Abschliessende Bewilligung unfair

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#26

Beitrag von Günter »

Gibt es da nicht das Verschlechterungsverbot?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#27

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Di 22. Okt 2019, 18:21 Gibt es da nicht das Verschlechterungsverbot?
Inwiefern?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#28

Beitrag von Olivia »

Insofern, als der Richter nicht einfach den vorliegenden Bescheid von 50% auf 0% bei der Anerkennung der Telefonkosten verschlechtern kann.
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Günter
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#29

Beitrag von Günter »

Jenau, jut erkannt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#30

Beitrag von tigerlaw »

Es lag insoweit noch gar kein Bescheid vor, denn JC hatte gemeint, dass eLB viel zu viel Vermögen hätte.

Das Gericht hatte dieser Ansicht zugestimmt und die Klage deshalb abgewiesen.

Es wurde allerdings bereits eine aEKS eingereicht. Da aber ein recht großer Posten von JC und Gericht als nicht angemessen unberücksichtigt blieb wäre eLB also nicht nur vermögensmäßig nicht bedürftig, sondern auch einkommensmäßig.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#31

Beitrag von Günter »

Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass

der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde im Vorverfahren durch eine selbstständige zusätzliche Beschwer belastender gestaltet wird oder
das Urteil eines Gerichts in der Berufung oder Revision belastender wird.
Die gesetzliche Untersagung einer solchen Schlechterstellung wird als Verschlechterungsverbot bezeichnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Battiste
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#32

Beitrag von Battiste »

Im Urteil heisst es (direkt nach der mit Wellenlinien unterstrichenen Stelle):

"Bei diesen Kosten ist der Nachweis, ob sie (= die Telefonate) betrieblich oder privat veranlasst waren, kaum zu führen, so dass sie als gemischte Kosten (vergleiche hierzu BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B4 AS 163/11 R) grundsätzlich gar nicht übernommen werden müssen"

Das müsste doch automatisch heissen, dass wenn der Nachweis geführt wird, die Kosten übernommen werden müssen?
(In meinem Fall gibt es Telefonprotokolle zu den Anrufen.)

Der Nachweis könnte generell erbracht werden (analog zum Fahrtenbuch) in einem Protokollbuch für Telefonate. Mal angenommen mit diesem Nachweiss werden von 100 Telefonaten 90 als betrieblich und 10 als privat dokumentiert, so sollte dies auch in Einklang mit einer 90% Kostenanerkennung stehen.

Dies hätte weitere Vorteile. Erstens macht es ohnehin Sinn, Telefonate zu protokollieren, weil dies sowohl juristisch (im Falle späterer Streitigkeiten mit Finanzamt oder Kunde), als auch wirtschaftlich (im Sinne von Dokumentation zu Betriebsvorgängen, Abrechnung oder zur eigenen Erinnerung) sinnvoll und zweitens würde dies sogar ermöglichen, dass noch mehr Telefonkosten anerkannt werden müssen; nämlich z.B: bei mehreren genutzten Telefonen und Telefonrechnungen von Co-Working, Hotel, Internetcafe etc.

Wirklich praktikabel ist das zwar nicht, aber sollte doch zumindest rechtssicher sein?

Ich würde aber sogar noch weiter gehen und argumentieren, dass bei einer Flatrate Privatgespräche keine Kosten erzeugen und wo keine Kosten sind, können sich Kosten auch nicht vermischen.

Im Gegensatz zum Fahrtenbuch gibt es bei Telefonen Flatrates und da gebietet die Logik, sobald genug Telefonate zusammen kommen, dass eine Flarate billger als ein anderer Tarif ist, diese selbstverständlich voll anzuerkennen ist, egal wieviele zusätzliche private Anrufe stattgefunden haben. D.h. man müsste alle geschäftlichen Telefonate bis zur Tarifgrenze protokollieren.

Also beispielsweise Kunde A: 95 Minuten zum Thema Outsourcing - Preis Normaltarif 9,50 Euro - Preis Flatrate 8,99.

Erstens gibt es im Gegensatz zu Kilometerkosten beim Auto beim Telefon keine erhebliche Abnutzung oder Wertverlust und zweitens handelt es sich dabei um die realen Kosten die nötig waren, um dem Betrieb das gewünschte Ergebnis zu liefern, nämlich 8,99Euro Kosten statt 9,50Euro Kosten. Ich verstehe vollkommen, dass es einen Ausgleich geben muss, wenn die Privatperson dem Betrieb Mehr-Kosten verursacht (wie z.B: bei Kilometergeld), aber es werden dem Betrieb keine Mehr-Kosten verursacht.
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tigerlaw
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#33

Beitrag von tigerlaw »

Battiste hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 03:41 Im Urteil heisst es (direkt nach der mit Wellenlinien unterstrichenen Stelle):

"Bei diesen Kosten ist der Nachweis, ob sie (= die Telefonate) betrieblich oder privat veranlasst waren, kaum zu führen, so dass sie als gemischte Kosten (vergleiche hierzu BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B4 AS 163/11 R) grundsätzlich gar nicht übernommen werden müssen"

Das müsste doch automatisch heissen, dass wenn der Nachweis geführt wird, die Kosten übernommen werden müssen?
(In meinem Fall gibt es Telefonprotokolle zu den Anrufen.)

Der Nachweis könnte generell erbracht werden (analog zum Fahrtenbuch) in einem Protokollbuch für Telefonate. Mal angenommen mit diesem Nachweiss werden von 100 Telefonaten 90 als betrieblich und 10 als privat dokumentiert, so sollte dies auch in Einklang mit einer 90% Kostenanerkennung stehen.

Dies hätte weitere Vorteile. Erstens macht es ohnehin Sinn, Telefonate zu protokollieren, weil dies sowohl juristisch (im Falle späterer Streitigkeiten mit Finanzamt oder Kunde), als auch wirtschaftlich (im Sinne von Dokumentation zu Betriebsvorgängen, Abrechnung oder zur eigenen Erinnerung) sinnvoll und zweitens würde dies sogar ermöglichen, dass noch mehr Telefonkosten anerkannt werden müssen; nämlich z.B: bei mehreren genutzten Telefonen und Telefonrechnungen von Co-Working, Hotel, Internetcafe etc.

Wirklich praktikabel ist das zwar nicht, aber sollte doch zumindest rechtssicher sein?

Ich würde aber sogar noch weiter gehen und argumentieren, dass bei einer Flatrate Privatgespräche keine Kosten erzeugen und wo keine Kosten sind, können sich Kosten auch nicht vermischen.

Im Gegensatz zum Fahrtenbuch gibt es bei Telefonen Flatrates und da gebietet die Logik, sobald genug Telefonate zusammen kommen, dass eine Flarate billger als ein anderer Tarif ist, diese selbstverständlich voll anzuerkennen ist, egal wieviele zusätzliche private Anrufe stattgefunden haben. D.h. man müsste alle geschäftlichen Telefonate bis zur Tarifgrenze protokollieren.

Also beispielsweise Kunde A: 95 Minuten zum Thema Outsourcing - Preis Normaltarif 9,50 Euro - Preis Flatrate 8,99.

Erstens gibt es im Gegensatz zu Kilometerkosten beim Auto beim Telefon keine erhebliche Abnutzung oder Wertverlust und zweitens handelt es sich dabei um die realen Kosten die nötig waren, um dem Betrieb das gewünschte Ergebnis zu liefern, nämlich 8,99Euro Kosten statt 9,50Euro Kosten. Ich verstehe vollkommen, dass es einen Ausgleich geben muss, wenn die Privatperson dem Betrieb Mehr-Kosten verursacht (wie z.B: bei Kilometergeld), aber es werden dem Betrieb keine Mehr-Kosten verursacht.
Dieser Logik verschließen sich aber alle Rechtsanwender, leider :1: :6:
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#34

Beitrag von Olivia »

Richtig, eine Flatrate wird gern aufgeteilt in einen Privatanteil und in einem betrieblichen Anteil. Ebenso die Nutzung einer Monatskarte, die ja im Grund auch eine Art "Flatrate" für den Nahverkehr darstellt.
HarzerUrvieh
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#35

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, das hinkt aber ein wenig. Denn es gibt auch eine Auto-Flatrate, z.B. Volvo oder auch andere, nicht Hersteller gebundene Anbieter. Da würde dann sicher die Fahrtenbuch-Regelung greifen.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#36

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter nimmt sich seinen Anteil und kürzt die Kosten meist um 50% !
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#37

Beitrag von HarzerUrvieh »

Laut "meinem" JC kann man die Telefonkosten zu mehr als 50% betrieblich anrechnen lassen, wenn man eine höhere betriebliche Nutzung nachweißt. Daraufhin habe ich meine Verbindungsdaten geprüft. Nun ja... 50% können auch ganz in Ordnung sein ;-)
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#38

Beitrag von Olivia »

Laut "meinem" JC wird beim Sozialticket 50% Privatnutzung angerechnet, da der Privatanteil nicht anders ermittelt werden kann.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#39

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 13:14 Laut "meinem" JC wird beim Sozialticket 50% Privatnutzung angerechnet, da der Privatanteil nicht anders ermittelt werden kann.
Das ist eigentlich Quatsch mit Soße. Denn genau wie beim Auto, kann der Privatanteil über ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Die Beweiskraft des Fahrtenbuchs müsste gleichwertig sein, egal ob für einen PKW, Linienbus oder U-Bahn. Die Daten, welche "mein" JC im Fahrtenbuch abfragt sind auch im Linienbus und der U-Bahn zu ermitteln...

Das JC-Fahrtenbuch ist ja auch nicht wirklich beweiskräftig, aber dem JC genügt es ;-)
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Battiste
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#40

Beitrag von Battiste »

Heute kam der Ablehnungsbescheid. Seite 1: Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.Hier die restlichen 2 Seiten mit der Begründung:
Seite1von2.jpg
Seite2von2.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#41

Beitrag von Knipsibunti »

Ich mische mich mal ein, da ich inzwischen langjährige Erfahrungen mit dem "Verein" habe und auch permanent in Widerspruchsverfahren sowie Klageverfahren gezwungen werde, da mir permanent die Anerkennung von Betriebsausgaben verweigert wird. Allerdings sind die Begründungen des Jobcenters bei mir meist unbelegt und im Bereich "rege Phantasie" besser aufgehoben.

Bei Dir sehe ich es ein wenig anders:

Das Sozialrecht sieht vor, dass Du die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben belegen musst.
Ohne entsprechenden Beleg gibt es grundsätzlich keine Anerkennung als Betriebsausgabe.
Sonst könnte jeder kommen, sich mittags seine Fanta und Bockwurst kaufen und behaupten, die Ausgabe wäre für neues Druckerpapier gewesen.
Merken: Selbst fürs 0,80 Cent Briefporto Beleg geben lassen. Oder auf den Eintrag in der EKS verzichten, weil der Papieraufwand größer ist als die anzuerkennenden Betriebsausgaben. Wo Du da die Grenze ziehst, musst Du selbst entscheiden.

Fakt ist: Kein Beleg - Keine Anerkennung.

Da Du kein Fahrtenbuch geführt hast, kannst Du die betrieblichen Fahrten nicht eindeutig belegen. Du scheinst jedoch im Widerspruchsverfahren detailliert die Fahrten nachgewiesen zu haben, weswegen die weitere Ablehnung seitens Jobcenter für mich unschlüssig ist.

Berücksichtigung Kontogebühren zu 50% ist in Ordnung, wenn Konto und Firma auf einem Konto geführt werden. Falls das nicht der Fall ist, wurde im Forum bereits gesagt: Alle Kontoführungskosten zusammenrechnen und dann 50% angeben.

Oder du machst es wie ich und legst Dir ein Firmenkonto zu. Das gestattet grundsätzlich keine privaten Buchungsvorgänge, weil Dir die Bank eine private Nutzung untersagt. Ich musst das machen, weil die Bank, bei der ich mein privates Konto führe, untersagt hat, weiterhin betriebliche Buchungen über das Privatkonto abzurechnen. Das Jobcenter hat bei mir zumindest die Kosten fürs Firmenkonto bisher zu 100% anerkannt. Das kann sich aber auch schlagartig ändern, bei mir entscheidet das Jobcenter je nach Tageslaune und Sachbearbeiter.

Telefonkosten: Schwieriges Thema. Bei mir werden 100% anerkannt, ich habe aber auch nur einen reinen Datenvertrag fürs Tablet und letzteres nutze ich privat nicht. Das Jobcenter wollte die Kürzung auf 50% vornehmen, ich drohte dann jedoch an, dass ich dann auch meinen privaten Anschluss zu 50% angeben werde, denn den nutze ich schließlich sogar vorrangig betrieblich (Internetzugang). Das Jobcenter hat dann von der 50%-Methode abgesehen und erkennt weiterhin den Datenvertrag an.
Aber rein rechtlich gesehen scheint das Jobcenter mit der 50%-Methode im Recht zu sein.

Bei Haftpflichtversicherung kenne ich nicht aus. Das Jobcenter behauptet, die Haftpflichtversicherung sei für die Selbständigkeit nicht notwendig. Gibt es zum Beispiel gesetzliche Vorschriften, die eine betriebliche Haftpflichtversicherung für Dein Gewerbe verlangt?

Im Zweifel immer ins Klageverfahren gehen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Jobcenter Widersprüche immer zurückweist. Ich habe in all den Jahren noch nie ein Widerspruchsverfahren "gewonnen", die Richtigstellung bei den Betriebsausgaben erfolgte stets vor dem Sozialgericht. Bisher zu 100% zu meinen Gunsten.
Der Verweis auf das sächsische LSG-Urteil findet sich übrigens auch stets bei mir in jedem Widerspruchsbescheid der Behörde. Scheint also bundesweit ein Standard-Textbaustein zu sein, wird aber nicht richtiger, wenn man es permanent wiederholt und es zur Begründung der Nichtanerkennung notwendiger und angemessener betrieblicher Ausgaben zur Anwendung bringt.

Zumindest ist den Widerspruchsbescheid sachlicher als die, die ich erhalte.

Mein Vorschlag: Klage binnen Monatsfrist ans zuständige Sozialgericht einreichen und diese erst einmal selbst formulieren, parallel dazu Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines von Dir benannten Anwaltes beantragen. Allerdings vorab mit dem Anwalt sprechen, ob er/sie bereit ist, den Fall per PKH zu übernehmen und Dich zu vertreten.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#42

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 16:06 ...

Das Sozialrecht sieht vor, dass Du die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben belegen musst.
Das Sozialrecht sieht vor, dass das Sozialverfahren für den Betroffenen auslagen- und gebührenfrei ist.

Ohne entsprechenden Beleg gibt es grundsätzlich keine Anerkennung als Betriebsausgabe.
Richtig, aber das Erstellen und Bearbeiten (Datenschutz/Betriebsgeheimnis) der Belege ist durch das JC zu erstatten. Wenn auslagenfrei, dann im vorraus, oder?

...

Fakt ist: Kein Beleg - Keine Anerkennung.
Fakt ist auch, die entsprechend bearbeiteten Belege, kannst Du auch im Klageverfahren vorlegen. Klagegrund wäre für mich hier: das Sozialverfahren soll auslagen- und gebührenfrei sein. JC hat die Kostenübernahme versagt, deshalb gab es keine Belege. Nach Kostenübernahme durch das JC lege ich gerne die Belege vor (entsprechend bearbeitet, natürlich).

Da Du kein Fahrtenbuch geführt hast, kannst Du die betrieblichen Fahrten nicht eindeutig belegen. Du scheinst jedoch im Widerspruchsverfahren detailliert die Fahrten nachgewiesen zu haben, weswegen die weitere Ablehnung seitens Jobcenter für mich unschlüssig ist.
Führe das Fahrtenbuch doch einfach jetzt. Wenn Du die Fahrten schon weißt, dann bring das doch einfach in die vom JC gewünschte Form. Nach Kostenübernahme, natürlich ;-)

Berücksichtigung Kontogebühren zu 50% ist in Ordnung, wenn Konto und Firma auf einem Konto geführt werden. Falls das nicht der Fall ist, wurde im Forum bereits gesagt: Alle Kontoführungskosten zusammenrechnen und dann 50% angeben.
Wirklich nur ein Konto für beides? Dann vielleicht mal fragen, warum 50%. Denn das wäre eine Regelung aus dem Steuerrecht und hier geht es um Sozialrecht. Vielleicht bietest Du dem JC einfach mal 80/20 an, oder errechnest den Faktor selbst anhand der Buchungen privat/betrieblich. Auch, wenn die von knipsi genannte Regelung usus ist, kann man seine eigene Variante durchaus als Verhandlungsmasse ins Klageverfahren einbringen, oder?

...

Telefonkosten: Schwieriges Thema. Bei mir werden 100% anerkannt, ich habe aber auch nur einen reinen Datenvertrag fürs Tablet und letzteres nutze ich privat nicht. Das Jobcenter wollte die Kürzung auf 50% vornehmen, ich drohte dann jedoch an, dass ich dann auch meinen privaten Anschluss zu 50% angeben werde, denn den nutze ich schließlich sogar vorrangig betrieblich (Internetzugang). Das Jobcenter hat dann von der 50%-Methode abgesehen und erkennt weiterhin den Datenvertrag an.
Aber rein rechtlich gesehen scheint das Jobcenter mit der 50%-Methode im Recht zu sein. Nee, rein rechtlich gesehen, ist das dünnes Eis für´s JC. Denn auch dies ist eine Anlehnung ans Steuerrecht und JC ist Sozialrecht. Es verweist ja auch im Bereich Abschreibungen, Fahrzeugnutzung usw. auf sein heiliges Sozialrecht. Nur eben dann nicht, wenn JC zu faul ist, Dir eine bessere Lösung anzubieten. Das JC hätte z.B. auch darauf hinweisen müssen, dass Du die Tel.-Kosten auch nach "Verbrauch" in die EKS eingeben kannst. Nämlich dann, wenn Du die Kosten z.B. durch einen Einzelverbindungsnachweis als betrieblich nachweisen kannst. Ich würde hier, wie bei den Kontoführungsgebühren ein "Angebot" machen.

Bei Haftpflichtversicherung kenne ich nicht aus. Das Jobcenter behauptet, die Haftpflichtversicherung sei für die Selbständigkeit nicht notwendig. Gibt es zum Beispiel gesetzliche Vorschriften, die eine betriebliche Haftpflichtversicherung für Dein Gewerbe verlangt?
Auch das würde ich als Klagegrund anführen. Wenn, die Kosten bereits in der vorläufigen EKS angeführt waren. Aber auch sonst, denn eine Haftpflichtversicherung schützt Deine "Gläubiger". Jeder Kunde nimmt an, Du wärst versichert. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein JC diese Versicherung untersagen könnte. Das wäre ein massiver Eingriff in Deine Geschäftsführung. Das JC ist kein Teilhaber Deines Unternehmens und somit auch nicht mitsprache berechtigt.

Im Zweifel immer ins Klageverfahren gehen. IMMER! Schon deshalb, weil es sich noch zwei Augen ansehen und weil jede Richterbank anders tickt als ein JC-SB. (Ok, manchmal nur ein wenig ;-)
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Jobcenter Widersprüche immer zurückweist. Ich habe in all den Jahren noch nie ein Widerspruchsverfahren "gewonnen", die Richtigstellung bei den Betriebsausgaben erfolgte stets vor dem Sozialgericht. Bisher zu 100% zu meinen Gunsten.
Der Verweis auf das sächsische LSG-Urteil findet sich übrigens auch stets bei mir in jedem Widerspruchsbescheid der Behörde. Scheint also bundesweit ein Standard-Textbaustein zu sein, wird aber nicht richtiger, wenn man es permanent wiederholt und es zur Begründung der Nichtanerkennung notwendiger und angemessener betrieblicher Ausgaben zur Anwendung bringt. Volle Zustimmung!

Zumindest ist den Widerspruchsbescheid sachlicher als die, die ich erhalte.

Mein Vorschlag: Klage binnen Monatsfrist ans zuständige Sozialgericht einreichen und diese erst einmal selbst formulieren, parallel dazu Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines von Dir benannten Anwaltes beantragen. Allerdings vorab mit dem Anwalt sprechen, ob er/sie bereit ist, den Fall per PKH zu übernehmen und Dich zu vertreten.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#43

Beitrag von Koelsch »

Kurz:

Richtig, ohne Beleg geht nun mal nix
Fahrtenbuch, wie HarzerUrvieh richt meint: Jetzt "nachempfinden".
Nimm ruhig unsere Excel-Datei dafür - viewtopic.php?f=10&t=3331&p=481226&hili ... ch#p481226
Bitte trag da keine "Mischfahrten" ein, also nicht:

Fahrt vom Büro - zum Kunden, dann von dort zum ALDI und vom ALDI nach Hause. JC würde dann die gesamt Rückfahrt als "Privatvergnügen" werten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#44

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 18:25 ...
Bitte trag da keine "Mischfahrten" ein, also nicht:

Fahrt vom Büro - zum Kunden, dann von dort zum ALDI und vom ALDI nach Hause. JC würde dann die gesamt Rückfahrt als "Privatvergnügen" werten.
Trag die Fahrt aber auf jeden Fall ein, als "reine" Betriebsfahrt. Dann bleibt eben der ALDI aus dem Protokoll raus, die Kilometer kommen aber als "geschäftlich" rein.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#45

Beitrag von tigerlaw »

Vor Jahrzehnten gab es mal einen Artikel in "Schöner Wohnen", der über Antiquitäten handelte und den Titel trug "Denn sie wollen betrogen werden".

Eine "sauberere" Möglichkeit wäre, die Fahrstrecke zum Kunden und direkt zurück zu erfassen, und die Differenz zum Tacho-Endstand als Privatfahrt zu erfassen. Privatfahrten brauchen natürlich nicht mit Ziel erfasst zu werden.

(Übertrieben: Vielleicht besuchst Du eine/n Freund/Freundin, wovon Dein/e Partner/in nichts erfahren soll ... :unschuld: :unschuld: )
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#46

Beitrag von HarzerUrvieh »

Zum Thema "Fahrtenbuch" habe ich mich an folgendes gehalten:
- das JC bescheisst mich, also dito.
- für jede Fahrt gibt es einen betrieblichen Anlass. Bei Bedarf muss ich diesen erst "suchen".
- aus Gründen des Datenschutzes und des Betriebsgeheimnisses habe ich folgende Eintragungen pro Fahrt gemacht: Datum; KM-Stand Fahrtbeginn; KM-Stand Fahrt-Ende; Anlass der Fahrt: betrieblich;

Apropos auslagen- und gebührenfreies Sozialverfahren...
Müsste solch ein "Fahrtenbuch" nicht auch durch das JC bereitgestellt werden?
Und der Aufwand entsprechend vergütet werden?
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#47

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 19:45 Zum Thema "Fahrtenbuch" habe ich mich an folgendes gehalten:
- das JC bescheisst mich, also dito.
- für jede Fahrt gibt es einen betrieblichen Anlass. Bei Bedarf muss ich diesen erst "suchen".
- aus Gründen des Datenschutzes und des Betriebsgeheimnisses habe ich folgende Eintragungen pro Fahrt gemacht: Datum; KM-Stand Fahrtbeginn; KM-Stand Fahrt-Ende; Anlass der Fahrt: betrieblich;
Es gibt Leistungsberechtigte, die müssen die betriebliche Veranlassung der Fahrten mit E-Mails, Geschäftskorrespondenz oder Aufträgen einzeln nachweisen
Apropos auslagen- und gebührenfreies Sozialverfahren...
Müsste solch ein "Fahrtenbuch" nicht auch durch das JC bereitgestellt werden?
Und der Aufwand entsprechend vergütet werden?
:ka:

Wahrscheinlich läuft das unter Mitwirkungspflichten.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#48

Beitrag von Battiste »

Die betrieblichen Fahrten haben statt gefunden und können auch nachgewiesen werden.
Die Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Voraussetzung bei den meisten Aufträgen zur Beauftragung.
Das kann man so auch in z.B. Ausschreibungen öffentlich nachlesen.
In der Vergangenheit wurden Fahrten ohne Fahrtenbuch anerkannt und die Haftpflichtversicherung wurde auch immer anerkannt.
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#49

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 22:59
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 19:45 Zum Thema "Fahrtenbuch" habe ich mich an folgendes gehalten:
- das JC bescheisst mich, also dito.
- für jede Fahrt gibt es einen betrieblichen Anlass. Bei Bedarf muss ich diesen erst "suchen".
- aus Gründen des Datenschutzes und des Betriebsgeheimnisses habe ich folgende Eintragungen pro Fahrt gemacht: Datum; KM-Stand Fahrtbeginn; KM-Stand Fahrt-Ende; Anlass der Fahrt: betrieblich;
Es gibt Leistungsberechtigte, die müssen die betriebliche Veranlassung der Fahrten mit E-Mails, Geschäftskorrespondenz oder Aufträgen einzeln nachweisen
Und die gesetzliche Grundlage lautet...?
Was spricht gegen diese "Nachweise"? Sie haben keine Beweiskraft, da sie allesamt einfach durch den eLB selbst erzeugt werden können.
Verstößt dies gegen Datenschutzrichtlinien? Ja, ganz sicher!
Verstößt dies gegen das "Betriebsgeheimnis? Ja, ganz sicher!
Würde solch ein JC zu Straftaten aufrufen? Ja, ganz sicher!
Ist aber zum Glück, hier egal, da es nur Schwarzmalerei ist...
Olivia hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 22:59
Apropos auslagen- und gebührenfreies Sozialverfahren...
Müsste solch ein "Fahrtenbuch" nicht auch durch das JC bereitgestellt werden?
Und der Aufwand entsprechend vergütet werden?
:ka:

Wahrscheinlich läuft das unter Mitwirkungspflichten.
Ja, das läuft sogar ganz sicher unter "Mitwirkungspflichten". Und das schöne daran ist, dass auch diese Mitwirkungspflichten zum Sozialverfahren gehören. Das Sozialverfahren ist für Betroffene auslagen- und gebührenfrei!
Müsste solch ein "Fahrtenbuch" nicht auch durch das JC bereitgestellt werden?
Und der Aufwand entsprechend vergütet werden?


Hilfeforum oder Schwarzmalforum? Verstehe ich manchmal nicht und wirkt auf mich teilweise abschreckend...
Zuletzt geändert von Wampe am Di 4. Feb 2020, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitate und Antworten getrennt. Bitte nicht in die Zitate rein schreiben, wenn da jemand mit Zitat drauf antworten möchte gibt das Chaos.
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Olivia
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Re: Abschliessende Bewilligung unfair

#50

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 09:13 Hilfeforum oder Schwarzmalforum? Verstehe ich manchmal nicht und wirkt auf mich teilweise abschreckend...
Nicht die Antwort wirkt auf Dich abschreckend, sondern die Forderung des Jobcenters. Das ist durchaus verständlich.
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