Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Pegasus
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Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#1

Beitrag von Pegasus »

Hat sich im §-Dschungel etwas geändert oder darf das GruSi-Amt weiterhin Betriebskosten-Guthaben zu 100% anrechnen.

Männe zahlt 50% der KDU da er ein paar Euro mehr an Rente hat als der Regelsatz.

Muss GruSi-Amt auch zu 100% Nachforderungen übernehmen oder teilen die das wieder zu 50% auf ?
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Koelsch
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke mal, wenn 50/50 dann in beide Richtungen. Wenn die 100% anrechnen, dann müssen sie auch 100% übernehmen.

Gruselamt wird vermutlich argumentieren, wenn Männe "Einkommen" erzielt aus Guthaben, dann ist Dir das anzurechnen, weil Männe ja in BG ist. Dann aber sind zumindest die € 30 Versicherungspauschale auf Männes "Einkommen" anzurechnen. Ich würd mich aber erst mal auf die 50/50 berufen.
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Günter
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#3

Beitrag von Günter »

Irgendwann gab es mal ein Urteil, wenn durch die BK-, HK-Nachzahlung die Bedürftigkeit eintritt, dann muss das Amt zahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#5

Beitrag von Pegasus »

Mmmhhh aktuell hat das GruSi-Amt ganze Guthaben in Höhe von 96 Euro abgezogen. Männe hat gerade mal ca. 34 Euro übern Regelsatz.
Also lasse ich es drauf ankommen und drehe mal die Heizungen höher und werde meine Pflanzen und Gemüse im kleinen Garten die vernünftige Menge an Wasser zukommen lassen. Wen schon denn schon. Schließlich sind hier Mieter die im Sommer jeden Tag die größeren Planschbecken neu befüllen.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#6

Beitrag von Pegasus »

Das Sozialgericht Karlsruhe argumentierte, da der Kläger die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten nicht aus seinen Regelsatzleistungen erbracht habe, stelle die Nebenkostenrückzahlung sozialhilferechtlich Einkommen dar.
Aus Marus 1. Link
Tja nun aber hier zahlen wir halt von Männes Rente 50% der KDU.
Und was Nebenkosten - Guthaben betrifft : Der Leistungsträger erbringt die Leistung Miete samt Nebenkosten - daher ist ein Guthaben auch Eigentum des Leistungsträgers.
Analog dazu werden ja auch angemessene Nachzahlungen übernommen.
Quelle Marsu 2. Link

Na ja und wie immer wurde kein Änderungsbescheid verschickt und die Überweisung weist auch bloß immer eine Zahlenkolonne auf. Recht praktisch......
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#7

Beitrag von Pegasus »

Jep der Überschuss wie im Bescheid steht wird mir angerechnet.
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Koelsch
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#8

Beitrag von Koelsch »

Unter Abzug der € 30?
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#9

Beitrag von Pegasus »

:1: da muss ich erst mal nachsehen. Ich meine im Bescheid steht fürt Männe halt nur der Regelsatz + Mehrbedarf WW und 50% KDU. Und seine Rente ist eben ca. 34 EUR über den Satz.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#10

Beitrag von Koelsch »

Schick mir den Bescheid im Zweifel mal zu, oder, besser, lad ihn hier hoch
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#11

Beitrag von Pegasus »

Habe den Bescheid rausgesucht.
Bedarf Männe:
Hilfe zum Lebensunterhalt -Regelsatz 382,00 EUR
Mehrbedarf WW 8,79 EUR
KDU 251,46
-----------------------
Gesamt 642,25 EUR

Einkommen Männe:
Regelaltersrente Netto 689,30
Summe Überschusss: 47,05 EUR -> Überschussanteil wird bei meinen Bedarf abgezogen
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#12

Beitrag von Koelsch »

Muss ich mir mal in Ruhe anschauen - wozu gibt's morgen 'nen Feiertag
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#13

Beitrag von Pegasus »

Was Morgen für viele ein geruhsamer Tag wird bei uns das lange laute WE einläuten.:-(
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#14

Beitrag von Koelsch »

Unser Rechner kommt zu folgendem Ergebnis, und ich halte das für korrekt - also Anrechnung von € 17,05
ALG2-Berechnung-Pegasus.xlsx
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#15

Beitrag von Koelsch »

Richtig, aber die 30 sind auch nicht bei Männe abzuziehen, sondern bei der Errechnung des bei Peg anzurechnendem Einkommen aus Männes Rente. So macht es auch der Rechner
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#16

Beitrag von Pegasus »

Im ALG-Rechner fehlt der Mehrbedarf Merkzeichen G und weiß nicht ob relevant, aber Alter stimmt auch nicht recht (4.1954 + Männe 04.1953).
Bescheid_vom_24-06-2019_rentenanpassung.pdf
Ich kann nicht erkennen, ob die 30 Euro Pauschale nun irgendwo in Abzug vorgenommen wurde.
Da ist einmalig bei meiner Rente der Abzug "Hausratversicherung".

Wobei mir gerade mein elekt, Krankenfahrstuhl im Kop kommt. Wäre die Haftpflicht einkommensmindernd oder fällt so was wieder unterm Tisch ? :8:

Ich befürchte, das Grusi-Amt kann das Guthaben "einkassieren", auch wenn wir 50% KDU selbst zahlen.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#17

Beitrag von Koelsch »

Alter ist beim Rechner (außer bei Kids) weithehend uninteressant. Ich habs willkürlich so gewählt, dass Altersrente für den Rechner "glaubhaft" ist.

Kennzeichen G muss ich gucken, beim Rest natürlich auch
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#18

Beitrag von Pegasus »

Danke Dir.
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marsupilami
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#19

Beitrag von marsupilami »

https://www.hartz4.de/mehrbedarf-behinderung/
§ 21 SGB II
Wichtig:
Wie auch bei ähnlichen Leistungen muss in der Regel ein zusätzlicher Antrag auf den Mehrbedarf für Behinderung gestellt werden.
Aus dem obigen Link.

https://www.betanet.de/mehrbedarfszuschlaege.html
Punkt 3.1

https://www.familienratgeber.de/rechte- ... herung.php
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#20

Beitrag von Koelsch »

Wie hoch ist die Haftpflicht für Dein "Rennfahrzeug"?

Generell - beim ersten Überfliegen, seh ich leider (noch) nix zu meckern beim Bescheid. Hausrat wird angesetzt (weil über Versicherungspauschale), das ist korrekt. Gibt's noch andere Versicherungen? z.B. Privathaftpflicht? Wo ist die Haftpflicht für's Auto? Wie hoch ist die?
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#21

Beitrag von Pegasus »

Privathaftpflichtversicherung haben wir, die wurde 1 Monat vor diesen Bescheid auch nicht zu 100% Einkommensmindernd berechnet. PKW Haftpflicht sind knapp unter 200,- und mein fahrender Stuhl ca. 47 Euro ( was jedoch nicht für 1 ganzes Jahr ist. Die Kiste habe ich ja erst einige Monate.

Jup Marsu ich weiß das man zusätzlich etwas beantragen kann. Habe jedoch (noch) nichts was ich beantragen könnte. Es sei denn die Haftpflicht für den elekt.Stuhl.
Übrigens wurde die Haftpflicht für den PKW nie anerkannt. Grund war, PKW läuft auf meinen Namen, die Versicherung auf Männe. Weil ich nie so niedrig bei der Versicherung wie Männe kommen.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#22

Beitrag von Koelsch »

Gib mir mal bitte die "Monatskosten" der genannten Versicherungen.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#23

Beitrag von Pegasus »

jup mache ich, recht es morgen? Bin mit anderen BS online.
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#24

Beitrag von Koelsch »

Logisch reicht das morgen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Grusi-Amt - BK-und Heizkosten-Guthaben

#25

Beitrag von Olivia »

Pegasus hat geschrieben: Fr 1. Nov 2019, 21:28 Übrigens wurde die Haftpflicht für den PKW nie anerkannt. Grund war, PKW läuft auf meinen Namen, die Versicherung auf Männe. Weil ich nie so niedrig bei der Versicherung wie Männe kommen.
Das Nichtanerkennung Deiner Pkw-Haftpflicht ist rechtwidrig. Sofort Korrekturantrag sowie Überprüfungsantrag für die letzten beiden Jahre stellen, und zwar bis Silvester, damit die Frist nicht vorbei ist!
Mit Urteil vom 27. November 2015 hat der Elfte Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers auch dann abzuziehen ist, wenn dieser lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeuges oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist.

Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2015, Az. L 11 AS 941/13

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... en-werden/
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=183224
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