Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

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marsupilami
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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#1

Beitrag von marsupilami »

viewtopic.php?f=42&p=532822#p532822

Verstehe ich das richtig:
Wenn Kläger keine (Hilfs-)Leistungen vom Staat bezieht - und damit dieses fertige Formular nicht bekommt, aber weniger als dieselbigen zur Verfügung hat, kann Rundfunk-Service nicht einfach sagen:
Zahlemann und Söhne wg. Verwaltungsvereinfachung.

Sie müssen die Einkommens-Situation prüfen, dürfen aber Nachweise verlangen.
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Olivia
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#2

Beitrag von Olivia »

Richtig. Bisher war die Bedürftigkeitprüfung nach § 4 Abs. 6 RBStV ausgelagert an die Jobcenter bzw. Grundsicherungsbehörden. Nun muss auch der Beitragsservice eine Prüfstelle einrichten. Selbständige können dort künftig ihre gesamte Buchhaltung zur Einnahmen-Überschuss-Prüfung einreichen!
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marsupilami
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#3

Beitrag von marsupilami »

Damit statt der Fachkräfte im JC der ahnungslose Rundfunk an meiner Einnahmen-Ausgaben-Situation herummeckert?
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#4

Beitrag von Olivia »

Das kann durchaus so kommen. Durch die Anzweifelung von Betriebsausgaben steigt der Gewinn und die Beitragspflicht entsteht!

Gegen eine Entscheidung der neu zu schaffenden Prüfinstanz kann der Rechtsweg an den Verwaltungsgerichten beschritten werden. Dieser ist auch ohne Rechtsanwalt kostenpflichtig. Womöglich könnte man gegen die Kostenpflicht klagen, da die Angelegenheit ja im Grunde existenzsichernde Leistungen berührt und Streitigkeiten dieser Art eigentlich von der Kostenpflicht ausgenommen sein sollten.
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#5

Beitrag von Olivia »

Das ist grundsätzlich richtig. Jedoch kann der Steuerbescheid wegen der Regelungen des Steuerrechts (Abschreibungen usw.) einen höheren Gewinn ausweisen als die tatsächliche aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Situation. Nach dem Steuerbescheid könnte eine Gebührenpflicht gegeben sein, nach der tatsächlichen Situation jedoch nicht. Was dann?
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angel6364
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#6

Beitrag von angel6364 »

Wampe hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 11:50
Olivia hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 11:47Durch die Anzweifelung von Betriebsausgaben steigt der Gewinn und die Beitragspflicht entsteht!
Im Gegensatz zum JC fehlt es den Rundfunksteuereintreibern dafür aber an einer rechtlichen Grundlage.
Die werden also wohl oder übel den Steuerbescheid akzeptieren müssen.
Aber ich als abhängig Beschäftigte mit weniger Einkommen als Hartz IV-Bezieher habe gar keinen Steuerbescheid. Ich zahl ja keine Einkommensteuer, also gibts auch keine Steuererklärung.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#7

Beitrag von Olivia »

Angel sollte erst einmal beim Beitragsservice einen Antrag stellen, die müssen sich ja dann melden, welche Unterlagen sie wollen.
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angel6364
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#8

Beitrag von angel6364 »

Das werde ich tun, keine Frage.
Aber darum gings mir hier nicht, sondern um die von Wampe aufgeworfene Frage nach der rechtlichen Möglichkeit für den Beitragsservice, überhaupt Unterlagen prüfen zu dürfen.
Denn, wie gesagt: Einen einfachen Steuerbescheid haben viele gerade der Ärmsten gar nicht.
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Koelsch
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#9

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, welche "Unterlagen" da vorzulegen sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#10

Beitrag von marsupilami »

Die müssten sich ja dann aber auch an die DSGVO halten und können nicht alles einfach so verlangen.
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Olivia
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#11

Beitrag von Olivia »

angel6364 hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 19:16 Aber darum gings mir hier nicht, sondern um die von Wampe aufgeworfene Frage nach der rechtlichen Möglichkeit für den Beitragsservice, überhaupt Unterlagen prüfen zu dürfen.
Denn, wie gesagt: Einen einfachen Steuerbescheid haben viele gerade der Ärmsten gar nicht.
Vielleicht reicht auch eine einfache Erklärung, dass man wenig Geld hat?
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Koelsch
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#12

Beitrag von Koelsch »

Einfache Erklärung bezweifel ich, zumindest wird man das "glaubhaft" machen müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#14

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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tigerlaw
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#15

Beitrag von tigerlaw »

@ schimmy: :Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

#16

Beitrag von marsupilami »

Doppelt hält besser.
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