BAföG-Bezieher in BG

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Koelsch
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BAföG-Bezieher in BG

#1

Beitrag von Koelsch »

Student lebt in BG mit Muttern

er bezieht:

474,00 € BAföG
204,00 € Kindergeld
176,00 € Bruttolohn
160,00 € Nettolohn
838,00 € Gesamteinkommen

wie berechnet sich sein anrechenbares Einkommen (wichtig für den bei Muttern anzurechnenden KG-Überhang)

838,00 €
100,00 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen
015,20 € Freibetrag
722,80 € anzurechnendes Einkommen

oder

838,00 €
100,00 € Freibetrag auf BAföG
100,00 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen
015,20 € Freibetrag
622,80 € anzurechnendes Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#2

Beitrag von kleinchaos »

Anzurechnendes Einkommen ist erst dann, wenn Regelbedarf und KdU-Anteil abgezogen sind. Und dann sehe ich nix mehr anzurechnen.

Bei dem Freibetrag Bafög/Erwerbseinkommen: die 100€ gibts nur 1 mal. Außer der Job ist gemeinnützig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich stell mal ein, wie der Berechnungsbogen des JC aussieht

Bild
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#4

Beitrag von kleinchaos »

Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit ist falsch berechnet. Der müsste 20% sein, also 32€ und paar Cent
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#5

Beitrag von Koelsch »

Nee, der ist schon richtig

€ 176,00 Brutto
€ 100,00 GFB
015,20 Freibetrag (20% von € 76)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#6

Beitrag von Günter »

Nö, vom Brutto also von 176,00 €
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: BAföG-Bezieher in BG

#7

Beitrag von Günter »

Sorry, hab mich geirrt


https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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