Guten Tag,
meine Tochter mußte sich von ihrem Ehemann trennen (Trennungsjahr) und hat sich eine Wohnung genommen. Meine Tochter ist voll berufstätig. Ihr Mann hat seinen Arbeitsplatz gekündigt, ist zum Jobcenter gegangen und nun erhielt meine Tochter eine Mitteilung gemäß § 33 SGB II zur Auskunft ihrer Einkünfte. Das Nettoeinkommen meiner Tochter beträgt 1600 €. Wie errechnet es sich um herauszubekommen, ob meine Tochter zur Zahlung herangezogen werden kann? Wie verhält es sich mit der 1200 € Grenze?
Danke für die Antwort und freundliche Grüße.
Getrennt lebend und Unterhaltspflicht
Re: Getrennt lebend und Unterhaltspflicht
bei uns im Forum.
Wenn der Ex seinen Job gekündigt hat, dann liegt hier meines Erachtens ein Fall des § 1361 BGB i.V. § 1579 Nr. 4 BGB vor. Und genau das würde ich dem JC mitteilen. Also muss Tochter nicht zahlen.
Wenn der Ex seinen Job gekündigt hat, dann liegt hier meines Erachtens ein Fall des § 1361 BGB i.V. § 1579 Nr. 4 BGB vor. Und genau das würde ich dem JC mitteilen. Also muss Tochter nicht zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.