrag von Günter »

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
auch der Betrag den er als Unterhalt an Kinder zahlt nicht als Einkommen auf seinen Leistungsbezug angerechnet.
Wie kann denn Unterhalt, der gezahlt wird, Einkommen sein?

Einkommen ist per Definition Zufluss, gezahlter Unterhalt fließt aber nicht zu sondern ab.

Es wäre hilfreich, wenn du deine Fragen so formulierst, dass man den Sinn erkennt.
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#4

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat es doch verstanden.

Aber mal zu deiner Frage "Wie kann denn Unterhalt, der gezahlt wird, Einkommen sein?"
z.B. wenn kein Unterhaltstitel vorliegt !
Dann ist der gezahlte Unterhalt trotzdem Einkommen des Leistungsempfängers.
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#5

Beitrag von Günter »

Eine Ausgabe ist also deiner Meinung nach Einkommen.
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#6

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben: Do 5. Sep 2019, 05:54
z.B. wenn kein Unterhaltstitel vorliegt !
Dann ist der gezahlte Unterhalt trotzdem Einkommen des Leistungsempfängers.
Von ähnlich bestechender Logik wie die hier ja oft gehörte Argumentation, dass man Geld nur einmal ausgeben kann. :gaga:
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kleinchaos
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#7

Beitrag von kleinchaos »

Er meint sicher, dass das JC im Falle einer nichttitulierten Unterhaltszahlung diese nicht anerkennt und somit natürlich nicht vom Einkommen als Ausgabe abgesetzt werden kann, was zwar das Einkommen an sich nicht erhöht, aber eben ein eventuell hohes Einkommen angerechnet wird.
Im Fall des ratlosen würde das bedeuten, dass er aus dem Bezug fallen würde.
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#8

Beitrag von Koelsch »

Das ist mir klar, aber damit wird aus Unterhalt eben kein Einkommen, sondern aus gezahltem Unterhalt wird keine Einkommensreduzierung. Das Einkommen ändert sich dadurch nicht im Geringsten sondern "nur" das "anrechenbare" Einkommen. Und genau das sollte klargestellt werden.
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#9

Beitrag von der ratlose »

Das ist so nicht richtig.

Ersteinmal fließt das Geld dem Leistungsempfänger zu. Sagen wir mal 1500 €.
Er hat also ein Einkommen von 1500,00 €

Wird die Unterhaltszahlung die von dem Einkommen getätigt wird (als titulierte Unterhaltszahlung) zur Absetzung akzeptiert ,so verringert sich sein anrechenbares Einkommen.

Zahlt der Leistungsempfänger Unterhalt obwohl kein Titel vorliegt, so zählt die Summe von 1500,00 €als sein anrechenbares Einkommen , auch wenn er das Geld gar nicht erhalten hat.

Etwas noch was anderes ist es wenn der Leistungsempfänger das Geld gar nicht erst erhält,sondern dieses gleich an die Unterhaltsberechtigten (titulierte Forderung) überwiesen wird.
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marsupilami
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#10

Beitrag von marsupilami »

der ratlose hat geschrieben: Do 5. Sep 2019, 16:00 Zahlt der Leistungsempfänger Unterhalt obwohl kein Titel vorliegt, so zählt die Summe von 1500,00 €als sein anrechenbares Einkommen , auch wenn er das Geld gar nicht erhalten hat.
Warum sollte er das Geld nicht erhalten?
Pfändung?

Wenn Einkommen von 1500 fließt, dann doch vom AG an den AN.
Wenn Selbstständig, dann vom Schuldner an den Rechnungssteller.

An wen sollte sonst das Geld fließen, dass dieser Leistungsempfänger das Geld - "Einkommen" - nicht erhält?

Dann wird wohl direkt beim AG oder bei der Bank ein Pfändungsbeschluss in voller Höhe vorliegen, so dass die dieses Einkommen gleich "umleiten" und ihn tatsächlich nur virtuell in Form der Lohnabrechnung bzw. Kontoauszuges erreicht.


So, wenn ich nun "freiwillig" Unterhalt zahle, dann habe ich doch hoffentlich eine schriftliche Vereinbarung mit amtlichem Segen bzw. Stempel, mit den Unterhaltsempfängern, die ich dem JC als Einkommensminderung vorlegen kann.


Was ich jetzt nicht weiß, ob das JC nicht sagen kann: du zahlst zuviel Unterhalt, du müsstest statt der 1500 nur 500 zahlen, also rechnen wir dir 1000 als Einkommen an. Diese Vereinbarung ist nicht unser Problem - ob das rechtens ist.

Das ist doch aber das gleiche wie mit "normalen" Schulden.
Ich arbeite, bin Aufstocker, verdiene 1500, dann werden die angerechnet.
Wenn ich mir 'ne Schrankwand für 5 Riesen kaufe und Schulden habe, sagt das JC doch auch: nicht unser Bier!
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#11

Beitrag von Koelsch »

So seh ich das auch.
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#12

Beitrag von Günter »

Deutsche Sprache schwere Sprache. Das ist totaler Müll.

Wer sich auskennt, vermutet der ratlose meint der Abzug des Kinderunterhalts vom Einkommen erhöht den Leistungsanspruch. Wer sich nicht auskennt, der ist restlos verwirrt, deshalb fordere ich, dass man sich halbwegs verständlich ausdrückt.

Wie will man denn mit dem wirren Geist als selbsternannter "Rechtsbeistand" agieren?
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kleinchaos
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#13

Beitrag von kleinchaos »

Ein Gericht kann ja einen hohen Unterhalt festsetzen. Oder man macht so eine notarielle Vereinbarung in dieser Höhe.
Wenn man finanziell aber klamm ist, dann kann man ja nicht mehr zahlen, als man einnimmt bzw mehr als der Selbstbehalt hergibt.
Wenn man nun die Zahlungswünsche der Ex-Frau aber so anpasst, dass man trotz relativ gutem Einkommen überzogene Unterhaltszahlungen leisten muss und damit sozialleistungsbedürftig wird, dann kann das JC schon mal bisschen genauer hingucken. Es kann verlangen, dass der Unterhalt angepasst wird, es kann verlangen, eine Unterhaltsabänderungsklage zu führen. Tut man das nicht, wird nur der gesetzliche Unterhalt berücksichtigt. Die Differenz läuft dann als Unterhaltsschulden auf.

Jetzt lässt aber das nette JC den ratlosen doch gar nicht arbeiten, er schiebt alle Aufträge an seine Ex-Frau, bekommt den vollen Regelsatz und viele Fahrkosten usw für den Kindesumgang. Er kann also gar keine Einnahmen haben, die eine Zahlung von Unterhalt ermöglichen würde, erst recht nicht überhöhte Forderungen
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#14

Beitrag von Günter »

Was du damit sagen willst, der ratlose hält alle für blöd, sich für den schlauen Abzocker und nun schmollt er, weil das JC nicht mitspielt. Na sowas.
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#15

Beitrag von der ratlose »

In was für eine Richtung entwickelt sich das denn jetzt ?
das JC möchte nicht das ich Einkommen erziele. Ok.
ich erziele aber trotzdem Einkommen,und das führe ich dann trotzdem als Unterhalt ab.

Mal zur Unterhaltshöhe.
Es gab eine Neuberechnung, ich habe das JC gefragt ob sie mich finanziell unterstützen wenn ich dagegen vorgehe, sie haben das negiert, ich habe gefragt wie ich mich verhalten soll da ich mir so ein Verfahren nicht leisten kann.War dem JC egal.
Also wurde der Unterhalt neu berechnet (fiktives Einkommen) und ich habe beim Notar einen Titel über 1700 € erstellen lassen um nicht dazu verurteilt zu werden.
Damit bin ich beim JC ein Schrankfall geworden weil mir bis zu einem Einkommen von 2000 € nichts angerechnet werden kann,da ich alles für die Kinder verwende.
Damit hat sich alles erledigt.
Nun interessiert sich das JC für gar nichts mehr, selbst die abschließende Anlage EKS ist dennen egal, weil das für die nur Arbeit bedeutet und eh nichts bei rumkommt.

Da ist nichts mit schmollen oder so.

Und ja,ich hatte mich klar und verständlich ausgedrückt.
Meine Frage war ob gezahlter Unterhalt auch bei einer Ersatzleistung wie Krankengeld in Abzug gebracht wird und ob jemand dazu ein Urteil hat.

Und dann dieser ewige Abzockvorwurf.
Wo soll denn da das Abzocken sein ? Ich setze genau das um was das JC,das SG wie auch das LSG von mir verlangen und mir vorgeben.
Ich bin doch nicht im Kindergarten.

Und ja Unterhaltszahlungen können geleistet werden ohne das dem LE selbst das Geld zufließt. Die Kindemutter und der Auftraggeber können identisch sein und sie behält es gleich ein usw. Da ist nichts mit Pfändung usw.

Also nochmal, das JC will es so, das SG will es so und das LSG bestätigt diese Praxis andauernt in dem es meine Beschwerden ablehnt mit der Begründung ich wäre nicht beschwert da ich ja alle Leistungen erhalte.
Ich werde einen Teufel tun und etwas machen was nicht rechtskonform und vom SG abgesegnet sein könnte.

Bisher konnte mir noch keiner aufzeigen wie das anders gehen sollte.
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#16

Beitrag von Günter »

Ich schreibe es mal freundlich und neutral. Da ich als Mod jeden deiner Beiträge in diesem Forum gelesen habe, weiß ich, dass die Opferrolle nicht zu dir passt. Lass es dabei bewenden.
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#17

Beitrag von Koelsch »

Nur damit man mal einen eher optischen Eindruck von den hier genannten € 1.700 Kindesunterhalt gewinnt und welches monatliche Einkommen da vermutet werden darf hier die sog. Düsseldorfer Tabelle

Bild
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marsupilami
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#18

Beitrag von marsupilami »

Der ratlose kriegt Krankengeld.
So steht's zumindest im Eingangsposting.


Das kommt doch von der Krankenkasse und bemißt sich - nach meiner Erinnerung - nach dem Einkommen.
Selbiges ist beim ratlosen doch aber zuletzt wohl vom JC gekommen und dort geprüft und gewogen und vor- und zurückgerechnet.
Also legt man der Krankenkasse den Bescheid vom JC vor und gut ist.

Oder seh' ich das völlig verkehrt?
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Koelsch
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#19

Beitrag von Koelsch »

Richtig, in der Schilderung des ratlosen wimmelt es von ????
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marsupilami
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#20

Beitrag von marsupilami »

Aber er ist doch Aufstocker - also entsteht doch aus dem eigen erwirtschafteten Einkommen ein KG-Anspruch!
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tigerlaw
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#21

Beitrag von tigerlaw »

Ergebnis: Aus dem recht niedrigen Einkommen wird KrG berechnet (ca. 80 % vom Netto). Das JC tut entsprechend mehr hinzu.

ABER: KrG ist kein Erwerbseinkommen, also gibt es nur die 30 € Versicherungspauschale, der Aufstockungsbetrag ist entsprechend niedriger ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#22

Beitrag von Günter »

marsu, dann lies doch mal
das JC möchte nicht das ich Einkommen erziele. Ok.
ich erziele aber trotzdem Einkommen,und das führe ich dann trotzdem als Unterhalt ab.

Mal zur Unterhaltshöhe.
Es gab eine Neuberechnung, ich habe das JC gefragt ob sie mich finanziell unterstützen wenn ich dagegen vorgehe, sie haben das negiert, ich habe gefragt wie ich mich verhalten soll da ich mir so ein Verfahren nicht leisten kann.War dem JC egal.
Also wurde der Unterhalt neu berechnet (fiktives Einkommen) und ich habe beim Notar einen Titel über 1700 € erstellen lassen um nicht dazu verurteilt zu werden.
schau in die Düsseldorfer Tabelle und dann sag mir, ich liege mit meiner Einschätzung über den User so falsch.

Leute wie er, liefern den Politikern die Munition, die gegen die Ärmsten der Gesellschaft abgefeuert wird.
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kleinchaos
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#23

Beitrag von kleinchaos »

Der ratlose ist privat versichert. Dort kann man die Höhe des Krankengeldes individuell festlegen. Ist aber nicht billig
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#24

Beitrag von Günter »

Und ist alles vom Einkommen abzusetzen. Der eine muss um jede Briefmarke kämpfen, aber die Privilegierten ......
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Re: Krankengeld und Unterhaltszahlungen

#25

Beitrag von der ratlose »

Das ist ja wie zu Zeiten der Hexenverfolgung.

1.
Ich bekomme noch kein Krankengeld. Ich erkundige mich aber schon einmal vorher.
In nicht allzuweiter Ferne werde ich es wieder mit ein paar Richtern zu tun haben die sich weigern eine Akte zu lesen oder einen Vortrag zur Kenntnis zu nehmen.
Sie werden selbstverständlich ignorieren das ich einem Schwerbehinderten gleichgestellt bin, alle medizinischen Gutachten, sowie den Umstand das seit dem letzten Gutachten der Zustand sich noch verschlechtert hat und ich mittlerweile tägliche Medis brauche.
Sie werden mir erklären das ich doch einfach nur einen Vollzeit Job als abhängig Beschäftigter aufnehmen müsse und alle wären zufrieden.
Ich werde dem selbstverständlich nachkommen, voll arbeiten und dann logischerweise ausfallen.
Wenn die Firma Pech hat, muß sie 6 Wochen zahlen.
Und dann gibt es Krankengeld.
So einfach ist das eigentlich. Der Blödsinn ist schon planbar.
Und wenn wir uns wieder beim Gericht sehen wird einer der Vollpfosten eine Erklärung abgeben aus der hervorgehen wird das ich einfach nur nicht willig bin, um die Schöffen gegen mich einzunehmen.
Und dann werde ich aufstehen und Unterlagen vorlegen aus dennen hervorgeht das ich mein unkündbares Beschäftigungsverhältniss im öffentlichen Dienst gekündigt hatte als man mich aufgrund mehrer Unfälle in den Frühruhestand schicken wollte und der Chef der amtsärztlichen Gutachterstelle
ausgeführt hatte das ich nie wieder dauerhaft ein Arbeitsverhältnis als abhängigbeschäftigter ausüben kann.
( Es sei denn es werden massive Fehlzeiten akzeptiert)
Und dann wird einer der Richter sagen das ich dann ja eigentlich in die Grundsicherung aufs Sozialamt gehöre.
Und ich werde grinsend erklären das das nicht richtig sei da ich ja angeblich noch als Pförtner in einem abhängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniss arbeiten könne.
Und wenn ich Glück habe, wird einer der Schöffen wieder nachfragen, ob er das richtig verstanden hat, das ich mit unter 30 Jahren meinen Frühruhestand abgelehnt habe, obwohl ich sofort Bezüge erhalten hätte die aufgrund der Zusatzversorgung in Kassel so hoch gewesen wären als wenn ich bis 65 Jahre gearbeitet hätte und das nur weil ich meinte das so etwas unredlich wäre.
Beim letzten Mal haben dann die anderen beiden den Berichterstatter dann ganz komisch angesehen,die wussten das wohl nicht.
Genauso wird es ablaufen.


2.
Dann mal zur Düsseldorfer Tabelle.
Was soll mir das sagen ? Ein schwedisches Gericht muß die Düsseldorfer Tabelle anwenden ? was soll das?
Ach ja, laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich sowieso soviel zahlen.(Stichwort fiktives Einkommen)
Aus etlichen Verfahren wo das Land mich entschädigen musste ,ist bekannt das ich früher Tagessätze ab 500 €, im Ausland sogar das doppelte berechnet habe.

3.
Und ich bin auch nicht privat versichert,ich bin ein Selbständiger in zwei Ländern und unter anderem in Schweden pflichtversichert in der Sozialversicherung.
Und weil da 3 Richter am LSG waren die meinten das ein Selbständiger nicht sozialversicherungspflichtig sein könne habe ich es so einrichten können das das JC auch nochmal für mich in DE die Krankenkasse bezahlen muß. (Wer lügt muß bestraft werden, und da ich sie nicht selbst züchtigen darf,müssen die jedesmal wenn die meinen Leistungsbescheid lesen vor Wut in die Tischkante beißen und daran denken das das nur geht weil sie gelogen haben.)
Und ich bin mir auch nicht zu fein irgendwo als kurzfristig Beschäftigter zu arbeiten. ok?

Mich wundert was einige hier immer so reindichten.
Eine Diskussion über meine Motivation ist doch sinnlos,solange ich mich rechtskonform verhalte.
Niemand zwingt das JC und das SG das Recht zu brechen.
Es zwingt auch niemand das SG meine Leistungsklagen seit fast 2 Jahren nicht zu bearbeiten, nur weil da noch richtig Geld offen ist.
6 Verfahren ,fast 2 Jahre, da passiert nichts.
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