Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#151

Beitrag von marsupilami »

Sperre?
Wieso Sperre?

Sperre, weil Du Dich nicht beworben hast bzw. in die Bewerbung reingeschrieben hast, dass Du nicht Schicht arbeiten darfst?
Bei dem "Gesundheitszustand"?

Dafür darf es keine Sperre geben!

Nicht für einen Tag, nicht für eine Stunde, geschweige denn für 7 Werktage!!

Wenn keine RFB ist das obige aber eh Makulatur.
Einfach nicht bewerben und gut ist.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#152

Beitrag von Günter »

Gemeint ist vermutlich der Zeitraum von der Verkündung der Sanktion bis zur Entscheidung des Gerichts den Sanktionsbescheid in die Tonne zu kloppen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#153

Beitrag von marsupilami »

Selbst wenn SG den Sanktionsbescheid in die Tonne kloppt - es dauert bis das zum JC durchgedrungen und die Nachzahlung angewiesen ist.

Bis dahin ist Schmalhans Küchenmeister.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#154

Beitrag von Günter »

Nein, wenn der Sanktionsbescheid kommt, dann ist es doch noch ne Weile hin, bis die nächste Zahlung angewiesen wird. Mit der eA wird gleichzeitig auch die aufschiebende Wirkung beantragt. Das ganze ist erledigt, bevor überhaupt was auf dem Konto passiert.

Und selbst wenn. mit dem Beschluss teilst du dem JC mit Knete bis zum ..... (7 Tage als Datum ausgeschrieben) oder der GV macht sich auf den Weg zu euch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#155

Beitrag von Olivia »

Dem Jobcenter den GV androhen?
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#156

Beitrag von Günter »

Was denn sonst?

Mal angenommen, das SG entscheidet am 27. des Monats, so dass am Ersten nur 70 % der Leistungen bezahlt werden.

Dann schreibt man dem JC freundlich (gleich am Tag, an dem das Konto gefüllt wird)

sehr bekloppte ...,

Sie haben trotz des Beschlusses des SG, AZ.: .... Ihre gesetzwidrige Sanktion durchgezogen (mir fällt keine vernünftige Formulierung ein). Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 7, des Monats, die unterschlagenen .... € nachzuzahlen. Sollte diese Frist frucvhtlos verstreichen, werde ich unverzüglich meinen Anwalt beauftragen das Geld per Gerichtsvollzieher in Ihren Amtsräumen zu pfänden. Entstehende Kosten gegehen zu Ihren Lasten.

mit gierigen Grinsen

Der Doc

Und jetzt meine Gedanken dazu.

70 % der Leistungen sind auf dem Konto, das reicht für 21 Tage. Bis dahin ist der Rest auch da.

(Mal so unter uns, auch in Zeiten von Hartz IV hatte ich immer ein Polster von ca 1.000 € im Haus, damit ich solche Situationen problemlos überstehen kann. Das gibt auch die nötige Sicherheit, um sich nicht von denen brechen zu lassen)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#157

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 12:15 Man müsste sich nur überlegen, wie man das möglichst positiv formuliert.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Lage kann ich leider nicht am Schichtbetrieb teilnehmen, auch wenn ich das wegen des Arbeitsplatzes gern würde.
So?
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#158

Beitrag von Günter »

Nee, so!

Trotz der Kenntnis meiner gesundheitlichen Einschränkungen - Verbot der Schichtarbeit - zwingt mich das JC zur Bewerbung. Sie haben mein volltest Verständnis, wenn sie die Bewerbung unverzüglich, aber aus Gründen des Datenschutzes geschreddert, dem Altpapierrecycling zuführen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#159

Beitrag von Olivia »

:ohnmacht:
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#160

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 14:37 Nee, so!

Trotz der Kenntnis meiner gesundheitlichen Einschränkungen - Verbot der Schichtarbeit - zwingt mich das JC zur Bewerbung. Sie haben mein volltest Verständnis, wenn sie die Bewerbung unverzüglich, aber aus Gründen des Datenschutzes geschreddert, dem Altpapierrecycling zuführen.
Das wäre "aktives" Verhindern, würde ich nicht so machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#161

Beitrag von Günter »

Ich glaube, ein gewissenhafter Leser würde mit etwas guten Willen meine Ironie, man könnte es schon fast als Sarkasmus bezeichnen, durchschimmern sehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#162

Beitrag von Koelsch »

Das war mir schon klar, aber sischer is sischer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#163

Beitrag von kleinchaos »

Einen Scheiß würde ich. Die Entschuldigung von ihr ist fürn Arsch. Sie muss solche VV nicht rausschicken! Es ist Blödsinn. Da hilft auch ein Zettel mit Herzchen drauf nicht.
Die Stelle ist für dich nicht geeignet. Punkt und basta.
An die Öffentlichkeit gehen ja. Frau Hannemann ist da aber momentan wohl eher nicht ansprechbar. Also selbst ist der Mann
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#164

Beitrag von marsupilami »

Ich krieg' jetzt vermutlich den "Arsch voll" aber ich vermute mal, dass für jeden "Kunden" analysiert werden kann, wer wann welche "Aktivitäten" aus dem JC heraus veranlaßt hat.
D.h. wenn EGV vorliegt, "müssen" auch VV's verschickt werden, sonst fällt das unangenehm auf!

Und egal wie jung oder nett JC-SB ist - keine(r) will es sich mit dem Boss allzusehr verscherzen.
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Olivia
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#165

Beitrag von Olivia »

Dazu kommt die Angst der Fallmanagerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Da gibt es genaue Vorgaben für den Kundenkontakt, für Sanktionsquoten unddie Zahl von VV's, die alle einzuhalten sind.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#166

Beitrag von Der Doc »

Ich habs ganz einfach gemacht .... keine RFB ... dann is das ding dem guten Postboten vom Radl gefallen, ich weiß von nix :)
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#167

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#168

Beitrag von Der Doc »

Sie können es nicht lassen ....
>> Ich freue mich ihnen folgende Massnahme anbieten zu können..... KomIN Berufsorientierung... Es sind noch Plätze im Bereich:
Gastgewerbe frei, es erfolg eine Einweisung in die Bereiche:

Fahrgäste betreuen und beraten
Speisen und Getränke servieren, kassieren
Tische abräumen und abdecken
Restauranträume, Wagons aufräumen
Bonkasse abrechnen, Tagesabrechnung erstellen, Tageseinnahmen an die zuständigen Vorgesetzten übergeben
Reklamationen entgegennehmen

PS: Das ganze gibts auch für den Bereich "Büro" auf meine Anfrage ... sieht man leider keine Berufliche Zukunft für mich in diesem Bereich und kann einer Massnahme in diesem Bereich nicht zustimmen :lachen1:
Is schon beim Anwalt, und ich nehme es mittlerweile mit Humor, allerdings das Mädel hat verschissen
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#169

Beitrag von marsupilami »

Naja, die teuer eingekaufte Maßnahme muss doch voll .....
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#170

Beitrag von Der Doc »

Währe doch irgendwie lustig, wenn ich da hingehe .. mich hinsetze und anfange zu nörgeln :D ... Haben Sie auch was leichteres ? Oh nö das ist mir jetzt zu schwer ... bücken ? ich bück mich doch nich ^^ vielleicht freuen sich die anderen Teilnehmer ja wenn ich fleißig teller fliegen lasse ? Aber mal im ernst dem Veranstalter der Massnahme is das och wahrscheinlich scheiß egal
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#171

Beitrag von Koelsch »

Richtig, den interessiert, dass er vom JC seine Kohle bekommt
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#172

Beitrag von kleinchaos »

Was hat diese Maßnahme mit dem dem JC bekannten Gesundheitszustand zu tun? Wie fördert diese Maßnahme deine Gesundheit und Wiedereingliederung unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen Situation?Bist du in der Lage, diese Tätigkeiten auszüführen, 8 Stunden jeden Tag?
Nach dem, was du bisher geschrieben hast, denke ich mal nein,

Und nein, die Dame muss nicht die Maßnahme vollkriegen mit Leuten, die die eh nicht machen KÖNNEN. Sicher ist sie ihrem Teamleiter rechenschaftspflichtig. Aber dem TL wirds nicht gefallen, wenn du jetzt Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung, versuchter Körperverletzung, Diskriminierung machst.

Was ich nicht verstehe:
bei dir ist doch der momentane Stand so, dass du als vorübergehend erwerbsunfähig geführt bist? Dann sind Maßnahmen sowieso nicht zuzuweisen, es sei denn, es sind Maßnahmen, die deine Gesundheit fördern. Eine EGV darf mit dir nicht abgeschlossen werden. Im § 15 (der die EGV regelt), heißt es schon im 1. Satz: "... soll mit jeder ERWERBSFÄHIGEN Person ..." Genau das bist du momentan nicht. Es müsste neu geprüft werden vom Medizinischen Dienst. Und bis das geschehen ist, hast du normalerweise Ruhe vor solchen Maßnahmen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#173

Beitrag von Der Doc »

Im Moment mal alles auf Eis ....
Man knirscht wohl an der "außergewöhnlichen Härte" herum... Allerdings ruht bis März auch mein verfahren ob ich überhaupt Arbeitsfähig bin
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#174

Beitrag von marsupilami »

Dann dürftest Du über Weihnachten/Silvester Ruhe haben. :Daumen:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#175

Beitrag von Der Doc »

Naja ich schreibe 1 Bewerbung nach dem Motto "NImm mich oder werde Glücklich" vorschläge wo ich gerne hin würde hat Sie. Und ansonsten freue ich mich auf die ersten Bunten Adventslichter :D
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